80 B. Die Buchhaltung in den Betriebsabteilungen. ihre Markbeträge per Kassa regulieren, und nimmt diese auf, bis sie (zwei Tage später) dort durch die Buchung per oder an Kasse ausgeglichen werden. (Kontrolle der Kassaein- und -auszah- lungen aus Devisengeschäften mit Banken am Ort.) Unter der Kontokorrentspalte ist das Us anceausgleichskonto auf- genommen zur Verbuchung der Markgegenwerte aus Usance- geschäften. Es ist erforderlich, um die Markgegenwerte auf das Skontro der betreffenden Währung zu übertragen, und gleicht sich aus. Die Währungs-Primanota-Loro ist bestimmt für alle Buchungen über Währungskonten-Loro. Sie haben stets das De- visenkonto als Gegenkonto. Die Inhaber der Loro-Währungs- konten sind Privatkunden (Handels- und Industriefirmen mit regem Auslandverkehr) und Inlandsbanken. Die Guthaben auf Währungskonten-Loro überträgt die Bank auf ihre Auslandkorrespondenten. Sie stehen dort auf den Na- men der Bank, jedoch auf Gefahr des Bankkunden. Alle Bu- chungen, die die Konten dieser Auslandkorrespondenten betref- fen, .d. h. also die Währungskonten-Nostro, laufen durch die Währungs-Primanota-Nostro. Auch hier ist das Devisen- konto das einzige Gegenkonto. Beide Währungs-Primanoten umfassen sämtliche Währungs- arten, sind entsprechend untergeteilt und verbuchen alle Devisen- beträge, ob gehandelt oder nicht gehandelt. (Siehe Fall 5 in der Loro- und in der Nostro-Primanota und Fall 6 in der Loro-Pri- manota.) Die übrige Tätigkeit der Devisenabrechnung, die nicht mit dem Handel zusammenhängt, erschöpft sich in der Bearbeitung des zur Gutschrift auf Währungskonto eingereichten Scheck- und Wechselmaterials, in der Ausschreibung von Auslandsschecks zu Lasten Währungskonto und in der Erledigung von Kontoüber- trägen innerhalb der Währungskonten-Loro oder zwischen Loro- und Nostro-Währung (,Nicht gehandelte Posten“"). Eingereichte Währungsschecks auf die Bank, deren Aussteller also Inhaber von Loro-Währungskonten sind, werden durch ein- fachen Übertrag von Währungskonto-Loro auf Währungskonto- Loro gebucht, wenn der Einreicher ebenfalls Währungskonto bei der Bank unterhält. Andernfalls erhält der Einreicher + meist Inlandsbanken, die den Einzug für ihre Kunden besorgen ~ den Währungsbetrag in Form eines Auslandssschecks unter Abzug von Umtauschprovision.