am letzten Tage des Geschäftsjahres aufgenommen werden. Die Fest- stellung des Istbestandes darf weder durch Abschätzung noch durch Abrechnung dritter Personen nachträglich erfolgen. Im weiteren Verlauf der Bilanzarbeiten werden dann die Buchbestände festgestellt, die einer allmählichen Wertveränderung unterliegen, die aber auf Grund der buchmäßigen Unterlagen nicht am Tage des Abschlusses selbst geprüft zu werden brauchen, da sie im späteren Verlauf mit Sicherheit auf ihre Richtigkeit hin kontrolliert werden können. Die Funktionen des Aufsichtsrates lassen sich bei diesen Arbeiten nach der zeitlichen Reihenfolge ihrer Ausführung in drei Hauptabschnitte ein- teilen: 1. Die Inventuraufnahme am letzten Tag des Geschäftsjahres. 2. Die Nachprüfung der Rohbilanz. 3. Die Feststellung der Bilanz und die Beschlußfassung über die Vorschläge zur Verteilung von Gewinn oder Verlust. Die Inventuraufnahme am letzten Tage des Geschäftsjahres er- streckt sich auf den K a ss e nb e st and, die E ff e k t en, die Wech- s elf or d erung en und die W ar e n. Bei der Aufnahme des Kasssenbestandes ist darauf zu achten, daß die Kasse klar ist, d. h. der vorhandene Kasssenbestand muß sich mit dem Saldo des Kassabuches decken. Es ist nach Möglichkeit zu vermeiden, daß Interimsquittungen oder Schecks in der Kasse vorhanden sind, die erst später endgültig abgerechnet werden sollen. Der Aufsichtsrat wird zweckmäßigerweise die einzelnen Sorten nachzählen und die genaue Zahl der Scheine mit ihren Gesamtbeträgen einzeln im Protokoll niederlegen, um auf diese Weise den vorhandenen Kassenbestand auf das genaueste festzu- halten. Stimmt der vorgefundene Betrag mit dem Saldo des Kasssa- buches überein, so kann der Aufsichtsrat die Richtigkeit ohne weiteres bescheinigen; sind aber Differenzen irgendwelcher Art vorhanden, so wird ein entsprechender Vermerk in das Revisionsprotokoll hinein- geschrieben, damit bei der Nachprüfung der Rohbilanz festgestellt werden kann, was inzwischen geschehen ist, um die Kassendifferenzen aufzuklären. Ausbuchungen hierbei sind nach Möglichkeit zu ver- meiden, und es ist darauf zu achten, daß die Kasse restlos frei von Differenzen zu Ende geführt wird. Hierbei sind auch alle etwa vor- handenen Nebenkassen, wie Frachten-, Porto- oder sonstige Kassen nachzuprüfen, die für kleine Unkosten und dergl. neben der Hauptkasse geführt werden. Etwa vorhandene E f f e k t en sind zunächst zum Nennwert ein- zustellen; die Bewertung nach dem Kurswert am Tage des Abschlusses 11. -