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        <title>Bankbuchhaltung</title>
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      <div>9') B. Die Buchhaltung in den Betriebsabteilungen. 
phisch einlaufende Orders werden auf einem ähnlichen Formular 
notiert; ein gleichzeitig gefertigter Durchschlag wird dem Kunden 
als Bestätigung übersandt. Nur die Beamten des Effektenbureaus 
(Effektenschalter, Börsenbureau) und die zuständigen Korrespon- 
denten dürfen Aufträge zum An- und Verkauf entgegennehmen. Bei 
Empfangnahme der Aufträge hat der betreffende Beamte die genaue 
Einlaufzeit anzugeben und das Auftragsformular gegenzuzeichnen. 
Zunächst gelangen alle Orders in die Effektenkorrespondenz, die 
sich in einem Kundenorderbuch Notizen macht. Kauf- 
aufträge werden sodann dem Kontokorrentbuchhalter vorgelegt, 
der an vorgesehener Stelle bestätigt, daß ein genügendes 
Guthaben zum Ankauf der Effekten vorhanden ist. Auf den 
Verkaufaufträgen muß die Depotbuchhaltung den Depotbestand 
vermerken. 
Der Durchlauf der Orders ist so zu beschleunigen, daß sie 
mindestens eine Stunde vor Börsenbeginn im Börsenbureau ein- 
laufen. Jeder Effektenhändler vermittelt den Umsatz in einer 
bestimmten Gruppe von Wertpapieren (Aktien, Obligationen, 
Freiverkehrswerte usw.). Er führt ein Limitbuch, getrennt 
nach Effektengattungen, in dem sich Käufe und Verkäufe gegen- 
überstehen. (Vergl. Formular Nr. 19 S. 53.) 
Aufträge für auswärtige Börsen werden telephonisch oder tele- 
graphisch an eine befreundete Bank des betreffenden Börsenplatzes 
weitergegeben. Für diese Aufträge werden Limitbücher mit etwas 
anderer Spalteneinteilung geführt. (Vergl. Formular Nr. 20 S. 53.) 
Des gleichen Limitbuches bedienen sich alle Banken an Nicht- 
börsenplätzen. Für sie erübrigt sich in vielen Fällen die Einrich- 
tung eines besonderen Börsenbureaus. Das Limitbuch wird dann 
von einem Beamten der Effektenabteilung geführt: 
Über alle für die ortsgleiche Börse bestimmten Orders werden, 
falls sie nicht kompensierbar sind, sog. Maklerzettel aus- 
geschrieben und bis etwa eine Viertelstunde vor Börsenbeginn den 
Maklern übersandt. Bei Börsenschluß lassen sich die Händler von 
den Maklern die Ausführungskurse angeben und machen sich in 
ihrem Händlerbuch Notizen darüber. Die Ausführungskurse wer- 
den im Limitbuch eingesezt. Wenige Stunden nach Börsenschluß 
ist die Bank bereits im Besitz der Makler-Schlußnoten und 
des amtlichen Kurszettels, sodaß sie die getätigten Schlüsse nach- 
rüfen kann. 
Die Ausführungsanzeige der an auswärtige Börsenplätze weiter- 
geleiteten Orders geht meist telephonisch oder telegraphisch ein. 
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