<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Theorie der forstlichen Oekonomik</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Rudolf</forname>
            <surname>Godbersen</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1734847875</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        EI G EN 1 U Mi
INSTIFUTS
WELT! CHAT
* oi6.10T Nen
Nr. 2 MA A + 0
        <pb n="2" />
        <pb n="3" />
        <pb n="4" />
        Theorie
der forstlichen Oekonomik
Dr. Rudolf Usb erfes
pre eLte suse.
Verla g von J. N eum ann-Neud amm

Nor.
        <pb n="5" />
        <pb n="6" />
        Dr. Rudolf Godberssen
Theorie der forstlichen Dekonomik
        <pb n="7" />
        <pb n="8" />
        der forstlichen Dekonomik

Dr. Ru d olf Go dbers en

Professor an der Forstlichen Hochschule
zu Hann. Münden

Mit 5 Tertabbildungen
und 4 Tafeln
1 9. 2.6
V er la g v on J. N eum an n - N e u d a m m

Ron
        <pb n="9" />
        Alle Rechte, besonders das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten.
Copyright 1926 by J. Neumann-Neudamm.
M;

. . r
L- CD
â ! 1/5 F!
J 0.4 *
        <pb n="10" />
        M einem Vater zugeeignet
        <pb n="11" />
        <pb n="12" />
        Vorwort.

In der vorliegenden Arbeit habe ich mich bemüht, einen Grundriß
zu entwerfen, der vielleicht diesen oder jenen meiner Fachgenossen oder der
Vertreter der Wirtschaftswissenschaft zur Weiterarbeit anregen mag.

Um auch dem Virtschaftswissenschaftler verständlich zu sein, mußte ich
einige Ausdrücke näher erläutern, die dem Forstmann ohnehin geläufig sind.

Für jede sachliche Richtigstellung werde ich dankbar sein.

H e m e ln bei Hann. Münden, Neujahr 1926.

Ru dolf Go dber sen.
        <pb n="13" />
        <pb n="14" />
        Inhaltsverzeichnis.

Seite
Bisherige Behandlung und Abgrenzung der Theorie der forstlichen Ökonomit 3
Produktionsfaktoren der Forstwirtschaft. . . . ..
Boden. . . . . r.. .. u.... .. mg
Kgpilal ........ . . u M... 13
Urbeit . . .. m...... V : „.I r6
Zz zit. . O .. . .... ... '’.i . 8
Holzpreis - . . . G f A .): uU. 91
Preisbildung des Holzes . 922

Durch Konjunkturschwankungen verursachte Änderungen des Holz-
Se LOT. hecüagen des Holzpreises .. 2
Produktionskosten der Forstwirtschaft . ut
Begriff der Produktionskosten . . . . gu seit.]
Feste und laufende Kosten ..... B
Ertrag und Einkommen der Forstwirtschaft V .uu45
Ertragsbegriff . . . Lr ZS
Wald- und Bodenreinertrag . : . ..48
Einkommen . ..... .. 50
Rentabilität der Forstwirtschaft . m . 55
Entwickelung der forstlichen Rentabilitätslehre v . 55
Forstlicher Zinsfuß . . . .. s%0
Verhältnis des laufenden Reinertrages zu den festen Kosten. . . !4
Wirtschasstsziel der Forstwirtschaft . . .’ r1

Theoretische Grundlagen für die Bestimmung des Wirtschaftsziels der
Forstwirtschaft . . r

Technisches Wirtschaftsziel und Wirtschaftsziele der Wald- und Boden-
reinertragslehre - .. 75
Waldwert und Waldwertretnnsunn.... ... . . . Zjkults:. .. 80
Objektiver und subjektiver Waldwert . c 60
Praktische Bedeutung der Waldwertrechnung "M:: .. sz
Tafel-Anhang (Tafel 1 bis ) .. .. . . «Ut „- w- 88
Schriftenverzeichnis . . . 92

Go d bers en, Forstl. Oekonomik.
        <pb n="15" />
        <pb n="16" />
        Bisherige Behandlung und Abgrenzung
der Theorie der forstlichen Oekonomitk.

Die Beziehungen der Forsstwissenschaft zur Wirtschaftswissenschaft sind
seit langer Zeit Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung gewesen. Als
sich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Forstwirtschaftslehre
aus der empirisch-handwerksmäßigen Behandlung zu den ersten Anfängen
wissenschaftlicher Betrachtungsweise zu erheben begann, da waren die
Träger dieser Entwicklung neben einer Anzahl tüchtiger und federgewandter
Berufsforstleute vor allem einige der juristisch-kameralistisch gebildeten
einzelstaatlichen Wirtschaftspolitiker und der an den Universitäten
lehrenden Professoren der Kameralwissenschaften, die von der breiten
Grundlage ihrer sstaats- und wirtsschaftswissenschaftlichen Kenntnisse
aus neben anderen VWirtsschasstszweigen auch die Bewirtschaftung
der Forsten in den Kreis ihrer Betrachtung einbezogen. Aus
ihrer kameralistischen Einstellung heraus ergab sich in ihren Schriften
häufig eine weitgehende Berücksichtigung der wirtschaftstheoretischen
Grundlagen sowohl wie der wirtschaftspolitischen Aufgaben der Forst-
wirtschast, die wir bei den der Forstwirtschaft oder Forstwissenschaft
entstammenden Schriftstellern auch späterer Zeiten in der Regel vermissen.
Für das Voranstellen des ökonomischen Gesichtspunktes ist bei den Kamera-
listen schon äußerlich die häufig wiederkehrende Anwendung des Begriffes
„Forstökonomie“ kennzeichnend. So gibt Wil h e lm Gottfried von
Mo er seinem forstlichen Hauptwerk den Titel „Grundsätze der Forst-
ökonomie“1), wie er denn auch am Eingang dieses Buches den Nutzen
und die Notwendigkeit der Lehre von der Forsstökonomie aus ökonomischen
Gesichtspunkten heraus begründet).

Vet !) §ülbetr Gottfried Moser, Grundsätze der Forstökonomie, Frankfurt und
eipzig, .

?) Daselbst, S. 5: „Der Nutzen und die Notwendigkeit einer solchen Lehre
leuchtet von selbst ein. Das Holz ist eine der allernötigsten Bedürfnisse des
Lebens, ein Stück, das wir so wenig zur Notdurft als Bequemlichkeit entbehren
können, das bei allen Arten von Gewerben seinen Nutzen zeigt, und durch dessen
Errangetuug dem gesamten Nahrungsstand die allerschädlichsten Folgen zu-
wachsen würden “

1 :
        <pb n="17" />
        4 Bisherige Behandlung und Abgrenzung der Theorie der forstlichen Oekonomik.

Das Überwiegen des kameralistisch-ökonomischen gegenüber dem prak-
tischen Teile ist besonders charakteristisch in ToOh ann IJ ak ob Trunks
Forstlehrbuch!). Doch bezeichnet in diesen Werken der Ausdruck Forst-
ökonomie nicht etwa nur eine forstlich angewandte Wirtschaftswissenschaft,
sondern darüber hinaus den gesamten Tätigkeitsbereich dessen, der Forst-
wirtschaft betreibt. Bei Trunk umschließt er auch bereits die be st -
mögliche, d. i. nachhaltige und wirtschaftliche Benuzung der Wälder
und des Holzes?), während bei Moser der Begriff der Wirtschaftlichkeit im
heutigen Sinne zurücktritts).

Ungefähr gleichzeitig erscheinen in anderen Werken die Wirtschafts-
wisssenschaften oder ihre Teilgebiete unter dieser oder jener Bezeichnung
als Hilf s- oder Grun d wissensch af t en der Forstwissenschaft.
So zählt Toh ann Heinrich Iung, genannt Stilling 1), zu den
Hilfswissenschaften der Forstwissenschaft die Handelswissenschaft und die
Staatswirtschaft. Fr i e dr ich Lud wig Walther nennt in seinem
„Lehrbuch der Jorstwissenschaft“s) unter den Grund- und Vorbereitungs-
wissenschaften an erster Stelle die reine Ökonomie.

Die ihr hier zugewiesene Stellung in ihrer Beziehung zur JForst-
wissenschaft hat die Wirtschaftswissenschaft im großen und ganzen bei den
Systematikern der Forstwissenschaft behalten‘). Sie wird teils als Hilfs-,
Vorbereitungs- oder Nebenwissenschaft, teils als Grundwisssenschaft der

1) Johann Jakob Trunk, Neues vollständiges Forstlehrbuch oder syste-
matische Grundsätze des Forsstrechts, der Forsstpolizei und Forstökonomie,
theoretisch und praktisch abgehandelt, Frankfurt 1789.

2) Daselbst, S. 270: „Der eigentliche Gegenstand der Forsstökonomie aber
ist die bestmögliche Benutzung der Wälder und des Holzes. Der erste Grundsatz
derselben ist also dieser: In einem Forste muß nicht mehr, und nicht
weniger (vom Verfasser gesperrt) Holz gehauen oder Nutzen gesuchet werden,
als er wieder hervorbringen, und ertragen kann, wenn er immer ein brauch-
barer Wald bleiben doll.“

3) W. G. Moser, I. c., S. A: „Die Lehre von der Forsstökonomie ist also
eine Anleitung zu einem gründlichen und vollständigen Begriff von Gewinnung,
Nutzung und Erhaltung gewisser großer Teile eines Waldes, und derer zu
Â U M:: 14:13:12 11::..
1sn s W.. Gießen 1803, S. 4.

6) Vgl. Heinrich Wilhelm Weber, Das System der Forstwirtschaftslehre,
Gießen 1923. – Weber nennt in diesem mit außerordentlicher Literaturkenntnis
verfaßten Werke, einschließlich seines eigenen, 48 verschiedene Systeme der Forst-
wirtschaftslehre. Die Arbeit wurde vom Verfasser mehrfach als Quelle zum Auf-
finden der einschlägigen Literatur benutzt.
        <pb n="18" />
        Bisherige Behandlung und Abgrenzung der Theorie der forstlichen Oekonomik. 5
Forstwissenschaft bezeichnet. Bald aber wird daneben der auf die
Forstwissssensc&lt;h aft ange wandten Wirtschafts wissen-
s &lt; a f t, der Nationalforstwirtschafts lehre, wie sie Wil-
he lm Widenmann.1!) nennt, ein Platz innerhalb der „Haupt-
oder eigentlichen Forstwissensch a f t‘ eingeräumt. So,
außer bei Widenmann, auch bei G w inner :), bei dem die National-
ökonomie Hilfsfach, die Nationalforstökonomie dagegen Bestandteil der
Forstwissenschaft ist.

Bei den wenigen Forstleuten, die sich in der ersten Hälfte des
vergangenen Jahrhunderts mit volkswirtschaftlichen Fragen befaßt haben,
tritt die Theorie der forstlichen Ökonomik ganz ausgesprochen zurück vor
forstpolitischen Gesichts punk t e n. Charakteristisch hierfür ist
Pfeils zweibändiges Werk „Grundsätze der Forstwirtschaft in Bezug
auf die Nationalökonomie und die Staats-Finanzwissenschaft“ s), in dem
er sich die Aufgabe stellt, „die Forstwirtschaft in Verbindung mit den
Grundsätzen der Staatswirtschaft darzustellen“2). Auch von den späteren
forstlichen Systematikern wird immer deutlicher die Forstwirtschaftspolitik
als angewandte Wirtschaftswissenschaft in den Vordergrund gestellt.
Theodor Hartig ) unterscheidet „reine“ und „forstlich angewandte“
Hilfswissenschaften und zählt zu den ersteren die Staats wissen-
s ch a f t, der unter den forstlich angewandten Hilfswissensschaften in erster
Linie die Politik der Forstwirtschaft entspricht. Krafte)
teilt die Forstwissenschaft in die beiden gleichberechtigten Hauptteile F o r f-
wirtschas ts le hr e und Forst politik ein. Auch Heß) stellt
der Forstwissenssch aft im engeren Sinn, Privatfor st-
wirtschaftslehre, die Forstwisssenschaft als Staats-
auf g a b e, For stp o lit i k gegenüber.

In gleichem Maße, wie bei den Neueren die Forstpolitik oder Forst-
wirtschaftspolitik als angewandte VWirtschaftswissenschaft an Bedeutung

4 f r Lr For fr TUR NT œ §°
Waldbefizer und Ortsvorsteher, Stuttgart 183.4 G. 7 unh

; FzUihsn. !" Freittaht 1822/24.

„BVrundsate , . .

*) Theodor Hartig, System und Anleitung zum Studium der Forsstwirt-
schaftslehre, Leipzig 1858, S. 10 f.

_ ') Kraft, Zur Systematik der Forstwissenschaft, in den „Kritischen Blättern
sür Forst- und Jagdwissenschaft“, 51. Bd., Leipzig 1869, S. 150.

7) Richard Heß, Encyklopädie und Methodologie der Forstwissenschaft,

I. Teil, Nördlingen 1885 S. 4.
        <pb n="19" />
        6 Bisherige Behandlung und Abgrenzung der Theorie der forstlichen Dekonomik.
gewinnt, tritt die forstlich angewandte theoretische Wirtschaftswissenschaft
zurück. E n dr e s behandelt sie im zweiten Kapitel seines grundlegenden
Werkes über Forstpolitik:) als vorbereitenden Bestandteil derselben ohne
den Verssuch einer systematischen Trennung.

Im Gegensatz zu Endres und den meisten forstlichen Systematikern
muß die Notwendigkeit betont werden, nach dem Vorgange von
Wappes -) und Heinrich Wilh. Weber) einen scharfen Strich
zwischen den ökonomischen Voraussetzungen unserer Wissenschaft und der
Jorstpolitik zu ziehen, welcher letteren die beiden genannten Autoren
keinen Plat im System der Forstwissenschaft einräumen. Weber sagt
hierüber: „Das Beziehungsgewebe zwischen Forstwirtschaft und Sozial-
ökonomie kann natürlich aueh vom Stand punkte der Sozial-
ö f ono mie aus einer Betrachtung unterzogen werden. So betrachtet,
wird es wirklich und wahrhaft „F or stw ir t\s&lt; af t s p o lit i k“, die
ein Glied der „Wir tsch af ts politik“ üb er h a u p t ausmacht." ~
„Uns handelt es sich.. lediglich um die Frage, in
welcher Form und wo das Begßziehungsgewebe
zwischen Forstwirtsc&lt;h aft und Sozial ök ono mie in das
Sy stem unserer Wissenschaft eingefügt wer den muß.
Diesse Frage wurde dahin entschieden, daß es nicht
in Gestalt einer Forstwirtschaftspolitikt, nicht als
normative Disfziplin, sondern nur als explitative
Tatsachen-Voruntersuchung der Lehre im System
unserer Wissenschaft einen Platz beanspruchen
k ann."

Die Frage, ob tatsächlich die Forstwirtschaftspolitik aus dem System
der Forstwissenschaft zu verweisen ist, steht hier nicht zur Entscheidung;
Webers Ausführungen haben aber besonderen Wert für die Abgrenzung
der Theorie der forstlichen Sk ono mik, die hier behandelt
werden soll, also einer Se ins wi ss en sch a f t, die kausale Zusammen-
hänge untersucht und erklärt, gegenüber der For st p o lit i k als S e in-
Sollens-Wisssenschaft, die sich mit Fragen des Ein-
gr e if ens in den Gang der Wirtschaft befaßt.

Auf der anderen Seite ist eine Abgrenzung der forstlichen Ökonomik
gegenüber der forsttechnischen Tätigkeit des Wirt-

1) Max Endres, Forstpolitik, 2. Aufl., Berlin 1922, S. 38 bis 67.

?) Lorenz Wappes, Studien über die Grundbegriffe und die Systemaiik
der Forsstwissenschaft, Berlin 1909, S. 59.

s) Heinr. Wilh. Weber, I. c.. S. 124 bis 127.
        <pb n="20" />
        Bisherige Behandlung und Abgrenzung der Theorie der forstlichen Oekonomik. 7
\ ch a f t e r s erforderlich, die, wie erwähnt, einen Bestan eil der „Forst-
ökonomie“ der Alten bildete. Trotz der mangelnden Schärfe des Begriffes
Technik dürfte eine genügend klare Grenze dadurch gegeb sein, daß
Verfasser alles, was die Technik des forstlichen Betriebes zum Ge
hat, aus seiner Darstellung der Theorie der forstlichen Ökonomik aus-
zuscheiden beabsichtigt. Hierbei ergibt sich zugleich die Aufgabe der vor-
liegenden Arbeit, in Forstwissenschaft und Forstwirtschaft der theoretischen
Ökonomik mehr als bisher zu ihrem Rechte zu verheifen; denn auch heute
noch gilt, was Wappes:) 1909 schrieb: „Wir hängen immer noch zu sehr
an der Technik, am Stoff. Jedenfalls wären wir weiter, wenn das
Prinzipielle der Frage besser in das Fach eingedrungen wäre.“

Es bleibt noch die Frage zu beantworten, ob der Vertreter der Forst-
wissenschaft oder der Vertreter der Wirtschaftswissenschaft berufen ist, die
Beziehungen der Jorstwissenschaft zur Wirtsschaftswissenschaft einer wissen-
schaftlichen Untersuchung zu unterziehen. Diese Frage brauchte nicht erörtert
zu werden, wenn nicht Lie f m ann, nach scharfer Polemik gegen einige
wirtschaftswissenschaftlich eingestellte Arbeiten jüngerer Forstwissenschaftler,
diesen allgemein die Befähigung zur Behandlung des in Rede stehenden
Gebietes abgesprochen hätte’). Liefmann findet es an sich „sehr erfreulich,
wenn sich unter den jüngeren Forstwissenschaftlern einige finden, die engere
Verknüpfung mit der Privat- und Volkswirtschaftslehre suchen. Nur dürfen
sie nicht glauben, nach dem Studium einiger Literatur, ja, selbst mit dem
Erwerb des nationalökonomischen Dottors, dieses ganze große und
schwierige Gebiet zu beherrschen und maßgebende Erkenntnisse aufstellen
zu können“. . „Die Volkswirtschaftslehre und die Privatwirtschaftslehre
sind heute noch in einem so verworrenen Zustand, . .. daß, wer von
der Forstwissenschaft an sie herantritt, unter Umständen eher verwirrt
wird. . . . Vielmehr entspricht es der Natur der Sache, wenn d i e Ver -
treter. der Privat- und Volk s wirtsschaftslehre ihre
Erkenntnisse und Erfahrungen auf die Forstwirt-
s&lt; a ft anwenden und dadurch den Jorsstleuten weitere Anregungen
geben.“

Ich meine, wer als Vertreter der Forstwissenschaft an die Wirtschafts-
wissenschaft herantritt und das „Beziehungsgewebe“ beider Wissenschaften
zu ergründen sucht, wird sich der außerordentlichen Schwierigkeiten der
unternommenen Arbeit bewußt sein, wird sich bewußt sein, daß er etwas

1) Lorenz Wappes, I]. c., S. 28.

?) Robert Liefmann, Volks-, Privat- und Forstwirtschaftslehre in ihren
Beziehungen, in der Zeitschr. f. Forst- und Jagdwesen, Märzheft 1925, S. 180.
        <pb n="21" />
        8 Bisherige Behandlung und Abgrenzung der Theorie der forstlichen Oekonomik.
Vollkommenes, Unanfechtbares nicht zu Wege bringen kann. Doch auch
eine so ausgezeichnete Abhandlung eines zünftigen Volkswirtschaftlers, wie
die erwähnte von Liefmann, gibt hier und da Anlaß zu kleinen Bedenten,
die sich mit Notwendigkeit aus der mangelhaften Beherrschung des
forstlichen Wissensstoffes ergeben, und auf die im einzelnen noch ein-
zugehen sein wird.

Wenn wir mit Weber:) die forstwirtschaftlich an-
gewandten Grun dwisssensch af ten, zu denen auch die Wirt-
schaftswissenschast gehört, als ein n o t we n dig e s Stück der For st -
wisssensch af t ansehen, so ergibt sich hieraus, daß der Forstwissen-
schaftler auch berufen sein muß, dieses Stück seiner Wisssenschaft einer
Bearbeitung zu unterziehen. Und was Liefmann als Frucht seiner in das
Gebiet der Forstwirtschaft eingreifenden Arbeit ansieht ~ den Forst-
leuten weitere Anregungen zu geben ~, das muß auch der Forstmann,
der sich mit dem gleichen Arbeitsgebiet befaßt, den Volkswirtschaftlern
gegenüber für sich in Anspruch nehmen. Eine derartige wechselseitige
Befruchtung kann dem Fortschritt der Erkenntnis auf dem Gebiete der
forstlichen Ökonomik nur förderlich sein.

1) Heinrich Wilh. Weber, I. c., S. 111.
        <pb n="22" />
        Produktionsfaktoren der Forstwirtschaft.

Die Forstwirtschaft ist die auf Gewinnung und Verwertung von Forst-
erzeugnissen gerichtete planmäßige Tätigkeit. Sie erstreckt sich also nicht
nur auf das wichtigste Forsterzeugnis, das Holz, sondern auch auf die
sogenannten N e b en nutz ung en, die der Forst gewährt, die teils im
Abbaubetriebe (Steine, Erden), teils nachhaltig ohne Schädigung der
Holzerzeugung (Gras oder Waldstreu von Wegen) bezogen werden können,
deren Gewinnung aber auch mit einer Schädigung der Holzerzeugung
verbunden sein kann (Waldweide, Waldstreu aus Beständen). Diese Neben-
nutzungen sind kein h ar a k t er i sti sch e r Bestandteil der Forstwirtschaft;
wenn sie auch wohl in allen Forstbetrieben in dieser oder jener Form
vorkommen mögen, so ist doch sehr wohl ein Forstbetrieb denkbar, in dem
sie vollständig fehlen. Sie sind im wesentlichen Nutzungen, die im Bergbau
oder in der Landwirtschaft Analogien finden. Eine theoretische Darstellung
der forstlichen Ökonomik wird daher zweckmäßig die Nebennutzungen aus
ihrem Bereiche ausschalten und wird hierdurch die wirtschaftlichen Gesetze,
nach denen die Erzeugung und Verwertung des H o l z e s als des wesent-
lichen Gegenstandes der Forstwirtschaft sich vollzieht, um so schärfer isolieren
können.

Die Forstwirtschaft findet in dem fortlaufenden Wirtschafts-
prozeß, dem das Holz unterliegt, ihr Ende mit dem Augenblick der Abgabe
des Holzes an den Verbraucher oder Händler; mit dem Zeitpunkt dieser
Abgabe beginnt die Holzwirtschaft.

Die Pro duk tionsf aktoren der Forstwirtschaft sind
die gleichen wie diejenigen jeder anderen Wirtschaft: Der Boden
(Standort), das Kapital und die Arbeit; zu ihnen kommt ein
weiterer Faktor, der in der Forstwirtschaft eine so ausschlaggebende Rolle
spielt, daß ich es als erforderlich erachte, ihn als besonderen Produktions-
faktor aufzuführen: Die Zeit.

Boden.
Der Boden ist das Subîtrat, auf dem die forstliche Produktion sich
vollzieht. Seine Produktivität ist abhängig nicht nur von seiner mine-
        <pb n="23" />
        l Produktionsfaktoren der Forstwirtschaft.

ralischen und chemischen Zusammenssetzung, sondern vielleicht in noch
höherem Maße von seinem physsikalischen und biologischen Zustande. Sie
wird ferner wesentlich beeinflußt durch klimatische Bedingungen,
insbesondere die Wärme und Niedersschlagsmenge, die ihn während der
Vegetationszeit der Holzgewächse erreicht. Als Zubehör zum Boden sehen
wir den Luftraum über ihm an, aus dem die Pflanze zur Assimilation
und Atmung den Kohlenstoff und Sauerstoff entnimmt. Die Gesamtheit
der im Boden, Luftraum und Klima wirksamen Faktoren bezeichnen wir
als St and or t. Dieser ist mithin Träger der äuß er en Einflüsse auf
die Entwicklung der Holzpflanze, im Gegensatze zu den in ihr selbst
arbeitenden Naturkräften.

Der in der Gegenwart in Gebieten intensiver Bodenausnutzung von
der Forstwirtschaft eingenommene Boden wird nach der einen Seite durch
land wirtsch aftlich genutzte Böden, nach der anderen Seite
durch das Ö d l an d begrenzt.

Die Grenze des Wald bo dens gegen das Ackerland
wird in der Regel durch wirtschaftliche Erwägungen bestimmt. Im
allgemeinen wird der Wald von denjenigen Böden, auf denen die Land-
wirtschaft rentabel ist, durch diese verdrängt. Die Grenze schwankt
naturgemäß nach der jeweiligen Konjunktur für die Landwirtschaft
einerseits, die Forstwirtschaft anderseits. Daher kommt auch der Fall vor,
daß ein landwirtschaftlich genutzter Boden wegen mangelnder Rentabilität
der Forstwirtschaft überwiesen wird, durch die er eine, wenn auch be-
scheidene, Rente abzuwerfen verspricht. – Zuweilen kann man jedoch
auch feststellen, daß infolge des in der Bodenwirtschaft besonders aus-
geprägten Beharrungsmomentes oder infolge gegebener Eigentums- oder
persönlicher Verhältnisse Forstwirtschaft auf solchen Böden betrieben wird,
die zweckmäßig der Landwirtschaft zufallen würden, während das Um-
gekehrte wegen der größeren Beweglichkeit und Anpassungsfähigkeit der
heutigen Landwirtschaft nur selten der Fall ist.

Waldböden, auf denen, z. B. wegen steiler Hanglage, nur Forst-
wirtschaft möglich ist, nennt man a b s o lu t e, solche, die auch landwirt-
schaftlich benutzbar sein würden, relative Waldböden.

Die ÖHdländer eien kann man in aufforstung s fähige
und nicht auff or stun g s f äh i g e einteilen. Auf ersteren siedelt sich
zuweilen im Laufe langer Zeiträume auf natürlichem Wege Wald an.
Der Grund des Ödliegens derartiger Ländereien ist voraussichtliche Un-
rentabilität der Aufforstung oder fehlendes Interesse oder Kapitalmangel
des Besiters. Die Frage staatlicher Ödlandaufforstungen sowie staatlichen

A
jd
        <pb n="24" />
        L.en. 11
Zwanges oder staatlicher Zuschüsse zu Ödlandaufforstungen gehört ins
Gebiet der Forstpolitik. Nicht au f f or stu n g s f ä h i g sind gewachsener
Fels, Gebirgslagen über einer bestimmten Meereshöhe und Flächen mit
stagnierender Nässe. Gewisse Torfböden sind für die Forstwirtschaft un-
geeignet, dagegen für die Landwirtschaft durchaus verwendbar.

Die Ertragfähigkeit der Waldböden wurde bis vor kurzem meist für
eine ge g e b ene, unveränderliche gehalten. Zur Verbreitung
dieser Ansicht trugen nicht wenig die Er tr a g st a f e ln bei, die von
einer Anzahl forstlicher Schriftsteller!) auf Grund umfangreicher Bestands-
aufnahmen aufgestellt wurden, und in denen der Wachstumsgang und der
Ertrag normaler reiner Bestände der verschiedenen Holzarten auf ver -
s&lt;h ied enen Standortsklassen nachgewiesen wurden. Den
Maßstab für die Bonitierung des Bodens bildete in erster Linie die
H ö h e, die ein Bestand in einem bestimmten Alter erreicht hatte. Es
lag nahe, den solcherart festgestelten Wachstumsgang normaler
Bestände für al lg e m e ing ül tig, mithin die Ertr ag sl e i stu ng
des Bodens und damit auch die Stan d ort s k l a ss e für unver-
än derlich zu halten. Demgegenüber läßt die bedeutende nachhaltige
Hebung der Ertragfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden, die unter
dem Einfluß intensiver Bearbeitung und reichlicher Düngung festzustellen
ist, ohne weiteres den Schluß zu, daß auch in der Forstwirtschaft eine
nachhaltige Steigerung der Ertragfähigkeit des Bodens durch geeignete
Wirtschaftsmaßnahmen erzielt werden kann. Eine ganz außerordentliche
Steigerung der Leistung während eines 29jährigen Zeitraumes ist neuer-
dings durch M öll er ?) für den als Dauerwald bewirtschafteten Forst

!) Besondere Verdienste um die Aufstellung von Ertragstafeln hat sich
der langjährige Leiter der forstlichen Abteilung der preußischen Hauptstation
des forstlichen Versuchswesens zu Eberswalde, Geh. Reg.-Rat Professor Dr.
Schwappach, erworben. Von ihm sind unter anderem veröffentlicht: Neuere
Untersuchungen über Wachstum und Ertrag normaler Kiefernbestände in der
norddeutschen Tiefebene. Berlin 1896. – Untersuchungen über Zuwachs und
Form der Schwarzerle. Wachstum und Ertrag normaler Fichtenbestände in
Preußen. Neudamm 1902. —~ Untersuchungen über den Zuwachsgang der
Eichenbestände. Neudamm 1905. — Die Kiefer. Wirtschaftliche und statische
Untersuchungen der forstlichen Abteilung der Hauptsstation des forstlichen Ver-
suchswesens in Eberswalde. Neudamm 1908. – Die Rotbuche. Wirtschaftliche
und sstatische Untersuchungen der forstlichen Abteilung der Hauptsstation des
forstlichen Versuchswesens in Eberswalde. Neudamm 1911.

_ ?) Oberforstmeister Möller, Kiefern-Dauerwaldwirtschaft, in der Zeitschrift
für Forst- und Jagdwesen, Januarheft 1920, S. 21.

Nn:
        <pb n="25" />
        1 Produkttionsfaktoren der Forstwirtschaft.

des Kammerherrn v o n K a l it s &lt; in Bärenthoren (Kr. Zerbst) behauptet
worden. Seine Angaben haben zwar, wie ssich bei gründlicher wissen-
schaftlicher Nachprüfung1) herausgestellt hat, im Feuer der Begeisterung
übers Ziel hinausgeschossen; ein bleibender Erfolg der Einführung des
Dauerwald-Begriffs durch Möller ist aber der inzwischen Allgemeingut
der forstlichen Welt gewordene Gedanke, daß die Leistung des Waldbodens
vom Bo d enzu st an d abhängig ist, daß eine optimale Holzproduktion
nur von einem g e s u n d e n Waldboden zu erwarten ist, mit normaler
Zersezung der Abfallstoffe, Mischung von Humus und Mineralboden,
Krümelstruktur und reicher Mikroorganismenflora.

Sehr viel zahlreicher als die Beispiele einer Steigerung der Ertrag-
fähigkeit des Bodens sind in der Gegenwart die Fälle, in denen ein
Rückgang derselben festzustellen ist. Es hat sich im Laufe der letzten
Jahrzehnte herausgestellt, daß gewisse Holzarten, besonders die Fichte,
aber auch Buche und Kiefer, in reinen Beständen unter bestimmten Ver-
hältnissen nicht in der Lage sind, den Boden gesund zu erhalten. Solche
Verhältnisse sind gegeben bei Kalkarmut des Bodens, ebener Lage, hohen
Niederschlagsmengen, geringen Temperaturunterschieden. Die Erkrankung
des Bodens, die ein wesentliches Sinken der Ertragfähigkeit zur Folge
hat, tritt äußerlich in Erscheinung durch Bildung starker Polster von
unzersezten Abfallstoffen des Bestandes oder der Bodendecke, scharfe
Scheidung des Humus vom Mineralboden, sowie dichte Kornlagerung
des lehteren. Auf solche Erscheinungen auffälligen Rückganges der Ertrag-
fähigkeit des Bodens haben in letzter Zeit besonders Er d m a n n ?) und
Wiedemann) hingewiesen.

Die Frage, wie Erkrankung des Bodens verhindert, bereits ein-
getretene Erkrankung geheilt werden kann, gehört ins Gebiet der forstlichen
Technik. Hier interessiert nur die Tatsache, daß eine Steigerung der
Leistung des Bodens, wie Bärenthoren beweist, in der Forstwirtschaft nicht
nur, wie in der Landwirtschaft, durch Aufwand von Kapital und Hand-
oder Maschinenarbeit, sondern auch ohne solchen durch geeignete Hiebs-

!) Vgl. Eilhard Wiedemann, Die praktischen Erfolge des Kieferndauer-
waldes, Braunschweig 1925.

?) Forstmeister Dr. h. c. Erdmann, Dauerwald, in der Festschrift zur Feier
der Einführung der Hochschulverfassung an der seitherigen Forstakademie Hann.
Münden, Frankfurt a. M. 1924, S. 95, u. a.

s) Vgl. Eilhard Wiedemann, Zuwachsrückgang und Wuchsstockungen der
ibis j hetsjzillet:! und unteren Höhenlagen der sächsischen Staatsforsten,

aran z

U
        <pb n="26" />
        Kapital. 13
maßnahmen herbeigeführt werden kann. Hierdurch erhält die Ausbildung
und Intelligenz des Betriebsleiters in der Forstwirtschaft gesteigerte
Bedeutung.

Kapital.

Das in der Jorstwirtsschaft arbeitende Produktivkapital ist zum Teil
stehend es, zum Teil umlaufendes Kapital!). Zum
steh end en Kapital gehören die dem JForstbetriebe dienenden
beweglichen und unbeweglichen Sachgüter, die allmählichem Verschleiß
unterliegen, wie Dienstwohnungen, Geräteschuppen, Wege- und sonstige
Beförderungsanlagen, Dienstgespanne, Arbeitsgeräte. Das u m l a u-
fende Kapital bildet im Forstbetriebe der Ho l zv orr a t, der im
Laufe eines Umtriebes planmäßig umgesetzt wird. Auch hier wieder kann
unsere Aufgabe nur die sein, uns mit demjenigen Bestandteil des forstlichen
Kapitals zu befassen, der für die Forstwirtschaft h ar ak t er i st i sch ist;
wir werden uns also ausschließlich auf die Betrachtung des Holz -
vorr ats k a pit als zu beschränken haben.

Das Holzvorratskapital ist eim leb en d es K a pit al, das sich
von fast allen anderen Produktivkapitalien dadurch untersscheidet, daß d a s
produzierte Sachgut bis zum Augenblick seiner
Ernte auch zugleich pr o du zi er end es Kapital bleib t.
Ein zum Abtriebe bessiimmter lebender Baum, dessen Ernte aus irgend-
einem Grunde um ein Jahr verschoben wird, legt in diesem Jahre noch
einen Jahrring an. Eine Analogie findet sich in gewissen Zweigen der
Landwirtschaft, z. B. in der Schlachtviehaufzucht, während im übrigen
in der Landwirtschaft der Zeitpunkt der Ernte durch den Begriff der
Re i f e ein scharf begrenzter zu sein pflegt. Wir sprechen zwar auch in
der Forstwirtschaft von der Hi e b s r e i f e eines Bestandes oder Stammes;
diese ist aber nicht an irgendwelchen äußeren Erscheinungen erkennbar,
sondern ein willkürliches Ergebnis wirtschaftlicher Erwägungen. Dieses
Ergebnis kann verschieden ausfallen, je nach den Voraussetzungen und
Zielen, die für den Wirtschafter maßgebend sind; es ist erklärlich, daß die
Frage der Um tri ebszeit, d. h. des planmäßigen Zeitraums von der
Begründung bis zur Ernte der Holzbestände, bis auf den heutigen Tag
Gegenstand scharfer Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen
forstlichen Richtungen ist.

!) Vgl. hierzu u. a. E. von Philippovich, Grundriß der Politischen Ökonomie,
[. Bd., 18. Aufl., Tübingen 1923, S. 188.
        <pb n="27" />
        14 Produktionsfaktoren der Forstwirtschaft.

Cine weitere Besonderheit des Holzvorrats als lebenden Produtktiv-
kapitals ist die, daß er bis zum Augenblick der Ernte untrennbar mit dem
Boden verbunden ist. Diese Verbindung äußert sich in einer außerordentlich
tiefgehenden Wechselwirkung, die Boden und Holzbestand aufeinander aus-
üben. Es wurde schon darauf hingewiesen:), daß Höchstleistungen nur
auf einem ge sund en Waldboden zu erwarten sind; gesund aber
bleibt der Waldboden nur, wenn ein standortgemäßer Holzbestand in
biologisch günstiger Verfassung auf ihm stockt. Möller?) hat für die innige
Lebensgemeinschaft von Bestand und Boden einschließlich der in ihnen
wirksamen Welt von höheren und niederen Lebewesen die Bezeichnung
„Das Waldwess en“ geprägt; er ging so weit, den Wald als einen
Or g ani s mu s aufzufassen.

Eine dritte Eigentümlichkeit des Holzvorratskapitals besteht darin, daß
es in einem auß eror d entlich langen Zeitraume umläuft;
abgesehen vom Niederwalde überdauert der einzelne Bestand bis zur Ernte
mehrere Menschenalter. Wer ein Stück Land aufforstet, ist sich klar dar-
über, daß er selbst kaum mehr Erträge davon gewinnen wird. Dieser lange
Zeitraum hat zur Folge, daß jede forstliche Rentabilitätsrechnung auf sehr
schwachen Füßen steht; wir kennen weder den Preis, den das Holz in
hundert Jahren erzielen wird, noch wissen wir, welcher Zinsfuß bis dahin
maßgebend sein wird.

Die Produktivität des Holzvorratskapitals, die teils durch die in ihm
verkörperten Naturkräfte, teils durch die äußeren Einwirkungen des
Standorts zustandekommt, tritt in Erscheinung durch die j äh r li ch e A n-
lage eines Tahrring s an jedem lebenden Stamme. Die Gesamt-
heit dieser Jahrringe bildet den lauf enden Massenzuwachs
des Holzvorrats. Setzen wir den Fall, daß das Holzvorrats-
kapital in seiner Höhe der Absicht des Wirtschafters gerade entspricht
und in dieser Höhe erhalten bleiben soll, so wird die jährliche Holz -
ernte genau gleich dem jährlichen Massenzuwachs sein müssen. Aus
der Tatsache, daß jedes einzelne Glied des Holzvorrats an der Bildung
des Zuwachses beteiligt ist, und zwar jeder Bestand nach Bodengüte, Alter,
Holzarten und Schlußgrad in anderer Weise, ergibt sich nun aber die
außerordentliche Schwierigkeit der genauen Feststellung dieses Zuwachses.
Daher wird in der Praxis die Nutzung meist nicht nach dem Zuwachs,

') Vgl. S. 12.

?) Oberforstmeister Möller, Kiefern-Dauerwaldwirtschaft, in der Zeitschr.
f. Forst- und Iagdwesen, Januarheft 1920, S. 4.
        <pb n="28" />
        Kapital. b
sondern teils auf Grund des Altersklassenverhältnisses und nach Massen-
aufnahmen der ältesten Bestände, teils nach Ertragstafelangaben bemessen,
wobei dem Gutachten und der Erfahrung ein beträchtlicher Raum bleibt.

Sehr häufig wird nun der Wirtschafter die Nutzung absichtlich nicht
genau in Höhe des Zuwachses, sondern entweder höher oder niedriger
bemessen wollen. Im ersteren Falle findet nicht nur ein Genuß der
Früchte des Holzvorr ats k a pita l s, sondern darüber hinaus
ein Ab b aub e tr i e b statt. Der Forstbetrieb steht überhaupt insofern
auf der Grenze zwischen Frucht- und Abbaubetrieb, als es im Ermessen
des Wirtschafters steht, soweit er darin nicht etwa gesetzlich beschränkt ist,
die Nutzung weit über den Zuwachs hinaus zu verstärken, ja, sogar den
größten Teil des Holzvorratskapitals abzunutzen, ohne daß darum der
Forstbetrieb als solcher unterbrochen zu werden braucht, wenn nur die
abgeholzten Flächen wieder in Kultur gebracht werden. Die Frage, wie
ein solcher Abbaubetrieb vom faorstpolitishen Gesichtspunkte aus zu
beurteilen sein würde, steht hier nicht in Rede.

. Anderseits kann durch Zurückbleiben der Nutzung hinter dem Zuwachs
eine allmähliche Au f s p a r u n g von Holz und damit Vermehrung des
produktiven Kapitals stattfinden. Der Wald erfüllt in solchem Falle die
Rolle einer sselbsttätig mit Zinseszinsen, wenn auch mit niedrigen und bei
fortdauernder Steigerung des Haolzvorratskapitals immer niedriger
werdenden, arbeitenden Sparkasse.

Die Höhe des investierten Kapitals, dessen wesentlichsten Bestandteil
das Holzvorratskapital bildet, in Verhältnis gesetzt zu den Produktions-
faktoren Boden und Arbeit, charakterisiert die Forstwirtschaft als eine
k apitalintensive Wirtschaft. Der Unterschied gegenüber der
Landwirtschaft in dieser Hinsicht ist sehr augenfällig. Eine Erhöhung
der Kapitalintensität ist sowohl durch Vermehrung des stehenden Kapitals
(Wegebauten, Einstellung von Zugmaschinen, Vermehrung und Ver-
besserung der Arbeitsgeräte) als auch durch Vermehrung des umlaufenden
Kapitals (Steigerung des Holzvorrats) möglich.

Jür die Entscheidung, ob der Wirtschafter das vorhandene Holz-
vorratskapital in seiner Höhe erhalten, verringern oder verstärken will,
wird — abgesehen wiederum von gesetzlichen Beschränkungen der Wirt-
schaftsfreiheit ~ einerseits sein Geldbedürfnis maßgebend sein, anderseits
das Wirtschaftsziel, das er seiner Wirtschaft zugrunde legt. Von dem
Wirtschaftsziel der Forstwirtschaft und seinem Einfluß auf die Bemessung
des Holzvorratskapitals wird im Abschnitte: „Das Wirtschaftsziel der
Forstwirtschaft“ zu reden sein.
        <pb n="29" />
        ü Produktionsfaktoren der Forstwirtschaft.
Arbeit.

Wie das Kapital in der Forstwirtschaft gegenüber den anderen
Produktionsfaktoren vorwiegt, so tritt die Ar b e i t verhältnismäßig zurück.
Nach Endres!) entfällt in den größeren deutschen Staatsforsstverwaltungen
auf 45 bis 80 ha ein vollbeschäftigter Arbeiter, während man in der
Landwirtschaft auf 2 bis 7 ha die Arbeitskraft eines Vollarbeiters rechnet.
Die Forstwirtschaft ist eine ar b e its ext ens ive Wirtschaft.

Die obige Angabe ist jedoch nicht so zu verstehen, als ob im Durch-
schnitt in den Staatsforsten auf 45 bis 80 ha ein Vollarbeiter entfiele.
Die Zahl der tatsächlich beschäftigten Arbeiter ist vielmehr erheblich größer;
aber sie arbeiten fast durchweg nur einen Teil des Jahres im Walde;
die Forstarbeit ist eine ausgesprochene S a i s o n ar b e it. Diejenige
Arbeit, die im Forstbetriebe die größte Zahl von Tagewerken erfordert,
die Holzfällung, findet in der Ebene und im Mittelgebirge vorwiegend
im Winter statt. Die Forstarbeit ergänzt sich auf diese Weise mit der
Landarbeit und mit manchen anderen Berufen, so besonders dem Maurer-
handwerk, auch dem Schifferberufe.

Nach ihrer Org anis ati o n hat man im forstlichen Betriebe drei
Jormen der Arbeit zu unterscheiden: 1. Die Betriebsleitung
einschließlich der Oberaufsicht, soweit eine solche vorhanden ist, 2. die
örtliche Beaufsichtigung des Vollzuges und 3. der
Vollzug s elbst durch die eigentlichen Arbeiter. In den Betrieben
der deutschen Staatsforsten wird man im großen Durchschnitt die Größe
des Bezirks eines Betriebsleiters (Oberförster, Forstmeister, Forstamtmann)
auf 3000 ha, die des Bezirks eines Betriebsbeamten auf 500 bis 600 ha
beziffern können. Im Gebirge und in Mischwaldgebieten ist die Aus-
dehnung meist noch kleiner, in der Ebene und reinen Nadelholzgebieten
zum Teil erheblich größer.

Die Arbeit findet im Forstbetriebe Verwendung zur Er h alt ung
und Neubildung von stehendem Kapital, zur Ergän-
zung und Pflege des uml auf enden Kapitals und endlich
zur Ernte der Erzeugnisse der Forstwirtsch aft. Auf
diese drei Gruppen verteilt sich die Arbeit je nach örtlicher Lage, Betriebs-
art und Holzarten in verschiedenem Verhältnis. Die auf den wichtigsten
Posten des stehenden Kapitals, die We g eb aut e n, verwendete Arbeit
ist im Gebirge mehrmals größer als in einem gleich großen Wirtschafts-
gebiet der Ebene. Die Bestandsbegründung erfordert in der Regel im

1) Max Endres, Forstpolitik, 2. Aufl., Berlin 1922, S. 53.

|I 6
        <pb n="30" />
        Acrdeit. 1:7
Kahlschlagbetriebe mehr Arbeit als bei natürlicher Verjüngung. Der
Arbeitsbedarf der Holzernte, auf die Einheit der geernteten Holzmasse
bezogen, ist größer im Gebirge als in der Ebene, größer bei natürlicher
Verjüngung als im Kahlsschlagbetriebe.

Für die Int ensit ät d er Wirtsch aft ist die Menge der in
einem Forstbetriebe verwendeten Arbeit ebensowenig ein sicherer Maßstab
wie die Höhe des investierten Kapitals. Wenn in einem altholzreichen,
aber schwammversseuchten Kiefernrevier infolge mangelnder Initiative des
Wirtschafters die rückgängigen Althölzer nicht einer beschleunigten Ab-
nutuung zugeführt werden, so müssen wir trotz hoher Kapitalintensität die
Art der Wirtschaftsführung als eine extensive bezeichnen. Und anderseits
spielt die eigentliche Handarbeit im arbeitsextensiven Forstbetriebe nicht
eine so ausschlaggebende Rolle, daß die Intensität der Wirtschaft in erster
Linie von ihr abhängen könnte. Es soll damit nicht bestritten werden,
daß auch durch zielbewußten Aufwand von Arbeit und stehendem Kapital
(z. B. maschinelle Bodenbearbeitung) die Holzerzeugung günstig beeinflußt
werden kann. In manchen Fällen wird aber der optimale Waldzustand
und im Zusammenhang mit ihm das Höchstmaß der Holzerzeugung aus-
schließlich durch eine richtige Schlagstellung, also durch geeignete räumliche
Anordnung der Hiebsmaßnahmen, erzielt werden können. Hieraus geht
hervor, daß die Intensität der Wirtschaft in weitgehendem Maße von der
Tätigkeit des Betriebsleiters und der Betriebsbeamten abhängig ist. In
diesem Zusammenhange sei auf zwei in der forstlichen Welt sehr bekannte
Forstbetriebe verwiesen, die beide den Anspruch auf hohe Intensität der
Wirtschaft machen können: Auf dem Waldbesitz des Herrn v. K eude ll
in Hohenlübbichow ist eine erhebliche Steigerung der Zuwachsleistung durch
Vollumbruch der zu kultivierenden Fläche und fortgesetzte Bearbeitung der
Kulturen, also sehr hohen Aufwand an Hand-, Gespann- und maschineller
Arbeit, erzielt worden. Genaue Zahlen über die Rentabilität fehlen aller-
dings bisher. Im Gegensatze dazu sind in dem bereits erwähnten Forst-
betriebe des Herrn v on Kalit s&lt; in Bärenthoren in bezug auf den
Zustand des Bodens und Holzbestandes sehr bemerkenswerte Erfolge
erreicht worden ohne jede Bodenarbeit ausschließlich durch geeignete
Hiebsmaßnahmen und Liegenlassen des Abfallreisigs. Herr von Kalitsch
selbst hat auf die Frage nach dem Grunde seiner Erfolge die Antwort ge-
geben: „Ich mache niemals Kahlschläge und durchforste meinen ganzen
Wald jährlich und persönlich auszeichnend!).“

!) Oberforstmeister Möller, I. c., S. 5.
Go dbersen, Forstl. Oekonomit.

n
D
        <pb n="31" />
        Produktionsfaktoren der Forstwirtschaft.
Zeil.

Für einen nichtzünftigen Volkswirtschaftler ist es mißlich, neben den
anerkannten Produktionsfattoren Boden, Kapital und Arbeit, zu denen nach
einigen noch die Naturmaterialien kommen, als weiteren Produktionsfaktor,
zunächst in der Forstwirtschaft, die Z e i t bezeichnen zu wollen. Die Forst-
wirtschaft nimmt gegenüber allen anderen Wirtschaftszweigen insofern eine
Sonderstellung ein, als sich der Produktionsprozeß über sehr lange Zeit-
räume, häufig länger als ein Jahrhundert, hinzieht. Nun ist allerdings
klar, daß die Zeit für sich allein keine Produkte irgendwelcher Art
erzeugen kann; es muß vielmehr immer einer oder mehrere der übrigen
Produktionsfaktoren mit der Zeit zusammenwirken. Aber auch die übrigen
Produktionsfaktoren sind ja fast niemals für sich allein, sondern in Verbin-
dung miteinander und in Abhängigkeit voneinander wirksam. In der Jorst-
wirtschaft ist die Produktion in so ausgesprochenem Maße von der Zeit
abhängig, daß die Auffassung der Zeit als eines besonderen Produktions-
faktors vielleicht berechtigt sein dürfte.

Immerhin ist die Forstwirtschaft nicht von jeder anderen Wirtschaft
so grundsätzlich verschieden, daß ein in der Forstwirtschaft wirksamer
Produktionsfaktor nicht auch in anderen Wirtschaftszweigen als solcher
aufgefaßt werden könnte. Wir wollen also zunächst untersuchen, ob die
Möglichkeit einer solchen Auffassung auch sonst in der Wirtschaft besteht.

Die Begrisfsbestimmung der Produktionsfaktoren ist in der Literatur
verschieden!). Wenn wir, in wörtlicher Auslegung des Begriffes, als
Produktionsfaktoren diejenigen die Produktion verursachenden Elemente
ansehen, die Gegenstand wirtschaftlicher Erwägungen sind, so fügt sich dieser
Begriffsbestimmung auch die Zeit ohne weiteres ein. Den in der Produktion
frei mitwirkenden Gütern und Kräften der Natur, wie Luft, Licht, Wärme
usw., die nicht als Produktionsfaktoren zu gelten haben, ist die Zeit nicht
zuzuzählen, da sie dem wirtschaftenden Menschen nicht unbegrenzt zur
Verfügung steht; die Zeitdauer des Produktionsprozesses wird in sehr
vielen Fällen Gegenstand wirtschaftlicher Erwägungen sein müssen;, die
verbrauchte Zeit ist ein Element der Produktionskosten, Zeitersparnis ist

1) Z. B. bezeichnet C a s s e l (Theoretische Sozialökonomie, 3. Aufl., S. 149)
als Produktionsfaktoren die „Haupttypen der elementaren Produktionsmittel“.
Nach v. Ph ili pp o v i &lt; (Grundriß der Politischen Ökonomie, ]. Bd., 18. Aufl.,
S. 140) sind Produktionsfaktoren „die Bestandteile jeder Produktion, welche als
Kosten mit bestimmten Werten in die Produktion eingehen, und welchen daher
vom Ertrage ein Wertanteil zugerechnet werden muß“.

[&amp;
f!
        <pb n="32" />
        . 19
Kostenersparnis. Die Grundlage jeder Arbeitsentlohnung bildet, auch wenn
sie im Stücklohn erfolgt, nicht die verbrauchte Arbeitskraft, sondern die
verbrauchte Ar b e it sz e i t.

Ebenso, wie die Arbeit nicht für sich allein, sondern nur in Verbindung
mit der Zeit Güter hervorbringt, ist auch das K a p it a l nicht in der
Lage, für sich allein, sondern nur in Verbindung mit der Zeit seinem
Besitzer Erträge abzuwerfen. Der Zins läßt sich, objektiv betrachtet,
als en Erzeugnis von Kapital un dd Ze it auffassen. JTede
Rentabilität wird in der Weise beziffert, daß man den Ertrag zu dem
Aufwand an Pr o duk tions mitteln und JZeit in Bezie-
hung set t.

Entschliezken wir uns demnach, die Zeit als einen besonderen
Produktionsfaktor aufzufassen, so können wir den beiden sachlichen
Produktionsfaktoren Boden und Kapital die beiden abstrakten Produktions-
faktoren Arbeit und Zeit gegenüberstellen.

In dem Augenblick, in dem der Mensch eine bisherige Urwaldfläche
in wirtschaftliche Benutzung nimmt, erhält der Wald für ihn die Bedeutung
eines wir tsch af tlichen Gutes. Dieses ist entstanden ohne
Mitwirkung des Produktionsfaktors Arbeit, nur durch die Wirksamkeit
der Produktionsfaktoren B o d en und Z e i t. Vollzieht sich die Benutzung
des betreffenden Waldes nicht als reiner Abbau, sondern nach dem
wirtschaftlichen Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit, so ist der Holzbestand des
Waldes vom Zeitpunkt der Inbesitznahme an als produktives K a p it a l
zu betrachten. Der vorliegende Fall ist ein Beispiel dafür, daß die Bildung
von Kapital auch auf anderem Wege als durch ein Sparen von Ein-
kommensteilen vor sich gehen kann!). – Die Tatsache der Entstehung des
Kulturwaldes aus dem Urwalde (abgesehen von durch Neuaufforstung
begründeten Waldteilen) ist wichtig für die Beurteilung der später zu
erörternden Frage, ob die forstliche Rentabilitätsrechnung von der kahlen
oder von der soeben neubestockten Bodenfläche auszugehen hat, mit anderen
Worten, ob die Kulturkosten einen Bestandteil der Produktionskosten oder
der Erntekosten eines Altbestandes zu bilden haben.

Bei der Länge der Zeit, die zwischen Begründung und Ernte eines
Holzbestandes verstreicht, muß jede Ausgabe, die die Produktionskosten
des Bestandes belastet, von außerordentlicher Bedeutung für die Rentabilität
der Wirtschaft sein. Eine Steigerung der Rentabilität ist nicht nur
l. §) pat °. 'ripxorit, Grundriß der Politischen Ökonomie, I. Bd.,

. Aufl., S. ;

Reit.
9%
        <pb n="33" />
        Z! Produktionsfaktoren der Forstwirtschaft.

durch Verringerung der Ausgaben oder Erhöhung der Erträge, sondern
auch durch eine Verkürzung des Pr o duk tions ze itr aums
zu erzielen. Eine solche liegt nicht etwa vor, wenn der Holzbestand bereits
bei Erreichung schwächerer Durchmesser der Art anheimfällt; wohl aber,
wenn es gelingt, diejenigen Durchmessserstär ken, die
von der Wirtschaft ang estr e bt wer den, durch geeig -
nete Maßnahmen in einem kürzeren Produktions-
zeitraum zu erzeugen.

„()
        <pb n="34" />
        Holzpreis.

Das Produkt von Holzmassenertrag und Holzpreis
bildet den wichtigsten Bestandteil des Gel d -Ro h ertrage s der
Forstwirt cha ft. Die Forstwissenschaft hat sich seit langer Zeit sehr
eingehend mit der Gesetzmäßigkeit der laufenden und durchschnittlichen
Massenproduktion der Holzbestände befaßt; dagegen ist die Frage nach
der Preis b il dung des Holzes bisher verhältnismäßig wenig
behandelt worden. In der forstlichen Rentabilitätsrechnung arbeitete man
ausschließlich mit roh ermittelten Durchschnittspreisen, ohne Rücksicht darauf,
daß die in Wirklichkeit erzielten Holzpreisse in außerordentlich weiten
Grenzen um diese Durchschnittspreise schwanken, und daß durch diese
Schwankungen im Einzelfalle die Rentabilität sehr erheblich nach oben
oder unten beeinflußt wird. Solche Schwankungen können in gewissen
Grenzen von einem Tage zum anderen auftreten, nach der augenblicklichen
Stimmung der Käufer, die z. B. durch eine Hausse oder Baisse an der
Wertpapierbörse beeinflußt zu werden pflegt, und nach dem zufälligen
Verhältnis von Angebot und Nachfrage. In weiterem Umfange und mit
größerer Gesetzmäßigkeit treten diese Schwankungen im Verlauf der
industriellen Konjunkturen auf. Und endlich können wir unabhängig von
den Wellen der Konjunkturen im Laufe langer Zeiträume eine fortlaufende
Preisänderung des Holzes feststellen. Wir werden im folgenden zunächst
die Frage zu betrachten haben, wie die Vreisbildung des
Holzes zustand e k o m m t. Alsdann wird zu untersuchen sein,
welchen Gesetz mäß igkeiten die Schwankungen des
Holzpreises unterliegen. Die täglichen, zufälligen Preis-
schwankungen werden hierbei auszuscheiden sein, da in ihnen wohl kaum
eine Gesetzmäßigkeit festzustellen sein dürfte, und da überdies der Verkäufer
von Holz es meist in der Hand hat, bei zufälliger schwächerer Nachfrage
auch das Angebot entsprechend zu verringern oder ganz zurückzuziehen.
Es wird sich also bei unserer Untersuchung einmal um die dur &lt; Kon-
junk tursch wank ungen verursachten Änderungen des
        <pb n="35" />
        22 Holzpreis.
Holzpreises, und zweitens um die im Laufe langer Zeiträume
feststellbaren oder, nach einem Ausdruck C a ss e l s !), die se k ul är en
Preisänderung en handeln.

Preisbildung des Holzes.

Das Holz gehört weder zu den unvermehrbaren noch zu den beliebig
vermehrbaren Gütern. Seine Erzeugung ist an den vorhandenen Wald-
boden und an den vorhandenen Holzbestand gebunden. Wenn streng
nach dem Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit gewirtschaftet wird, ist die
Menge des jährlich zum Angebot kommenden Holzes durch den Abnutzungs-
satz des Betriebsplanes fest begrenzt. Es besteht aber die Möglichkeit,
bei besonders dringendem Bedarf, zum Beispiel in Kriegen, oder bei
einmaligem starkem Geldbedarf des forstwirtschaftlichen Unternehmers, den
Einschlag zu verstärken und entweder die Holzernte mehrerer Jahre im
voraus oder sogar einen erheblichen Teil des Holzvorratskapitals mit
zum Verkauf zu bringen. In gleicher Richtung wirkt die Möglichkeit,
bei steigenden Holzpreisen bisher wegen der hohen Transportkosten nicht
ausnutzbare Urwaldgebiete aufzuschließsen und der Abnutzung zuzuführen.
Wir können also das Holz als ein b e schränkt vermehrbares
G u t bezeichnen. Immerhin ist die Elastizität der Mehrung des Angebotes
im allgemeinen nur eine geringe. – Eine wesentliche, den Preis
beeinflussende Steigerung des Holzangebotes tritt zuweilen durch Insekten-
kalamitäten ein, die auf großen Flächen den Wald vernichten. Diese
Erscheinung kann jedoch, weil außergewöhnlich, hier außer Betracht bleiben.

Anderseits ist die Möglichkeit der Verwendung des
Holz e s in der Volkswirtschaft eine fast unbegrenzte; sie wird durch den
Holzpreis in der Weise geregelt, daß nur diejenigen Verwendungsarten
verwirklicht werden, die bei der jeweiligen Höhe des Holzpreises wirt-
schaftlich sind. Ein relativ niedriger Stand des Holzpreises gibt einer
ausgedehnten Holzverwendung Raum. Der jährliche Holzverbrauch betrug
auf den Kopf der Bevölkerung im Zeitraum 1907 bis 1913 in Deutschland
1,07 fmr); in den Vereinigten Staaten wird er auf über 7 km je Ein-
wohner geschätzts).

Um die Gesetzmäßigkeit der Preisbildung des Holzes klarzulegen,
wollen wir zunächst annehmen, daß in einer isolierten Volkswirtschaft,

1) Gustav Cassel, Theoretische Sozialökonomie, 3. Aufl., Erlangen und
Leipzig 1923, S. 426.

?) Max Endres, Forstpolitik, 2. Aufl., Berlin 1922, S. 629.

3) Daselbst, S. 765.
        <pb n="36" />
        Preisbildung des Holzes. 23
ohne die Möglichkeit der Holzzufuhr von außen, eine bestimmte Holzmenge
erzeugt wird. Wir wollen ferner von den durch Absatzlage und Qualität
begründeten Preisunterschieden absehen und uns das produzierte Holz
als eine einheitliche Masse mit einheitlichem Preise vorstellen. Nehmen
wir endlich an, daß die Menge des erzeugten Holzes geringer ist als die,
deren Verwendung in der isolierten Volkswirtschaft möglich ist, so wird
sich die Preisbildung des Holzes nach den unter den gleichen Voraus-
sezungen für die Preisbildung a ll e r Waren maßgebenden Gessetzen
vollziehen. Die vorhandene Holzmenge wird nur in denjenigen Ver-
wendungsarten Unterkunft finden, in denen die Verwendung mit dem
größten Nutzen geschieht, und die daher in der Lage sind, die höchsten
Preise für das Holz zu bieten. Bezeichnen wir den Nutzen, den das Holz
in der wenigst vorteilhaften noch zum Kauf kommenden Verwendung
gewährt, als den Gr enz nutz en, so wird dur &lt; d en Grenz -
nutzen der Preis der gefamten. käuflichen Holz-
menge bestimmt, da auch die vorteilhafteren Verwendungsarten
keinen Anlaß haben, mehr zu bieten als die wenigst vorteilhafte noch
gerade zum Kauf kommende Verwendung:). G u st a v C a ss e l, der den
Begriff des Grenznutzens für überflüssig hält?), setzt an seine Stelle als
Preisregulator das „Pr in zip d er Knappheit “s). „Das Prinzip
der Knappheit besteht . . . für die Tauschwirtschaft in der Notwendigkeit,
die Konsumption durch den Druck der Preisbildung in Üübereinstimmung
mit einer knappen Güterversorgung zu bringen.“ Lie f ma nn !), der
ebenfalls den Begriff des Grenznutzens ablehnt, da er unter anderem
eine unzulässige Zusammenziehung der Begriffe Nutzen und Kosten enthalte,
wendet den Grenzgedanken wie folgt an: Diejenigen, die bei der Beschaffung
des betreffenden Gutes nicht mehr ihren Gr e nz er t r a g finden, werden
vom Kauf ausgeschlossen. Die genannten Autoren haben offenbar den
gleichen wirtschaftlichen Vorgang im Auge, daß der Preis einer nicht
unbeschränkt reproduziblen Ware, deren Verwendungsmöglichkeit das
Angebot übersteigt, durch die wenigst vorteilhafte noch verwirklichte
Verwendung bestimmt wird, während alle noch weniger vorteilhaften
Verwendungsarten vom Kauf ausgeschlossen werden.

!) Vgl. hierzu v. Philippovich, Grundriß der Politischen Ökonomie, I. Bd.,
18. Aufl., Tübingen 1923, S. 248 und 257 f;

?) Gustav Cassel, I. c., S. 68.

3) Daselbst, S. 62.

) Robert Liefmann, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, I. Bd., 3. Aufl.,
Stuttgart und Berlin 1923, S. 248 f. und S. 636 ff.
        <pb n="37" />
        tt HPolzpretis.

Wir haben oben vorausgesetzt, daß das Holz eine einheitliche Masse
mit einheitlichem Preise sei. In Wirklichkeit ist nun das Holz hinsichtlich
seiner Brauchbarkeit sehr stark differenziert, von den zur Herstellung von
Furnieren geeigneten hochbezahlten Starkeichen bis herab zum Schwellen-
holz, Grubenholz, Schleifholz, und was auch dazu nicht mehr geeignet
ist, findet als Brennholz Verwendung. In gewissen Sortimenten
(schwachem Reisig) kann die Nachfrage sogar so gering sein, daß der
erzielte Preis die Werbungskosten nicht deckt, und die Aufarbeitung daher
unwirtschaftlich wird. Um den Preisbildungsprozeß theoretisch zu erfassen,
wie er sich unter der erweiterten Voraussetzung differenzierter Brauchbarkeit
des Holzes abspielt, müssen wir uns die produzierte Holzmenge in eine
Skala der verschiedenen Brauchbarkeiten einteilen. Für jede Stufe dieser
Skala wird dann das oben für die gesamte als einheitlich gedachte Holz-
menge hergeleitete Geseßz Gültigkeit haben. Te vorteilhafter die Ver-
wendung, desto höher der Preis, mit der Einschränkung, daß die wenigst
vorteilhafte in der einzelnen Stufe noch verwirklichte Verwendung den
Preis der ganzen Stufe bestimmt.

Auf den am Produtktionsorte gezahlten Holzpreis ist nun nicht nur die
Brauchbarkeit (Qualität) des Holzes, sondern auch seine A b s a ß lag e
von Einfluß. Unter gewissen Verhältnissen, z. B. im Hochgebirge oder
im Urwalde, können die Kosten der Holzbringung höher werden als der
erzielbare Preis, so daß aus diesem Grunde die Aufarbeitung unwirt-
schaftlich wird. Allgemein wird der Preisunterschied am Produktions-
und Verwendungsorte gleich den Transportkosten sein, zuzüglich der
Zinsen des am Produktionsorte gezahlten Preises während der Transport-
dauer, und zuzüglich eines Zuschlages an Unternehmergewinn, falls der
Transport durch einen besonderen Unternehmer besorgt wird.

Die weiter von uns oben für die isolierte Volkswirtschaft gemachte
Voraussetzung, daß keine Möglichkeit einer Holzzufuhr von außen bestehe,
trifft nun ebenfalls für die heutige Verkehrswirtschaft nicht zu. In
Wirklichkeit findet die Preisbildung des Holzes nicht innerhalb der einzelnen
Volkswirtschaft statt, sondern das Holz hat heute einen Weltmarkt -
p r e i s. Auf dem Weltmarkte regelt sich der Holzpreis nach dem von uns
dargelegten Geseß. In den einzelnen Staaten bewirkt die Zoll g es et -
g e b un g geringe Preisabweichungen. Im übrigen besitzt für waldreiche
Staaten mit wenig entwickelter Verkehrswirtschaft die Absatzlage eine
besondere Bedeutung. Es gibt Waldgebiete, in denen das Holz an Ort
und Stelle fast wertlos ist, und deren Konkurrenz auf dem Weltmarkte
ausschließlich von der Möglichkeit, Transportanlagen zu schaffen, abhängt.

"4
        <pb n="38" />
        Vreisbildung des Holzes. 25
Ist ihre Aufschließung bei den heutigen Weltmarktpreisen für Holz und
dem heutigen Zinsfuß nicht wirtschaftlich, so kann sie es durch Steigen
des Holzpreises oder Sinken des Zinsfußes werden. Die reichen Holz-
vorräte derartiger Urwaldgebiete pflegen nicht im nachhaltigen Frucht-
betriebe, sondern im Abbaubetriebe bewirtschaftet zu werden. Da nun die
Forstwirtschaft der wichtigsten und verkehrswirtschaftlicih am höchsten
entwickelten europäischen Staaten heute nicht in der Lage ist, den Holz-
verbrauch dieser Staaten zu decken, werden für die Preisbildung in ihnen
diejenigen Preise, die für den aus verkehrswirtschaftlich wenig entwickelten
Staaten herangeführten Zuschuß an Holz gezahlt werden müssen, von
besonderer Bedeutung sein. Dieser Holzzuschuß wird diejenigen Holz-
mengen umschließen, bei denen die Holzverwendung in den Einfuhrländern
ihren Grenzertrag findet.

Die Jesststellung, daß für die Konkurrenzfähigkeit des Holzimports
häufig die Transportkosten maßgebend sind, bringt uns auf die Frage,
in welchen Maße der Holzpreis von den Pr o duktion sk ost en
abhängig ist.

Der Gedanke, daß der „Jetztwert“ eines Holzbestandes durch die
Prolongierung aller entstandenen Kosten auf die Gegenwart gefunden
werden könne, bildet bis auf den heutigen Tag die Grundlage der
herkömmlichen Waldwertrechnung. Wir werden darauf im letzten-Absschnitt
dieser Arbeit noch zurückkommen. Aber auch in den heute herrschenden
Systemen der Wirtschaftswissenschaft ist, um mit Liefmann zu reden, „wenn
auch nicht die reine Arbeitswerttheorie der Klassiker und des „wissen-
schaftlichen“ Sozialismus, so doch die Bestimmung des Werte s der
Güter durch die K o st e n ~ als welche in letzter Linie natürlich die Arbeit
in Betracht kommt – noch immer, man kann wohl sagen, die herrschende
Ansicht. Denn auch die sogenannten subjektiven Werttheoretiker kommen
doch schließlich dazu, daß der Wert durch die Kosten bestimmt werde.“:)
Gegenüber dieser ,„technisch-materialistischen Auffassung ““?) vertritt Liefmann
die Anschauung, daß die Preisbildung nur au s der subjektiven
Wertschät ung heraus unter Zuhilfenahme des Ertrag s-
be grif f s?) zu erklären sei. „. . . die Gegenstände der äußeren Natur
k o ste n im letzten Grunde nur Arbeit. Sie werden aber deswegen nicht
nach der Arbeit geschätzt, wie die ganze objektive Wertlehre und der
Sozialismus behauptet, sondern Arbeit wird auf sie verwandt auf Grund

t) Robert Liefmann,. I. c.. S. 247.

?) Daselbst, S. 93.

s) Daselbst, S. 94.
        <pb n="39" />
        Ju POolzpreis.
ihrer Wertschäzung durch die Konsumenten, und nach den Regeln des
wirtschasstlichen Handelns . . .“1).

Hierzu ist in bezug auf das Produkt der Forstwirtschaft, das H olz,
zu sagen, daß es nur dann nur Arbeit kostet, wenn es, was im
Urwald gelegentlich vorkommen mag, am Produktionsorte völlig wertlos
ist. Hat es am Produktionsorte bereits einen Preis, oder mit anderen
Worten, ist es am Produktionsorte bereits wirtschaftliches Gut, so k ann
dieses, wie wir schon dargelegt haben, auch ohne daß ,„im lehten Grunde“
irgendwelche Arbeit aufgewandt worden ist, nur durch das Zusammen-
wirken von Bo den und Zeit, entstanden sein. Im übrigen ist die
subjektivistische Auffassung, daß die K o st e n nicht maßgebend für den
Preis eines Gutes zu sein brauchen, neuerdings auch von einem forst-
lichen Autor mit Bezug auf den Holz preis vertreten worden. In
seiner Antrittsrede als Privatdozent an der Forstlichen Hochschule zu
Eberswalde betonte Dr. L e m mel ?) zutreffend, daß die Forstwirtschaft
wohl weniger als jeder andere Wirtschaftszweig die Geltung der Kosten-
theorie bestätige. Nach ihm sstehen ihr folgende Tatsachen entgegen:
1. Freie Konkurrenz und die Möglichkeit, beim Steigen der Holzpreise
die Produktion wesentlich zu erweitern, bestehen nicht. 2. Die Produktions-
dauer ist in der Forstwirtschaft viel zu lang, als daß eine nennenswerte
Beeinflussung der Produktion durch das Steigen oder Fallen der Holz-
preise einträte. 3. Die allgemeine Unterstellung, daß jeder einzige sich in
der Verkehrswirtschaft ausschließlich von seinen Erwerbsinteressen leiten
lasse und sich mit seinen Wirtschaftsmitteln immer den jeweilig profitabelsten
Geschäften zuwende, ist für die Forstwirtschaft noch viel weniger zutreffend
als für die Landwirtschaft.

Daß die Produktionskosten für den tatsächlich gezahlten Holzpreis ohne
jede Bedeutung sind, geht schon daraus hervor, daß der Betriebsleiter
eines nachhaltig bewirtschafteten Erwerbswaldes, der einen Posten Holz
zum Verkauf stellt, sich wohl regelmäßig über die Preise unterrichten
wird, die für Holz von ungefähr gleicher Qualität in der lehten Ver-
gangenheit vom Handel angelegt worden sind, daß er aber niemals, wie
jeder Fabrikant es tun würde, eine Berechnung darüber anstellen wird,
welchen Preis er für sein Erzeugnis erzielen muß, damit die Produktions-
kosten gedeckt werden, und darüber hinaus ein Unternehmergewinn erzielt
wird. Der Wald ist heute als Gegenstand wirtschaft-

!) Daselbst, S. 248.

?) Oberförster Dr. Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen
Lichte, in der Zeitschr. f. Forst- und Iagdwesen, Berlin 1925, Heft 2, S. 70.

2:4 p
        <pb n="40" />
        Preisbildung des Holzes. 27
[lichen Handelns des Menschen vorhanden; für die
Frage, ob wirtschaftliches menschliches Handeln
heute auf ihn verwandt werden soll, sind die Pro-
duktionsk osten, die im Laufe der letzten hundert
o d er zweihundert Jahre auf ihn verwandt worden
sind, völlig gleichgültig. Es wird niemandem einfallen, der
Forstwirtschaft die Daseinsberechtigung absprechen zu wollen, wenn sich
herausstellen sollte, daß die aufgewandten Produktionskosten sich in jedem
Falle nur sehr niedrig verzinst haben.

Die Frage, die in bezug auf die wirtschaftliche Benutzung eines
vorhandenen Waldes zu stellen ist, lautet im einfachsten denkbaren Falle:
Ist der Holzpreis höher als die Werbungskosten ?
Wird der Begriff der Fortdauer des Waldes mit dem der wirtschaftlichen
Benutzung verbunden, so lautet die Frage: I st d er Holzpreis so
hoch, daß er außer den Werbungskosten auch die
Kosten der Neubegrün dung des Bestandes auf der
abge h o lzten Fläche de &lt; t ? Und wird endlich die wirtschaftliche
Benutzung dahin erweitert, daß nachhaltig gleiche Erträge bezogen werden
sollen, so würde die wirtschaftliche Erwägung zu lauten haben: Ist der
Holzpreis so hoch, d aß die nachhaltigen jährlichen
Erträge die jährlich en Werbungs-, Kultur- und
Verwaltungskosten übersteigen ? Die erste der drei Er-
wägungen wird heute praktisch vor der wirtschaftlichen Erschließung von
Urwaldungen angestellt werden; sie kommt im modernen, nachhaltig
bewirtschafteten Erwerbswalde unter Umständen in Betracht bei
Beurteilung der Frage, ob gewisse geringwertige Sortimente aufgearbeitet
werden oder im Walde verbleiben sollen. Im übrigen ist im modernen
Erwerbswalde das Ansstellen der drei Erwägungen überflüssig, da ein
Überwiegen der laufenden Erträge über die laufenden Kosten im
allgemeinen entweder schon in der Gegenwart oder bei ausgedehnten
Jungbeständen in der Zukunft sicher ist. Eine Ausnahme bildet die forstliche
Bewirtschaftung gewisser Ödländereien und die Neuaufforstung, die nicht
aus wirtschaftlichen, sondern aus forstpolitischen Gründen erfolgt, und die
r dem Staate oder kapitalkräftigen Kommunalverbänden über-
lassen bleibt.

Wir sstellen also fest, daß der Holzpreis eine
Voraussetzung, aber niemals eine Folge der Wirt-
s&lt; a f t se in k an n. Das schließt im Einzelfall nicht aus, daß durch
bestimmte Wirtsschaftsmaßnahmen, z. B. Aufästen wertvoller Eichen-
        <pb n="41" />
        2: Holzprens.

bestände, der Preis je Einheit der Holzmasse günstig beeinflußt wird;
im allgemeinen ist der Holzpreis und damit auch der
Waldwert von den Produktionskosten völlig un-
a b häng i g.

Wir nannten oben den Gr enz ertr ag der Verwendung als
wesentlichen Faktor der Preisbestimmung; wir haben aber auch schon
darauf hingewiesen, daß durch ihn der Holzpreis in den Holzzuschuß-
ländern nicht eindeutig bestimmt wird. Es besteht vielmehr eine Wechsel-
beziehung zwischen dem Grenzertrag der Holzverwendung und dem
Grenzertrag des Holzimports. Das Grenzgesetz findet auf
den eingeführten Holzzuschuß in der Weise Anwendung, daß der Preis
des teuersten Holzes einer Qualitätsstufe, dessen Einfuhr gerade noch
einer entsprechend zahlungsfähigen Verwendung begegnet, den Preis der
ganzen Einfuhr der Qualitätsstufe bestimmt. Wir sahen nun, daß in den
verkehrswirtschaftlich hochentwickelen Staaten die Holzeinfuhr
diejenigen Holzmen gen umfaßt, bei denen die Holz-
verwendung ihren Grenzertrag findet. Diese Einfuhr
kommt zum Teil aus Ländern, in denen das Holz an Ort und Stelle
nur einen sehr geringen Preis hat. Daraus geht hervor, d a ß der
Preis der ganzen Inland s produktion der verkehrs-
wirtschaftlih hochentwickelten Staaten wesentlich
von dem Preise abhängig ist, zu dem der Holzein-
fuhrzus&lt;h u ß in ihnen auf den Markt gebracht
werden kann.

Durch Konjunkturschwankungen verursachlte Änderungen des Holzpreises.

Aufgabe einer theoretischen Darstellung der forstlichen Ökonomik kann
nicht eine Behandlung der Theorie der Konjunkturbewegungen sein. Wir
können hier vielmehr die Schwankungen in der Prosperität des Wirtschafts-
lebens, die wir als Konjunkturen bezeichnen, als etwas gegebenes
hinnehmen; unsere Untersuchung kann sich auf die Feststellung beschränken,
in welchem Aus maße die Holzpreise von den Kon-
junkturs&lt; wa nk ungen abhängig gewesen sind, und ob
sich in dieser Abhängigkeit gewissse Ges e tz mäß ig keiten erkennen
lassen. Die Konjunkturbewegungen in Deutschland sind nicht immer mit
den Bewegungen in anderen Ländern zusammengefallen; für den an-
gegebenen Zweck genügt die Beschränkung auf die Verhältnisse in
Deutschland.

&amp;
        <pb n="42" />
        Durch Konjunkturschwankungen verursachte Änderungen des Holzpreises. 29

Wir wollen den Ro h ei s en p r e i s als Maßstab der Konjunktur-
schwankungen verwenden; dann ermöglicht die graphische Darstellung in
der nachstehenden Abbildung 1 die Feststellung, in welcher Weise die in
den preußischen Staatsforsten je Festmeter Gesamtmasse erzielten Holz-
preise in den Tahren 1871 bis 1913 von den Konjunkturschwankungen
abhängig gewesen sind:). Da die deutschen Roheisenpreise in der Statistik
des Deutschen Reiches erst seit 1879 angegeben sind, wurden für die Zeit
von 1871 bis 1879 (nachrichtlich bis 1883) die Indexziffern der englischen
Großhandelspreise für Roheisen verwendet. Die Preislinien sind vom
Jahre 1913 in grader Linie auf die betreffenden Zahlen des Jahres 1924
durchgezogen?).

Die graphische Darstellung zeigt, daß die Holzpreise bis 1895 sehr
viel stabiler gewesen sind als die Roheisenpreise. Selbst dem gewaltigen
Emporschnellen des Eissenpreises in den „Gründerjahren“ steht eine relativ
bescheidene Erhöhung des Holzpreises gegenüber. Eine gewisse Abhängigkeit
des Holzpreises von den industriellen Konjunkturen ist auch in dieser Zeit
unverkennbar; aber der Höchst- und Tiefstsstand des Holzpreises hinkt meist
um ein bis zwei Jahre hinter den größten Ausschlägen des Eissenpreises
her. Von 1895 an werden die Konjunkturausschläge des Holzpreises
erheblich stärker ausgeprägt, und sie fallen zeitlich fast stets genau mit
den Ausschlägen der Eisenpreisbewequng zusammen. Dies dürfte damit zu
erklären sein, daß in früherer Zeit die Brennholzverwendung überwog, bei
der, namentlich in den ländlichen Bezirken, einer gleichbleibenden Produktion
eine gleichbleibende Nachfrage gegenüberstand, während neuerdings die
Verwendung als Nutzholz immer ausgesprochener in den Vordergrund
getreten ist. Dieses Steigen des Nutzholzanteiles beginnt etwa 1880, und
zwar teils durch gesteigerte Verwendungsmöglichkeit und infolgedessen
schärfere Nutzholzaushaltung des Buchenholzes, teils, besonders seit 1895,
durch Verwendung des schwachen Nadelholzes aus den östlichen Kiefern-

1) Die Ziffern sind in der Tafel 1 im A nh ang angegeben. Die Holz-
preise sind Endres’ „Forstpolitik“ (2. Aufl., S. 91), die deutschen Roheisenpreise
den Statistischen Jahrbüchern für das Deutsche Reich, die Indexziffern der
englischen Großhandelspreise für Roheisen Gustav Cassels „Theoretischer Sozial-
ökonomie“ (3. Aufl., S. 593) entnommen.

?) Die Holzpreisziffer des Jahres 1924 ist die Durchschnittszahl für 1 km
Gesamtmasse aus den Staatsforsten der Regierungsbezirke Königsberg, Gum-
binnen, Stettin, Köslin, Stralsund, Breslau, Oppeln, Merseburg, Schleswig,
Hannover, Hildesheim und Lüneburg. Die Gesamtziffer für die preußischen
Staatsforsten lag bei Abfassung dieser Arbeit noch nicht vor.
        <pb n="43" />
        31 Holzpreis.

gebieten als Grubenholz!). Te mehr das Holz als Nutzhholz Gegenstand
industrieller Verwendung wird, desto mehr wird naturgemäß der Holzpreis
von den industriellen Konjunkturen abhängig.

Berechnet man die jährliche dur &lt;s&lt;nittliche Preis-
änderung während der Konjunktursc&lt;hwank ungen in
Prozenten des Holzpreises bei Beginn der jeweiligen Schwankung, so
findet man von 1895 an folgende Zahlen:

1895 bis 11000... . . | 8,9

1900 bis 109N.. . . — 8,5

1902 bis 19107.).... 1} 7,4

1907 bis 129120... . . —~ 6,5

1910 bis 1913 + 9,7
Es ergibt sich also die Tatsache, daß in den lezten 30 Jahren vor dem
Kriege in Perioden aufsteigender Konjunktur der in der Holzpreissteigerung
zum Ausdruck kommende positive Wertzuwachs des Holzvorrats wesentlich
größer gewesen ist als der Wert des gleichzeitigen Masssenzuwachses, der
nach roher Schätzung im großen Durchschnitt für größere Waldungen
jährlich vielleicht 3 °/% des Holzvorrats betragen mag. Diesem positiven
Wertzuwachs steht in den Perioden sinkender Konjunktur, die in dem in
Rede stehenden Zeitraum kürzer sind als die vorangegangenen Perioden
steigender Konjunktur, ein negativer Wertzuwachs von jährlich ungefähr
gleicher prozentueller Höhe gegenüber.

Die durch die industriellen Konjunkturen bedingten starken Schwan-
kungen des Holzpreises haben schon seit langer Zeit Anlaß zu der Erwägung
gegeben, ob man nicht durch Versstärkung des Einschlages in der Hoch-
konjunktur und Herabsetzung desselben in der Tiefkonjunktur praktisch
Nutzen daraus ziehen könne. Abgesehen davon, daß der Zeitpunkt des
Hoch- oder Tiefstandes der Konjunktur für die Gegenwart nicht so leicht
zu bestimmen ist wie für die Vergangenheit, ist hierzu zu sagen, daß eine

1) Nach Endres, Forsstpolitik, 2. Aufl., S. 75, hat der Nutholzanfall in
Prozenten des Derbholzanfalls in den preußischen Staatsforsten betragen:

1860 bis 1864 . . . . 29
1865 bis 18689 ... . . 30
1870 bis 1574 . . . st
1875 bis 1275179. . . . 29
1880 bis 188988 . . . . 34
1885 bis 1889. .. . . 41
1890 bis 1893 . . . . 48
1895 bis 121299. . . . 954
1900 bis 1291014. . . . 60
1905 bis 12999 ... . . 63

"
)
        <pb n="44" />
        Verstärkung des Einschlages in der Hochkonjunktur dann mcht zu dem
WET Lu r 1 U 119 " - U t7 ) r – . SRE .. c
U:. L X. ) ... MIV ric C;] N . Mm H H ] p nr olt jO (C p | NO Fr N J In qm] p' J MUMM 1' Nn
qewünschten Vorteil suhrt, wenn der enzteite C eldertrag sJogleich zum
m Ö .
[ O 1
.
O
? '
.
"
[
|
. )
Ut _ e ]–® . M . . V . G M
s ) 27,/) 109  MO0 10 /) 00 L "0/1 A f 10/1 L° f/) //) INL §/ 1/) s / ') - J t F //} , Y.; ' 24 "
Abb. 1.
~ — Holzpreis je Festmeter Gesamtmasse in den preußischen Staatsforsten.
~ Roheisenpreis in Mk. je 100 kg ab Werk Düsseldorf.
Indexziffern des englischen Großhandelspreises für Roheisen (: 10).
- Ausgleich der Holzpreisaussschläge.
Erwerbe von Sachaütern oder zur Bezahlung von Arbeitskräften verwendet
wird; denn die Kaufkraft des Geldes ist in der Hochkonjunktur geringer
Ü Ö . V%... !: tt uc: ô „Ü 4 U; Ö OA: UO r ; ...[1 ?: . B q UU U;. 1. ' 4 r::c. 4
als in der Tieskonjunktur. Die graphische Darstellung der Ubb. 1 lat
T E CT :. UI ED - E " m.
erkennen, daß ein Tausch des Holzes gegen Roheisen zu den . eiten der
        <pb n="45" />
        . Holzpreis.
Tiefkonjunkturen durchweg vorteilhafter gewesen wäre als zu den Zeiten
der Hochkonjunkturen.

Dagegen ist es sehr wohl möglich, aus den Schwankungen der Holz-
preise durch einen G e l dr e s er v e f o n d s Vorteil zu ziehen, der durch
Mehreinschlag in Zeiten hoher Holzpreise begründet wird und zum Ausgleich
von Einschlagseinsparungen bei niedrigen Holzpreisen dient. Die Geld-
reservefonds, die bei einigen Kommunal- und kleineren Staatsforst-
verwaltungen in der Zeit vor dem Kriege begründet waren!), sind in
Deutschland durch die Inflation etwas in Mißkredit gekommen. Der
Gedanke, bei starker Nachfrage den Einschlag zu erhöhen, bei geringer
Nachfrage ihn herabzusezen, muß jedoch auch abgesehen von den zu
erzielenden geldlichen Vorteilen als durchaus gesund bezeichnet werden.
Freilich handeln die größeren Forsstverwaltungen meist umgekehrt; bei
sinkender Konjunktur zwingt der schleppende Eingang aller Zahlungen und
der dadurch verursachte Geldmangel vielfach gerade zur Verstärkung des
Einschlags.

Sekuläre Änderungen des Holzpreises.

Gleichen wir die starken Ausschläge der graphischen Darstellung der
Holzpreise (Abb. 1) auf Seite 31 aus (in der Abbildung –. .. 29, ), so er-
halten wir eine Linie, die für die Zeit von 1871 bis 1895 ganz langsam, von
1895 an erheblich rascher ansteigt. Der Verlauf dieser Linie zeigt an,
daß der Holzpreis in dem Zeitraum, den die graphische Darstellung umfaßt,
auch unabhängig von den Konjunkturschwankungen einer fortgesetzten
Änderung, und zwar nach oben, unterworfen gewesen ist. Wir bezeichnen,
wie schon gesagt, diese Änderung nach Gustav Cassel als die se k ul är e
Änderung des Holgzpreisses.

Sie kann durch verschiedene Ursachen hervorgerufen sein. Ein Teil
der ununterbrochenen Preissteigerung kann auf eine Hebung der quali-
tativen Verwendungsfähigkeit des Durchschnittsfestmeters infolge forst-
technischer Maßnahmen zurückzuführen sein. Diesen Teil der Preissteigerung
würden wir als Qualitätszuwachs des Durchschnitts-
f e stmeter s bezeichnen. Den Rest der Preissteigerung, der auf H o l z
von gleicher Qualität entfällt, nennen wir nach Preßler?) den
Teuerung szuw achs des Holz es. Dieser kann entweder durch
ein Steigen des Grenzertr ages der Holzverwendung

1) So in Anhalt, Sachsen-Weimar und Württemberg sowie in 14 schlesischen
Städten. Ferner bis heute in einigen Schweizer Kantonen. Vgl. Endres, Forst-
politik, 2. Aufl., S. 465 ff.

?) Max Rob. Preßler, Forstliches Hülfsbuch, Dresden 1869, S. 100.

ZN
        <pb n="46" />
        Sekuläre Änderungen des Holzpreises. 33Z
entstehn (a bsoluter oder echter Teuerungszuwa c&lt; s)
oder durch eine Verringerung der Kaufkraft des Geldes
(relativer Teuerung s zu wach s). Der Grenzertrag der Ver-
wendung würde steigen, wenn infolge neuer Verwendungsarten neue
zahlungskräftige Käuferschichten sich bilden, z. B. wenn früheres Nadel-
brennholz als Grubenholz absetzbar wird; zahlenmäßig würde dies dadurch
in Erscheinung treten, daß der Preis des Durchschnittsfesstmeters stärker
steigt, als der Änderung der Kaufkraft des Geldes entspricht. – Eine
Verringerung der Kaufkraft des Geldes würde an einer gleichmäßigen
Steigerung der Preise einer größeren Zahl von Waren, mit anderen
Worten, durch das Steigen der Teuerungsrichtzahl fest-
zustellen sein.

Wir wollen nunmehr versuchen, zu ermitteln, welch er Anteil
der sseit 1830 eingetretenen Steigerung des Holz-
preises auf den absoluten und welcher auf den rela-
tiven Teuerung s zuwach s entf äll t. Zu diesem Zweck ver-
gleichen wir zunächst graphisch den für 1 km Gesamtholzmasse in den
preußischen Staatsforsten erzielten Durchschnittspreis seit 1830!) mit den
Handelspreisen für drei wichtige Lebensmittel, nämlich Roggen, Schweine-
fleisch und Butter (Abb. 2a), und alsdann mit einer durch Zusammen-
ziehung der Preise dieser drei Produkte gewonnene Richtzahl (Abb. 2b).
Der Anfangspreis ist ~ 1 gesetzt. Um die Konjunkturschwankungen aus-
zugleichen, sind die 10jährigen Durchschnittspreise verwendet?). Seit
1881/90 ist auch die Großhandels-Indexziffer des Statistischen Amtes
zum Vergleich angegeben. In die Abbildung 2b ist noch die Kurve des
allgemeinen Preisniveaus in England?) eingetragen, und zwar so, daß die
englische Preiskurve sich mit der von uns hergeleiteten deutschen Preis-
kurve in der Ordinate 1871/80 schneidet. Sämtliche Zahlen sind aus der
Tafel 2 im Anhang zu ersehen.

Die graphische Darstellung läßt folgendes erkennen: Die englische
Preiskurve hat von 1830 bis 1910 im ganzen eine sinkende, die deutsche
im gleichen Zeitraum eine steigende Richtung. Die nach der Teuerung der
napoleonischen Kriege eingetretene Senkung des Preisstandes setzt sich in

1) Nach Endres, Forstpolitik, 2. Aufl., S. 91, und Rubner, Die Bewegung
der Holzpreise in Deutschland vom Beginn des Weltholzhandels bis zum Welt-
krieg, Neudamm 1920, S. 92.

. ?) Die Preise der drei Lebensmittelarten sind den Statistischen Iahrbüchern
für den Preußischen Staat entnommen.

?) Nach Cassel, Theoretische Sozialökonomie, 3. Aufl., S. 421 und Z583.

Go dbersen, Forstl. Oekonomik
        <pb n="47" />
        z. Holzpreis.
England, wie die Abb. 2b zeigt, bis zur Ordinate 1841/50 fort. Dann
steigt das Preisniveau bis 1861/70, um darauf bis 1871/80 langsam,
von hier bis 1891/1900 in scharfem Sturz zu sinken. Von 1900 an folgt
eine neue Periode des Anstiegs. Demgegenüber steigt die deutsche Preis-
; V
4.. n.. HE ELU
1633, J,) 16% / 16s, ; e. %, 1.0, ?. ; ;
I E E 7:5
kurve von 1831/40 an bis 1871/80 ununterbrochen scharf an, sinkt dann
bis 1891/1900, doch weniger als in England, worauf wiederum ein steiler
Anstieg beginnt.

Man könnte auf den Gedanken kommen, daß die Verschiedenheit der
Preisentwickelung in England und Deutschland vor 1871 in dem Bestehen
der Silberwährung in Deutschland und in einem Preisfall des Silbers
begründet sei. Das trifft jedoch nicht zu. Das historische Wertverhältnis
des Goldes zum Silber von 15!/2 : 1 hat sich von 1831 bis 1871 fast

aA
        <pb n="48" />
        Sekuläre Änderungen des Holzpreises. 35
stabil erhalten; den größten Ausschlag des Londoner Silberpreises nach
oben brachte in diesem Zeitraum das Jahr 1859 mit einem Wertverhältnis
15,19 : 1, den größten Ausschlag nach unten das Jahr 1843 mit einem
7 .1
' 783 /; c 67,907, 791;, 1924

Abb. 2b.
toesCtt.. + :
reiskurve – . – . —.

Wertverhältnis 15,93 : 1. Das fortschreitende Sinken des Silberpreises

beginnt erst mit dem Jahre 18731).

Die Abbildung läßt weiter erkennen, daß die Preissteigerung des
Holzes in Deutschland von 1830 bis 1880 fast genau der allgemeinen
Preiszunahme gefolgt, eher eine Kleinigkeit hinter ihr zurückgeblieben ist.
Von dem Jahre 1880 an ändert sich das Bild. Bis 1890 haben wir
? !) Vgl. Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Bd., 3. Aufl., Tena
1909, Art. Edelmetalle, S. 583.
J#
        <pb n="49" />
        3.. Holzpreis.

ein Gleichbleiben, von 1890 bis 1900 sogar einen scharfen Anstieg der

Holzpreise, gegenüber einem Sinken der allgemeinen Preislinie. Von 1900

bis 1912 steigen die Holzpreise ungefähr gleichlaufend der Großhandels-

Indexrziffer, aber stärker als die von uns als Teuerungsmaßstab gewählten

landwirtschaftlichen Produkte.

Ein absoluter Teuerung szuw achs des Holzes ist

mithin in Deutschland vor dem

. Kriege nur für den Zeitraum
von 1880 bis 1900 festzustellen,
während vorher und nachher die
Holzpreislinie ziemlich genau mit
der allgemeinen Preislinie über-
einstimmt, die Preissteigerung
des Holzes also nur als re -
lativer Teuerung szu-
w a ch s anzusehen ist.

Wir werden sehen, daß sich
auch die Ur s a &lt;h e des ab-
soluten Teuerungszuwachses des
Holzes in dem Zeitraum nach
1880 unschwer feststellen läßt.

M Zu diesem Zwecke geben wir
hierunter eine graphische Dar-
. stellung (Abb. 3) der in den
GC ZG Hill cos s
Abb. 3. 1 km Nutzhholz, Brennholz!) und
In den preußischen Staatsforsten erzielte Durch- Gesamtholzmasse, nach Jahr-
[zit tete sir 1 tre trustss c P t:; fünften zusammengezogen, von
1885/89 bis 1910/12, auf die
Preise des Iahrfünfts 1885/89 ~ 1 bezogen. Eine Trennung der Preise
nach Nutzholz und Brennholz ist vorher nicht erfolgt. Die Zahlen finden
sich im Anhang, Tafel 3.
Wir ersehen aus der graphischen Darstellung, daß von 1885/89 bis
1910/12 die Gesamtholzpreise bedeutend stärker gestiegen sind als die
Nutz- und Brennholzpreise. Diese erhöhte Steigerung kann nur die Folge
der schärferen Nutzholzaushaltung sein, die in dem gleichen Zeitraume
1) Nach Endres, I. c., S. 93.

'§
        <pb n="50" />
        Sekuläre Änderungen des Holzpreises. 37
in den preußischen Staatsforsten von 41 auf 66 °/9 des Derbholzanfalls
gestiegen istt). Die Gro ß h and e ls -Richtz a hl des Stati-
sti \ ch en Amtes ist von 1885/89 bis 1895/99 von 74,6 auf 76,5, also
um 2,5 °s/o gestiegen; von 1895/99 bis 1910/12 stieg sie von 76,5 auf 98,6,
also um 28,9 °/0 ?). Dieser Steigerung der Großhandels-Richtzahl steht in
den beiden Zeiträumen in den preußischen Staatsforsten eine Steigerung
des Nutzholzpr e is es um 5 bzw. 16,2 !s)o, des Brennholz -
preises um 2 bzw. 7,8 o/o, und eine Steigerung des Durch schnitts -
preises je Festmeter d er Ges amt m a ss e um 19 bzw. 32 0/9
gegenüber?). Wir sehen also, daß nur beim Nutzholz in dem Zeitraum von
1885/89 bis 1895/99 der Preis um ein geringes stärker gestiegen ist als
die Großhandels-Richtzahl; im übr ig en ble ibt die Steigerung
sowo hl des Nutz ho lz- wie des Brennholzpreises
nicht unerheblich hinter der Steigerung der Groß-
hand els-Richtzahl zurück. Die schärfere Nugtzholz-
aus h alt ung ist in dem Ges amtzeitr aum von 1 885 bis
1912 nicht nur die alleinige Ursache des absoluten
Teuerungszuwachses des Durchschnittsfestmeters
Gesssamtholzmasse gewesen, sondern sie hat sogar
eine relative Preissenkung ausgeglichen, die der
Durchschnittsfestmeter Nutzholz und Brennholz, an
der Großhandels-Richtzahl gemessen, erlitten
h a b e n.

Von Interesse ist nunmehr noch ein Vergleich der heimischen sekulären
Preisentwicklung des Holzes mit der auf dem Weltmarkte, die sich wohl
am deutlichsten auf dem englischen Markte widerspiegelt. Zu diesem
Zwecke wurden die Preise für beschlagenes Nadelholz in Groß-
britannien') sowie die Durchschnittspreise für Nutzholz in den bayerischen
Staatsforsten) seit 1871 nach Jahrfünften zusammengefaßt und in
Prozenten des Preises von 1900 ausgedrückt, der in der graphischen
Darstellung (Abb. 4) = 100 gesetzt wurde. Die Zahlen findet man
in Tafel 4 im Anhang.

Aus der Darstellung ersehen wir, daß der Preisverlauf der
beiden in Betracht gezogenen Sortimente, die an sich durchaus vergleichbar

!) Endres, ]. c., S. 75.

?) Nach dem Statist. Jahrb. f. d. Deutsche Reich, Jahrgang 1924.

?) Vgl. Tafel 3 im Anhang.

*) Nach Cassel, I. c., S. 593.

5) Nach Endres, ]. c., S. 93.
        <pb n="51" />
        3 Holzpreis.
sein dürften, in Deutschland und in England ein völlig verschiedener gewesen
ist. In dem Zeitraum von 1871 bis 1894, in dem die bayerischen Nutzholz-
preise nahezu stabil geblieben sind, fallen die englischen Preise stark und
gleichmäßig; in dem Zeitraum von 1890 bis 1908 steht dem starken
Anstiege der bayerischen Preise ein immer noch merkbares, aber gegen
früher erheblich verringertes Fallen der Weltmarktpreise gegenüber.
&amp;. .
fu .
r,.
M
û ). V;; -l&lt;77F F F45F TF FERF. "K; DF .
/; 1672, 1680,, 1665.16), . 16533 99;, 973
Abb. 4.
r F Bayerische Nutzhholzpreise.
––– ] ]] Englische Breise für beschlagenes Holz.
Der verschiedene Verlauf der beiden Preislinien ist einerseits durch
die Industrialisierung Deutschlands in dem Zeitraum von 1871 bis 1908
zu erklären, die einen gewaltigen Verbrauch an Rohstoffen und damit auch
an Holz mit sich brachte, anderseits durch die Verbessserung der Welt-
verkehrsverhältnisse, die es ermöglichte, Holz aus Abbaugebieten zu dauernd
sinkenden Preisen nach dem selbst nur sehr wenig Holz produzierenden
England zu liefern.
Bei den deutschen forstlichen Schriftstellern findet sich häufig der
Hinweis, daß die Forstwirtschaft der Vergangenheit für lange Zeiträume
einen durchschnittlichen jährlichen Teuerungszuwachs von etwa 1/2 °so zu

©
        <pb n="52" />
        Sekuläre Änderungen des Holzpreises. 39
verzeichnen gehabt habe!). Gelegentlich wird sogar davon gesprochen, daß
man erfahrungsgemäß eine solche „Sparrente“ von 1!/. °/o auch für die
Zukunft annehmen könne). Demgegenüber haben wir folgendes fest-
stellen können:

1. Der positive Teuerungszuwachs ist eine sspezifisch deutsche Erscheinung,
der in England ein gleichzeitiger negativer Teuerungszuwachs
gegenübersteht.

2. Auch in Deutschland hat ein nennenswerter absoluter Teuerungs-
zuwachs des Durch schnittsfestmeters Nutz holz o d e r
Brennholz niemals bestanden; selbst in der Zeit gewaltigen
industriellen Aufschwunges seit 1895 entspricht die Steigerung des
durchschnittlichen Nutzholzpreises kaum der verringerten Kaufkraft
des Geldes. Die darüber hinausgehende Preiserhöhung des D ur c -
schnittsf e stmeters Ges amtholz masse ist aus-
s&lt;hließlich auf verstärk te Nutzholzau s b eu te zurück-
zuführen.

In den graphischen Darstellungen der Abbildungen 1, 2a und 2b
sind die Preislinien nachrichtlich auf das Jahr 1924 durchgeführt worden.
Einen Wert für die Bestimmung der sekulären Preisbewegungen hat diese
Durchführung nicht, da wir heute noch nicht wisssen können, ob der heutige
hohe Preisstand nicht den Ausschlag einer durch besondere Verhältnisse
bedingten Konjunktur darstellt, dem binnen einer Reihe von Jahren der
Ausgleich nach unten folgt. Von diesem Gesichtspunkte ist auch die Tatsache
zu beurteilen, daß die heutigen (1925) Holzpreise gegen 1913 wesentlich
stärker gestiegen sind als die Großhandels-Richtzahl.

Ein besonderer Anlaß für den derzeitigen Hochstand der Preise ist
in der Zusammenballung der Goldvorräte der Erde in den Vereinigten
Staaten zu erblicken. Da die durch diese „Goldinflation“ hervorgerufenen
hohen amerikanischen Preise bei der überragenden Bedeutung, die die
Vereinigten Staaten für die ganze Weltwirtschaft gewonnen haben, für den
Weltmarkt maßgebend geworden sind, ergibt sich für die europäischen Staaten
zur Zeit die eigenartige Erscheinung, daß trotz ungünstiger Wirtschaftslage

1) Nach Preßler (Forstliches Hülfsbuch, Dresden 1869, S. 185) in den
letzten 50 Jahren (vor 1869) !/4 bis 3/4 °!2, nach Endres, I. c., S. 67,
1!/2 % )0 für den Zeitraum von 1880 bis 1910, nach Frhr. Spiegel von und zu
Peckelsheim (Anm. 2, Manuskr. S. 88) 1/2 %o für die letzten 100 Jahre.

?) Vgl. Frhr. Spiegel von und zu Peckelsheim, Wie kommen wir zu
allgemein anwendbaren einheitlichen Grundsätzen bei der Vornahme von Wald-
wertberechnungen? (Manuskr., S. 102.)
        <pb n="53" />
        1 ' Holzpreis.
alle Preise und die Löhne relativ hoch stehen. Der besondere Hochstand
der Holzpre ie ist auf die fehlende Ausfuhr Rußlands zurückzuführen.
Die Frage, ob wir für die Zukunft mit einer sekulären Änderung
des Holzpreises nach oben oder nach unten zu rechnen haben werden, ist
nicht auf Grund der bisherigen Erfahrung zu entscheiden. Eine erhebliche
Preissteigerung des Durchschnittsfestmeters durch gesteigerte Nuthzholz-
ausbeute ist nicht mehr zu erwarten, da diese nahe an ihrer oberen Grenze
angelangt sein dürfte. Allgemein ist mit einer von der des Weltmarktes
st a r k abweichenden Preisentwicklung des Holzes, wie vor 1910, in
Deutschland nicht mehr zu rechnen; dazu ist unsere Wirtschaft heute zu
eng mit der Weltwirtschast verflochten; auch ist ein rascher wirtschaftlicher
Ausschwung, der einen weiteren Teuerungszuwachs des Holzes hervorrufen
könnte, nicht gerade wahrscheinlich. Anderseits ist aber auch eine weitere
rasche Vervollrommnung der Verkehrsmittel und ein schneller Aufschluß
weiterer bisher jungfräulicher Waldgebiete kaum zu erwarten. Damit
entfällt ein Grund, der ein erhebliches Sinken des Holzpreises auf dem
Weltmarkte zur Folge haben könnte. Für die nächste Zukunft wird
voraussichtlich die Preisbildung in den Vereinigten Staaten von ent-
scheidender Bedeutung für den gesamten Weltmarkt und damit auch für den
Holzpreis bleiben. Gelingt es, die amerikanischen Goldvorräte wieder in
den übrigen Ländern der Erde in Umlauf zu bringen, so wird auch die
Kaufkraft des Goldes wieder steigen, die Preise werden sinken. Erhält
oder verstärkt sich aber der Anteil der Vereinigten Staaten an dem Gold-
vorrat der Erde, so ist ein weiteres Steigen des allgemeinen Preisstandes
nicht unwahrscheinlich. Die Notwendigkeit, einen Teil der aus der Er-
füllung des Dawes-Abkommens herrührenden großen Geldbeträge, die sich
nicht ohne weiteres ins Ausland überführen lassen, in deutschen Waren
anzulegen, wird sich möglicherweise in gewissen Grenzen im Sinne einer
Steigerung des Preisstandes in Deutschland auswirken. Im übrigen ist
anzunehmen, daß die Wiederbelebung der russischen Holzausfuhr im Laufe
der Zeit ein Sinken der Holzpreise auf den relativen Stand der Vor-
kriegszeit zur Folge haben wird.

\VÜ
        <pb n="54" />
        Produktionskosten der Forstwirtschaft.
Begriff der Produktionskosten.

Als Produktionskosten der Forstwirtschaft haben wir die gesamten in
Geld ausgedrückten Aufwendungen anzusehen, die für den Betrieb einer
forsllichen Erwerbswirtschaft erforderlich sind.

Die forstlichen Schriftsteller gehen bei der Betrachtung der Produk-
tionskosten der Forstwirtschaft in der Regel von den Pr o du k ti o n s -
f a k t o r en Boden, Kapital und Arbeit aus. „Jedes der genannten
Produktionsmittel hat einen gewissen wirtschaftlichen Wert. Die Mitwirkung
derselben bei der Erzeugung von Holz oder anderen Waldprodukten erscheint
als Pro du k tions- o d er Kostenauf wan d, den das fertige
Produkt dem Waldbesitzer zurückvergüten muß.“1) Dieser von Endres
ausgesprochene Satz ist in mehrfacher Hinsicht charakteristisch für die heutige
Auffassung vom Wesen der forstlichen Produktionskosten. Einmal erhellt
daraus, daß nicht Boden, Kapital und Arbeit unmittelbar als Kosten
angesehen werden, sondern ihre „Mit wir k un g“ beim Produktions-
prozeß. Drücken wir diese Mitwirkung in Geld aus, so würden wir als
Produktionskosten der Forstwirtschaft die Bo d e nr ent e, den K ap ii -
talzins und den Arbeits lo h n aufzufassen haben. Logisch würde
als Reinertr ag der Forstwirtsschaft derjenige Geldbetrag zu
bezeichnen sein, der nach Deckung dieser drei Kategorien von Produktions-
kosten vom Rohertrage übrigbleibt. Die Auffassung der meisten Vertreter
der forstlichen Rentabilitätslehre ist jedoch eine andere. Kennzeichnend
hierfür ist der Schluß des angeführten Endresschen Satzes, der von einem
Kostenaufwand spricht, „den das fertige Produkt dem Waldbesitzer
zurück v er g ü t en m u ß“. Darnach wird auf einen über s &lt; u ß der
Erträge über die Kosten grundsätzlich verzichtet; M a r t i n bezeichnet den
Unternehmergewinn in der Forstwirtschaft ausdrücklich als überflüssig?).
K s Mer Ezöres; Lehrbuch der Waldwertrechnung und Forststatik, 4. Aufl.,

erlin , S.: 6.
?) H. Martin, Die Forstliche Statik, 2. Aufl., Berlin 1918, S. 173.
        <pb n="55" />
        1. Produktionskossten der Forstwirtschaft.

Man verfährt vielmehr folgendermaßen: Der Arbeitslohn und der mit
einem gutachtlich festgesetzten Zinsfuß ermittelte Kapitalzins wird vom
Rohertrage abgezogen; der Rest des Rohertrages bildet die Bo den -
rente oder den Bo denreinertrag!).

Mit Bezug auf diese Rechnungsmethode der Forstwissenschaft spricht
Lief mann mit Recht von dem „ty pis&lt;h en Zurechnung s -
i r r tu m“e). Tatlsächlich ist nicht einzusehen, aus welchem Grunde
Schwankungen der Rentabilität ausschließlich dem Boden und nicht der
Gesamtheit der Produktionsmittel „zugerechnet“ werden sollten. Auch
L e m me lz) bezeichnet die Bodenreinertragslehre als eine t y p i s ch e
Zur echnungslehr e und lehnt sie aus diesem Grunde ab. Wir
werden im Abschnitt „Rentabilität der Forstwirtschaft“ noch darauf
zurückkommen.

Im Gegensatze zu Endres nennt Martin:) sowohl das Kapital wie
den Boden Bestandteile der Produktionskosten. Die
dann folgenden Ausführungen lassen allerdings Zweifel entstehen, ob
dieser Ausdruck wörtlich gemeint ist; Martin sagt weiterhin: „. . . Dem-
gemäß müssen . . . die Zinsen des Vorrats als Elemente der Produktions-
kosten behandelt werden')“; und in gleicher Weise bezeichnet er später die
Vodenr ent e als Element der Produtktionskosten®).

Im Verfolg der am Eingang dieses Abschnitts gegebenen Begriffs-
bestimmung wollen wir als Bestandteile der Produktionskosten der Forst-
wirtschaft außer dem Arbeitslohn nicht den Kapitalzins und die Boden-
rente, sondern das K a p it al und den Boden selb st ansehen.
Wir folgen dabei der Auffassung Li e f m a n n s ?), die deutlich wird
durch die Vorstellung, daß ein Unternehmer einen forstlichen Betrieb
käuflich erwirbt.

1) Vgl. hierzu von den Vertretern der Bodenreinertragslehre Pr eßler ,
Forstliches Hülfsbuch, 2. Aufl., Dresden 1869, S. 235, § 28; ferner Endres,
I. c. S. 7, und Martin, ]. c., S. 172. Dagegen G. Heyer, Handbuch
der forstlichen Statik, Leipzig 1871, S. 11: „Man zieht sämtliche Produktions-
kosten von den Rauherträgen ab und findet in der Differenz den Unternehmer-
sewrun L bert Liefmann, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, I. Bd., 3. Aufl.,
éstrilzett ut ven uw: s. umu im ssozialökonomischen Lichte, in der
Zeitschr. f. Forst- und Jagdwesen, Berlin 1925, Heft 2, S. 73.

â) Martin, |. e., S. 122 und 147.

5) Daselbst, S. 124.

®) Daselbst, S. 150.

7) Liefmann, I. c., S. 464.

.
        <pb n="56" />
        Feste und laufende Kosten. . 2
Feste und laufende Kosten.

Gehen wir von der Vorstellung des Ank auf s eines for st-
lichen Betriebes aus, so bildet der Kaufpreis des Bodens, des
Holzvorrats und des gesamten stehenden Kapitals (Wege, Gebäude,
Geräte usw.) die f e st e n K o st e n ?); zu ihnen würden auch alle ferneren
Ausgaben für Neuaufforstungen (dagegen nicht Wiederaufforstungen) oder
für Neubildung stehenden Kapitals gehören, wenn die Wirksamkeit der
betreffenden Anlagen sich über mehrere Wirtschaftsjahre erstreckt.
Lauf ende Kosten sind dagegen die jährlichen oder nur für ein
Jahr wirksamen Aufwendungen, die zur unmittelbaren Gewinnung
des Ertrages und zur Sicherung seiner Nachhaltigkeit gemacht werden
müssen.

Die Summe der festen Kosten eines forstlichen Betriebes steht ohne
weiteres fest, wenn der nicht zu weit zurückliegende Kaufpreis des Betriebes
bekannt ist. Ist das nicht der Fall, so muß, wenn ein Nachweis der
Rentabilität des Betriebes stattfinden soll, eine S ch ä z un g der festen
Kosten erfolgen, die heute zum Ankauf des betreffenden Betriebes auf-
zuwenden sein würden. Von den verschiedenen Methoden einer solchen
Schätzung wird später zu reden sein.

Im Einzelfall können Zweifel entstehen, ob eine Aufwendung zu den
festen oder den laufenden Kosten zu rechnen ist, z. B. bei Ausbesserungs-
arbeiten an Wegen, Gebäuden und Geräten. Im Interesse eines soliden
Wirtschaftsgebarens wird man nur die Neuanschaffungen und -anlagen
als feste Kosten, die Ausbesserungen aber als laufende Kosten buchen.
Ebenso sind die Kulturarbeiten laufende Kosten, soweit sie zur Sicherung
der nachhaltigen Nutzung im bisherigen Umfange des Betriebes dienen.

Im Gegensatze zu den Vertretern der Bodenreinertragslehre ist
Verfasser der Ansicht, daß Zinsen des Anlagek apitals bz w.
d er f e sten Ko st en keinen Bestandteil der Produktionskosten eines
forstwirtschaftlichen Betriebes bilden können, da ja das Ergebnis der
Wirtschaft erst erweisen soll, ob überhaupt und zu welchem Zinsfuße sich
das Anlagekapital verzinste Eine Ausnahme bildet der Fall, daß der
Unternehmer des forstwirtschaftlichen Betriebes zum Teil mit Fremdkapital
arbeite. Dann bilden die Zinsen für das aufgenommene Leihkapital
einen Bestandteil der laufenden Kosten, und zwar nicht nach einem
willkürlich niedrig festgesetzten, sondern nach dem tatsächlich vereinbarten
Zinsfuße. Anderseits muß in diesem Falle das Leihkapital von den

ê) Vgl. Liefmann, |I. €., S.. 512.

A. -
        <pb n="57" />
        1' Produkttionskosten der Forstwirtschaft.
festen Kosten des Unternehmens zum Zwecke der Rentabilitätsrechnung
in Abzug gebracht werden.

Eine scharfe Trennung der laufenden Kosten von den festen Kosten
ist deswegen erforderlich, weil nur die laufenden Kosten unmittelbar mit
den laufenden Erträgen in Verbindung gebracht werden können. Die
Differenz der laufenden Erträge und der laufenden Kosten bildet den
Waldreinertrag. Die FJestsstelung der Rentabilität der
Wir tschaft hat in der Weise zu erfolgen, daß d er Waldrein-
ertrag zu den festen Kosten ins Verhältnis gesetzt
w i r d. Hierbei müssen für einen Teil der festen Kosten die Ab -
schr ei b ung en als laufende Kosten berücksichtigt werden. Beim Boden
und Holzvorrat sind normalerweise, d. h. wenn beide in ihrer vollen
Leistungsfähigkeit erhalten bleiben, Abschreibungen nicht erforderlich,
ebensowenig bei Wegeanlagen, wenn sie durch die laufenden Aus-
besserungen ständig in gleichem Zustande erhalten werden; wohl aber bei
Gebäuden, Geräten und Bodenverbesserungen. Die Höhe der Ab-
schreibungen richtet sich nach der mutmaßlichen Lebensdauer des
betreffenden Obiekts.

h
        <pb n="58" />
        Ertrag und Einkommen der Forsstwirtschaft.
Ertragsbegriff.

Der lauf ende Ertrag eines forstwirtsschaftlichen Unternehmens
ist offenbar nicht gleichbedeutend mit derjenigen Holzmenge, die jährlich
eingeschlagen und ihrer Verwendung zugeführt wird. Ich kann viel oder
wenig Holz einschlagen, kann das Kapital angreifen oder Einsparungen
machen, ohne daß die Höhe dieser Eingriffe oder Einsparungen ohne
weiteres feststellbar ist. Der Ertrag des forstwirtschaftlichen Betriebes
ist im wesentlichen auf dem j ähr lichen Zuwachs an Holz-
m a ss e aufgebaut. Darauf, daß die Höhe dieses Zuwachses sehr schwer
erfaßbar ist, wurde schon hingewiesen!).

Die bisherige fachwissenschaftliche Behandlung des Ertrages der Forst-
wirtschaft krankt im allgemeinen daran, daß nicht zwischen Ertrag
und Nu tz ung sscharf unterschieden wird. Insbesondere unter dem
Geldertrag der Forstwirtschaf t verstehtt man meist den
Gelderlös für die genutzte Holzmasse, ohne Rücksicht darauf, ob die Nutzung
das Holzvorratskapital unverändert ließ. Diese Unklarheit haftet z. B.
auch dem Ausdruck für denjenigen forstlichen Wissensstoff an, den man
lange Zeit als den wichtigsten und allein auf wissenschaftlicher Grundlage
beruhenden in der Forstwirtschaftslehre betrachtet hat, die Er tr a g s -
reg elun g. Der Inhalt dieser Disziplin ist die Regelung der Höhe der
Abnutzung in einem bestimmten Zeitraum, die mit der Höhe des
Ertrag es des betreffenden forstlichen Unternehmens nichts zu tun zu
haben braucht.

Zur Verschleierung des Ertragsbegriffes haben nicht wenig die
Begriffe Norm a lw a ld. Normal v orr at, Normalertrag
beigetragen, die in der Geschichte der Ertragsregelung eine so große Rolle
spielen. Es ist klar, daß man für einen gedachten Normalwald auch

1) S.. S. 14.
        <pb n="59" />
        4 Ertrag und Einkommen der Forstwirtschaft.

einen Normalertrag konstruieren kann. Fast alle vorgeschlagenen Methoden
der Ertragsregelung haben nun das gemeinsam, daß sie durch das Maß
der Abnutzung den Normalwald herzustellen suchen. Da lag es nahe,
die jährliche Abnutzung als den wirklichen Ertrag des Wirklich-
keitswaldes zu bezeichnen, im Gegensatz zum Normalertrage des Normal-
waldes.

Dieser Ertragsbegriff muß versagen, wenn der in Frage stehende
Wald einen extrem anormalen Aufbau hat. Ein Wald, der nur aus
Dickungen besteht, liefert einen erheblichen Holzzuwachs, aber unter Um-
ständen gar keine Nutzung. Es würde verfehlt sein, diesen Wald darum
ertraglos zu nennen. Der Ertrag besteht eben in diesem Falle in dem
Zuwachs, der im Betriebe werbend wieder angelegt wird, ohne daß
hierfür der Umweg über die Geldform erforderlich ist. Wollen wir einen
Ertragsbegriff aufstellen, so müssen wir ihn so fassen, daß er auch für
den Fall anormalen Waldaufbaus zutrifft: D er lauf ende Ertrag
eines forstwirtischaftlichen Betriebes ist derjenige
Betrag, um den das Reinvermögen am Schlusse
eines Wirtschaftsjahres das Reinvermögen am An-
fang des Wirtschaftsjahres übersteig t. Dieser Betrag ist
Rohertrag vor Abzug, Reinertrag nach Abzug der
l auf en d en Ko st e n. Nach dem Gesagten rechnen wir zum laufenden
Ertrage

1. die Nutzung, soweit sie nicht in das Kapital eingreift,
2. den Zuwachs, soweit er die Nutzung übersteigt.

Zur weiteren Klärung des Ertragsbegriffes gehen wir nicht vom
Normalwalde, sondern vom extrem anormalen Walde aus, den wir in
einer soeben kultivierten bisher holzleeren Fläche sehen können. Wir
haben im vorigen Abschnitt den ~ wirklichen oder geschätten – Kauf-
preis dieser Fläche einschließlich der Kosten der Besstandsbegründung als
f e st e K o st e n bezeichnet. Der laufende Ertrag in Gestalt des Zuwachses
der Holzpflanzung geht alljährlich selbsttätig in die sich dadurch ständig
vergrößernden festen Kosten über. Für manche Zwecke, u. a. den der
Rentabilitätsrechnung, ist es notwendig, die Höhe des jährlichen Zuwachses
in Geld zu beziffern. Das kann in der Weise geschehen, daß man zunächst
den mutmaßlichen Verkaufspreis des Bestandes in demjenigen Alter
ermittell, in dem seine Verwendbarkeit in der Holzwirtschaft beginnt,
das ist im großen Durchschnitt im 40jährigen Alter. Alsdann berechnet
man das Prozent p, zu dem die festen Kosten (einschließlich der Kultur-
kosten) mit Zinseszinsen anwachsen müssen, wenn sie nach 40 Jahren

l
        <pb n="60" />
        Ertragsbegriff. î
gleich dem Verkaufspreise des 40jährigen Holzbestandes sein sollen!). Mit
diesem p lassen sich dann die Erträge jedes beliebigen Jahres als Zinses-
zinsen berechnen.

Etwa im 30jährigen Alter des Bestandes geht nun in Gestalt einer
Durchforstung die erste Nutzung ein. Diese bildet eine einmalige
Einna h m e aus dem Waldgrundstück, da die nächste Durchforstung
~ wie wir annehmen ~ erst 5 Jahre später stattfindet. Ebenso, wie
wir auf die festen Kosten, deren Wirksamkeit sich auf eine Reihe von
Jahren ersstrect, Ab s &lt;r e ibung en als lauf ende Kosten zu
verrechnen haben, müssen wir zum Zwecke der Rentabilitätsrechnung auch
bei den einm alig en Einnahmen eine Umrechnung in
lauf ende Einna h men vornehmen, und zwar durch Umwandlung
in eine Rente, die bis zur nächsten gleichartigen einmaligen Einnahme,
wenn eine solche zu erwarten ist, andernfalls dauernd, läuft, in diesem
Falle also 5 Jahre. Die Berechnung der Rente muß mit dem landes-
üblichen Zinsfuß erfolgen, da es ja jederzeit möglich ist, durch zinstragende
Anlage der einmaligen Einnahme diese Rente zu verwirklichen.

Vom Zeitpunkt 30 ab ist rechnungsmäßig nicht mehr der volle
Holzzuwachs laufender Ertrag, sondern 1. der laufende Anteil des Durch-
forstungserlöses, und 2. der diesen übersteigende Teil des Zuwachses.
Nur der Teil des laufenden Ertrages zu 2 geht jetzt noch in die festen
Kosten über.

Im u-jährigen Alter ist endlich der Bestand nach Ansicht seines
Besitzers hiebsreif und wird kahl abgetrieben. Von dem Verkaufserlös
sind zunächst die Kosten der Wiederkultur abzuziehen, die in die festen
Kosten des Folgebesstandes übergehen. Die weitere Behandlung des Restes
des Abtriebserlösses ist theoretisch von Interesse insofern, als sie erkennen
läßt, daß der Ertrag in der Forstwirtschaft keineswegs ein objektiv fest-
stehender Begriff ist. Der Rest des Erlöses bildet eine einmalige
Einnahme ; fraglich ist, inwieweit diese einmalige Einnahme als
Ertrag anzusehen, und wie dieser in lauf end en Ertr a g zu
verwandeln ist. Der Besitzer des Waldgrundstücks kann entweder d i e
fe sten Kosten nach Au sführ ung d er Kultur als bleibenden
Bestandteil seines Vermögens ansehen. Dann ist er berechtigt, den Rest
des Abtriebserlöles als End wert einer u-jährigen Ver -
gang enheitsrente zu betrachten und ganz seiner Konsumwirtschaft
_ J) Die Unbekannte in dieser Rechnung ist also, im Gegensatz zu der bisher
üblichen Rechnungsmethode, das Verzinsungsprozentg
        <pb n="61" />
        4: Ertrag und Einkommen der Forstwirtschaft.

zuzuführen. Oder er kann die festen Kosten kurz vor dem
Abtriebe als bleibenden Bestandteil seines Vermögens ansehen. Dann
bildet der Rest des Albtriebserlöses den An fangs wert einer
u Jahre (bis zum nächsten Abtriebe) laufenden Zu-
kunfts r ente, und der Besitzer des Waldgrundstücks darf nur
den jährlichen Betrag dieser Rente seiner Konsumwirtschaft zuführen.
Oder der Besitzer kann sich endlich für je d en beliebi g e n
zwischen diesen beiden Grenzen liegenden Weg
entsch eiden.

In gleicher Weise hängt auch im Nachhalts-
betriebe die Entscheidung darüber, was als Ver-
mögensbestandteil und was als laufender Ertrag
anzusehen ist, in gewissen Grenzen von dem freien
Ermessen des Wirtschafters ab.

Wald- und Bodenreinertrag.

Durch Li ef mann ist in die wirtschaftswissenschaftliche Literatur
eine unzutreffende Auffassung von dem Sinne der beiden in der Forst-
wissenschaft gebräuchlihen Ausdrücke Waldreinertra g und
Bodenreinertra)g hineingetragen worden!). Liefmann nimmt an,
das Kennzeichen der Wal dreinertragslehre sei die Er stre-
bung des größten Holzertrages. In den „Grundssätzen“?)
lesen wir: „Früher herrschte in der Forstwissenschaft eine Richtung,
welche, der materialistischen Wirtschaftstheorie und ihrer „volkswirtschafst-
lichen Betrachtungsweise“ entsprechend, den größten Holz ertrag als
das Ziel der Forstwirtschast bezeichnete." Aus dem Zusammenhange geht
hervor, daß mit dieser Richtung der Forstwissenschaft die Waldreinerträgler
gemeint sind. Die gleiche Ansicht wird, mehrfach wiederholt, in einem
Aufsatz Liefmanns in der „Zeitschrift für Forst- und Iagdwesen“ aus-
gesprochen: „Die Waldreinertragslehre ist keine Reinertragslehre, weil
der Ausdruck Reinertrag nur in der Geldrechnung einen Sinn hat, sie
aber in der Technik steckenbleibt und als forsstliches Ziel eine möglichst

!) Nach Fertigstellung dieses Abschnittes ist in der „Zeitschrift für Forst-
und Jagdwesen“, Dezemberheft 1925, S. 731, ein Aufsatz L emmels über
„Ökonomische Streitfragen der Forstwissenschaft“ erschienen, in dem er ebenfalls
auf die irrige Auffassung Liefmanns hinweist.

?) Robert Liefmann, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, Il. Bd., 3. Aufl.,
Stuttgart und Berlin 1923 S. 614.

J
        <pb n="62" />
        Wald- und Bodenreinertrag. 49
große Holzmenge ansieht!)." –~ „Daß die Waldreinertragslehre ein
technisches Ziel: größte Holzmenge (selbst mit dem Zusatz: größten
Wertes) ?) schon für wirtschaftlich hält, hängt wohl zu einem großen
Teil damit zusammen, daß auch die allgemeine Wirtschaftstheorie regel-
mäszig noch Wirtschaft und Technik verwechselt . . .“). Das leitende
Prinzip der Bo denr einertr ag sth e or i e hingegen glaubt Lief-
mann in der Erzielung eines m öglichst h o h en dauernden
Geldertr ages zu erkennen. „Ein möglichst großer Vorrat an
Althölzern ist sicherlich nicht das Ziel der Forstwirtschaft, sondern deren
Aufgabe ist, wie jeder Unternehmung, einen möglichst hohen dauernden
Geldertrag zu erzielen.“ ~ „Dieser Bedeutung des Geldertrages
hat denn auch die neuere Forsstwissenschaft Rechnung getragen und hat
für ihre wirtschaftlichen Probleme die sogenannte Bo denrein-
ertrag s theorie aufgestellt, eine Bezeichnung, die in ihrem letzten
Teile auf die Bedeutung des Geldertrages hinweist:).“ Und ferner:
„Das wirtschaftliche Ziel der Bodenreinertragslehre ist Geld, möglichst
hoher dauernder Reinertrag durch Produktion von Holz).“

Liefmann befindet sich im Irrtum über den Sinn der Wald- sowohl
wie der Bodenreinertragslehre. Daß man unter Wal dreinertrag
die Differenz der laufenden Erträge und der laufenden Kosten versteht,
wurde schon gesagt ). Das Wirtschaftsziel der Waldreinertragslehre ist
der nachhaltig h öchste Waldreinertra g. Wenn also Lief-
mann gesagt hätte: „Das Ziel der Waldreinertragslehr e“
(statt Bodenreinertragslehre) ,„ist möglichst hoher dauernder Reinertrag
durch Produktion von Holz“, so würde er damit das Richtige getroffen
haben. Die Vertreter der Bo denreinertr ag slehre (im engeren
Sinne) verstehen unter dem Bodenreinertrage etwas ganz anderes als
den Liesmannschen Reinertrag, nämlich denjenigen Teil des Ertrages,
der von ihnen, nach Abzug der laufenden Kosten und der weillkürlich
festgeselzten Zinsen des Holzvorratskapitals, dem Waldboden z U -
_ ') Derselbe, Volks-, Privat- und Forsstwirtschaftslehre in ihren Beziehungen,
i. d. Zeitschr. f. Forst- und Jagdwesen, Märzheft 1925, S. 174.

?) Diesen Zujatz zitiert Liefmann nach Emmelhainz, Zum Streit der Zeit,
Beilage z. Dtsch. Forstwirt 1924, Nr. 74, S. 2.
?) Liefmann, Volks-, Privat- und Forstwirtschaftslehre, i. d. Ztschr. f.
Forst- u. JTagdw., Märzheft 1925, S. 179.
*) Derselbe, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, I. Bd., 3. Aufl., S. 614 f.
.. °) Derselbe, Volks-, Privat- und Forstwirtschaftslehre, Z. f. F.- u. I,.,
Märzheft 1925, S. 175.
e) S. S: 44.
G o dbersen, Forstl. Oekonomik.
        <pb n="63" />
        50 Ertrag und Einkommen der Forstwirtschaft.

gerechnet wir d. Ihr Wirtschaftsziel ist der n ach h alt ig h öchst e
Bo denreinertra g. Im Abschnitt „Das Wirtschaftsziel der Forst-
wirtschaft“ wird hierauf noch eingegangen werden.

An dem Gesagten kann nichts ändern, daß Liefmann sich zur Stützung
seiner Ansichten auf einige nicht ganz klare Äußerungen forstlicher Praktiker
beruft. Näheres kann in jedem einschlägigen forstwissenschaftlichen Werke
nachgelesen werden. Hier sei nur Endres angeführt:

„In dem um die laufenden baren Betriebskosten (Kultur- und
Verwaltungskosten) entlasteten Geldbetrag, das ist die Waldrente
o d er d er Waldreinertrag, welchen der Waldbesitzer jährlich
aus dem Walde bezieht, sind die beiden Einkommensarten Bodenrente
und Holzkapitalzins enthalten, ohne daß man sofort erkennen kann,
wieviel hiervon auf den einen oder anderen Einkommenszweig trifft“.

„Die sogenannte Wal dr einertra gs wirtsch aft stelltt nun
grundsätzlich darüber keine Untersuchung an, sondern nimmt das jährliche
Einkommen aus dem Walde als Ganzes und richtet den Betrieb, d. h. die
Umtriebszeit, so ein, daß die jährliche Bareinnahme des Waldbesitzers
das Maximum des Erreichbaren darstellt, ohne Rücksicht darauf, ob dadurch
das Boden- und Holzvorratskapital voll oder nur teilweise verzinst wird.“

„Die Bodenreinertragswirtsch af t erhält aus der im
jährlichen Nachhaltsbetrieb bewirtschafteten Betriebsklasse ebenfalls einen
Waldreinertrag. Sie nimmt denselben aber nicht unbesehen hin und ist
nicht damit zufrieden, daß dieser Waldreinertrag an sich ein absolutes
Maximum ist, sondern sie untersucht, ob die in dem Waldreinertrag
enthaltene Bodenrente ein Maximum darstellt!).“

Einkommen.

Während der Ertrag, wie wir sahen, das Ergebnis der
forstlih en Erwerbs wir tsch a f t darstellt, haben wir im Ein-
k om men, das der forstwirtschaftliche Betrieb liefert, d enj e n igen
Geldbetrag oder diejenige in Geld ausgedrückte
Gütermenge zu sehen, die aus dem Betriebe s e in e m
Eigentümer oder Nutznießer in einem bestimmten
Wirtschaftszeitraum zur Verwendung in seiner
Konsumwirtschaft zufließt, ohne da ß das im Be-
triebe ste ende Vermögen hierdurch gesc&lt;hmälert

1) Max Endres, Handbuch der Forstpolitik, 2. Aufl., Berlin 1922, S. 62 f.
        <pb n="64" />
        Einkommen. 1
w i r d. Ich schließe mich damit dem Liefmannschen Einkommensbegrifft)
an, glaube aber noch die Vorstellung des Zufließ en s hinzufügen
zu sollen, da diese sich sprachlich mit dem Begriff des Eink om men s
verbindet, und da hierin ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem von
mir entwickelten Begriff des laufenden Ertrages liegt.

Die Bedeutung des laufenden Reinertrages liegt auf privatwirt-
schaftlichem Gebiete; er bildet, zu den festen Kosten ins Verhältnis gesetzt,
den Maßstab für die Rentabilität der Wirtschaft. Dagegen liegt die
Hauptbedeutung des Einkommens auf wirtschaftspolitischem Gebiete,
insofern als es die Grundlage für die Einkommenbesteuerung abgibt.

Das Einkommen fällt in der Regel nicht mit dem laufenden Reinertrage
zusammen. Das k a n n der Fall sein, wenn Nutzung und Zuwachs sich
genau decken. Wir betrachten zur Klarstellung des Unterschiedes von
laufendem Erlrage und Einkommen wiederum den extrem anormalen
Wald, der aus einer soeben aufgeforsteten bisher holzleeren Fläche besteht.
Diese Aufforstungsfläche erbringt einen zuerst sehr geringen, allmählich
größer werdenden jährlichen Er t r a g , der in dem Zuwachs der auf
der Fläche stockenden Holzpflanzen besteht. Ein Ein k om men, das ist
eine dem Wirtschafter zuf lie ß ende Geldsumme, liefert die
Fläche dagegen in den ersten Jahrzehnten wahrscheinlich überhaupt nicht;
im Gegenleil, sie verursacht jährliche Aufwendungen in Gestalt von
Steuern und Verwaltungskosten, die für die Konsumwirtschaft des Wirt-
schafters einen Verlust bedeuten.

Das führt uns auf die noch nicht erörterte Frage, wie in dem in
Rede stehenden Falle die laufenden Kosten zu verrechnen sind.

Das erste Einkommen von der Aufforsstungsfläche erhält der Wirt-
schafter durch den Erlös der im Jahre a erfolgenden ersten Durchforstung.
Hierbei zeigt sich wiederum, daß ebenso, wie der Ertragsbegriff, auch
der Einkommensbegriff einer subjektiv verschiedenen Auffassung unterliegen
kann. Schlägt man die aufgewandten laufenden Kosten jeweils zu den festen
Kosten hinzu, bis die ersten baren Geldeinkünfte erfolgen, so kann man den
gesamten Betrag dieser Einkünfte, abzüglich der bis zum nächsten gleich-
artigen Geldeingang aufzuwendenden Kosten, als Einkommen ansehen.

1) Robert Liefmann, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, Il. Bd., 2. Aufl.,
Stuttgart und Berlin 1922, S. 388: „Der Begriff des Einkommens hat nur
einen Sinn, wenn man darunter die Geldsumme versteht, die eine
Konsumwirtschaft innerhalb einer Wirtschaftsperiode
ohne Schmälerung ihres Vermögens zur Befriedigung
ihrer Bedürfnisse verwenden kann'Û.

4 3
        <pb n="65" />
        d4 Ertrag und Einkommen der Forstwirtschaft.

Trennt man dagegen die aufgewandten laufenden Kosten dauernd von den
anfänglichen festen Kosten, so hat man die laufenden Kosten mit dem
landesüblichen Zinsfuß auf den Zeitpunkt der ersten Durchforstung zu
prolongieren und den so erhaltenen Endwert der laufenden Kosten von
dem Erlöse der Durchforstung abzuziehen; der dann etwa verbleibende
Rest ist Einkommen. An dieser Stelle sei nochmals!) darauf hingewiesen,
daß Zinsen des Anlagekapitals nur soweit einen Bestandteil der laufenden
Kosten bilden können, als das Kapital Leihkapital ist.

Je nach der Verrechnung der laufenden Kosten bis zur ersten Durch-
forstung wird man auch die Frage, welcher Teil des Abtriebs -
ertrag es als Einkommen anzusehen ist, verschieden beantworten müssen.
Schlägt man die bis zur ersten Durchforstung aufgewandten laufenden
Kosten zu den festen Kosten hinzu, so wird man vom Albtriebsertrage
nicht nur die Kosten der Wiederkultur, sondern auch den Anfangswert
der bis zur nächsten ersten Durchforstung aufzuwendenden laufenden Kosten
zurückstellen müssen und nur den Rest als Einkommen verwenden dürfen.
Prolongiert man dagegen die laufenden Kosten jedesmal auf den Zeitpunkt
des Einganges der nächsten Einkünfte und zieht sie von diesen ab, so
sind auch vom Albtriebserlös außer den Kulturkosten nur die seit der
letzten Durchforstung aufgewandten laufenden Kosten abzuziehen, um das
Einkommen zu erhalten. Die Einkommensteuer wird im ersten Falle bei
den Durchforstungserträgen, im zweiten Falle beim Albtriebsertrage
höher sein.

Im Nachhalts betriebe wird man zwischen E ink om men
aus regelmäßigen und Eink om men aus einmaligen
Nutzungen scharf zu unterscheiden haben. Die Behandlung der ein-
maligen Nutzungen ist die gleiche wie im aussetzenden Betriebe.

Man könnte nun einwenden, daß die Einkünfte des aussetßzenden
Betriebes ebenso wie die einmaligen Nutzungen des Nachhaltsbetriebes in
allen Fällen eine Umwandlung von aufgespartem Sachkapital in Geld-
kapital bedeuten und daher überhaupt kein Einkommen bilden. Diese
Auffassung ist nicht haltbar. Die Folge würde in letzer Konsequenz die
sein, daß jeder Waldbesitzer nur im aussetzenden Betriebe zu wirtschaften
brauchte, um sich der Einkommensteuerpflicht zu entziehen. Es lassen Jich
aber auch noch andere Gründe für die Einkommenbesteuerung aller ,
auch der in das Holzkapital eingreifenden, Einkünfte aus Waldvermögen,
natürlich abzüglich der laufenden Kosten, anführen. Ein Waldbesitzer,

1) Vgl. S. 43.

[..
        <pb n="66" />
        Einkommen. Z
der einen Teil des vorhandenen Holzvorratskapitals abnutzt, macht damit
srühere Ersparnisse flüssig. Während aber ein erspartes Geldkapital aus
dem Einkommen des Sparers abgezweigt und schon einmal der Ein-
kommenbessteuerung unterworfen gewesen ist, ist das bei einem aufgesparten
Holzvorrat nicht der Fall. Es ist also recht und billig, daß hier die Ein-
kommenbesteuerung im Augenblick der Flüssigmachung eintritt.

Eine andere Frage ist die, welcher St e u e r f u ß der Einkommen-
besteuerung zugrunde gelegt werden soll. Im System einer progressiven
Einkommensteuer bedeutet es eine große Härte für den Besteuerten,
wenn Einkommen aus einmaligen Einnahmen in der Forstwirtschaft zu
demselben Steuerfuß besteuert wird wie gleich hohe laufende Erträge.
Gerechtfertigt würde derjenige Steuerfuß sein, der sich ergeben würde, wenn
die einmaligen Einnahmen in der auf Seite 47 angegebenen Weise in
laufende Erträge umgerechnet würden. Die Einkommensteuer muß aber
erhoben werden in demjenigen Zeitpunkte, in dem das Einkommen
fließt; eine Steuer, die vom jährlichen Er t r a g e erhoben werden würde,
ohne Rücksicht darauf, ob dem Besteuerten Geldeinkünfte zufließen, würde
unter Umständen zu unwirtsschaftlichen Hiebsmaßnahmen zwingen. Aus
diesem Grunde ist meines Erachtens die von H. Weber vertretene „Wald-
rentensteuer“1) abzulehnen.

Hält man an dem Grundsatze fest, daß die Einkommensteuer dann
erhoben werden soll, wenn die Einnahme fließt, so kommt man damit
zu der Folgerung, daß eine Einkommensteuer auch dann erhoben werden
muß, wenn ein Teil des aufgesparten, aber noch nicht hiebsreifen Holz-
ertrages im Wege der Anleihe flüssig gemacht wird.
Ein solcher Rechtszustand könnte nur als erwünscht bezeichnet werden,
denn die Härte der Steuererhebung wird fühlbarer sein in dem Augenblick
der Abdeckung der Schuld durch den Holzeinschlag als in dem Augenblick
des Einganges des Darlehnsbetrages. Praktisch wird eine derartige
Regelung allerdings schwerlich durchzusetzen sein.

Das Reichseinkommensteuergesez vom 10. August 1925 hat im § 59
der Forderung, einmalige Einkünfte aus der Forstwirtschaft gesondert zu
behandeln, Rechnung getragen. Die dort getroffene Regelung mag aus
steuertechnischen Gründen notwendig gewesen sein, sie ist aber vom
theoretishen Standpunkte aus nichts weniger als einwandfrei. Auf
Antrag des Steuerpflichtigen wird die Steuer für außerordentliche Wald-

!) Vgl. H. Weber, Zur forstlichen Einkommensteuer, in der forstl.
Wochenschr. Silva 1925, Nr. 1,. S. .
        <pb n="67" />
        ) Ertrag und Einkommen der Jorsstwirtschaft.

nutzungen getrennt berechnet und der Steuer hinzugezählt, die sich für
das übrige Einkommen ergibt. Auf diese Weise werden Steuerpflichtige
mit großem sonstigen Einkommen bevorzugt, solche mit kleinem sonstigen
Einkommen benachteiligt. Die weitere Bestimmung, die die Einkommen-
steuer für außerordentliche Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Eis-,
Schnee-, Windbruch, Raupenfraß oder Brand) um die Hälfte ermäßigt,
ist zu begrüßen.
        <pb n="68" />
        Rentabilität der Forstwirtschaft.
Entwicklung der forstlichen Rentabilitätslehre.

Bis weit in das vergangene Jahrhundert hinein haben sich die auf
eine Regelung der forstwirtschaftlichen Nutzung gerichteten Bestrebungen
im wesentlichen auf die Anbahnung einer N achh alt i g k eit des
Holzbezug es beschränkt, und zwar entweder auf der Grundlage des
vorhandenen Waldzustandes oder in der Richtung der allmählichen
Herstellung eines normalen Waldzustandes, oder endlich auch in der
Richtung eines allmählichen Ansteigens der Nutzungen. Der Gedanke der
Wirtschaftlichk eit, die Forderung, daß Aufwand und Ertrag der
Forstwirtschaft in einem möglichst günstigen Verhältnis stehen müßten,
blieb bis zu der angegebenen Zeit der großen Mehrzahl der Vertreter
der forstlichen Ertragsregelung durchaus fremd. Wenn auch schon früher
hier und da Erörterungen über die Rentabilität des forstlichen Betriebes
angestellt worden sind!), so wurde doch erst durh Hu n d e s h ag e n die
„Meßkunst der forstlichen Kräfte und Erfolge“?), für die er den Begriff
der f or stl ichen Statik prägte, zum anerkannten Bestandteil der
Forstwissenschaft erhoben.

Ungefähr gleichzeitig mit Hundeshagen hat auch Pf e i l die Forde-
rung der Rentabilität der Forstwirtschaft klar zum Ausdruck gebracht.

1) End r e s (Lehrbuch der Waldwertrechnung und Forststatik. 4. Aufl.,
Berlin 1923, S. 204) erwähnt u. a. als besonders bedeutungsvoll eine von
dem Stolberg-Wernigerodeschen Oberforstmeister von Zanthier im Forstmagazin
1764, IV. Bd., aufgestellte Rentabilitätsrechnung. M a r tin (Die forstliche
Statik, 2. Aufl., Berlin 1918, S. 2) nennt eine Abhandlung in Mosers Forst-
archiv, 1790, in der die Hiebsreife der Tanne unter Forderung der Verzinsung
.hres Kapitalwertes begründet wird. Stötzer (Waldwertrechnung und forstliche
Statik, Frankfurt a. M. 1908, S. 11) weist auf vergleichende Untersuchungen
über die Hiebsreife hin, die im Jahrgang 1801 der von Bechstein herausgegebenen
Zeitschrift Diana angestellt sind.

. ?) I. Chr. Hundeshagen, Enzyklopädie der Forsstwissenschaft, 2. Abt., Forst-
liche Gewerbslehre, 3. Aufl., Tübingen 1837, S. 29 (1. Aufl. 1821).
        <pb n="69" />
        U Rentabilität der Forstwirtschaft.

In dem 1822 erschienenen erslen Bande seiner „Grundsätze“ bezeichnet
er, übrigens meines Erachtens durchaus zutreffend, als Ziel der früheren
Forstwirtschaft, „für das Holz zu sorgen, was gefordert und gebraucht
wurde. Wenn es nur da war, so war man auch zufrieden, ohne
danach zu fragen, was es der Nation kostete und ob
man nicht wohlfeiler, dur&lt;h Verwendung kleinerer
p der s&lt;lec&lt;terer Fläche, durch kürzere, auf die Er -
giehung verwandte gFeit usw., dazu kommen
k önnte“1). Dagegen erscheint ihm als die vorteilhafteste Wirtschasst
diejenige, die dem Forstgrunde das nachhaltig höchste
Gelde ink ommen abgewinnt?). Er faßt also, ebenso wie die
spätere Bodenreinertragslehre, den auf dem Waldboden erzielten
Wirtschaftserfolg ins Auge. An anderer Stelle bezeichnet er als Zweck
der Forstwirtschaft, „unmittelbar dem Forsstgrunde das größte Einkommen
für die Nation abzugewinnen“s). Darin, daß er hiernach das höchste
privatwirtschaftliche und das höchste volkswirtschaftliche Einkommen für
identisch hält, offenbart sich seine Abhängigkeit von den Lehren Adam
Smiths. Der Gesichtspunkt der Rentabilität kommt wiederum zur Geltung,
wenn er eine Berücksichtigung der Bedeutung fordert, die ein aus der
Forstwirtschaft ausscheidendes Kapital durch anderweitige Anlage in der
Volkswirtschaft gewinnen kann1).

Eine bedeutungsvolle Förderung erfuhr die forstliche Rentabilitäts-
lehre durch K ön ig, der in seiner Forstmathematikt ?) Erörte-

1) W. Pfeil, Grundsätze der Forstwirtschaft in Bezug auf die National-
ökonomie und die Staats-Finanzwissenschaft, I. Bd., Züllichau und Freistadt
1822, S. 41.

?) Daselbst, S. 506: „Wir erhalten hierdurch einen ganz einfachen Grund-
satz, nach welchem überall die vorteilhafteste Waldwirtschaft herzustellen ist,
. . . das ist der: dem Forsstgrunde immer gleichbleibend das
h öchste Geld einkommen abzug e winnen, wenn alles das -
jenige, was von der Walderzeugung benutzt wird oder
benu zt werden kann, in Geld verwandelt oder zu Gelde
berechnet wird.! .

3) Daselbst, Vorwort. S. IV.

2) Daselbst, S. 46 f.: „In der Staatsforstwirtsschaftslehre erklärt man die
Verkürzung des Umtriebes für unzulässig, weil die Produktion dadurch ver-
mindert wird. . . . Das Riätsel löst sich, sobald man es staatswirtschaftlich
betrachtet, denn dann findet man, daß das Geldkapital werbender ist als das
Holzkapital, daß die Verwandlung des Holzkapitals in Geldkapital dem Ganzen
ebensowohl Gewinn bringen muß, als dem Einzelnen.“

5) G. König, Die Forstmathematik, 5. Aufl., Gotha 1864, S. 427 ff.
(I. Aufl. 1835).

I
        <pb n="70" />
        Entwicklung der forstlichen Rentabilitätslehre. 07
rungen über das Wertzunahmeprozent des Holzbe-
standes, das Wertzuna hm e pr o zent von Wal dgrund-
stücen und die Bo denrente anstelle. Insbesondere gibt er einen
durchaus einwandfreien Ansatz für die forstliche Rentabilitätsrechnung:
„Reine Werts zuna h me vom Bo den und Bestande zu-
sammen. Diese ergibt sich, wenn man von der rohen Bestandes-
wertszunahme ohne weiteres die Waldnutzungskosten abzieht und den Rest
als Kapitalabwurf des gesamten Boden- und Bestandeswertes anrechnet!).“

Die scharfe mathematische Durchbildung der forstlichen Rentabilitäts-
rechnung erfolgte durch die Begründer der Bo d enr einertrag s-
le hr e, in erster Linie durch Pr e ß l e r, dann auch durch Jude i ch
und Gu st a v H e y e r. Im Gegensatz zu dem von König ausgesprochenen
Gedanken, und weiterbauend auf Pfeils Anschauung vom nackten Boden
als Grundlage der Jorstwirtschaft, sahen diese die Bo d e nr ent e oder
den Bo d enr einertr ag als ,„höchsten, reinsten und maßgeblichsten
Ausdruck des forstwirtschaftlichen Nutzeffekts anz)“. Ihr Wirtschaftsziel war
der maximale Bodenreinertr ag, das wichtigste Mittel, ihn
zu gewinnen, die finanzielle Umtriebsz eit, das ist die Um-
triebszeit des rechnungsmäßig höchsten Bodenreinertrages. Die Forst-
wissenschaft der Folgezeit hat sich die zuerst vielbekämpften Forderungen
der Bodenreinertragslehre mehr und mehr zu eigen gemacht, so daß
schließlich der Begriff der Bodenreinertragslehre im weiteren Sinne so
qut wie gleichbedeutend mit dem der faorstlichen Rentabilitätslehre
geworden ist.

Schon Pr eßler hat übrigens sehr richtig erkannt, daß die
Rentabilität des forstlichen Betriebes nicht allein von der gewählten
Umtriebszeit, sondern auch von der Art der Durchforstung, Bestandes-
begründung und Verwertung der Forsterzeugnisse abhängig ists).

In Anwendung der von Preßler aufgestellten Theorien legte
Ju d e i ch in seinem Lehrbuch der Jorsteinrichtung:), unter Verzicht auf
die in den Fachwerksmethoden geübte mechanische Verteilung der
Nutzungen, seiner Bestimmung der Hiebsreife der Holzbestände die
finanzielle Umtriebszeit zugrunde.

Und endlich Gu st a v Heyer lehrte in dem (allein erschienenen)

1) Daselbst, S. 431.

?) Max Rob. Preßler, Forstliches Hülfsbuch, Dresden 1869, S. 235.
Erz q; Nor k Preßler, Der Rationelle Waldwirt, Dresden 1859, 2. Buch,

©) Friedrich Judeich, Die Forssteinrichtung, Leipzig 1871.

R
        <pb n="71" />
        68 Rentabilität der Forstwirtschaft.

ersten Bande seines Handbuches der forstlichen Statik!) die Prüfung der
Rentabilität der üblichen Wirtschaftsverfkahren auf der Grundlage der
Bodenreinertragstheorie.

Der Umstand, daß die Rechnung der Vertreter der Bodenreinertrags-
lehre die größere Wirtschaftlichkeit niedriger Umtriebe ergab, und daß aus
diesem Grunde eine beschleunigte Abnutzung der vorsorglich angesammelten
Altholzvorräte gefordert wurde, löste bei der großen Mehrzahl der forst-
lichen Praktiker einen Sturm der Entrüstung aus. Die forstliche Welt
spaltete sich in zwei Lager, die sich in Jahrzehnte währender unfruchtbarer
gegenseitiger Bekämpfung erschöpften, ohne daß in der Richtung einer
Weiterbildung der forstlichen Rentabilitätslehre etwas Wesentliches geleistet
wurde.

Gegenüber der als Zur echnungslehr e von Liefmann?-)
gekennzeichneten Bodenreinertragslehre im engeren Sinne bringt
M ar t in wieder die schon von König vertretene Anschauung zur Geltung.
Als zutreffendsten Maßstab der Wirtschaftlichkeit des forstlichen Betriebes
betrachtet er nicht den Bodenreinertrag, sondern das Verhältnis des
Waldreinertrages zu dem aus Boden und Holzvorrat bestehenden Anlage-
kapital: „Das Verhältnis des reinen Ertrags einer
Wirtschaftseinheit zu dem ihm zugrunde liegenden
Pro duktionsfonds bringt die Rentabilität der
Wirtschaft am richtigsten zum Aus dru &gt; ?).“ Allerdings
will Martin diese Methode nur für den jährlichen Betrieb angewendet
wissen. Von der Möglichkeit ihrer Anwendung im ausssetzenden Betriebe
wird noch zu reden sein.

Mit dem gleichen Problem haben sich in jüngster Zeit Arbeiten von
Voß und Le m mel beschäftigt. V o ß weist darauf hin, daß die Frage-
stellung der Bodenreinertragslehre nicht richtig ist. „Sie muß nicht lauten:
Wie groß ist Beu+1) bei 3 oder 2 °/% oder irgendeinem anderen Zinsfuß
für u = 120, 110 usw., sondern: Wie groß ist der forstliche Zinsfuß für
die genannten Umtriebszeiten bei feststehendem Bodenkaufswert? )“

Nach Le m mel !) soll für die Feststellung des Wirtschaftserfolges

1) Leipzig 1871.

?) Vgl. S. 42.

&gt;\ Martin, Die forsstliche Statik, 2. Aufl., Berlin 1918, S. 178.

+ Der Bodenertragswert für die Umtriebszeit u.

5) Oberförster Voß, Welchen Einfluß hat die Höhe der Kulturkosten auf
die Waldverzinsung? i. d. Ztschr. f. Forst- u. Iagdw., Oktoberheft 1924, S. 616

s) Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d.
Ztschr. f. Forst- u. Iagdw., Februarheft 1925., S. 76 f.
        <pb n="72" />
        Entwicklung der forstlichen Rentabilitätslehre. 59
im forstlichen Nachhaltsbetriebe die Forderung maßgebend sein, daß der
Ertrag Au (Abtriebsnuzung) + Da (Durchforstungen) in einem möglichst
günstigen Verhältnis zu dem Produktionskapital (Boden-, Vorrats-,
Verwaltungskoslen- und Kulturkostenkapital, B + N rt; V + C ) steht.
Lemmel kommt auf diese Weise zu einr Formulierung I für die
forstliche Rentabilitätsrechnung:

Ayrt D,
B ENT V+

Er stellt diesem Ausdruck, der sich in der Bodenreinertragslehre nicht
findet und den er für allein richtig hält, vier andere Formulierungen
gegenüber, die dem Sinne nach die in der Bodenreinertragslehre zum
Ausdruck kommenden verschiedenen Auffassungen wiedergeben, und die
nach Lemmel sämtlich das gemeinsam haben, daß sie einen Mehr- oder
Minderertrag nur einem Teile des Produktionskapitals zurechnen:

Formulierung ll: E y)
Die Zurechnung erfolgt nur an das Boden-, Vorrats- und Verwaltungs-
kostenkapital.

î Diese Formel soll Pr e ß l e r s Rechnungsmethode entsprechen, wenn
dieser den Zuwachs Z dem Bestandswert samt dem Boden- und Ver-
waltungskostenkapital (H + B + V) gegenüberstellte. Das trifft nicht
ganz zu, denn Preßlers Z ist offenbar nur dann gleich Lemmels
Au + Da –~ €, wenn genau der volle Zuwachs, nicht mehr und nicht
weniger, genutzt wird.

Formulierung lll: ? (Martin, s. o.)
Die Zurechnung erfolgt nur an das Boden- und Vorratskapital.
Formulierung IV: A tv. qt? (Kraft).
Die Zurechnung erfolgt allein an den Vorrat.

Formulierung V: FV c; 600 (Heyer, Endres).
Die Zurechnung erfolgt ausschließlieh, an das Bodenkapital. Diese
Rechnungsmethode entspricht der Bodenreinertragslehre im engeren Sinne.

1) In den Formulierungen Il bis V sind c und v die jährlichen Kultur-
und Verwaltungskolsten.
        <pb n="73" />
        [) Rentabilität der Forstwirtschaft.

Gegen die sämtlichen Formulierungen Lemmels, auch gegen die von
ihm für allein zutreffend gehaltene Formulierung I, ist meines Erachtens
der Einwand zu erheben, daß einen Rentabilitätsmaßstab niemals die
Nutz ung Au + Da, sondern nur der E rtr a g im Verhältnis zum
„Produktionskapital“ abgeben kann, der, wie wir sahen, 1. aus der
Nutzung und 2. aus der Differenz von Zuwachs und Nutzung sich
zusammenseßt. Auch die von Martin gegebene Formel, die der
Formulierung III entspricht!), ist aus diesem Grunde zu beanstanden.

Anderseils muß, abgesehen hiervon, die angebliche Fehlerhaftigkeit
der Formulierungen II und |I] bestritten werden. Fehlerhaft sind nur die
Formulierungen IV und V, da hier die Zurechnung an einen Teil
d er f e sten Kosten erfolgt. Dagegen ist es gleichgültig, ob die
lauf enden Kosten c und v in ihrer tatsächlichen Höhe mit negativem
Vorzeichen im Zähler des Bruches oder kapitalisiert mit positivem Vor-
zeichen im Nenner des Bruches erscheinen. Es ist nirgends in der
Virlschast üblich, zum Zwecke der Rentabilitätsrechnung den Rohertrag
zu den festen Kosten zuzüglich der kapitalisierten lau-
f enden Kosten ins Verhältnis zu setzen; diese werden vielmehr
regelmäßig vor Ausführung der Rechnung vom Rohertrage abgezogen.
Überdies wird durch den Kapitalisierungszinsfuß eine Unbekannte in die
Rechnung hineingetragen. Bezeichnen wir den Rohertrag mit E, so würde
sich für die Rentabilität der Wirtschaft bei Benutzung obiger Bezeichnungen
folgender Ausdruck ergeben:

EH– C –f V
B. +EN ;
Forsstlicher Zinsfuß.

Die herkömmliche Waldwertrechnungslehre unterstellt im allgemeinen
die Cxristenz eines o bj ek tiven „f orstlichen Zinsfuß es“ von
etwa 3 o/o. Mittels dieses Zinsfußes berechnet sie auf dem Wege der
Zinseszinsrechnung den Bodenertrags- oder Bodenerwartunagswert als
Differenz der Jetztwerte aller künftigen Roherträge und Kosten, ferner
den Bestandskosten- und Bestandserwartungswert, den Waldkosten- und
den Walderwartungswert, und ebenfalls mittels dieses Zinsfußes findet
sie durch Kapitalisierung des jährlichen Waldreinertrages den Waldertrags-
oder Waldrentierungswert.

1) Martin, 1. c., S. 177.

(
        <pb n="74" />
        Forstlicher Zinsfuß. r.1

Die Frage der Existenz eines objektiven forstlichen Zinsfußes steht
in engem Zusammenhange mit der Frage der Existenz eines objek -
tiven Wald wertes, auf die im letzten Abschnitt dieser Arbeit
eingegangen werden wird.

Gegen den festen forstlichen Zinsfuß ist von vornherein einzuwenden,
daß einerseits die verschiedenen forstlichen Betriebe sich sicherlich nicht mit
einem bestimmten Zinsfuß, sondern ganz verschieden rentieren, und daß
anderseits der feste forstliche Zinsfuß in einer Höhe bemessen ist, die
von der Verzinsung anderer sicherer Kapitalanlagen mindestens zeitweise
sehr beträchtlich abweicht.

Wir wollen nun zunächst nicht den objektiven, sondern den tatsächlich
sich ergebenden forstlichen Zinsfuß t; als Verhältnis des Waldrein-
ertrages R zum Waldwerte W unter Zugrundelegung des Nachhalt-
betriebes betrachten. Der Ausdruck „Wert“ wird in diesem Abschnitt ohne
Kritik in dem bisher in der Waldwertrechnung üblichen Sinne gebraucht.
In dem Ausdrucke e &gt; Es ist bekannt nur die Größe R. Im Wege
der Rechnung ermittet man W, indem man ein gutachtlich oder
aus der Verzinsung anderer gleichartiger Betriebe hergeleitetes p einsetzt,
und umgekehrt findet man p, wenn W als Antktaufspreis oder durch
Schätzung bekannt ist. Die ersste Frage nach dem W aldwert wird
man insbesondere zum Zwecke der Vermögensbesteuerung oder Erbteilung,
die zweite Frage nach der R ent a b i lit ät zum Zwecke der Beurteilung
des Wirlschaftserfolges und seiner Vergleichung mit dem anderer gleich-
artiger Betriebe stellen.

Ist p die gesuchte Unbekannte, so würde die herkömmliche Wald-
wertrechnung keine Bedenken tragen, den Waldwert als Summe des
Boden- und Bestandswertes in der Weise festzustellen, daß der Bodenwert
als maximaler Bodenertragswert, die Einzelbestandswerte, soweit die
Bestände nicht nach dem Verwertungspreise eingesetzt werden können, als
Kosten- oder Erwartungswerte mit dem objektiven forstlichen Zinsfuße
von 3 '%/% berechnet werden, obwohl die Aufgabe der durchgeführten
Rechnung ja gerade die Herleitung des erwirtschafteten Verzinsungs-
prozentes ist. Damit würde die Rechnung in den Fehler verfallen, den
Lief mann in seinen Schriften wiederholt geißelt: „Man kann aus
diesem Ertrage wohl einen Ertragswert berechnen, aber es ist unmöglich
und ein Zirkel, an einem solchen „Wert“ die Erträge vergleichen oder
        <pb n="75" />
        J Rentabilität der Forstwirlschaft.
seststellen zu wollen!).“ Dem Sinne nach ähnlich äußert er sich in einem
Aufsatze in der „Allgemeinen Forst- und Jagdzeitung““?).

Die Berechnung des Waldwertes mit Hilfe des objektiven forstlichen
Zinsfußes ist also abzulehnen, wenn die tatsächliche Verzinsung des forst-
wirtschaftlichen Betriebes durch die Rechnung gefunden werden soll. Auf
die Ermittlung des der Rentabilitätsrechnung zugrunde zu legenden
Kapitalbetrages kommen wir im nächsten Abschnitt zurück.

Als feststehende Tatsache kann nun angenommen werden, daß sich
der in den letzten Jahrzehnten zum Ankauf von Virtschaftswaldungen
verwendete Geldbetrag bei nachhaltiger Wirtschast nur sehr niedrig verzinst.
Zu dem gleichen Ergebnis, daß die Forstwirtschaft eine sehr niedrig
rentierende Wirtschaft ist, gelangt auch die Waldwertrechnung mit Hilfe
ihrer Rechnungsmethoden. Gerade diese Tatsache hat ja den Anlaß zu
der Einführung des objektiven forstlichen Zinsfußes von 3 /e gegeben,
für dessen relative Niedrigkeit die Vertreter der Waldwertrechnung eine
ganze Reihe von Gründen angeben. Als wichtigster Grund wird in der
Regel das Ste ig en der Holzprei \ e angeführt, durch das angeblich
nicht allein eine allmähliche Erhöhung der Waldrente, sondern in gleichem
Verhältnis auch eine Wertsteigerung des Waldvermögens eintritt. Mit
Bezug hierauf sagt z. B. Endres: „Mit dem forstlichen Zinsfuß wird die
Waldwirtschaft gerechnet, damit ist aber nicht gesagt, daß sie sich nur zu
diesem verzinst. Die tatsächliche Verzinsung ist in der Regel viel höher?).“
Wir haben die Frage des forstlichen Teuerungszuwachses im Abschnitt
„Holzpreis“ einer Prüfung unterzogen und sind dabei zu dem Ergebnis
gekommen, daß ein nennenswerter absoluter Teuerungszuwachs des
Holzes niemals bestanden hat, daß vielmehr im allgemeinen die Steigerung
der Sortenpreise (Nutzholz oder Brennholz) hinter der durch die Geld-
entwerlung hervorgerufenen allgemeinen Preissteigerung zurückgeblieben
ist, und daß eine über die allgemeine Preissteigerung hinausgehende Preis-
steigerung des Durchschnittsfestmeters Gesamtholzmasse ausschließlich durch
die — heute wahrscheinlich nahe an ihrer oberen Grenze angelangte –
verschärfte Nutzholzaushaltung herbeigeführt istn). Man müßte also schon

!) Robert Liefmann, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, I. Bd., 3. Aufl.,
Stuttgart und Berlin 1923, S. 622.

?) Derselbe, Nationalökonomie und Waldwertrechnung, i. d. Allg. F.- u.
I.-Ztg., Juniheft 1924, S. 246.

s) Max Endres, Lehrbuch der Waldwertrechnung und Forststatik, 4. Aufl.,
Berlin 1923, S. 17.

#2) S. S. 37.

GL
        <pb n="76" />
        Forstlicher Zinsfuß. J
in dem relativen Teuerungszuwachs, d. h. in der durch Geldentwertung
hervorgerufenen Preissteigerung, eine „Verzinsung“ des Anlagekapitals
sehen, wenn man den von Endres ausgesprochenen Satz als richtig
anerkennen wollte. Damit würde man demselben Irrtum verfallen, der
in der Inflationszeit für einen großen Teil unserer Wirtschaft so ver-
hängnisvoll gewesen ist.

Außer dem Steigen der Holzpreise, durch das, wie Endres meint,
die wirkliche Verzinsung unter Umständen „üb er den landes -
üblichen Zinsfuß noch weit hinausgehen kann.),
nennt Endres noch folgende Gründe für die Niedrigkeit des „forstlichen
Zinsfußes“: Die Sicherheit des Waldbesitzes, die Liquidität des Wald-
vermögens und des Rentenbezuges, die Bequemlichkeit der Verwaltung
und Betriebsführung, die Länge des Produktionszeitraums, das Sinken
des Zinsfußes mit steigender Kultur und endlich die persönliche Wert-
schäzung des forstlichen Grundbesitzes aus Neigung und wegen der
indirekten Vorteiler). Von allen diesen Gründen scheint mir nur der letzte
entscheidende Bedeutung zu besitzen, während die übrigen dem Waldbesitz
nachgerühmten Vorzüge auch anderen sicheren Kapitalanlagen in mindestens
demselben Umfange eigen sind. Li e f m a nn nennt als Gründe dafür,
daß beim Ankauf von Wäldern vielfach sehr hohe Preise gezahlt werden,
außer der „Annehmlichkeit“ des Waldbessitzes, der häufig nicht nur als
Erwerbsvermögen, sondern auch als Genußvermögen betrachtet wird, der
Sicherheit der Kapitalanlage und dem Steigen der Holzpreise noch folgende:
„Der Wald ist vielfach kein gesondertes Unternehmen, sondern wird mit
der Landwirtschaft und bei öffentlichen Forsten in Verbindung mit der
gesamten Wirtschaft betrieben. Daher sind die Besitzer häufig nicht so
auf dauernde Erträge aus dem Walde angewiesen wie andere Erwerbs-
tätige. Dabei kommt noch in Betracht, daß im Gegensatz zu allen anderen
Erwerbstätigen außer dem Bergbau ein vorübergehender Verzicht auf
Holzverkäufe keine Lagerkosten verursacht, so daß man ohne weiteres bei
ungünstigen Verkaufspreisen bessere Zeiten abwarten und mit dem Angebot
zurückhalten kann, ja, daß ~ dies auch zum Unterschied vom Bergbau ~
während dieser Jeit noch ein Z u w a &lt; s und damit eine Wertvermehrung
stattfindets).“

Ein außerordentlich wichtiger Grund für hohe Waldankaufspreise

!) Endres, ]. c., S. 18.

?) Daselbst, S. 24 ff.

s) Liefmann, Nationalökonomie und Waldwertrechnung, i. d. Allg. Forst-
u. Jagdztg., Juniheft 1924, S. 246.

% -
        <pb n="77" />
        C Rentabilität der Forstwirtschaft.

ist noch der, daß bei normaler Bestockung der Zerschlagungswert des
Waldbesitzes ein weit höherer ist als der mit einem landesüblichen Zinsfuß
von, sagen wir, 5 o/o berechnete Ertragswert. Ein Käufer, der einen
normal besstockten Wald zu einem Preise kauft, der diesem Ertragswerte
entspricht, würde in der Lage sein, den Kaufpreis ohne weiteres durch
Einschlag der verwertbaren Bestände zu decken, wie aus den Ertrags-
tafeln durch Einsatz der erzielbaren Holzpreisse jederzeit nachgeprüft werden
kann. Solange nicht eine von der nachhaltigen abweichende Bewirlschaftung
von Waldgütern gesetzlich verboten ist, wird also immer die Konkurrenz
von Güterschlächtern die Kaufpreise der Waldungen im Verhältnis zum
nachhaltigen Ertrage hoch halten.

Endlich hat L e m mel darauf hingewiesen, daß die Verzinsung des
Waldbesitzes von dem Verhältnis des Masssenzuwachses zum Holzvorrat,
als wertvollstem Produktionsfaktor, abhängig ist, und daß die Rentabilität
sich nie weit über das natürliche Zuwachsprozent erheben kannr). Nach
der Schwappachschen Ertragstafel für die Rotbuche von 1911 beträgt bei
gewöhnlichem Schluß der laufend jährliche Zuwachs auf II. Standorts-
klasse im Alter 60 = 4,4 °s9, im Alter 80 = 2,5 %%0, im Alter 100
= 1,7 %a, im Alter 120 = 1,4 !so der Derbholzmasse.

Auf die Frage, w i e h o &lt; sich das Waldkapital verzinst, und wie
die Höhe dieser Verzinsung am zweckmäßigsten festzustellen ist, wird im
nächsten Abschnitt eingegangen werden. Als feststehend muß jedoch nach
dem Gesagten angenommen werden, daß das Waldkapital sich zu einem
Zinsfuße verzinst, der hinter einem landesüblichen Zinsfuße von 5 oder
gar 10 "/o weit zurückbleibt. Fehlerhaft würde es sein, auf Grund dieser
Festsstellung einen starren ,sorstlichen Zinsfuß“ aufzustellen oder gar nach
der Rechnungsweise der Bodenreinertragslehre mit diesem Zinsfuße einen
Teil des Ertrages dem Produktionsfaktor Holzvorrat, den Rest des
Ertrages dem Produktionsfaktor Boden zurechnen zu wollen. Die wirkliche
Verzinsung eines Erwerbswaldes läßt sich nur als Verhältnis des
laufenden Reinertrages zu den ~ tiatsächlich aufgewandten oder
geschätzten – festen Kosten ermitteln.

Verhältnis des laufenden Reinerirages zu den festen Kosten.

Von den festen Kosten und dem laufenden Reinertrage in der Forst-
wirtschaft wurde in früheren Abschnitten gesprochen. Wir haben als f e st e

!) Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d.
Ztschr. f. Forst- u. Iagdw., Februarheft 1925, S. 84.

A.
        <pb n="78" />
        Verhältnis des laufenden Reinertrages zu den festen Kosten. 65
K o st e n den ~ wirklich aufgewandten oder geschätzten – Kaufpreis des
Bodens, des Holzvorrates und des gesamten stehenden Kapitals (Wege,
Gebäude, Geräte usw.) bezeichnet, zuzüglich aller ferneren Ausgaben für
Neuaufforstungen oder für Neubildung stehenden Kapitals, sofern sich die
Wirksamkeit der betreffenden Anlagen über mehrere Wirtschaftsjahre
erstreckt!). Da nun Ankaufspreise von Waldungen in den seltensten Fällen
vorliegen, und da anderseits eine feste Grundlage für die Rentabilitäts-
rechnung gefunden werden muß, wird eine wichtige und zugleich schwierige
Aufgabe in der Regel die Sch ätz ung der f e sten Kosten bilden.

Die Bemessung des Waldkapitals nach dem Ertragswert ist, wie wir
gesehen haben, unzulässig, da wir ja gerade das Verzinsungsprozent finden
wollen. Wir haben also nur die Wahl, entweder auf Grund getätigter
Waldankäufe eine ganz rohe überschlägliche Schätzung vorzunehmen, oder
wir müssen die Einzelbesstände schätzen. Die erstere Methode ist anwendbar,
wenn wir eine Vergleichung der Rentabilität in den verschiedenen Wirt-
schaftsjaehren nur innerhalb eines und desselben Be-
tr i e b e s im Auge haben. In diesem Falle ist offenbar die Höhe des der
Rechnung zugrunde liegenden Erwerbskapitals gleichgültig. Etwas
anderes ist es, wenn wir die Vergleichung der Rentabilität inn er h a l b
verschiedener Betrieb e vornehmen wollen. In diesem Falle muß
die Schätzung nach einheitlichen Grundsätzen stattfinden. Eine solche
einheitliche Schätzung ist aber nur nach dem Z er s&lt;l a gung s wert
möglich, d. h. es muß jeder Bestand, getrennt nach Boden- und Holzwert,
gesondert geschätt werden. Für den Boden werden zweckmäßig bestimmte
Preise sstandortsklassenweise für größere Wirtschaftsgebiete gutachtlich in
Anlehnung an getätigte Käufe festgesetzt. Verwertbare Holzbestände werden
mit dem Preise eingeschätztt, den sie im Falle der Abnutzung und Ver-
äußerung erzielen würden. Die festen Kosten soeben ausgeführter Kulturen
sind gleich den Kulturkosten. Die Preise der nicht verwertbaren 1 ~ a-
jährigen Bestände findet man entweder graphisch, indem man die Kurve,
die sich durch Verbindung der Preise der a + 1- bis ungefähr 8Ojährigen
Bestände ergibt, nach unten bis zum Jahre 0 (Kulturkosten) verlängert,
oder entsprechend der auf Seite 46 für die Bezifferung des Zuwachses in
Geld vorgeschlagenen Weise.

Gegen die Bemessung der festen Kosten nach dem Zerschlagungswerte
kann eingewendet werden, daß dieser die Höhe des Erwerbskapitals
unzutreffend wiedergibt. „Das Ganze ist nicht gleich der Summe seiner

!) Vgl. S. 43.

Go dbersen, Forstl. Oekononiik.

I
        <pb n="79" />
        H ) Rentabilität der Forstwirtschaft.

Teile“, wie Krieger !) ausführt. Einmal hängt der Wert einer Wald-
parzelle nicht nur von dem heutigen Verkaufspreise des auf ihm stockenden
Holzbestandes ab, sondern auch von dem Zeitpunkte, zu dem aus forst-
technischen Rücksichten (3. B. bei Sturmgefährdung eines Nachbarbestandes)
die Nutzung stattfinden kann. Dieser Gesichtspunkt spielt in Gebirgs-
waldungen eine nicht unerhebliche Rolle, in der Ebene aber kommt er
kaum jemals in Betracht; jedenfalls haite ich ihn nicht für stichhaltig
genug, um, wie Krieger will, eine Besstandesschäßung innerhalb des
Waldganzen nur nach Erwartungswerten zu rechtfertigen). Wesentlicher
ist der Einwand, daß allgemein der wirtschaftliche Wert eines Unter-
nehmens ein anderer ist als der Zerschlagungswert. Wenn auch beiden
Einwänden eine gewisse Berechtigung nicht abzusprechen ist, so muß doch
betont werden, daß es bei der Schaffung einer Grundlage für die forstliche
Rentabilitätsrechnung weder darauf ankommt, ob der Wald für den
Gesamtbetrag der festen Kosten tatsächlich v e r k äu fl i ch ist, noch darauf,
daß zwischen dem laufenden Reinertrage und den festen Kosten ein
b e stim mt e s, womöglich der landesüblichen Verzinsung sicherer Anlage-
kapitalien angenähertes, Verhältnis besteht. Es kommt vielmehr aus-
schließlich darauf an, daß die Schätzung der festen Kosten bei allen
Betrieben nach den gleichen Grundsätzen erfolgt, um die Ergebnisse der
Rentabilitätsrechnung bei den verschiedenen Betrieben unter sich vergleich-
bar zu machen. Dafür scheint mir die gesonderte Schäßung der Einzel-
bestände, getrennt nach Boden- und Holzwert, troß der genannten Ein-
wände der beste Weg zu sein.

Im Gegensatze zu diesen Ausführungen steht L i e f m a n n auf dem
Standpunkte, daß als Grundlage der Rentabilitätsrechnung nur das
wirklich gezahlte Anlagek a pita l in Frage kommt. „Das
Anlagekapital für die forstliche Bilanz ist nicht „der Wald als Ganzes“,
sondern die Geldsumme, mit der er errichtet oder gekauft wurde. und
wenn sie nicht mehr festzustellen ist, ist das Anlagekapital gleich Null?).“
. . . „Von einer allgemeinen geringen Rentabilität der Forstwirtschaft
kann . . . keine Rede sein. . . . Legt man . . . das wirklich aufgewendete

1) Vgl. Krieger, Über die ssystematische Stellung und praktische Bedeutung
theoretischer Wirtschaftslehre für die Forstwissenschaft, im Tharandter Forstl.
Jahrb., 74. Bd., Berlin 1923, S. 281, und Derselbe, Die theoretischen Grund-
lagen forstlicher Bilanzierung, i. d. Forstl. Wochenschr. Silva, Tübingen 1924,
Nr. 13, S. 99.

?) Derselbe, Silva 1924, Nr. 13, S. 100.

s) Robert Liefmann, Volks-, Privat- und Forstwirtschaftslehre, i. d.
Zeitschr. f. Forst- u. Tagdw., Märzheft 1925, S. 164.

|
        <pb n="80" />
        Verhältnis des laufenden Reinertrages zu den festen Kosten. 67
Anlagekapital zugrunde, soweit das sich überhaupt noch feststellen läßt,
so wird gerade wegen der langen Wirtschaftsperiode der Gewinn der
Forstwirtschaft bei schon lange in geordnetem Betriebe befindlichen Wäldern
— Ñ und das sind doch die meisten - sehr hoch sein!).“

Cine Rentabilitätsrechnung, wie sie Liefmann im Auge hat, würde
nach Ansicht des Verfassers keinerlei praktische Bedeutung haben können.
Ist das Anlagekapital gleich Null, so ist das Verzinsungsprozent gleich
Unendlich, ohne Rücksicht auf die absolute Höhe des Reinertrages. Der
Zweck der Rentabilitätsrechnung, die Prüfung der wirtschaftlichen Leistung
verschiedener Betriebe und verschiedener Wirtschaftsverfahren, ist auf diesem
Wege nicht zu verwirklichen.

In Konsequenz der von ihm vertretenen Auffassung erklärt Liefmann
für die Vergleichung der Rentabilität verschiedener Jahre die Feststellung
von veränderten Vermögenswerten des Waldes als nicht brauchbar; es
komme vielmehr nur die Vergleichung an einem feststehenden Anlage-
kapital oder mit der jeweils festgestellten Holzmasse in Betracht?).

Die Richtigkeit auch dieser Ansicht muß bestritten werden. Wenn
das Ver hält ni s von Reinertrag und festen Kosten oder mit anderen
Worten das Verzinsung s pr o z en t den Maßstab der Rentabilität
bilden soll, so steht nichts dem im Wege, daß die Rentabilitätsrechnung
bei verändertem Kapital erneut durchgeführt wird; die Verzinsungsprozente
bleiben durchaus vergleichhar. Es ist ja gerade die Besonderheit des
forstlichen Betriebes, daß das Holzvorratskapital durch den Zuwachs
Anderungen erleidet; aus diesem Grunde sind die Grundsätze der kauf-
männischen Bilanzierung so schwer mit den Erfordernissen des forstlichen
Betriebes in Einklang zu bringen. – Ein Mangel an Folgerichtigkeit
scheint mir darin zu liegen, daß Liefmann eine Vergleichung der Rentabilität
nur an einem feststehenden Anlagek apital, aber an der
jeweils festgestellten Holzma sse für zulässig erachtet. Es
ist nicht einzusehen, weshalb die Holzmasse als Grundlage der Rechnung
anders behandelt werden sollte als das Anlagekapital.

Ebenso, wie über die Bemessung der festen Kosten, gehen auch über
den lauf enden Reinertrag der Forstwirtschaft die
Ansichten weit auseinander. Wir haben schon darauf hingewiesen, daß im
allgemeinen der Ertrag mit der Nutzung gleichgesetzt wird, ohne Rücksicht

!) Derselbe, Nationalökonomie und Waldwertrechnung, i. d. Allg. Forst-
u. Tagdztg., Juniheft 1924, S. 246.

?) Robert Liefmann, Volks-, Privat- u. Forsstwirtschaftslehre, i. d. Z. f.
F. u. I., Märzheft 1925. S. 174.
F
        <pb n="81" />
        5 Rentabilität der Forstwirtschaft.
darauf, ob diese in das Holzvorratskapital eingreift oder Einsparungen
macht.

Demgegenüber haben wir unter dem laufenden Reinertrage eines
forstwirtsschaftlichen Betriebes denjenigen Betrag verstanden, um den das
Reinvermögen am Schlusse eines Wirtschaftsjahres, abzüglich der laufenden
Kosten, das Reinvermögen am Anfang desselben Wirtschaftsjahres
übersteigt.

Zur Jesststellung des laufenden Reinertrages haben wir also zunächst
die laufenden Kosten von den laufenden Roheinnahmen abzuziehen und
sodann durch Bestandsaufnahme eine Änderung des Holzvorratskapitals
festzustellen. Diese Änderung ist in Geld auszudrücken; die Summe beider
Geldbeträshße – die Vorratsänderung erscheint mit positivem oder
negativem Vorzeichen – ergibt den laufenden Reinertrag.

Die Schwierigkeiten und Kosten einer Bestandsaufnahme im forst-
lichen Betriebe sind nun so erheblich, daß praktisch eine jährliche Bestands-
aufnahme nicht in Frage kommt; diese wird daher nur alle 10 oder
20 Jahre wiederholt werden können. Zweckmäßig wird gleichzeitig mit
dieser Bestandsaufnahme eine Neufeststellung der festen Kosten stattfinden,
die dann der Rentabilitätsrechnung in der neuen 10- oder 20jährigen
Periode zugrunde zu legen sind. Die Gen au i gk eit d er Best and s -
a u f n a h m e wird von der Gleichförmigkeit der Bestandsverhältnisse und
der Intensität der Wirtschaft abhängen; nur bei ungleichmäßigen und
gemischten Beständen und in Gebieten mit intensivster Wirtschaft dürfte
eine Messung mit so weitgehender Genauigkeit, wie sie Biolley und
Eberbach fordern:), am Platze sein, während im übrigen die teilweise
Benutzung von Ertragstafeln oder Probeflächen für zulässig zu halten ist.
Die im Laufe der 10- oder 20jährigen Periode festgestellte Änderung des
Holzvorratskapitals ist zur Ermittlung des laufenden Reinertrages auf
die einzelnen Iahre der Periode zu verteilen.

Daß unter den laufenden Kosten die Abschreibungen auf einen Teil
der festen Kosten zu verrechnen sind, die sich demgemäß alljährlich um den
jeweiligen Betrag der Abschreibungen verringern, und daß ferner unter
den laufenden Kosten die Zinsen von Leihkapitalien zu erscheinen haben,
wurde schon früher hervorgehoben?).

1) Vgl. Eberbach, Forsteinrichtung ohne Umtriebszeit, i. d. Ztschr. f.
Forst- und Jagdwesen, Februarheft 1923, und Derselbe, Die Erntemessung als
Grundlage der forstlichen Bilanzierung, i. d. Forstl. Wochenschr. Silva 1924,
Nr. 36.

2) Val. S. 43 f.

I.
        <pb n="82" />
        Verhältnis des laufenden Reinertrages zu den festen Kosten. 69

Eine gewisse Schwierigkeit bietet die Verrechnung der p eri odis &lt;
wiederkehrenden oder einmatigen Erträge . und
K o sten, wie sie im aussetzenden Betriebe die Regel bilden. Diese
müssen zum Zwecke der Rentabilitätsrechnung in Tahresrenten ~ - von
begrenzter oder unbegrenzter Dauer ~- umgerechnet werden. Hier tritt
also in der Rentabilitätsrechnung der einzige Fall ein, der es notwendig
macht, einen gutachtlich festgesetzten Zinsfuß zu verwenden. Über dessen
Höhe können allgemeingültige Vorschriften nicht gemacht werden. Ist es
möglich, die einmalige Einnahme dauernd zu 10 "/a verzinslich sicher
anzulegen, so steht nichts dem im Wege, daß auch in der Rechnung die
Jahresrente mit 10 °/9 der einmaligen Einnahme erscheint.

Ferner ist noch die Frage zu stellen, in welcher Weise der Teuerungs-
zuwachs während des Rechnungszeitraums zu berücksichtigen ist. Die
Antwort muß lauten: Grundsatz einer soliden Wirtschaft wird Er h al -
tung des Sachv er mög en s sein, ohne Rücksicht auf einen etwaigen
Teuerungszuwachs. Die Flüsssigmachung eines Teuerungszuwachses würde
schon deswegen bedenklich sein, weil zu keinem Zeitpunkte sicher beurteilt
werden kann, ob ein augenblicklicher relativ hoher Preisstand des Holzes
von Dauer sein wird. Immerhin wird man einen absoluten
Teuerung szu w a &lt; s des Waldvermögens, auch wenn er nicht
realisiert wird, als Er tr a g zu buchen haben, was beim r el ativ en
Teuerung s zuw ach s nicht der Fall sein würde. Also nur ein
absoluter, nicht ein relativer Teuerungszuwachs kann die Rentabilität des
forstwirtschaftlichen Betriebes erhöhen. Die Bewegung der Holzpreise ist
demnach regelmäßig mit der der allgemeinen Teuerungsrichtzahl zu
vergleichen. Nach Ablauf des Rechnungszeitraumes (10 bzw. 20 Jahre)
erfolgt durch die Neufestsetzung der festen Kosten die Anpassung an den
etwa geänderten Geldwert.

Nach der Methode der Vergleichung des laufenden Reinertrages
mit den festen Kosten ist im Dezember 1925 durch JForstassessor Gädeke
eine Rentabilitätsrechnung für die Fichtenbetriebsklassse der vom Verfasser
verwalteten Oberförsterei Bramwald durchgeführt worden. Die Rechnung
hat eine Verzinsung des nach dem Zerschlagungswert bemessenen Anlage-
kapitals durch die N u ß ung in Höhe von 1,8 %o, durch V er m ög e n 6 -
mehrung in Höhe von 1,5 %o, insgesamt also von 3,3 !/9 ergeben.

Ähnliche Berechnungen hat V o ß für ausgedehnte Ankaufsflächen
der preußischen Staatsforsten in den östlichen Provinzen durchgeführt).

1) Voß, Rentieren sich die aus angekauftem Ödland bestehenden preußischen
Staatsforsstreviere? i. d. Forstl. Wochenschr. Silva 1920, Nr. 52/53, S. 272 f.
        <pb n="83" />
        70 Rentabilität der Forstwirtschaft.

Er ist zu dem Ergebnis gekommen, daß diese Waldungen ssich auf
V. Standortsklasse mit rund 1 /o, auf 0,4 III., 0,6 IV. Standortsklasse
mit 2 /o verzinsen. Ferner haben seine Berechnungen ergeben, daß bei
dieser „Methode der Waldverzinsung“ die finanzielle, d. h. rechnerisch
rentabelste, Umtriebszeit für die V. Kiefernstandortsklasse die 100jährige
ist, daß aber das Verzinsungsprozent für die Umtriebszeiten von 90 bis
120 Jahren nur zwischen 1,025 und 1,06, also um 0,035, schwankt.

Die Berechnungen zeigen erstens, daß die Verzinsung der im Walde
angelegten Kapitalien für große Gebiete tatsächlich noch niedriger ist, als
man bisher meist annahm, und zweitens, daß die Umtriebszeit für die
Rentabilität der Wirtschaft nicht annähernd die Bedeutung besitzt, die ihr
von den Vertretern der Bodenreinertragslehre zugeschrieben wird.

Hingewiesen muß nun noch darauf werden, daß die Rentabilität
eines forstwirtschaftlichen Betriebes nicht nur von ökonomischen und forst-
technischen Faktoren, sondern in hohem Maße auch von der k auf -
männischen Geschicklihkteit des Betriebsleiters
abhängt. Theoretisch würde wenigstens in. kleineren Betrieben eine
gewaltige Erhöhung der Rentabilität möglich sein, wenn die Verwertung
der Holznutuung ausschließlich in Zeiten der industriellen Hochkonjunktur
stattfinden würde und der Erlös zinstragend angelegt und bis zur nächsten
Hochkonjunktur allmählich aufgezehrt würde. Praktisch wird wohl kaum
jemand imstande sein, den Zeitpunkt des Preishochstandes so genau zu
erfassen, daß stets der theoretisch günstigste Effekt erzielt wird. Immerhin
läßt diese Überlegung erkennen, daß diesem Faktor der Wirtschaftlichkeit
forstlicher Betriebe eine bisher noch viel zu wenig gewürdigte Bedeutung
zukommt.
        <pb n="84" />
        Wirtschaftsziel der Forstwirtschaft.

Man könnte die Frage stellen, ob eine Besprechung des Wirkt -
s&lt;h a f tsziels der Forstwirtscha ft, das offenbar ein Sein -
Sollen in sich begreift, überhaupt in das Gebiet der forstlichen Wirt-
schaftstheorie hineingehört, oder ob sie nicht vielmehr in den Bereich der
Forstwirtschaf ts politik zu verweisen ist. Ohne Zweifel wird
die Bestimmung des Wirtschaftsziels, ganz besonders in den Waldungen
der Staaten und Kommunalverbände, von forstpolitischen Rücksichten
wesentlich beeinflußt, und auch in den Privatwaldungen wird das freie
Ermessen des Wirtschafters zum Teil gesetzlich beschränkt. Trotzdem scheint
mir die Aufzeigung der the or etis&lt;h en Grundlagen und
Richtlinien, die bei der Entscheidung über das im Einzelfall zu
sezende Wirtschaftsziel ins Auge zu fassen sind, dem Gebiete der f or st -
lichen Wirtschaftstheor i e zuzugehören.

Es wird sogar möglich sein, aus diesen Grundlagen und Richtlinien
ein theoretisches Wirtschaftsziel der Forstwirtschaft zu konstruieren; dieses
wird aber alle diejenigen Erwägungen auszuschalten haben, die nicht auf
erwerbswirtschaftlichem, sondern auf forstpolitischem oder auf konsum-
wirtschaftlichem Gebiete liegen, also einerseits die Rücksichtnahme auf
örtlichen Bedarf, auf Versorgung Minderbemittelter, auf Schutz- und
Wohlfahrtswirkungen des Waldes, auf Einfuhr- und Währungspolitik und
dergleichen, anderseits z. B. die Rücksichtnahme auf persönliche Annehmlich-
keit des Waldbesitzes oder jagdliche Interessen seines Besitzers. Die Ent-
scheidung über das Wirtsschaftsziel eines forstwirtschaftlichen Betriebes
wird wohl stets durch solche Erwägungen der einen oder anderen Art
beeinflußt werden, und es liegt ganz in der Hand des Wirtschafters, w i e
weit er diesen Erwägungen Raum geben will. Daraus geht der dur ch -
aus sub j ek tive Ch arakter des forstlichen Wirtschaftszieles hervor.
Der heiße Kampf, der seit mehr als einem halben Jahrhundert die forstliche
Welt in zwei Parteien scheidet, findet im wesentlichen seine Erklärung
darin, daß dieser subjektive Charakter des forstlichen Wirtschaftszieles
        <pb n="85" />
        t Wirtschaftsziel der Forstwirtschaft.

nicht erkannt wurde, und daß jede der beiden Richtungen ein objektiv
richtiges Wirtschaftsziel zu vertreten glaubte. Wir wollen zunächst die
theoretischen Grundlagen der Bestimmung eines Forstwirtschaftszieles zu
klären versuchen und sodann auf die bisher von der Forstwirtschaft ver-
tretenen Wirtschaftsziele näher eingehen.

Theorelische Grundlagen
für die Beslimmung des Wirlschaftsziels der Forsstwirtschaft.

Selbst wenn man die Erörterung auf den Fall beschränkt, daß für
die Bestimmung des Wirtschaftsziels der Forstwirtschaft ausschließlich
erwerbswirtsschaftliche Erwägungen maßgebend sind, wird man finden,
daß eine ganze Reihe verschiedener Auffassungen möglich ist, von denen
keine den Vorzug für sich in Anspruch nehmen kann, die unbedingt allein
zutreffende zu sein.

Unterstellen wir zunächst einmal die Unbestreitbarkeit des Satzes:
Wirtschaftsziel der Forstwirtschaft ist die höchste
Rentabilität. Dann haben wir zu fragen: Die höchste Rentabilität
welcher Kapitalien? Wir haben gesehen, daß der prozentuale
Massenzuwachs eines Holzbestandes im 60jährigen Alter bedeutend höher
ist als im 100- oder gar 120jährigen Alter. Damit hängt es zusammen,
daß bei Einsetzung gleicher Sortenpreise die Geldverzinsung des Wald-
kapitals sehr früh, also bei einem geringen Holzvorrat, kulminiert, im
Durchschnitt z. B. bei der Kiefer im etwa 60jährigen Umtriebe. Haben
wir nun, wenn bisher im 120jährigen Umtriebe gewirtschaftet wurde,
den vorhandenen Wald als ein Sachkapital zu betrachten, dessen Substanz
nicht vermindert werden darf, oder haben wir den Umtrieb und den
Vorrat so weit zu vermindern, daß der verbleibende Wald die maximale
mögliche Verzinsung von, sagen wir, 3 °/o liefert? Die frühere Praxis
der meisten deutschen Staatsforstverwaltungen und von den neueren
Wirtschaftstheoretikern L i e f m a n n vertreten den ersten, die Theorie der
Bodenreinertragslehre den zweiten der beiden Standpunkte. Liefmann
sagt darüber z. B.: ,„. . . Vielmehr besteht die Aufgabe (der Forstwirt-
schaft) nur darin, möglichst hohe dauernde Gelderträge zu erzielen u n d
dabei das Sachk apital konstant zu erhalten’). Man
darf auch nicht aus einem angenommenen Waldzinsfuß Umtriebszeiten
berechnen wollen, sondern die Umtriebszeit oder besser die jährlich zum
Verkauf zu bringende Holzmenge ist als Kostenfaktor zu betrachten, die

!) Vom Verfasser gesperrt.

v
        <pb n="86" />
        Theoretische Grundlagen für die Bestimmung des Wirtschaftsziels. 73
wie alle Kosten so bemessen werden müssen, daß ein möglichst großer
dauernder Geldertrage, also unter Bestand haltung des
Waldkapitals, erzielt wird!).“ Stellt man sich auf diesen Stand-
punkt der Konsstanter h altung des Sachk a pit als, sso sind
auch über die Bedeutung dieses Begriffes noch Zweifel möglich: Bleibt
das Sachkapital nur dann konstant, wenn die Holzbestände, bei heutiger
sehr dichter Bestosung, dauernd in gleich dichter Bestockung erhalten
werden, oder genügt es, wenn das bisherige Alter s k l a s\s enver -
hältnis beibehalten wird, und darf ich im Wege der Durchfor -
stung o der Lichtung schärfer als bisher üblich in die noch nicht
abzunutzenden Bestände eingreifen? Aus dieser letzten Fragestellung sehen
wir, daß wir mit der Theorie allein nicht auskommen, und daß bei der
Entscheidung über das Wirtschaftsziel der Forstwirtschaft f o r st t e ch -
nische Gesichts punk t e wesentlich mit ins Gewicht fallen. Die
Durchforstung ist ein außerordentlich wichtiges Instrument zur Erhöhung
der Rentabilität, teils aus waldbaulichen Gründen (Besserung des Boden-
zustandes, Erleichterung der kostenlosen natürlichen Verjüngung), teils aus
forststaticchen Gründen (Gleichbleiben des Zuwachses an geringerem
Vorrat, Erzielung stärkerer Durchmesser in gleichem Zeitraum). Man
wird also in gewissen Fällen das Sachkapital als erhalten ansehen dürfen,
auch wenn die Messung eine Vorratsminderung feststellt.

Wir wollen nunmehr den entgegengesetten Standpunkt einnehmen,
daß h öchste Rent a bilität ohne Rücksicht auf die Höhe
de s Vorrat s das Wirtsschaftsziel ist. Wir haben dann den Vorteil,
daß wir, bei bisher 120jährigem Umtriebe, einen sehr bedeutenden Teil
des niedrig rentierenden Waldkapitals flüssig machen und zum landes-
üblichen Zinsfuße zinstragend anlegen können. Das Gesamteinkommen
des Waldbesitzers erhöht sich. Höchste Rentabilität würde aber auch beim
Herabgehen auf 60jährige Umtriebszeit noch nicht erreicht sein, zumal
wenn der Waldbesitzer sich der Mühe der Wiederkultur unterzieht. Wenn
es möglich ist, den für die Kultur erforderlichen Betrag zu beispielsweise
10 %o sicher zinstragend anzulegen, so muß vom rein erwerbswirtschaft-
lichen Standpunkte aus die Kultur unterbleiben, da der in ihr angelegte
Geldbetrag niemals auch nur annähernd die gleiche Rentabilität erreichen
kann. – Beim 60jährigen Umtriebe steht nun auch noch eine Reihe von
jüngeren Beständen im Walde, die sich nur vielleicht mit 3 bis 4 %
verzinsen, und die verwertbar sind. Das Prinzip der höchsten Rentabilität

1) Robert Liefmann, Nationalökonomie und Waldwertrechnung, i. d. Allg.
Forst- u. Iagdztg., Juniheft 1925, S. 246.
        <pb n="87" />
        ( Wirtschaftsziel der Forstwirtschaft.

erfordert, daß der Waldbesitzer auch diese Waldbestände baldigst zu Geld
macht und den Erlös zum landesüblichen Zinsfuß anlegt. Die Wieder-
tultur hat auch hier zu unterbleiben! Wir sehen also, daß das Prinzip
der höchsten Rentabilität in letzter Konsequenz zur Negation der Forst-
wirtschaft führt. Wenn es in größerer Zahl Waldbesitzer gäbe, die nach
den dargelegten Grundsätzen verführen, so würde der Staat durch forst-
politische Rückssichten genötigt sein, gesetzlich dagegen einzuschreiten.

Aus dem Gesagten geht hervor, daß es unmöglich ist, auf wirt-
schaftstheoretischem Wege eine untere Grenze für die Herabsehung der
Umtriebszeit fesstzustelen, wenn man sie überhaupt aus Rentabilitäts-
gründen für zulässig erklärt. Jede Umtriebsherabsetzung bildet eine t e i l -
weise Negation der bisherigen Forstwirtschaft; die
Kernfrage lautet lelten Endes nicht: Bisheriger Umtrieb oder Umtriebs-
herabsezung — sondern: Sein oder Nichtsein der Forstwirtschaft. Diese
Erwägung bestimmt mich, der Liefmannschen Auffassung hinsichtlich der
Konstanz des Sachkapitals beizutreten und den Standpunkt der, Boden-
reinertragslehnne –~ Bemesssung der Umtriebszeit nach der höchsten
Rentabilität, wenn auch der innerhalb des Forstbetriebes möglichen +
abzulehnen.

Als theoretisch richtigstes Wirtschaftsziel des Nachhaltbetriebes würde
sich danach ergeben: Dauernd höchste Rentabilität bei gegebenem Sach-
kapital, oder, da die technisch zweckmäßigste Durchforstungsart unter
Umständen eine Minderung des Holzvorrats bedeutet, d au er n d
höchste Rentabilität bei gegebener Umtriebsgzgeit.
Aufgabe des forstlichen Betriebsleiters ist es, den optimalen Waldzustand
zu schaffen und zu erhalten, durch den der Wirtschaftserfolg diesem Ziele
angenähert wird. Dabei sei darauf verwiesen, daß, wie am Schlusse des
vorigen Abschnitts dargelegt, bei Anwendung der Methode der Wald-
v er zins ung die Umltriebszeit nicht annähernd die ausschlaggebende
Bedeutung in der forstlichen Rentabilitätsrechnung besitzt, wie bei An-
wendung der bisherigen Methode des Bo denreinertrages !).

Im übrigen sei hier nochmals der subjektive Charakter des Wirt-
schaftsziels der Forstwirtschaft betont; die Entscheidung, auch die über eine
etwaige Herabsetzung der Umtriebszeit, wird lehten Endes der Wirtschafter
selbst, nach eingehender Würdigung aller Gründe, gut ach tlic zu
ireffen haben. Dies gilt insbesondere auch für Waldgrundstücke, die nicht
im nachhaltigen Betriebe bewirtschaftet werden können.

1) S. S. 70.

J
        <pb n="88" />
        Technisches Wirtschaftsziel u. Wirtschaftsziele der Wald- u. Bodenreinertragslehre. 75
Wir haben oben eine Voraussetzung gemacht, die nicht allgemein
zutrifft, nämlich die, daß die Sortenpreise sich durch eine Umtriebs-
herabsetzung nicht ändern. Diese Vorausssezung würde hinfällig werden,
wenn ein sehr großer Waldbesitzer, etwa der preußische Staat, den
Umtrieb herabsetzte. Dann würden durch das Mehrangebot an schwachen
Hölzern deren Preise sinken, so daß die rechnerischen Grundlagen, die
zur Herabsezung der Umtriebszeit führten, sich völlig ändern könnten.
Hieraus sehen wir, daß man, auch wenn man den Grundsatz der Konstanz
des Sachkapitals ablehnt, im Wege der Rechnung niemals das Wirtschafts-
ziel der Forstwirtschaft einwandfrei begründen kann, sondern daß die
Rechnung nur die Richtung zu weisen vermag, in der
eine Erhöhung der Rentabilität der Wirtschaft zu
erreichen ist.
Technisches Wirlschaftsziel
und Wirtschaftsziele der Wald- und Bodenreinertragslehre.

In den verschiedenen Wirtschaftsgebieten wird die Frage, welche
Holzsorten vorwiegend erzeugt werden sollen, je nach der Erwerbstätigkeit
der Bevölkerung und nach der Absatzlage verschieden beantwortet werden
müssen. So wird in unmittelbarer Nähe der westfälischen Steinkohlen-
gruben der Absatz von Nadelgrubenholz ein besonders günstiger sein, so
daß sich hier, ganz abgesehen von waldbaulichen Gesichtspunkten, die
Bewirtschaftung des Nadelwaldes im 60- bis SOjährigen Umtriebe
empfehlen wird. Dagegen wird in den Kieferngebieten Ostpreußens ein
besonders hoher Umtrieb, bis zu 140 Jahren hinauf, zu rechtfertigen sein,
da im ostpreußischen Klima ein besonders gesuchtes Kiefernstarkholz
erwächst, und da ein weiter Transport bis zum Verbrauchsorte von hoch-
bezahlten Hölzern eher getragen werden kann als von geringwertigen.
Wenn die Bestimmung der Umtriebszeit mit Rücksicht auf die zu erzielenden
Durchmesserstärken auf gutachtlichem Wege erfolgt, so sprechen wir von
eine t echnis ch en Umtriebszeit oder einem technischen
Wirtschaftsziel.

In den beiden angeführten Fällen würde bei Einsetzung zutreffender
Rechnungsgrundlagen unzweifelhaft auch die Rentabilitätsrechnung die
größere Wirtsschaftlichkeit hoher Umtriebe für Ostpreußen als für Westfalen
ergeben. Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen ganz ohne Rücksicht
auf die Rentabilität ein technisches Wirtschaftsziel der Wirtschaft zugrunde
gelegt werden muß, z. B. bei starker Belastung eines Waldes mit Holz-,
besonders Bauholz-Berechtigungen. Das technische Wirtsschaftsziel spielt
        <pb n="89" />
        ' Virtschaftsziel der Forstwirtschaft.

besonders auf einer primitiven Stufe der Forstwirtschaft eine Rolle; in
Betriebswerken des 18. Jahrhunderts wird häufig vor Bemessung des
Abtriebsalters die Frage gestellt: Welche Holzsorten und Durchmesser-
stärken müssen zur Deckung des örtlichen Bedarfes erzogen werden?
Dieser Gesichtspunkt, dem besonders in den landesherrlichen Forsten
Rechnung getragen wurde, findet seine Begründung in der merkan-
tilistischen Wirtschaftsauffassung der damaligen Zeit. Das technische
Wirtschaftsziel stellt demnach weniger eine wirtschaftstheoretische als eine
wirtschaftspolitische Zielsetzung dar.

Lief mann spricht in seinen Schriften wiederholt von einem
Wirtschaftsziel der höchsten Holzmassenerzeugung,
das er der Waldreinertragslehre zuschreibt!). Ein Wirtschafts-
ziel des höchsien Holzertrages ohne Rücksicht auf die Qualität hat wohl
niemals in der Geschichte der Forstwirtschaft eine irgend nennenswerte
Rolle gespiel. Wenn von Vertretern der Waldreinertragslehre die
Erzeugung einer möglichst großen Holzmenge größten
Wertes ?) als Virtschaftsziel der Forstwirtschaft bezeichnet worden ist,
so hängt das damit zusammen, daß die lauf enden Kosten der
Forstwirtschaft bei verschiedenen Umtriebszeiten verhältnismäßig konstant
bleiben; man macht also keinen großen Fehler, wenn man die Kosten
unberücksichtigt läßt. Genau genommen ist das Wirtschaftsziel der Wald-
reinertragslehre nicht een Max im um des Rohertrage s (das mit
einer „möglichst großen Holzmenge größten Wertes“ gleichbedeutend sein
würde), sondern, wie schon früher gesagt?), eim Maximum des
Waldreinertra ges, das ist der Differenz der laufenden
Erträge und der laufenden Kosten. Durch die Preissteigerung
des Holzes bei wachsendem Durchmesser steigt nun der durchschnittliche
Waldreinertrag je Flächeneinheit noch bei Umtriebszeiten, bei denen der
Massenzuwachs der ältesten Bestände schon erheblich sinkt; daher ergibt
sich rechnungsmäßig bei Benutzung der Zahlen der Ertragstafeln das
Maximum des Waldreinertrages bei sehr hohen Umtriebszeiten, nach
E ndre s !) der Regel nach zwischen 120 und 160 Jahren und auch noch
darüber. In Wirklichkeit dürfte die Umtriebszeit des höchsten Waldrein-
ertrages hinter der rechnungsmäßig aus den Ertragstafeln sich ergebenden
nicht unerheblich zurückbleiben, da es n o r m a l e Bestände von 120 bis

1) Vgl. S. 48.
?) Vgl. S. 49.
?) Val. S. 49.
#) Max Endres, Handbuch der Forstpolitik, 2. Aufl., Berlin 1922, S. 63..

’0
        <pb n="90" />
        Technisches Wirtschaftsziel u. Wirtschaftsziele der Wald- u. Bodenreinertragslehre. 77
160 Jahren kaum mehr gibt, und da die Massenerzeugung von Beständen
dieses Alter geringer zu sein pflegt als die „normale“.

Die Theorie der Waldreinertragslehre würde bei folgerichtiger
Durchführung unter Umständen noch eine Erh ö hung des S a ch -
k a pita ls eines forstwirtschaftlichen Betriebes fordern, obwohl schon
das vorhandene Sachkapital sich sehr niedrig verzinst. Insofern, als die
Waldreinertragslehre grundsätzlich den Gesichtspunkt der Rentabilität
außer Betracht läßt, ist sie abzulehnen. Zur Entscheidung der Frage,
in welchem Umfange der Waldbesitzer in seinem Betriebe Re ser v en
ansammeln will, die für ihn in vielen Fällen von Vorteil sein können,
ist ein Zurückgreifen auf die Theorie der Waldreinertragslehre nicht
erforderlich.

Der Unterschied der Bo denreinertragsleh re von der
Waldreinertragslehre besteht, wie wir sahen!), darin, daß jene den Rein-
ertrag nicht in seiner absoluten Höhe, sondern in seiner Ab-
hängigkeit von den Pro duk tions mitteln untersucht. Die
Rechnungsmethoden der Bodenreinertragslehre sind verschieden, wir haben
zwischen einr Bodenreinertragslehre im engeren
Sinne, deren Wirtschaftsziel die maximale Bodenrente
bilde, und einer Bo denreinertragsle hre im weiteren
Sinne unterschieden, die das g ün sti g ste Ver hältnis zwischen
Reinertrag und Produk tivk ap ital anstrebtr). Die erste der
beiden Rechnungsmethoden führt zu der Sinnlosigkeit negativer Boden-
renten, wenn die mit dem „Waldzinsfuß“ ermittelte Verzinsung des
Holzvorratskapitals größer ist als der Waldreinertrag.

Die Kulm in ation der Bod enr ente tritt nach Schwappachs)
sür die Buch e bei Zugrundelegung eines Zinsfußes von 3 /o ein

auf Standortsklasse ]: I..: MI.) IV. V.
bei gewöhnlichem Schluß im Alter 65 70.. . 80 85 90
„lockerem i: Z 90 gg 100. 100  110

Die maximalen Bodenrenten für IV. und V. Standortsklasse sind negativ.

Bei dieser Rechnungsmethode ist, wie schon früher gesagt:), fehlerhaft
die stillsichweigende Voraussetzung, daß bei herabgesetzter Umtriebszeit das

1) Vgl. S. 49 f.

?) Vgl. die formelmäßige Darstellung nach Lemmel, S. 59.

s) A. Schwappach, Die Rotbuche, Wirtschaftliche und statische Untersuchungen
ker Hsuptitation des forstlichen Versuchswessens in Eberswalde, Neudamm 1911,

2) Vgl. S. 75.
        <pb n="91" />
        7.: VMirtschaftsziel der Forstwirtschaft.

Preisverhältnis der Holzsorten das gleiche bleiben würde. Unbefriedigend
ist ferner, daß die rechnungsmäßige finanzielle Umtriebszeit, besonders auf
den besten Standortsklassen, wesentlich niedriger ist als die in der forstlichen
Praxis bisher angewandte, die zur Erzeugung der von der Holzindustrie
gesuchten Durchmesserstärken tatsächlich erforderlich ist. Andererseits läßt
die Gegenüberstellung der Rechnungsergebnisse für gewöhnlichen und
lockeren Schluß den finanziell günstigen Einfluß starker Durchforstungen
erkennen.

Erhöhen wir die Umtriebszeit über die finanzielle hinaus, so sinkt,
wie Le m mel) gezeigt hat, die Bodenrente erheblich rascher als die
Gesamtverzinsung der Sachkapitalien, da bei der Berechnung der ersteren
dem Holzvorrat ein fester Anteil des Reinertrages zugerechnet wird, das
Sinken des Reinertrages also ausschließlich dem Boden zur Last fällt.
„Für die allgemeine Forstwirtschaftsorientierung ergibt sich daher, daß es
abwegig ist, die sogenannte „Bodenrente“ oder den Bodenertragswert zu
ihrem ma ß gebenden Faktor zu erklären.“

Aber auch wenn man das günstig st e Verhältnis des lau-
fenden Reinertrages zu den f e ste n K o st e n als das Wirt-
schaftsziel der Forstwirtschaft ansieht, bleibt die Tatsache bestehen, daß
dieses Verhältnis seinen höchsten Wert bei Umtriebszeiten erreicht, die
niedriger sind, als es den Erfordernissen der praktischen Erfahrung und
der Nachfrage der Holzwirtschaft entspricht. Es wird daher heute wohl
kaum mehr einen Bodenreinerträgler geben, der willens wäre, die
Ergebnisse der Rechnung kritiklos in die forstliche Praxis zu übertragen.
Mehr und mehr bricht sich die überzeugung Bahn, daß das Ergebnis
der Rechnung allein, zumal bei der Unsicherheit aller Rechnungs-
grundlagen, für die Bestimmung des Wirtschaftsziels der Forstwirtschaft
nicht entscheidend sein kann, daß es vielmehr nur einen Weiser
abgeben kann, neben dem waldbauliche, bo d enpflegliche und
besonders for stp o litisch e Gesichtspunkte ausschlaggebend mit
ins Gewicht fallen. Ein charakteristisches Beispiel für diese Auffassung
bilden die im Jahre 1922 im klassischen Lande des Bodenreinertrages,
im JFreistaate Sachsen, aufgestellten „Algemeinen Wirtschaftsziele der
Staatsforstverwaltung“.

Die Bedeutung der forstlichen Rentabilitätsrechnung für die U m -
trie b sf estse z ung oder für die Entscheidung über das

!) Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d.
Ztschr. f. Forst- u. Iagdw., Februarheft 1925, S. 78 f.

&amp;
        <pb n="92" />
        Technisches Wirtschaftsziel u. Wirtschaftsziele der Wald- u. Bodenreinertragslehre. 79
Wirtschafts ziel der Forstwirtscha ft kann nach dem
Gesagten nur eine beschränktere sein, als bisher seitens der Vertreter der
Bodenreinertragslehre angenommen wurde; dagegen ist wahrscheinlich,
daß die Rentabilitätsrechnung eine steigende Bedeutung auf dem Gebiete
der Vergleich ung des Wirtschaftserfolges ver schie-
dener Betriebe und verschiedener Wirtschafts-
methoden bei gegebener Umtriebszeit gewinnen wird.
        <pb n="93" />
        Waldwert und Waldwertrechnung.
Objektiver und subjektiver Waldwert.

Die herkömmliche Waldwertrechnung wird von zwei Grundsätzen
beherrscht: Der eine ist der Sat, daß der Wert eines Waldes oder
Waldteiles durch die Produk tionsko sten eindeutig bestimmt
werde; ihm steht der Grundsatz vom festen forstlichen Zins fuß
zur Seite. Über den letzteren wurde schon in besonderem Abschnitt
gesprochen; uns interessiert hier zunächst die Frage des K o st enwerte s.

Die Berechnung des Kostenwertes eines Bestandes erfolgt in der
Weise, daß die Kulturkosten, die bisherigen Verwaltungskosten und die
bisher den Bestand belastende Bodenrente abzüglich etwaiger Erträge
mit dem forstlichen Zinsfuß p auf die Gegenwart prolongiert werden.
Die Berechnung des Bestandserwartungswerte s beruht auf
dem gleichen Prinzip; die Vorerträge sowie sämtliche den Bestand künftig
noch belastenden Kosten einschließlich der Bodenrente werden zunächst auf
das Abtriebsjahr u prolongiert; sodann wird die Differenz aller Erträge
und Kosten auf die Gegenwart diskontiert. „Der Unterschied besteht also
nur in der Umkehrung des Grundgedankens!).“

Die herkömmliche Waldwertrechnung steht demnach auf einem extrem
objektivistischen Standpunkt, der sich mit der Auffassung Adam Smiths
vom „natürlichen Preise“ deckt: „Ist der Preis einer Ware weder
größer noch geringer als genügend, um die Rente für den Boden, den
Lohn der Arbeit und den Gewinn für das Kapital, welche zur Erzeugung,
Bereitung und zum Transport der Ware an den Markt erfordert werden,
in ihren natürlichen Beträgen zu decken, so wird die Ware zu ihrem
sozusagen natürlichen Preise verkauft. Es wir d dann ger a d e d a s
für sie erlöst, was sie wert i st, d. h. was sie wirklich dem-
jenigen kostet, der sie an den Markt bringt?).“

) Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d.
Uischr. f. Forst- u. ITagdw., Februarheft 1925, S. 71.

?) A. Smith, über die Quellen des Volkswohlstandes, Bearbeitung von

Asher, I. Bd., Stuttgart 1861, S. 52.
        <pb n="94" />
        Objektiver und subjektiver Waldwert. ~1

Die objektive Werttheorie der klassischen Nationalökonomie, welche
„den wirtschaftlichen Wert als eine einheitliche, von den Kosten abhängige
Erscheinung auffaßt“ und „den Bestimmungsgrund des objektiven Tausch-
wertes (Preises) in den von den jeweiligen besonderen Voraussetzungen
abhängigen Kosten erblickt)“, ist in neuerer Zeit mehr und mehr einer
subjektivistischen Auffassung des Wertbegriffes gewichen, die dahin geht,
„daß im letzten Grunde der objektive Tauschwert (Preis) durch den Stand
der subjektiven, persönlichen Wertschätzung bedingt ist.) “. Ein Tausch
kommt in der Regel überhaupt erst dadurch zustande, daß beide
Tauschenden das Gut, das sie erhalten, höher schätzen als das, was sie
dafür hingeben. Der subjektive Wertbegriff wurde insbesondere durch
die österr eichish e Sch u le (Böhm-Bawerk, v. Philippovich,
v. Wieser) vertreten, die, gleichlaufend mit ähnlichen Bestrebungen
namentlich in England, den N u tz e n als entscheidend für das menschliche
Werturteil über die Güter ansah und das Wertproblem mit Hilfe der
Grenznutzentheorie zu lösen suchtes).

Als extrem subjektivistisch ist die Richtung Li e f m an n s zu nennen,
der zu einer Ablehnung des Preises als Wert aus dru &gt; gelangt,
„Weil es überhaupt keine Möglichk eit gibt, Werte
allgemein auszu drü &gt; e n )"“. – „Niemand schätzt ein Gut, das
er kauft, so, wie der Preis es angibt. – Es gibt überhaupt keinen Ausdruck
für subjektive Schätzungen:).“

Von den Wandlungen des Wertbegriffes in der Wirtschaftswissensschaft
hat die Waldwertrechnungslehre bisher in keiner Weise Notiz genommen.
Sie glaubt vielmehr, auf dem Wege der Rechnung einen objektiven,
allgemein gültigen Wert feststellen zu können. So sagt z. B. Endres:
„Als objektiver Vermögens wert oder Tauschwert
(des Bodens) ko m mt nur der Bodenertragswert der
finanziellen Umtriebszeit in Betrachts).“ Darauf, daß
der Bodenertragswert der finanziellen Umtriebszeit je nach dem
Rechnungszinsfuß ein gänzlich verschiedener ist, braucht nicht erst hin-

1) Eugen von Philippovich, Grundriß der Politischen Ökonomie, I. Bd.,
18. Aufl., Tübingen 1923, S. 246.

?) Daselbsst.

s) Vgl. E. von Philippovich, I. c., S. 248 ff.

2) Robert Liefmann, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, I. Bd., 3. Aufl.,
Stuttgart und Berlin 1923, S. 33.

5) Daselbst, Il. Bd., 2. Aufl., Stuttgart und Berlin 1922, S. 199.

s) Max Endres, Lehrbuch der Waldwertrechnung und Statik, 4. Aufl.,
Berlin 1923, S. 86.

G o d b ersen, Forstl. Oekonomik.

2
I
        <pb n="95" />
        8.2 Waldwert und Waldwertrechnung.

gewiesen zu werden. Auf die Herleitung des Bestandskosten- und Bestands-
erwartungswertes, die ebenso wie der Bodenertragswert als objet -
tive Werte angesehen werden, aus den Kosten und Erträgen wurde
bereits eingegangen.

Mit der Anwendung der Kostentheorie in der Waldwertrechnung
hat sich in neuerer Zeit L em mel befaßt; er kommt zu dem Schlusse,
sie scheine sich „selbst nicht unter Zuhilfenahme der Theorien solcher
Nationalökonomen rechtfertigen zu lassen, die noch verhältnismäßig viel
von der Produktionskosstentheorie beibehalten haben“.

„Die Waldwertrechnungslehre ist in ihrer Ausgestaltung zweifellos
noch äußerst primitiv; sie ist eben nur Wertr e &lt; nung und hat sich
um die Frage, ob sich die Größen, mit denen sie rechnet und die sie
errechnet, in Wirklichkeit denn auch bestätigen, nicht genügend gekümmert.
Das Ariom, das die Begründer der Waldwertrechnungslehre vor mehr
als 100 Jahren der klassischen Nationalökonomie entnahmen, ist auch
heute noch die Quintessenz dieser Dissziplin1).“

In den Lehrbüchern der Waldwertrechnung herrscht eine weitgehende
Unklarheit über den Begriff des Wertes. St ötz e r gibt eine Vermischung
des subjektiven und objektiven Wertbegriffes: „Alle Wertbestimmung der
Güter ist eine individuelle und nach dem Grade des Nuytens, den der
einzelne aus einem „Gut“ ziehen kann, verschiedene. Je mehr Individuen
in der Wertschätung übereinstimmen, um so mehr wird der Wert allgemein
und absolut, am allgemeinsten in Bezug auf Dinge, die zum Lebensunterhalt
durchaus nötig sind.)." Bei Endres findet sich die Unterscheidung
zwischen subjektivem und objektivem Werte. Nach ihm ist der subjek -
tive Wert einerseits „die praktische Bedeutung, die ein bestimmtes
Subjekt einem Gute nach Maßgabe der Einschätzung für seine persönlichen
Interessen beilegt“, anderseits „der tat s ächl iche A u f w a n d, welchen
der Besitzer eines Gutes zur Erzeugung oder Erwerbung desselben machen
mußtes)“, mit anderen Worten also der K o stenw ert. Der objek -
tive Wert eines Gutes hingegen ist nach Endres der anerkannte
Grad seiner Tüchtigkeit zur Erreichung eines bestimmten Zweckes oder
Crfolges ohne Rücksicht auf persönliche Sonderinteressen eines bestimmten
Subjekts.4). Man könnte hiernach auf den Gedanken kommen, daß Endres

t) Lemmel, |]. c., S. 71 f.

?) Hermann Stötzer, Waldwertrechnung und forstliche Statik, 4. Aufl.,
Frankfurt a. M. 1908, S. 25.

?) Max Endres, ]. c., S. 3.

2) Daselbst.

..
.;
        <pb n="96" />
        Objektiver und subjektiver Waldwert. 8.3
Kostenwerte als subjektive, Ertrags- und Erwartungswerte aber als
objektive Werte ansieht, eine Unterscheidung, die durch nichts begründet
sein würde. Eine endgültige Klärung wird meines Erachtens auch dadurch
nicht herbeigeführt, wenn Endres später fortfährt: „In der Waldwert-
rechnung und forstlichen Statik sind alle objektive Werte Tauschwerte!).“
Immerhin ist den Vertretern der Waldwertrechnung aus dieser Unklarheit
des Wertbegriffes kein Vorwurf zu machen, da er ja auch innerhalb der
Wirtschaftswissenschafgt im Mittelpunkt der widerstreitendssten Ansichten
steht, unter denen diejenige Liefmanns den Vorzug der Folgerichtigkeit
und Klarheit für sich hat.

Praktische Bedeutung der Waldwertrechnung.

Die mehrfach zitierten Ausführungen Lemmels, die zu einer Ab-
lehnung der „bodenreinerträglerischen Methoden der Wertermittlung, der
Zurechnung, der Ableitung des forstlichen Zinsfußes und der wirtschaft-
lichen Kalkulation (Umtriebsberechnung) gelangen?)“, haben bei einigen
Forstleuten den Eindruck erweckt, als sei nun die Waldwertrechnung als
Gegenstand der Jorstwissenschaft sozusagen überflüssig geworden. Davon
kann keine Rede sein; es ist nur an der Zeit, sie aus ihrer mathematischen
Erstarrung zu neuem, den tatsächlichen Verhältnissen angepaßtem Leben
zu erwecken. Selbst wenn man sich zu der Ansicht Liefmanns bekennt,
daß es überhaupt keine Möglichkeit gibt, Werte all g e m e in aus-
zudrücken, wird man doch zugestehen müssen, daß es in der Forstwirtschaft,
ebenso wie in jeder anderen Wirtschaft, eine Reihe von Fällen gibt, in
denen man um eine Be wertung, das ist um eine Bezifferung in
Geld, nicht herumkommt. Es wird sich aber immer um ganz
b e stim mt e Z we &gt; e handeln, für die diese Bewertung vorgenommen
wird, und je nach dem Zwecke wird auch die Methode und das Ergebnis
der Bewertung durchaus verschieden sein müssen. Es kann nicht Aufgabe
dieser Arbeit sein, eine abschließende Aufzählung der verschiedenen möglichen
Fälle zu geben; wir werden uns vielmehr auf eine Erörterung der wichtigsten
Fälle, in denen solche Bewertungen vorzunehmen sind, zu beschränken haben.

Wir haben auf die beiden möglichen Formen der Rechnung hin-
gewiesen): Entweder das Kapital ist gegeben und der Ertrag bekannt,
dann ist die zu berechnende Unbekannte das Verzinsungsprozent; in

!) Daselbst, S. 4.

?) Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d
stitt; k y . F Februarheft 1925, S. 87.

s) Val. S. 61.

g
        <pb n="97" />
        js Waldwert und Waldwertrechnung.

diesem Falle ist die ausgeführte Rechnung eine Rentabilitäts-
r e &lt; nung; oder der Zinsfuß ist gegeben und der Ertrag bekannt,
dann ist das Kapital als Unbekannte zu berechnen, und die Rechnung ist
eine Wald wertrechnung im engeren Sinne. In beiden
Fällen werden unter Umständen zur Bezifferung des Ertrages in Geld
eingehende Massen- oder Zuwachsermittelungen erforderlich sein. über den
Begriff des Ertrages vergleiche den Abschnitt „Ertrag und
Einkommen der Forstwirtschaft.“

Wenn in der Rechnung das Verzinsungsprozent p die
Unbek annte ist, so versteht es sich von sselbst, daß wir an keiner
Stelle ein beliebiges p in der Rechnung verwenden dürfen, es sei denn,
daß wir eine Reihe von verschiedenen Verzinssungsprozenten vergleichs-
weise in die Rechnung einsetzen und als das zutreffende p dann durch
Probieren dasjenige finden, das mit dem Gessamtverzinsungsprozent über-
einstimmt. Dieser elementare Grundsatz ist der bisherigen forstlichen
Rentabilitätsrechnung, die in den Lehrbüchern bisher überhaupt in sehr
dürftiger Form behandelt wird, durchaus fremd. St ötz er setzt zur
Feststellung der laufenden Verzinsung dem ,jährlichen Reinertrag des
Waldkörpers“ unmittelbar die Summe von Boden- und Materialkapital
als Waldkapital gegenüber, wobei die Bodenkapitalien in der Regel als
Bodenerwartungswerte, das Materialkapital hingegen als Kostenwert
der Bestände, also unter Aufrechnung von Zinseszinsen, ermittelt werden
sollen). En dr es hat den hierin liegenden logischen Fehler erkannt;
er stelt dem gesuchten durchs&lt;nittlich jährlichen Ver-
zinsun g s pr oz ent den von vornherein der Rechnung unterstellten
verlangten (3pr ozentig en) Wirtschafts zins fuß gegen-
über und bezeichnet denjenigen Betrag, um den der Wirtschaftszinsfuß
hinter dem verlangten Verzinsungsprozent zurückbleibt, als den j ä h r -
lichen Ver lu st?). Aber auch er findet nichts dabei zu beanstanden,
wenn er zur Jeststellung des Wirtschaftserfolges „dem Bodenwert als
alleinigem Produktionskapital‘ den um die Rente des Normalvorrats
verminderten Waldreinertrag, gegenüberstelt, wobei die Rente des
Normalvorrates selbstverständlich mit einem festen Zinsfuß von p "/o
aus dem Werte des Normalvorrates hergeleitet wirds).

1) Hermann Stötzer, Waldwertrechnung und forstliche Statik, Frankfurt
a. M. 1908, S. 184.

?) Max Endres, Lehrbuch der Waldwertrechnung und Forststatik, 4. Aufl.,
Berlin 1923, S. 210 f. und 218.

3) Dasselbsst, S. 217.
        <pb n="98" />
        Praktische Bedeutung der Waldwertrechnung. §.1

Auf die schwierige Frage, wie die Rentabilität der tatsächlich ge-
führten Wirtschaft zu beurteilen ist, wenn die Nutzung größer oder kleiner
ist als der Zuwachs, wenn also das Holzvorratskapital sich ändert, wird
seitens der herkömmlichen Waldwertrechnungslehre überhaupt nicht
eingegangen.

Die von uns vertretene Anschauung geht, wie wir gezeigt haben,
dahin, daß die Rentabilität der Wirtschaft am zweckmäßigssten an dem
Verhältnis des laufenden Reinertrages zu den festen Kosten gemessen
werden kann.

Während die forstliche Rentabilitätsrechnung eine Aufgabe ist, deren
Durchführung durchaus im Belieben des Waldbesitzers steht, gibt es eine
Anzahl Fälle, in denen sich eine Beziff erung des Wald-
k a pitals in Geld, also eine Waldwertrechnung im engeren Sinne,
nicht vermeiden läßt. Der allgemeinsste Fall ist der der Be wertung
für die Zwecke der Vermögens besteuerun g. Da der
JZerschlagungswert eines Waldes stets höher ist als der mit dem landes-
üblichen Zinsfuße ermittelte Ertragswert, liegt hier die Wahrscheinlichkeit
vor, daß der Gesetzgeber oder die Steuerbehörde den Wald als Vermögens-
objekt zu hoch bewerte. Wenn die Vermögensbesteuerung nicht einen
Eingriff in das Kapital, sondern eine zusätzliche Besteuerung des fundierten
Cinkommens darstellen soll, so liegt kein Anlaß vor, wenn der Waldbesitzer
nach h a lt i g wirtschaftet, ihn durch die Besteuerung ungünstiger zu
stellen als andere Kapitalbesitzer; der vermögenssteuerpflichtige Wert des
Waldes muß also in diesem Falle durch Kapitalisierung des laufenden
Reinertrages mit dem landesüblichen Zinsfuße gefunden werden.
Schwieriger ist im au s s e ß en d en Betrieb e eine Lösung zu finden.
Hier ist die Wahrsscheinlichkeit besonders groß, daß ein verwertbarer
Bestand nach seinem Verkaufswert in die Vermögensberechnung eingesetzt
wird, obwohl dieser Betrag, wenn der Abtrieb z. B. ersst in 10 Jahren
erfolgt, bei einem landesüblichen Zinsfuß von 10 °/9, wie wir ihn heute
(1925) haben, viel zu hoch sein würde. Ein Ausweg könnte in der
Weise gefunden werden, daß die Steuerbehörde für jede Holzart den
Ertragswert einer u-jährigen Betriebsklasse ermittelt und dann die Hektar-
werte jeder Altersstufe gutachtlich so festsetzt, daß die Summe der Hektar-
werte der u Altersstufen gleich dem Ertragswerte der u-jährigen Betriebs-
tlasse ist.

Cin anderer Fall, in dem die Bezifferung des Waldkapitals in Geld
erforderlich wird, ist der der Er bsch a f ts r e g el un g. Für deren
Zweck würde der mit einem hohen landesüblichen Zinsfuß berechnete

! 5
        <pb n="99" />
        e Waldwert und Waldwertrechnung.

Ertragswert ungeeignet sein, da ein auf diesem Wege bewertetes Wald-
kapital seinem Eigentümer durch die Möglichkeit, jederzeit durch Holzeinschlag
einen weit größeren Betrag flüssig zu machen, einen ganz anderen Rückhalt
geben würde als ein gleich hohes Geldkapital. Man würde daher die
Bewertung zwar zweckmäßig ebenfalls mit Hilfe des Ertragswertes vor-
nehmen, aber mit einem gutachtlich gegen den landesüblichen Zinsfuß
ermäßigten Zinsfuße.

Endlich wird auch bei beabsichtigtem Verkauf e eines
Waldes oder Waldteiles sowohl der Verkäufer wie der Käufer ein Interesse
daran haben, sich für ihre persönliche subjektive Wertschätzung des Waldes
eine rechnungsmäßige Unterlage zu schaffen. Der Ertragswert allein
würde keine ganz einwandfreie Unterlage abgeben, denn wenn z. B. ein
im 60- und ein im 120jährigen Umtriebe nachhaltig bewirtschafteter Wald
den gleichen Ertragswert haben, so ist der Zer s&lt;hla gung s wert
des letteren ganz erheblich höher als der des ersteren. Der im 120jährigen
Umtriebe bewirtschaftete Wald enthält sehr bedeutende stille Reserven, die
im Falle der Not flüssig gemacht werden können; daher wird er beim
Verkaufe auch höher bezahlt werden können als der im 60jährigen
Umtriebe bewirtschaftete Wald. Die beiden Beteiligten werden die Höhe
des Vorrats neben dem Ertragswert mindestens gutachtlich mit in
Rechnung stellen, wenn sie es nicht vorziehen, eine Berechnung über die
Höhe des Zerschlagungswertes aufzustellen. Der laufende Reinertrag bzw.
der mit einem subjektiv festgeseßten Zinsfuße ermittelte Ertragswert
einerseits und der Zerschlagungswert anderseits bilden die Grundlagen,
mit deren Hilfe sowohl der Verkäufer wie der Käufer sich den ihrer
subjektiven Wertschätzung entsprechenden äußersten Preis bilden, unter bzw.
über den sie nicht hinausgehen wollen. Ein Abschluß kann nur zustande-
kommen, wenn der äußerste Preis des Käufers höher oder mindestens
gleich dem des Verkäufers ist. Greifen die beiden äußersten Preise über-
einander, so wird die Höhe des tatsächlich vereinbarten Preises von der
Geschicklichkeit der Beteiligten im Unterhandeln und von der Dringlichkeit
des Geldbedürfnisses des Verkäufers abhängen. Derjenige, der allein auf
Grund des Ergebnisses einer Waldwertrechnung einen Preis zugesteht,
würde keinen Anspruch darauf erheben können, ein guter Geschäftsmann
zu sein.

Man könnte noch die Frage stellen, ob es zulässig ist, unter den
Begriff der „Waldwertrechnung“ auch die forstliche Rentabilitätsrechnung
mit zu fassen, oder ob man nur die Waldwertrechnung im engeren Sinne
darunter begreifen soll. Verfasser ist der Ansicht, daß die Rentabilitäts-

|
        <pb n="100" />
        Praktische Bedeutung der Waldwertrechnung..

rechnung mit der eigentlichen Waldwertrechnung in so engem Zusammen-
hange steht, daß beide einen Gegenstand gemeinsamer Behandlung in
der Wissenschast und als Lehrstoff bilden müssen. Vielleicht empfiehlt
es sich, für die beide Gegenstände umfassende Disziplin die schon bisher
übliche Bezeichnung „Waldwertrechnung und forstliche Statik“ beizu-
behalten, wobei aber nicht übersehen werden darf, daß die forstliche Statik
durch die Einbeziehung des statischen Verhaltens der Holzarten und der
Betriebsarten ein viel weiteres Gebiet umfaßt als das der forstlichen
Rentabilitätsrechnung.

Js;
        <pb n="101" />
        A n h a n g.
Tafel 1.
Festmeterpreis (Gesamtholzmasse) für Holz in den preußischen Staatsforsten
1871 bis 1913 (1924) und Roheisenpreis in England 1871 bis 1883 und im
Deutschen Reiche 1879 bis 1913 (1924).
Indexziffer des Deutscher Preis für
Holzpreis in Mark gebs hitte q t u
je Festneter Roheisen1871 -1883, ab Werk Düsseldorf
dividiert durch 10 187991913
1871 5,6 7,21
1872 5,6 11,97
1873 6,7 14,80
1874 7,1 11,19
1875 7.1 8,63
1876 6,4 7,42
1877 5.9 6,82
1878 6,0 6,37
1879 5.3 6,13 6,26
1880 6,0 7.61 8,71
1881 S,8 6,58 7,33
1882 1,8 6,68 7,50
1883 .? 6,18 7,29
1884 s. 6,57.
1885 § 5,84
1886 d . 5,19
1887 1.d 5,49
1888 6,2 9,74
1889 6,6 7,08
1890 6,9 8,36
1891 7,0 7,12
1892 6,8 6,55
1893 6,6 6,20
1894 6.5 6,28
1895 6,5 6,37
1896 6,7 6,53
1897 7.4 6,70

Iahr
        <pb n="102" />
        Anhang. ..!
Inderziffer des Deutscher Preis für
. _- englischen Groß- bestes Roheisen in
. Holzpreis in Mark handelspreises für Mark je 100 kg
je Festmeter Roheisen1871 -1883, ab Werk Düsseldorf
dividiert durch 10 1879-1913
1898 8,0 6,73
1899 §,7 8,18
1900 9,4 10,14
1901 8,8 7,69
1902 7,8 6,52
1903 8,7 6,67
1904 9,2 6,75
1905 9,8 6,83
1906 10,1 7,89
1907 10,7 8,43
1908 9,9 7,47
1909 9.3 5,85
1910 8,6 6,45
1911 10,1 6,68
1912 10,9 7,42
1913 11,1 7,75
1: '! 9,433
Taxel ..
Durchs&lt;nitts pr e i s e v on E
! b § U
Holz j Roggen Schweinefleisch Butter
Mk. je fm Mek. je t Pf. je kg ' Pf. je kg
1831540 3,50 101 110
1841950 4,20 123 119
1851-60 4,60 166 . 147
1861970 5,60 155 1.4 178
1871-80 6,20 173 125 228
1881-90 6,20 152 124 218
1891-00 7,40 144 129 218
1900-10 9,20 154 149 241
1910912 9,90 166 159 276
1 ].... § . D :

Jahr
O
924
16.0
~ . Q
J
1924
I.).
(z2.
1 68
)
        <pb n="103" />
        Ur mung.
&gt;&gt; [t 8 '] t §
Reduziert auf den Anfangspreis 1 §2 SD § SED StI§
Zé sé s s|§ §§lf fe
§ V E S E § EG § 2  §
A H J | b--d S2 "2.2 s 522.25
suo] 1,00 , 1.00 1 1 90 , 1.00 1,00 | 103 2,05
1841-50 | 1,20 | 1.22 ! 1,08 1,15 88 1,75
1851 0-60] 1,31 | 16.4 1.48 1,34 | 1,49 94 1,87
18610701 1,660 1 .3 1 ) 1,62 1,61 100 1,99
1871-80] 1,77 | 1,171 1.2 ) 2,07 1,93 97 1,93
1881.90 | 1,77 | 1,50 | 2,00 | 1,98 , 1,83 J 80,021 1,881 75 1,49
. 2,11 1.43 | 2.08 | 1.988 1,83 | f 1,63 66 1,31
1900—-100 2 ô .? 1.40. ! 9 23,04 | 87,19] 1,99 | 73 | 1,45
1910212) 288 1 1 » 6 | 1 . , 2,24 | 98,60| 2,25
1924 | 4,57 1.60 2,71 3,19 1 2,50 [122,5 |] 2,80 |
Tafel 3.
In den preußischen Staatsforsten seit 1885 erzielle Durchschnitlspreise (in
Klammern: bezogen auf das Iahrfünft 1885/89 Ö 1) für 1 km.
Gesamtholzmasse Nutzholz Brennholz
1885989 6,3 11,1 4,1
(1,00) (1,00) (1,00)
1890994 6,8 11,2 4,1
(1,08) (1,01) (1,00)
1895299 7.3 11,7 4,2
(1,19) (1,05) (1,02)
190004 8,8 13,0 4,6
(1,40) (1,17) (1,12)
1905909 10,0 14,2 6,1
(1,59) (1,28) ß (1,24)
1910-12 9,9 13,5 4,5
(1,57) (1,22) (1,10)
M Nach M Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jahrgang 1924.
?) Die Sauerbeck schen Indexziffern sind nach den Jevons'schen Ziffern ergänzt bis 1831 (nach
Cassel, Theoretische Sozialökonomie, 3. Aufl., S. 421 und 583).

.0 "tik rr
. .:)
        <pb n="104" />
        Anhang.
Tafel 4.
Preis für beschlagenes Nadelholz in Großbritannien und für Nutzholz in den
bayerischen Staatsforsten (Preis des Iahres 1900 = 1).
Nutzholz, bayerische Beschlagenes Nadelholz,
Staatsforsten Großbritannien
1871.74 83 170
1875.79 84 145
1880084 r? 133
1885989 79 117
1890 —94 79 96
1895999 87 93
190004 102 92
19050908 114 89

91
        <pb n="105" />
        Schriftenverzeichnis.

G u sta v C a ss el, Theoretische Sozialökonomie, 3. Aufl., Erlangen und
Leipzig 1923.

E b e r b a &lt;h, Forsteinrichtung ohne Umtriebszeit, in der Zeitschrift für Forst-
und Jagdwesen, Berlin 1923, Februarhefst.

D ers elbe, Die Erntemesssung als Grundlage der forstlichen Bilanzierung,
in der Forstlichen Wochenschrift Silva, Tübingen 1924, Nr. 36.

E m melhainz, Zum Streit der Zeit, Beilage zum Deutschen Forstwirt,
Berlin 1924, Nr. 74.

Max Endres , Forstpolitik, 2. Aufl., Berlin 1922.

Derselbe, Lehrbuch der Waldwertrechnung und Forststatik, 4. Ausl.,
Berlin 1923.

Er d m an n, Dauerwald, in der Fesstschritt zur Feier der Einführung der
Hochschulverfassung an der seitherigen Forstakademie Münden, Frankfurt
a. M. 1924.

W. H. G winner, Der Waldbau in kurzen Umrissen, Stuttgart 1834.

Handwörterbuch der Staats wissenschaften, II. Bd., 3. Aufl.,
Jena . 1909, Art. Edelmetalle.

Theodor Hartig, System und Anleitung zum Studium der Forstwirt-
schaftslehre, Leipzig 1858.

Richar d Heß, Enzyklopädie und Methodologie der Forstwissenschaft, 1. Teil,
Nördlingen 1885.

G. H e y e r,, Handbuch der forstlichen Statik, Leipzig 1871.

I. Chr. Hun d e s h a g en, Enzyklopädie der Forstwissenschaft, 2. Abt., Forstl.
Gewerbslehre, 3. Aufl., Tübingen 1837.

Friedrich Iudeich, Die Forsteinrichtung, Leipzig 1871.

Toh. Heinr. Iung, Lehrbuch der Forstwirtschaft, 2. Aufl.. Mann-
heim 1787.

G. K önig, Die Forstmathematik, 5. Aufl., Gotha 1864.

Kraft, Zur Systematik der Forsstwisssenschaft, i. d. Kritischen Blättern für
Forst- u. Jagdwissensch., 51. Bd., Leipzig 1869.

Krieger, über die systematische Stellung und praktische Bedeutung theore-
tischer Wirtschaftslehre für die Forstwissenschaft, i. Tharandter Forstl.
Jahrb., 74. Bd., Berlin 1923.

Derselbe, Die theoretishen Grundlagen forsstlicher Bilanzierung, i. d. Forstl.
Wochenschr. Silva, Tübingen 1924, Nr. 13.

L e m mel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d. Ztschr.
f. Forst- u. Iagdw., Berlin 1925, Februarheft.

Derselbe, Ökonomische Streitfragen der Forstwissenschast, i. d. Ztschr. f.
Forst- u. Jagdw., Berlin 1925, Dezemberheft.

Robert Liefmann, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, Stuttgart und
Berlin, ]. Bd., 3. Aufl., 1923, [l. Bd., 2. Aufl., 1922.
        <pb n="106" />
        Schriftenverzeichnis. En

D ers elbe, Nationalökonomie und Waldwertrechnung, i. d. Allg. Forst- u.
Jagdztg., Frankfurt a. M. 1924, Juniheft.

D er s el b e,, Volks-, Privat- und Forstwirtschaftslehre in ihren Beziehungen,
i. d. Ztschr. f. Forst- u. IJagdw., Berlin 1925, Märzheft.

H. Martin, Die Forstliche Statik, 2. Aufl., Berlin 1918.

M öll er, Kiefern-Dauerwaldwirtschaft, i. d. Ztschr. f. Forst- u. Jagdw.,
Berlin 1920, Januarheft.

Wilhelm Gottfried Moser, Grundsätze der Forstökonomie, Frankfurt
und Leipzig 1757.

W. Pfeil, Grundsätze der Forstwirtschaft in Bezug auf die Nationalökonomie
und die Staats-Finanzwissenschaft, Züllichau und Freistadt 1822 bis 1824.

Eugen von Philippovich, Grundriß der Politischen Ökonomie, I. Bd.,
18. Aufl., Tübingen 1923.

Max Rob. Pr eßler, Der Rationelle Waldwirt und sein Waldbau des
höchsten Ertrages, 2. Buch, Dresden 1859.

D er selbe, Forstliches Hülfsbuch, Dresden 1869.

Rubn er, Die Bewegung der Holzpreise in Deutschland vom Beginn des
Weltholzhandels bis zum Weltkrieg, Neudamm 1920.

A. Sch w a p p a &lt;h , Die Rotbuche, Wirtschaftliche und statische Untersuchungen
der Hauptstation des forstlichen Versuchswesens in Eberswalde, Neu-
damm 1911.

A. S mit h,, über die Quellen des Volkswohlstandes, Bearbeitung von Asher,
Stuttgart 1861.

Frhr. Spiegel von und zu Peck els h ei m, Wie kommen wir zu
allgemein anwendbaren einheitlichen Grundsätzen bei der Vornahme von
Waldwertberechnungen? (Manuskr.)

Stat. Tahr h uch f. d. Deutsche R eich.

Stat. Iahr buch f. d. Preuß. Staat.

Hermann Stöß er, Waldwertrechnung und forstliche Statik, 4. Aufl.,
Frankfurt a. M. 1908.

Joh ann Jak o b Trun k, Neues vollständiges Forstlehrbuch, Frankfurt 1789.

V o ß , Rentieren sich die aus angekauftem Ödland bestehenden preußischen
Staottferitrepisrer i. d. Jorsstl. Wochenschr. Silva, Tübingen 1920,

r. 52/53.

D ers elbe, Welchen Einfluß hat die Höhe der Kulturkosten auf die Wald-
verzinsung? i. d. Ztschr. f. Forst- u. Jagdw., Berlin 1924, Oktoberheft.

Lorenz Wappes , Studien über die Grundbegriffe und die Systematik der
Jorstwissenschaft, Berlin 1909.

H. Weber, Zur forstlichen Einkommensteuer, i. d. Forstl. Wochenschr. Silva,

Tübingen 1925, Nr. 1.

H e in Y With elm Weber, Das System der Feorstwirtsschaftslehre,

ießen :

W. Wi d enm a n n, Das System der Forstwissenschaft, Tübingen 1824.

Esyerb W: ew a n n, Zuwachsrückgang und Wuchsstockungen der Fichte,

arandt 23.

D ers elbe, Die praktischen Erfolge des Kieferndauerwaldes, Braun-
schweig 1925.

Druck: J. Neumann-Neudamm.

)
        <pb n="107" />
        V e r la g v o n J. N eu m a n n-N e u d a m m

Wie muß der waldbauliche Betrieb bei den Aufgaben und technischen

Anforderungen der Gegenwart ausgestaltet werden ? Vortrag, gehalten

zu Berlin am 23. Februar 1924 im Märkischen Forstverein. Von Oberförster
H. H. Hilf. Mit einer Tafel: „Richtiges Baumfällen“..

0,50 RM, 50 Stück je 0,40 RM

Anleitung für Forsteinrichtungsarbeiten nach dem Forsteinrichtungssystem,
das sich eignet für Fachwerk und Dauerwald. Von Forstmeister Junack. Mit
3 Hilfstafeln für taxatorische Behandlung der Kiefernbestände.

1 RM, von 10 Stück an je 0,90 RM

Ökonomik des Durchforstungsbetriebes. National- ökonomische Studie eines
Forstmannes. Von Dr. Carl Lasschke. 1,60 RMi, geb. 3,20 RM
Aus dem Inhalt: Bedeutung, Ökonomik. Methode des Durchforstungsbetriebes.
Beweisführung. Ergebnisse für die Praxis. Statistik.

Die Vereinigung verschiedener Produktionsstufen in ihrer Bedeutung
für die Forstwirtschaft. Von Forstreferendar Dr. Karl Abet. 3 RM
Aus dem Inhalt: Tendenzen der neueren Wirtschaft, Bedeutung der Ver-
einigung verschiedener Produktionsstufen. Angliederung verwandter Wirtschafts-
zweige. Hesitzstand und Angliederung in der Forstwirtschaft. Praktisch durch-
geführte Vereinigungen. Entwicklung der Ansichten über Angliederungen an die
Forstwirtsschast.

Kommunalforstverwaltung in Preußen. Überreicht vom Verbande höherer
Kommunalforstbeamten. 1,50 RM
Aus dem JInhalt: Kommunalforsten, Begriff – Umfang – Staatsaufsicht
(Allgemeines, Beförsterung, Betriebsaufsicht, Vermögensaufsicht, Wirkung) –
Fortbildung der Kommunalforstgeseßzgebung – Richtlinien für ein neues Körper-
schaftsgessetz.

Die Bewegung der Holzpreise in Deutschland vom Beginn des Weltholz-
handels bis zum Weltkriege. Von Dr. Konrad Rubner, Forstamtsassessor an
der Forstlichen Versuchsanstalt in München. Mit 30 Kurventafeln und 22 Tabellen
im Text. 4 RM

Die Bewegung der Holzpreise in Deutschland vom Ende des Weltkrieges
bis Herbst 19232. Von Dr. Konrad Kalbhenn, preuß. Forstbeflissener. Mit
17 Kurventafeln im Text. 5 RM
zu b e zi e h en d ur &lt; j e d e Bu &lt;h a n d lu ng
        <pb n="108" />
        V e r la g v o n J. N e u m a n n- N e u d a m m

Die Waldrente und ihre nachhaltige Erhöhung. Von Forstrat Gustav
Wagener. 8 RM, geb. 10 RM
Aus dem Inhalt: Regelung der einträglichsten Waldproduktion nach ihren Zielen
und Aufgaben – Nutzholzzucht ~ Wirtschafts- und Produktionsziele –~ Nieder-
und Mittelwaldungen und der Plenterbetries –~ Waldparzellen und kleinere
Waldungen im Hochwaldbetriebe ~ Holzsortenproduktion in größeren Waldungen
~ Hochwaldbetrieb im allgemeinen ~ Maximale Gewinnung gebrauchsfähiger
Nutzholzsorten im Deutschen Reich ~ Hochwaldwirtschatst in Fichten-, Kiefern-, Eichen-
und Buchenwaldungen – Hochwaldbestände, Bodentätigkeit ~ Nachzucht der Hoch-
waldungen – Ertragsarme Feldböden –~ Streunuzung ~ Wertertragstafeln.

Die Betriebs- und Ertragsregelung im Hoch- und Niederwalde. Cin
gemeinverständlicher Abriß für Verwalter kleiner Forstreviere, Waldbesitzer und
Betriebsbeamte. Von Oberforstmeister Prof. L. Schilling. Vierte, vollständig
umgearbeitete Auflage. Mit 47 Abbildungen im Texte und einer Karte.

Leinen geb. 6 RM

Zur Beleihung der Privatforsten durch die preußischen Landschaften. Von
Oberförster Schnaase. 1 RM
Aus dem Jnhalt: Organisation der preußischen Landschaften. Ermittelung
des Taxwertes. Bodenbeleihung, Besstandsbeleihung.

Familienfideikommiß, Fideikommißwald und Waldgut. Von Landforst-
meister a. D. Dr. König. 0,20 RM

Der Waldbau. Ein Leitfaden für den Unterricht und die Wirtschaft, ein Handbuch
für den Privatwaldbesite. Von Staatsforstmeister Dittmar. Zweite,
vermehrte und verbesserte Auflage. Geb. 5 RM

Das Kraftfahrzeug im Dienste der Forstwirtschaft. Mit 103 Abbildungen.
Von Forstmeister Tschaen. Leinen geb. 10 RM
Aus dem Inhalt: Betriebsstoffe. Motorführer. Unterbringung der Maschine. ~
Die im Forstbetrieb gebrauchten Maschinen und deren Verwendung: Raupen-
schlepper, Radsschlepper, Lasstwagenzüge, Zugtriebwagen, Motorlokomotiven.

Die Wühlkultur. Von Hegemeister Spitzenberg, Zäckerick Nm. 0,50 RM
10 Stück je 0,45; 25 Stück je 40; 50 Stück je 0,36; 100 Stück je 0,30 RM
Aus dem Inhalt: Bodenvorbereitung, Saat, Pflanzenzucht, Pflanzung, Samen-
und Pflanzenschutz.

Zu övsegi.eh e n d ur &lt;&lt;1 j e d e B u &lt; h a n d l u n g
        <pb n="109" />
        V e r l a g v o n J. N e u m a u n-N e u d a m m
Wühlkultur- Vorträge. Von Feorstschuldirektor Jacob-Templin. Mit 43
Textabbildungen. 4 RM
Aus dem Inhalt: Einführung. – Forderung der Bodenwisssenschaft an die Boden-
bearbeitung. ~ Waldbodenvorbereitung mit Handgeräten — mit fahrbaren Geräten.
— Kiefernstreifensaat. ~ Kiefernpflanzenzucht. – Pflanzung einjähriger Kiefern. –
Zeiteinteilung für den Lehrgang in Zäckerick.
Die Kiefer, ihre Erziehung, Besschützung und Verwertung aus der
Praxis der Revierverwaltung betrachtet. Von Forstmeister God bers en. Mit
22 in den Text gedruckten Abbildungen. 4 RM, geb. 6 RM
Aus dem Inhalt: Erziehung der Kiefer. Besschützung gegen Gefahren. Ver-
wertung des Kiefernwaldes. Waldverschönerung. ]
Die Kiefer. Virtschaftliche und statische Untersuchungen der forstlichen Abteilung
der Hauptstation des forstlichen Versuchswesens in Eberswalde. Von Geh.
Reg. -Rat Prof. Dr. A. Schwappath. 4 RM, geb. 6 RM
Aus dem Inhalt: Ertragsuntersuchungen. Einfluß verschiedener Methoden der
Bestandspflege. Einwirkung der Pflanzenzahl. Sortimenten-Ertragstafel. Unter-
Phet über die Rentabilität der Kiefernwirtschaft. Aufgaben der Zukunft.
T j
Herausgegeben unter Mitwirkung hervorragender Forstmänner. Erscheint wöchentlich
Freitags. Bezugspreis monatlich 1,20 RM. Für die Mitglieder von Vereinigungen,
deren Organ die „Deutsche Forst- Zeitung“ ist, wurde ein Vorzugspreis für das
Vierteljahr auf 3 RM festgesetzt.
41. Jahrgang 1926.
Die Deutsche Forst-Zeitung erörtert alle Fragen des Waldbaues, der Jorst-
benutzung, der Forstbetriebsgeschäfte und des Forstschutzes; sie bringt ferner Gesetze,
Verordnungen und Bekanntmachungen der forstlichen Behörden und maßgebenden
Vereinigungen, berichtet über alle Personal- und Verwaltungs-Veränderungen, ferner
bringt sie Vereinsnachrichten sowie Handelsmitteilungen und führt eine ausführliche
Vakanzen-Liste.
Die Deutsche Forsst-Zeitung ist daher für jeden Forstbeamten und Forstmann
unentbehrlich, aber auch für Waldbesitzer, Holzhändler und die in forstlichen Neben-
betrieben Beschäftigten von größtem Interesse.
        <pb n="110" />
        <pb n="111" />
        <pb n="112" />
        <pb n="113" />
        ¿t
Praktische Bedeutung der Waldwertrechnung. 85 ?
Auf die schwierige Frage, wie die Rentabilität der tatsächlich ge- ?
führten Wirtschaft zu beurteilen ist, wenn die Nutzung größer oder kleiner z
ist als der Zuwachs, wenn also das Holzvorratskapital sich ändert, wird ,
seitens der herkömmlichen Waldwertrechnungslehre überhaupt nicht '
eingegangen.
Die von uns vertretene Anschauung geht, wie wir gezeigt haben,
dahin, daß die Rentabilität der Wirtschaft am zweckmäßigsten an dem '
Verhältnis des laufenden Reinertrages zu den festen Kosten gemessen
werden kann. .
Während die forstliche Rentabilitätsrechnung eine Aufgabe ist, deren
Durchführung durchaus im Belieben des Waldbesitzers steht, gibt es eine
Anzahl Fälle, in denen sich eine Bez if f erung d es Wald- ;
k a pitals in Geld, also eine Waldwertrechnung im engeren Sinne, .
nicht vermeiden läßt. Der allgemeinste Fall ist der der Be wertung
für die Zwecke der Vermögensbesteuerung. Da der
Zerschlagungswert eines Waldes stets höher ist als der mit dem landes-
üblichen Zinsfuße ermittelte Ertragswert, liegt hier die Wahrscheinlichkeit
vor, daß der Gesetzgeber oder die Steuerbehörde den Wald als Vermögens-
objekt zu hoch bewerte. Wenn die Vermögensbesteuerung nicht einen
Eingriff in das Kapital, sondern eine zusätzliche Besteuerung des fundierten
Cinkommens darstellen soll, so liegt kein Anlaß vor, wenn der Waldbesitzer
nachh a lt i g wirtschaftet, ihn durch die Besteuerung ungünstiger zu
stellen als andere Kapitalbesitzer; der vermögenssteuerpflichtige Wert des
Waldes muß also in diesem Falle durch Kapitalisierung des laufenden
Reinertrages mit dem landesüblichen Zinsfuße gefunden werden.
Schwieriger ist im au s s e ß end en Betriebe eine Lösung zu finden.
Hier ist die Wahrscheinlichkeit besonders groß, daß ein verwertbarer
Bestand nach seinem Verkaufswert in die Vermögensberechnung eingesetzt
wird, obwohl dieser Betrag, wenn der Abtrieb z. B. erst in 10 Jahren
erfolgt, bei einem landesüblichen Zinsfuß von 10 °'/%o, wie wir ihn heute
(1925) haben, viel zu hoch sein würde. Ein Ausweg könnte in der
Weise gefunden werden, daß die Steuerbehörde für jede Holzart den
Ertragswert einer u-jährigen Betriebsklasse ermittelt und dann die Hektar-
werte jeder Altersstufe gutachtlich so festsett, daß die Summe der Hektar-
werte der u Altersstufen gleich dem Ertragswerte der u-jährigen Betriebs-
klasse ist.
Cin anderer Fall, in dem die Bezifferung des Waldkapitals in Geld
erforderlich wird, ist der der Er bsch af ts r e g el un g. Für deren
Zweck würde der mit einem hohen landesüblichen Zinsfuß berechnete
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
