Die Devisenabteilung. 77 b) Die Devisenabrechnung. Hier erfolgt die Weiterverarbeitung der im Händlerzimmer abgeschlossenen Geschäfte und die Erledigung aller „nicht gehandelten“ 1) Geschäftsfälle des Devisenverkehrs. Die Weiterverarbeitung der Abschlüsse besteht darin, daß nach drei gleichen Durchschlägen des Händlerzettels zu gleicher Zeit abgerechnet, skontriert und korrespondiert wird. Die Abrechnung ermittelt die ausmachenden Markbeträge und fertigt die Buchungsaufgaben über Last- und Gutschriften auf Währungs- und Markkonto der Kunden. Die Abrechnungen (vgl. S. 83-92) sind Buchungsgrundlagen für die Mark- und Währungsprimanoten. Zuvor wandern sie zum Skontroführer. Er hat die Abschlüsse bereits vorgerechnet und die ausmachenden Beträge mit Blei im Skontro eingesetzt (Bruttobetrag, Stempel, Spesen, Provision, Courtage und Nettobetrag). Nun vergleicht er seine Eintragungen mit den Beträgen der Abrechnungen und setzt sie dabei mit Tinte aus. Er ist Kontrollorgan gegenüber der Abrechnung; er kontrolliert sowohl Richtigkeit wie Vollständigkeit der Abrechnungen. Die Korrespondenz besorgt die Avisierung eingehender Devisenbeträge aus Käufen (vgl. S. 84-87, 89, 91, 92), die Anschaffung bei Verkäufen, die Weiterleitung eingegangener Schecks zur Gutschrift und die Ausschreibung von Auslandsschecks für Rechnung der Kundschaft. (In beiden Fällen Avissierung !) Scheckversand und Scheckausschreibung werden häufig von einer besonderen Scheckstelle, die vor allem die Prüfung des eingegangenen Scheckmaterials und die Verbuchung im Wechselkopierbuch vornimmt, vollzogen. Sämtliche Avise (Empfangs-, Überweisungs- und Scheckavise) werden dem Skontroführer zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit übergeben; dieser leitet sie, mit seinem Kontrollzeichen versehen, an die Primanota weiter. Die Kontrollfunktionen des Skontroführers sind damit noch nicht erschöpft. Er überwacht nicht nur die vollständige Ausführung jedes Abschlusses, damit nicht versehentlich eine Buchungsaufgabe oder ein Avis unterbleibt, er kontrolliert. vor allem den Eingang der gekauften Währungsbeträge und versandten Schecks beim Auslandskorrespondenten bzw. die Ausfüh-!] Währungsgut- und Lastschriften auf Loro und Nostro für Scheckeinreichungen, Scheckausschreibungen und Währungsüberträge. S. S. 80.