ganze Gruppen von untereinander konkurrierenden Unter- nehmungen speziell für den Zweck der Durchführung der produktiven Arbeitslosenfürsorge organisatorisch zusammen- gefaßt werden. Es werden hier daher einerseits neben anderem in Frage kommen: In erster Linie Verbesserungen des volks- wirtschafflichen Produktionsapparates, die eine mehr oder minder unmittelbare Steigerung des Produktivitätsgrades der Wirtschaft zur Folge haben, ihre Kosten daher in nicht allzulanger Zeit reproduzieren und gleichzeitig auch auf anderem Wege das Übel der wirtschaftlichen Stagnation und Arbeits- losigkeit, das in der geringen Absatzmöglichkeit bei den gegebenen Kostenpreisen gelegen ist, durch Senkung der Produktionskosten (Steigerung der Exportfähigkeit etz.) schlechthin an der Wurzel anpacken. Hieher gehört nicht nur der sich alsbald sowohl nach der rentablen wie produktiven Seite hin auswirkende Ausbau des Verkehrs- systems (Erschließung rohstoffreicher oder insbesonders auch landwirtschaftlich extensiv bewirtschafteter Gebiete u. s. f.), sondern auch die Ausführung großzügiger land wirtschaft- licher Meliorationen, der Ausbau von Wasserkräften u. dsl. m.“'). Die Durchführung solcher Aktionen mit in der Hauptsache minderentlohnten Arbeitslosen, deren Natur als einmalige Unternehmungen, die sonst unterblieben, die Schädigung von Konkurrenten so gut wie ausschließt, könnte, soweit dies wirklich zweckmäßig erschiene, öffentlichen Körper- schaften übertragen werden, deren Sache es dann wäre, fall- weise ‚private Unternehmungen beizuziehen, oder, soweit dies nicht der Fall wäre, privaten Industrien und Industrieorgani- sationen direkt, aber unter genauer Kontrolle der Kosten- voranschläge und der Geschäftsführung durch den Staat und seine Experten. Das nötige Betriebskapital für solche Unternehmungen müßte bei möglichster Ausnützung der eben brachliegenden Reserven der Wirtschaft an stehendem Kapital dann, wenn inländisches oder ausländisches Kapital unter den entsprechen- HM 4) Die Ausführung von sogenannten Notstandsarbeiten, die irgend welchen Luxuszwecken dienen oder doch ihren produktiven Zweck nicht in absehbarer Zeit verwirklichen, können als Mittel, Bestehen und Folsen chronischer Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, naturgemäß nicht anerkannt werden. 58