über das bisher aufgezeigte Ausmaß noch hinaus. Diese Tatsache wird uns durch die folgende Erwägung klar. Jede durch Erhöhung der Beiträge für die Arbeits- losenversicherung wie aus einem anderen Grunde bewirkte Steigerung der Arbeitslosigkeit führt auch noch auf Grund einer anderen Ursache dazu, daß der Arbeiter in seinem Einkommen getroffen wird. Es sind ja bekanntlich nicht immer dieselben Arbeiter, die unter die chronische Arbeits- losigkeit fallen. Vielmehr ist es heute der, morgen vielleicht der. Das Jahreseinkommen des einzelnen Arbeiters setzt sich nun einerseits aus den Lohnsummen zusammen, die er in vollbeschäftigstem Zustande erhält, und anderseits aus den Bezügen aus der Arbeitslosenversicherung für die Zeit seiner Arbeitslosigkeit. Sein durchschnittliches Einkommen wird daher durch jede Vermehrung der Zeit, in der er in Form der Arbeitslosenunterstützung vielleicht nur ein Drittel des sonstigen Vollohnes bezieht, d. i. also im Allgemeinen durch jede Vermehrung der Arbeitslosigkeit schlechthin, herabgedrückt. Diese Tatsache leuchtet am besten ein, wenn man bei der vorstehenden Erwägung den Reallohn bezw. das Einkommen der gesamten Arbeiterschaft (Ange- stelltenschaft) als Ganzes oder Einheit ins Auge faßt. Auf diesen Umstand müßte in allen ähnlichen Fragen, wie es die von uns behandelten sind, besondere Rücksicht genommen werden. Insbesondere zeigt sich auf solche Weise auch, daß die Herbeiführung einer Spannung zwischen tatsächlich festge- legtem Lohnsatze und natürlichem Preise der Arbeit durchaus noch nicht eine Vermehrung des Einkommens der gesamten Arbeiterschaft bewirken muß. Eher das Gegenteil! Diese Erkenntnis ist nicht bedeutungsios für die Beurteilung der folgenden Ausführungen. 17