1' Produkttionskosten der Forstwirtschaft. festen Kosten des Unternehmens zum Zwecke der Rentabilitätsrechnung in Abzug gebracht werden. Eine scharfe Trennung der laufenden Kosten von den festen Kosten ist deswegen erforderlich, weil nur die laufenden Kosten unmittelbar mit den laufenden Erträgen in Verbindung gebracht werden können. Die Differenz der laufenden Erträge und der laufenden Kosten bildet den Waldreinertrag. Die FJestsstelung der Rentabilität der Wir tschaft hat in der Weise zu erfolgen, daß d er Waldrein- ertrag zu den festen Kosten ins Verhältnis gesetzt w i r d. Hierbei müssen für einen Teil der festen Kosten die Ab - schr ei b ung en als laufende Kosten berücksichtigt werden. Beim Boden und Holzvorrat sind normalerweise, d. h. wenn beide in ihrer vollen Leistungsfähigkeit erhalten bleiben, Abschreibungen nicht erforderlich, ebensowenig bei Wegeanlagen, wenn sie durch die laufenden Aus- besserungen ständig in gleichem Zustande erhalten werden; wohl aber bei Gebäuden, Geräten und Bodenverbesserungen. Die Höhe der Ab- schreibungen richtet sich nach der mutmaßlichen Lebensdauer des betreffenden Obiekts. h