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        <title>Bankbuchhaltung</title>
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      <div>. D. Schwierige Fälle der Bankbuchhaltung. 
diese Vorverkäufe ist ein Guthaben auf dem Operationenkonto 
bzw. Engagementskonto von AM 24 380.0 entstanden, das sich 
bei Berechnung von Buchzinsen auf diesem Konto auf M6 21 562.2 
ermäßigt. Dieser Saldo ist bei Jahresschluß auf Gewinn- und 
Verlustkonto zu übertragen. 
Das Konsortialkonto war in unserem Falle ungeteilt. Da 
die Durchführung einer Kapitalerhöhung meist zu komplizier- 
teren und zahlreicheren Buchungen Anlaß gibt, so wird oft 
das Konsortialkonto in mehrere Sonderkonten zerlegt. So ließen 
sich in obigem Halle für das Bezugs- und für das Verwertungs- 
geschäft Sonderkonten anlegen. Auf beiden würde der Gegenwert 
der Aktien zum Einstandskurs belastet, Bezüge bzw. Verkäufe 
würden erkannt, so daß der Gewinn aus beiden Geschäften ge- 
trennt erschiene. Man vermeidet dadurch eine Unübersichtlichkeit 
des Kontos, besonders wenn während des Bezugsgeschäftes Ver- 
käufe stattfinden. 
Die Teilung kann auch in der Weise weitergeführt werden, 
daß die Mitführung der Gewinnbeteiligung der Gesellschaft G. 
vermieden wird, indem bei jedem Verkauf von Aktien der Ge- 
winnanteil der Gessellschaft mit dieser direkt durch Gultschrift 
abgerechnet wird, so daß auf dem Konsortialkonto nur der 
Gewinn der Konsorten verbleibt. Diese Methode ist empfehlens- 
wert, wenn man undurchsichtige Schlußabrechnungen vermeiden 
will, oder wenn während der Verkäufe die Abmachungen über 
die Gewinnbeteiligung geändert werden, oder auch, wenn der Er- 
lös einzelner Verkäufe so erheblich ist, daß sich eine Abrechnung 
und Gutschrift nach jedem V erkaufe lohnt. 
Die Teilung kann auch so weit gehen, daß die Konsortial- 
rechnung nur noch als Durchgangsrechnung dient. Jeder Posten, 
der auf ihr erscheint, wird sogleich auf der Gegenseite in seine 
Bestandteile zerlegt, so daß niemals ein Saldo erscheint (vgl. Bu- 
&amp;lt;ung 15-4). Natürlich richtet sich die Art der Kontengliederung 
nach den Besonderheiten des einzelnen Geschäftes. 
III. Verbuchung von Termindevisengeschäften und Arbitragen. 
Devisen einschließlich Schecks und Auszahlungen werden auch 
auf Termin gehandelt. übernimmt eine Bank am 1. Septem- 
ber die Verpflichtung, ultimo des Monats $ 1000.~ zu 4,195 
telegraphische Auszahlung zu kaufen, so wird zuweilen die V er- 
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