in Jahren guter Ernte wie z. B. 1925 die Gesamtheit der Ver- braucher in vollem Umfange den Vorteil des heimischen Über- angebots (Kartoffeln und Roggen) und damit zusammen- hängenden Preisdrucks für sich in Anspruch nehmen kann, so ist es nur billig, wenn in Jahren der Mißernte der Landwirt in einem gesteigerten Preis einen teilweisen Ausgleich für den Minderertrag findet. Nimmt man die Dinge im großen ganzen, so bewirkt Zoll- schutz Produktionssteigerung und damit Preissenkung. Man er- innert sich, wie zur Bülowzeit, als etwas erhöhte Getreidezölle eingeführt wurden, über Brotwucher geklagt wurde. Was ist eingetreten? Die Anbauflächen wuchsen, bei Roggen allein um 200 000 ha (1913 gegen 1906), das sind 800 000 preußische Morgen. Die erzeugten Roggenmengen wuchsen noch stärker, weil an Dünger usw. mehr riskiert wurde. Die Hektarerträge stellten sich vor und nach der Einführung der sog. Bülowzölle in langjährigen Durchschnitten berechnet wie folgt: Roggen Weizen 1893-1906 .......... 13,9 dz 17,3 dz 1907-1914 .... ...... 17,9 dz 22,1 dz Bei Gerste, Hafer usw. trat gleiches ein. Durchschnittlich also trug jeder Hektar nach der Zollerhöhung 20-25 v. H. mehr als vorher. Schutz der nationalen Arbeit ist auch Schutz der Volksernährung. Ziehen wir das Schlußergebnis, so können wir feststellen: Die Schwäche der deutschen Wirtschaft gegenüber dem Ausland liegt darin, daß Deutschland für seine Industriewaren Absatz im Auslande suchen muß, die meisten fremden Länder aber kein Interesse daran haben, ihn zu gewähren. L 3