Einkommen. 1 w i r d. Ich schließe mich damit dem Liefmannschen Einkommensbegrifft) an, glaube aber noch die Vorstellung des Zufließ en s hinzufügen zu sollen, da diese sich sprachlich mit dem Begriff des Eink om men s verbindet, und da hierin ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem von mir entwickelten Begriff des laufenden Ertrages liegt. Die Bedeutung des laufenden Reinertrages liegt auf privatwirt- schaftlichem Gebiete; er bildet, zu den festen Kosten ins Verhältnis gesetzt, den Maßstab für die Rentabilität der Wirtschaft. Dagegen liegt die Hauptbedeutung des Einkommens auf wirtschaftspolitischem Gebiete, insofern als es die Grundlage für die Einkommenbesteuerung abgibt. Das Einkommen fällt in der Regel nicht mit dem laufenden Reinertrage zusammen. Das k a n n der Fall sein, wenn Nutzung und Zuwachs sich genau decken. Wir betrachten zur Klarstellung des Unterschiedes von laufendem Erlrage und Einkommen wiederum den extrem anormalen Wald, der aus einer soeben aufgeforsteten bisher holzleeren Fläche besteht. Diese Aufforstungsfläche erbringt einen zuerst sehr geringen, allmählich größer werdenden jährlichen Er t r a g , der in dem Zuwachs der auf der Fläche stockenden Holzpflanzen besteht. Ein Ein k om men, das ist eine dem Wirtschafter zuf lie ß ende Geldsumme, liefert die Fläche dagegen in den ersten Jahrzehnten wahrscheinlich überhaupt nicht; im Gegenleil, sie verursacht jährliche Aufwendungen in Gestalt von Steuern und Verwaltungskosten, die für die Konsumwirtschaft des Wirt- schafters einen Verlust bedeuten. Das führt uns auf die noch nicht erörterte Frage, wie in dem in Rede stehenden Falle die laufenden Kosten zu verrechnen sind. Das erste Einkommen von der Aufforsstungsfläche erhält der Wirt- schafter durch den Erlös der im Jahre a erfolgenden ersten Durchforstung. Hierbei zeigt sich wiederum, daß ebenso, wie der Ertragsbegriff, auch der Einkommensbegriff einer subjektiv verschiedenen Auffassung unterliegen kann. Schlägt man die aufgewandten laufenden Kosten jeweils zu den festen Kosten hinzu, bis die ersten baren Geldeinkünfte erfolgen, so kann man den gesamten Betrag dieser Einkünfte, abzüglich der bis zum nächsten gleich- artigen Geldeingang aufzuwendenden Kosten, als Einkommen ansehen. 1) Robert Liefmann, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, Il. Bd., 2. Aufl., Stuttgart und Berlin 1922, S. 388: „Der Begriff des Einkommens hat nur einen Sinn, wenn man darunter die Geldsumme versteht, die eine Konsumwirtschaft innerhalb einer Wirtschaftsperiode ohne Schmälerung ihres Vermögens zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse verwenden kann'Û. 4 3