Waldwert und Waldwertrechnung. Objektiver und subjektiver Waldwert. Die herkömmliche Waldwertrechnung wird von zwei Grundsätzen beherrscht: Der eine ist der Sat, daß der Wert eines Waldes oder Waldteiles durch die Produk tionsko sten eindeutig bestimmt werde; ihm steht der Grundsatz vom festen forstlichen Zins fuß zur Seite. Über den letzteren wurde schon in besonderem Abschnitt gesprochen; uns interessiert hier zunächst die Frage des K o st enwerte s. Die Berechnung des Kostenwertes eines Bestandes erfolgt in der Weise, daß die Kulturkosten, die bisherigen Verwaltungskosten und die bisher den Bestand belastende Bodenrente abzüglich etwaiger Erträge mit dem forstlichen Zinsfuß p auf die Gegenwart prolongiert werden. Die Berechnung des Bestandserwartungswerte s beruht auf dem gleichen Prinzip; die Vorerträge sowie sämtliche den Bestand künftig noch belastenden Kosten einschließlich der Bodenrente werden zunächst auf das Abtriebsjahr u prolongiert; sodann wird die Differenz aller Erträge und Kosten auf die Gegenwart diskontiert. „Der Unterschied besteht also nur in der Umkehrung des Grundgedankens!).“ Die herkömmliche Waldwertrechnung steht demnach auf einem extrem objektivistischen Standpunkt, der sich mit der Auffassung Adam Smiths vom „natürlichen Preise“ deckt: „Ist der Preis einer Ware weder größer noch geringer als genügend, um die Rente für den Boden, den Lohn der Arbeit und den Gewinn für das Kapital, welche zur Erzeugung, Bereitung und zum Transport der Ware an den Markt erfordert werden, in ihren natürlichen Beträgen zu decken, so wird die Ware zu ihrem sozusagen natürlichen Preise verkauft. Es wir d dann ger a d e d a s für sie erlöst, was sie wert i st, d. h. was sie wirklich dem- jenigen kostet, der sie an den Markt bringt?).“ ) Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d. Uischr. f. Forst- u. ITagdw., Februarheft 1925, S. 71. ?) A. Smith, über die Quellen des Volkswohlstandes, Bearbeitung von Asher, I. Bd., Stuttgart 1861, S. 52.