Anders im Falle vertragsmäßigen Festsetzens der Lohn- höhe durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Organisationen. Hier wirkt die tatsächliche Marktlage nicht unmittelbar durch. die Vertrag schließenden Parteien auf das Ergebnis des Vertragsabschlusses ein, wie das beim Einzelvertrage — in jeder Beziehung ungestörtes Walten der freien Konkurrenz auf Seiten beider Parteien vorausgesetzt — der Fall ist.) Unter Umständen dieser Art ist es sehr wohl denkbar, daß eine Erhöhung des Nominallohnes um die Beitragsquote zu der Arbeitslosenversicherung erzwungen wird. Eine solche Er- höhung würde zunächst einmal wirken wie jede andere Erhöhung des Arbeitslohnes auch. Mit anderen Worten, so- weit sie zu einer Abweichung des neuen Lohnsatzes vom oben so bezeichneten natürlichen Preise der Arbeit führt, oder soweit sie eine derartige bereits vorhandene Abweichung vergrößert, müßte sie zu einer Verringerung der bisherigen Aufnahmsfähigkeit des Arbeitsmarktes mit allen jenen wei- teren Folgeerscheinungen führen, die wir im Falle B noch ausführlicher erörtern werden. Unter solchen Umständen müßte nämlich die zunächst auf den Unternehmer über- wälzte Beitragsquote auf die Produktion und den Absatz genau dieselbe Wirkung tun, die wir in der Folge unter B hinsichtlich der Unternehmerquofte festzustellen haben werden. Es erübrigt sich daher von selbst, an dieser Stelle den letzteren Fall noch besonders zu erörtern. B. Die Unternehmerquote. Die vom Unternehmer zu entrichtende Beitragsleistung wirkt. naturgemäß produktionsverteuernd.‘®) Es tut ja nichts zur Sache, ob die auf das einzelne Produkt enffallenden Kosten wachsen, weil ein Rohstoff im Preise gesfiegen ist, oder deshalb, weil die Auslagen für die Beschaffung der zur Herstellung des Produktes nötigen Arbeitskraft infolge der Verpflichtung zu obiger Beitragsleistung zugenommen haben. Im Falle Wirkens völlig freier Konkurrenz müßte nun 17) Vergl. im übrigen oben S. 21f. 1) Für die Verfolgung unseres Untersuchungszweckes ist es bedeu- tungslos, daß der Grad der Verteuerung in den einzelnen Produktions- zweigen ein verschiedener sein wird, u. Zw. größer oder kleiner je nach dem durch die Produktionstechnik etz. gegebenen Verhältnisse zwischen dem Ärbeitsaufwande und dem Aufwande an anderen Produktionselementen. Es tritt hier eben eine relative Verschiebung der einzelnen Produktpreise untereinander ein, da die erwähnte Verpflichtung zur Beitragsleistung einer Begünstigung der kapitalintensiven Betriebe auf Kosten der kapitalextensiven gleichkommt. z0