losenunterstützung durch minderenflohnte Arbeitkleistängkh "6 ) in der produktiven Arbeitslosenfürsorge zu verdienen. Die Einrichtung der Arbeitsvermittlung behielte ihre auße ofyde f- liche Bedeutung bei. Im großen und ganzen kämen sebei diejenigen, die — keinerlei zeitliche Beschränkungen voraus- gesetzt — unter anderen Umständen im Stande der unter- stützungsberechtigten Arbeitslosen geführt werden, für die produktive Arbeitslosenfürsorge in Frage. Die ferner in diesem Zusammenhange auftauchende Frage eines Mißbrauches dieser Einrichtung seitens der Arbeitgeber durch unnötige Arbeiter- enflassungen etz. mit der Folge, daß eine größere Zahl von Arbeitern als notwendig als arbeitslos erschiene und daher unter die in der produktiven Arbeitslosenfürsorge eingestellten minderenflohnten Arbeiter eingereiht würde, beantwortet sich zusammen mit der von uns aufgeworfenen zweiten bezw. dritten Frage. Eine Gefahr, daß umgekehrt seitens der Arbeitnehmer der Lohnsatz -y nunmehr möglichst hoch ange- setzt wird, liegt kaum vor, da eine übermäßige Spannung zwischen y und x bei der dadurch bewirkten erheblichen Vermehrung der Zahl der Arbeitslosen, die unter den un- günstigen Lohnbedingungen von x produktive Arbeit leisten müssen, nicht im Interesse der Gesamtheit der Arbeitnehmer gelegen wäre. Wer soll nun, zweitens, befugt sein, mit minderentlohnten Arbeitslosen zu produzieren? Es liegt auf der Hand, daß diese Frage eine Lösung erfahren muß, die u. a. berücksichtigt, daß Gewinne solcherart bevorzugter Produktionsunterneh- mungen nach Möglichkeit, soweit sie nicht überhaupt der Heraufsetzung der Lohnhöhe der eingestellten Arbeiter zu dienen haben, der Allgemeinheit zugute kommen. bezw. von dieser kontrolliert werden müssen. Welcher Art Einrichtungen hier in Frage kommen könnten, sei im Zusammenhange mit der grundsätzlichen Stellungnahme zur folgenden dritten Frage erörtert. Wie soll ungesunde und störende Konkurrenz auf den Warenmärkten vermieden werden? Jedenfalls wird sie dadurch zu vermeiden sein, daß von dieser Einrichtung teils keine Produktionsgebiete berührt werden, in denen eine solche Konfliktsmöglichkeit mit anderen Unternehmungen zu befürchten ist, teils aber dadurch, daß 57