¿t Praktische Bedeutung der Waldwertrechnung. 85 ? Auf die schwierige Frage, wie die Rentabilität der tatsächlich ge- ? führten Wirtschaft zu beurteilen ist, wenn die Nutzung größer oder kleiner z ist als der Zuwachs, wenn also das Holzvorratskapital sich ändert, wird , seitens der herkömmlichen Waldwertrechnungslehre überhaupt nicht ' eingegangen. Die von uns vertretene Anschauung geht, wie wir gezeigt haben, dahin, daß die Rentabilität der Wirtschaft am zweckmäßigsten an dem ' Verhältnis des laufenden Reinertrages zu den festen Kosten gemessen werden kann. . Während die forstliche Rentabilitätsrechnung eine Aufgabe ist, deren Durchführung durchaus im Belieben des Waldbesitzers steht, gibt es eine Anzahl Fälle, in denen sich eine Bez if f erung d es Wald- ; k a pitals in Geld, also eine Waldwertrechnung im engeren Sinne, . nicht vermeiden läßt. Der allgemeinste Fall ist der der Be wertung für die Zwecke der Vermögensbesteuerung. Da der Zerschlagungswert eines Waldes stets höher ist als der mit dem landes- üblichen Zinsfuße ermittelte Ertragswert, liegt hier die Wahrscheinlichkeit vor, daß der Gesetzgeber oder die Steuerbehörde den Wald als Vermögens- objekt zu hoch bewerte. Wenn die Vermögensbesteuerung nicht einen Eingriff in das Kapital, sondern eine zusätzliche Besteuerung des fundierten Cinkommens darstellen soll, so liegt kein Anlaß vor, wenn der Waldbesitzer nachh a lt i g wirtschaftet, ihn durch die Besteuerung ungünstiger zu stellen als andere Kapitalbesitzer; der vermögenssteuerpflichtige Wert des Waldes muß also in diesem Falle durch Kapitalisierung des laufenden Reinertrages mit dem landesüblichen Zinsfuße gefunden werden. Schwieriger ist im au s s e ß end en Betriebe eine Lösung zu finden. Hier ist die Wahrscheinlichkeit besonders groß, daß ein verwertbarer Bestand nach seinem Verkaufswert in die Vermögensberechnung eingesetzt wird, obwohl dieser Betrag, wenn der Abtrieb z. B. erst in 10 Jahren erfolgt, bei einem landesüblichen Zinsfuß von 10 °'/%o, wie wir ihn heute (1925) haben, viel zu hoch sein würde. Ein Ausweg könnte in der Weise gefunden werden, daß die Steuerbehörde für jede Holzart den Ertragswert einer u-jährigen Betriebsklasse ermittelt und dann die Hektar- werte jeder Altersstufe gutachtlich so festsett, daß die Summe der Hektar- werte der u Altersstufen gleich dem Ertragswerte der u-jährigen Betriebs- klasse ist. Cin anderer Fall, in dem die Bezifferung des Waldkapitals in Geld erforderlich wird, ist der der Er bsch af ts r e g el un g. Für deren Zweck würde der mit einem hohen landesüblichen Zinsfuß berechnete