5 Rentabilität der Forstwirtschaft. darauf, ob diese in das Holzvorratskapital eingreift oder Einsparungen macht. Demgegenüber haben wir unter dem laufenden Reinertrage eines forstwirtsschaftlichen Betriebes denjenigen Betrag verstanden, um den das Reinvermögen am Schlusse eines Wirtschaftsjahres, abzüglich der laufenden Kosten, das Reinvermögen am Anfang desselben Wirtschaftsjahres übersteigt. Zur Jesststellung des laufenden Reinertrages haben wir also zunächst die laufenden Kosten von den laufenden Roheinnahmen abzuziehen und sodann durch Bestandsaufnahme eine Änderung des Holzvorratskapitals festzustellen. Diese Änderung ist in Geld auszudrücken; die Summe beider Geldbeträshße – die Vorratsänderung erscheint mit positivem oder negativem Vorzeichen – ergibt den laufenden Reinertrag. Die Schwierigkeiten und Kosten einer Bestandsaufnahme im forst- lichen Betriebe sind nun so erheblich, daß praktisch eine jährliche Bestands- aufnahme nicht in Frage kommt; diese wird daher nur alle 10 oder 20 Jahre wiederholt werden können. Zweckmäßig wird gleichzeitig mit dieser Bestandsaufnahme eine Neufeststellung der festen Kosten stattfinden, die dann der Rentabilitätsrechnung in der neuen 10- oder 20jährigen Periode zugrunde zu legen sind. Die Gen au i gk eit d er Best and s - a u f n a h m e wird von der Gleichförmigkeit der Bestandsverhältnisse und der Intensität der Wirtschaft abhängen; nur bei ungleichmäßigen und gemischten Beständen und in Gebieten mit intensivster Wirtschaft dürfte eine Messung mit so weitgehender Genauigkeit, wie sie Biolley und Eberbach fordern:), am Platze sein, während im übrigen die teilweise Benutzung von Ertragstafeln oder Probeflächen für zulässig zu halten ist. Die im Laufe der 10- oder 20jährigen Periode festgestellte Änderung des Holzvorratskapitals ist zur Ermittlung des laufenden Reinertrages auf die einzelnen Iahre der Periode zu verteilen. Daß unter den laufenden Kosten die Abschreibungen auf einen Teil der festen Kosten zu verrechnen sind, die sich demgemäß alljährlich um den jeweiligen Betrag der Abschreibungen verringern, und daß ferner unter den laufenden Kosten die Zinsen von Leihkapitalien zu erscheinen haben, wurde schon früher hervorgehoben?). 1) Vgl. Eberbach, Forsteinrichtung ohne Umtriebszeit, i. d. Ztschr. f. Forst- und Jagdwesen, Februarheft 1923, und Derselbe, Die Erntemessung als Grundlage der forstlichen Bilanzierung, i. d. Forstl. Wochenschr. Silva 1924, Nr. 36. 2) Val. S. 43 f. I.