Erweiterung der Versicherungsmöglichkeiten denken können. In jedem Falle wird aber auf ein angemessenes Verhältnis zwischen den bereitstehenden Deckungsmitteln und den zu übernehmenden Risiken auf das ernsteste Bedacht genommen werden müssen. VERWALTUNGS- UND KONTROLL:ORGANE: Exportindustrie, Exporthandel und Banken haben schon an den Vorverhandlungen im Reichswirtschaftsministerium, die der Einz richtung der Exportkreditversicherungsstelle vorausgingen, maßgeb- lichen Anteil gehabt und dabei in wesentlichen Punkten auf die Ger staltung des Plans Einfluß genommen. Sollte der Versicherungsschutz in jeder Hinsicht den Bedürfnissen der Wirtschaft angepaßt werden, so mußte von vornherein die Gewähr dafür geschaffen werden, daß ihre berufenen Vertreter in dauerndem und lebendigem Zusammen: hang mit der Einrichtung verbleiben. Selbstverständlich mußte sich die Reichsregierung als Geldgeberin einen gewissen Einfluß vorbe- halten; auch bei ihr herrschte aber von vornherein der Gedanke vor, daß das Unternehmen nur dann zu dem gewünschten wirtschaftlichen Erfolge führen könne, wenn es von jedem engherzigen Bürokratismus und jedem fiskalischen Formalismus freigehalten würde; es ist daher im wesentlichen nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufge- zogen worden. Die eigentliche Geschäftsführung liegt in der Haupt: sache in den Händen der beiden Versicherungsgesellschaften, die ihre gesamte Innen: und Außenorganisation für diese Zwecke zur Verz fügung stellen. Einzelne besonders schwerwiegende Entscheidungen und Kontrollrechte sind zwei für diese Zwecke gebildeten Gremien (Kommission und Ausschuß) übertragen worden, in denen die Ver: treter der Wirtschaft überwiegen. Vor allem ist bei der ge: samten Einrichtung auf eine möglichst schnelle und reibungslose Abwicklung der Geschäfte Bedacht genommen worden. Als oberstes Organ ist von der Reichsregierung eine Kommis-z sion einberufen worden, die sich aus Regierungsvertretern sowie aus Delegierten der beteiligten Versicherungs: und Rückversicherungs- gesellschaften, der Industrie, des Handels und der Banken zusammen: setzt. Ihr gehören Vertreter des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, des Industrie und Handelstags, des Zentralverbands des deutschen Großhandels und des Reichsverbands für Ein: und Aus: fuhrhandel an. Vom Präsidium des Reichsverbandes der Deutschen Industrie sind die Herren Direktor Kraemer und Direktor Schweizer und seitens des Vorstandes Herr Direktor Nortmann in ihr tätig. Der Kommission liegt die Aufstellung der Richtlinien für die Durch: führung der Exportkreditversicherung sowie die Überwachung ihrer Innehaltung ob. Dementsprechend hat sie sich bereits mit der Fassung der den Versicherungsverträgen zu Grunde zu legenden IN 16