[) Rentabilität der Forstwirtschaft. Gegen die sämtlichen Formulierungen Lemmels, auch gegen die von ihm für allein zutreffend gehaltene Formulierung I, ist meines Erachtens der Einwand zu erheben, daß einen Rentabilitätsmaßstab niemals die Nutz ung Au + Da, sondern nur der E rtr a g im Verhältnis zum „Produktionskapital“ abgeben kann, der, wie wir sahen, 1. aus der Nutzung und 2. aus der Differenz von Zuwachs und Nutzung sich zusammenseßt. Auch die von Martin gegebene Formel, die der Formulierung III entspricht!), ist aus diesem Grunde zu beanstanden. Anderseils muß, abgesehen hiervon, die angebliche Fehlerhaftigkeit der Formulierungen II und |I] bestritten werden. Fehlerhaft sind nur die Formulierungen IV und V, da hier die Zurechnung an einen Teil d er f e sten Kosten erfolgt. Dagegen ist es gleichgültig, ob die lauf enden Kosten c und v in ihrer tatsächlichen Höhe mit negativem Vorzeichen im Zähler des Bruches oder kapitalisiert mit positivem Vor- zeichen im Nenner des Bruches erscheinen. Es ist nirgends in der Virlschast üblich, zum Zwecke der Rentabilitätsrechnung den Rohertrag zu den festen Kosten zuzüglich der kapitalisierten lau- f enden Kosten ins Verhältnis zu setzen; diese werden vielmehr regelmäßig vor Ausführung der Rechnung vom Rohertrage abgezogen. Überdies wird durch den Kapitalisierungszinsfuß eine Unbekannte in die Rechnung hineingetragen. Bezeichnen wir den Rohertrag mit E, so würde sich für die Rentabilität der Wirtschaft bei Benutzung obiger Bezeichnungen folgender Ausdruck ergeben: EH– C –f V B. +EN ; Forsstlicher Zinsfuß. Die herkömmliche Waldwertrechnungslehre unterstellt im allgemeinen die Cxristenz eines o bj ek tiven „f orstlichen Zinsfuß es“ von etwa 3 o/o. Mittels dieses Zinsfußes berechnet sie auf dem Wege der Zinseszinsrechnung den Bodenertrags- oder Bodenerwartunagswert als Differenz der Jetztwerte aller künftigen Roherträge und Kosten, ferner den Bestandskosten- und Bestandserwartungswert, den Waldkosten- und den Walderwartungswert, und ebenfalls mittels dieses Zinsfußes findet sie durch Kapitalisierung des jährlichen Waldreinertrages den Waldertrags- oder Waldrentierungswert. 1) Martin, 1. c., S. 177. (