Verhältnis des laufenden Reinertrages zu den festen Kosten. 67 Anlagekapital zugrunde, soweit das sich überhaupt noch feststellen läßt, so wird gerade wegen der langen Wirtschaftsperiode der Gewinn der Forstwirtschaft bei schon lange in geordnetem Betriebe befindlichen Wäldern — Ñ und das sind doch die meisten - sehr hoch sein!).“ Cine Rentabilitätsrechnung, wie sie Liefmann im Auge hat, würde nach Ansicht des Verfassers keinerlei praktische Bedeutung haben können. Ist das Anlagekapital gleich Null, so ist das Verzinsungsprozent gleich Unendlich, ohne Rücksicht auf die absolute Höhe des Reinertrages. Der Zweck der Rentabilitätsrechnung, die Prüfung der wirtschaftlichen Leistung verschiedener Betriebe und verschiedener Wirtschaftsverfahren, ist auf diesem Wege nicht zu verwirklichen. In Konsequenz der von ihm vertretenen Auffassung erklärt Liefmann für die Vergleichung der Rentabilität verschiedener Jahre die Feststellung von veränderten Vermögenswerten des Waldes als nicht brauchbar; es komme vielmehr nur die Vergleichung an einem feststehenden Anlage- kapital oder mit der jeweils festgestellten Holzmasse in Betracht?). Die Richtigkeit auch dieser Ansicht muß bestritten werden. Wenn das Ver hält ni s von Reinertrag und festen Kosten oder mit anderen Worten das Verzinsung s pr o z en t den Maßstab der Rentabilität bilden soll, so steht nichts dem im Wege, daß die Rentabilitätsrechnung bei verändertem Kapital erneut durchgeführt wird; die Verzinsungsprozente bleiben durchaus vergleichhar. Es ist ja gerade die Besonderheit des forstlichen Betriebes, daß das Holzvorratskapital durch den Zuwachs Anderungen erleidet; aus diesem Grunde sind die Grundsätze der kauf- männischen Bilanzierung so schwer mit den Erfordernissen des forstlichen Betriebes in Einklang zu bringen. – Ein Mangel an Folgerichtigkeit scheint mir darin zu liegen, daß Liefmann eine Vergleichung der Rentabilität nur an einem feststehenden Anlagek apital, aber an der jeweils festgestellten Holzma sse für zulässig erachtet. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Holzmasse als Grundlage der Rechnung anders behandelt werden sollte als das Anlagekapital. Ebenso, wie über die Bemessung der festen Kosten, gehen auch über den lauf enden Reinertrag der Forstwirtschaft die Ansichten weit auseinander. Wir haben schon darauf hingewiesen, daß im allgemeinen der Ertrag mit der Nutzung gleichgesetzt wird, ohne Rücksicht !) Derselbe, Nationalökonomie und Waldwertrechnung, i. d. Allg. Forst- u. Tagdztg., Juniheft 1924, S. 246. ?) Robert Liefmann, Volks-, Privat- u. Forsstwirtschaftslehre, i. d. Z. f. F. u. I., Märzheft 1925. S. 174. F