Feste und laufende Kosten. . 2 Feste und laufende Kosten. Gehen wir von der Vorstellung des Ank auf s eines for st- lichen Betriebes aus, so bildet der Kaufpreis des Bodens, des Holzvorrats und des gesamten stehenden Kapitals (Wege, Gebäude, Geräte usw.) die f e st e n K o st e n ?); zu ihnen würden auch alle ferneren Ausgaben für Neuaufforstungen (dagegen nicht Wiederaufforstungen) oder für Neubildung stehenden Kapitals gehören, wenn die Wirksamkeit der betreffenden Anlagen sich über mehrere Wirtschaftsjahre erstreckt. Lauf ende Kosten sind dagegen die jährlichen oder nur für ein Jahr wirksamen Aufwendungen, die zur unmittelbaren Gewinnung des Ertrages und zur Sicherung seiner Nachhaltigkeit gemacht werden müssen. Die Summe der festen Kosten eines forstlichen Betriebes steht ohne weiteres fest, wenn der nicht zu weit zurückliegende Kaufpreis des Betriebes bekannt ist. Ist das nicht der Fall, so muß, wenn ein Nachweis der Rentabilität des Betriebes stattfinden soll, eine S ch ä z un g der festen Kosten erfolgen, die heute zum Ankauf des betreffenden Betriebes auf- zuwenden sein würden. Von den verschiedenen Methoden einer solchen Schätzung wird später zu reden sein. Im Einzelfall können Zweifel entstehen, ob eine Aufwendung zu den festen oder den laufenden Kosten zu rechnen ist, z. B. bei Ausbesserungs- arbeiten an Wegen, Gebäuden und Geräten. Im Interesse eines soliden Wirtschaftsgebarens wird man nur die Neuanschaffungen und -anlagen als feste Kosten, die Ausbesserungen aber als laufende Kosten buchen. Ebenso sind die Kulturarbeiten laufende Kosten, soweit sie zur Sicherung der nachhaltigen Nutzung im bisherigen Umfange des Betriebes dienen. Im Gegensatze zu den Vertretern der Bodenreinertragslehre ist Verfasser der Ansicht, daß Zinsen des Anlagek apitals bz w. d er f e sten Ko st en keinen Bestandteil der Produktionskosten eines forstwirtschaftlichen Betriebes bilden können, da ja das Ergebnis der Wirtschaft erst erweisen soll, ob überhaupt und zu welchem Zinsfuße sich das Anlagekapital verzinste Eine Ausnahme bildet der Fall, daß der Unternehmer des forstwirtschaftlichen Betriebes zum Teil mit Fremdkapital arbeite. Dann bilden die Zinsen für das aufgenommene Leihkapital einen Bestandteil der laufenden Kosten, und zwar nicht nach einem willkürlich niedrig festgesetzten, sondern nach dem tatsächlich vereinbarten Zinsfuße. Anderseits muß in diesem Falle das Leihkapital von den ê) Vgl. Liefmann, |I. €., S.. 512. A. -