wenn es sich um allgemeine und chronische Arbeitslosigkeit und daher um eine dauernde und hohe Belastung einer an sich schon stagnierenden Wirtschaft handelt, die vielleicht noch in erheblichem Ausmaße auf den Export angewiesen und daher gegen Verringerungen der AÄbsatzfähigkeit besonders empfindlich ist, dürften unsere bisherigen Ausführungen deutlich genug erkennen lassen. C. Die Beitragsquote der öffentlichen Körperschaften. Diese Beitragsleistung steht praktisch in einem so geringen Verhältnisse zu den Leistungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, daß wir uns hier recht kurz fassen können. Die Zahlungen seitens des Staates (des Landes, der Gemeinde) belasten das Budget und zwingen daher zu erhöhter Einnahmewirtschaft. Diese Einnahmen werden zum überwiegenden Teile in der Form von Steuern erzielt, die bekanntlich entweder Einkommen und Erträge direkt treffen und nach diesen bemessen werden, oder die das Einkommen der Wirtschaftssubjekte indirekt treffen, indem sie auf irgend welche Weise mehr oder minder unmittelbar den Konsum belasten. Zu den Eingängen aus den letzteren wären in diesem Zusammenhange neben den Einnahmen aus den eigenflichen Verbrauchssteuern die Eingänge aus den Finanzmonopolen, Finanzzöllen, aus der heute vielfach eingebürgerten Warenumsatzsteuer u. s. f. zu rechnen. Heute sind in den meisten Staaten, besonders in den Ländern mit derzeit vorherrschender starker Arbeitslosigkeit, auf die es uns hier ankommt, die direkten Steuern derart ausgebaut und angesetzt, daß hier ein weiteres Anziehen der Steuerschraube aus wirtschaftspolitischen, finanzpolitischen (es gibt auch in der Steuerwirtschaft ein Ertragsoptimum, das auf die Dauer durchaus nicht beim denkbar höchsten Steuersatze erzielt wird) und dergleichen Gründen untunlich erscheint. Eine Vermehrung der Einnahmen vermag daher heute vielfach nur durch Steigerung der indirekten Besteuerung zu erfolgen. Da letztere, wie eben erwähnt, den Konsum treffen — übrigens auf Grund der Wirksamkeit derselben ökonomischen Gesetze, deren Wesen wir unter Punkt B 45