7.: VMirtschaftsziel der Forstwirtschaft. Preisverhältnis der Holzsorten das gleiche bleiben würde. Unbefriedigend ist ferner, daß die rechnungsmäßige finanzielle Umtriebszeit, besonders auf den besten Standortsklassen, wesentlich niedriger ist als die in der forstlichen Praxis bisher angewandte, die zur Erzeugung der von der Holzindustrie gesuchten Durchmesserstärken tatsächlich erforderlich ist. Andererseits läßt die Gegenüberstellung der Rechnungsergebnisse für gewöhnlichen und lockeren Schluß den finanziell günstigen Einfluß starker Durchforstungen erkennen. Erhöhen wir die Umtriebszeit über die finanzielle hinaus, so sinkt, wie Le m mel) gezeigt hat, die Bodenrente erheblich rascher als die Gesamtverzinsung der Sachkapitalien, da bei der Berechnung der ersteren dem Holzvorrat ein fester Anteil des Reinertrages zugerechnet wird, das Sinken des Reinertrages also ausschließlich dem Boden zur Last fällt. „Für die allgemeine Forstwirtschaftsorientierung ergibt sich daher, daß es abwegig ist, die sogenannte „Bodenrente“ oder den Bodenertragswert zu ihrem ma ß gebenden Faktor zu erklären.“ Aber auch wenn man das günstig st e Verhältnis des lau- fenden Reinertrages zu den f e ste n K o st e n als das Wirt- schaftsziel der Forstwirtschaft ansieht, bleibt die Tatsache bestehen, daß dieses Verhältnis seinen höchsten Wert bei Umtriebszeiten erreicht, die niedriger sind, als es den Erfordernissen der praktischen Erfahrung und der Nachfrage der Holzwirtschaft entspricht. Es wird daher heute wohl kaum mehr einen Bodenreinerträgler geben, der willens wäre, die Ergebnisse der Rechnung kritiklos in die forstliche Praxis zu übertragen. Mehr und mehr bricht sich die überzeugung Bahn, daß das Ergebnis der Rechnung allein, zumal bei der Unsicherheit aller Rechnungs- grundlagen, für die Bestimmung des Wirtschaftsziels der Forstwirtschaft nicht entscheidend sein kann, daß es vielmehr nur einen Weiser abgeben kann, neben dem waldbauliche, bo d enpflegliche und besonders for stp o litisch e Gesichtspunkte ausschlaggebend mit ins Gewicht fallen. Ein charakteristisches Beispiel für diese Auffassung bilden die im Jahre 1922 im klassischen Lande des Bodenreinertrages, im JFreistaate Sachsen, aufgestellten „Algemeinen Wirtschaftsziele der Staatsforstverwaltung“. Die Bedeutung der forstlichen Rentabilitätsrechnung für die U m - trie b sf estse z ung oder für die Entscheidung über das !) Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d. Ztschr. f. Forst- u. Iagdw., Februarheft 1925, S. 78 f. &