absolute ist, d. h., daß bei bestimmten Positionen gegen andere Länder der Maximaltarif angewandt wird und diese Länder nicht in der Lage seien, sich hinsichtlich dieser Positionen auf dem Ver- handlungswege den Minimaltarif zu sichern. Dieser Gang der Verhandlungen bestätigt die von vorn- herein gehegten Befürchtungen. Die Glieder des englischen Weltreiches sind, vielleicht mit Ausnahme von Britisch-Indien, von dem Gedanken geleitet, lediglich die Interessen Großbri- tanniens, der englischen Dominions und Kolonien in den Vorder- grund zu stellen und die Erzeugnisse der übrigen Länder nach Möglichkeit von ihren Märkten fernzuhalten. Die Versuche der Vertreter deutscher Firmen, den Zustand zu ändern, sind bei der südafrikanischen Regierung ohne Eindruck geblieben. Man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß die letzte Zoll- erhöhung nur den Auftakt zu einer noch weitergehenden Zoll- schutzpolitik bilden. Es ist sicher sehr fraglich, ob es gelingen wird, selbst unter großen Opfern, Abschläge auf den heutigen erhöhten Generaltarif zu erreichen. Auch Kanada gehört zu den Ländern, die ihre Zollpolitik der Entwicklung ihrer Industrien fortschreitend anpassen; Dadurch wird die Einfuhr gewisser deutscher Erzeugnisse, namentlich solcher der HEisenindustrie, immer schwieriger. Denn Kanada hat einen dreifachen Zolltarif. Einen Vorzugstarif genießt England und seine Dominions, einen Zwischentarif die Staaten, mit denen Kanada einen Handelsvertrag abgeschlossen hat. Deutsche Erzeugnisse werden nach dem Maximaltarıf verzollt. Die Unterschiede in der Belastung sind sehr erheblich. Der Abschluß eines Handelsvertrages mit der Meistbegünsti- gungsabrede und möglichst auch mit Zollbindungen, wäre die Voraussetzung für einen erfolgreichen Absatz deutscher Erzeug- nisse auf diesem Markte. Auch für die chemische Industrie ist ein Handelsvertrag notwendig. Nach ihren Erfahrungen ist Kanada für deutsche pharmazeutische Präparate und Speziali- täten besonders aufnahmefähig. Eine wesentliche Belebung des Geschäftes steht aber erst dann zu erwarten, wenn Deutschland in Kanada die Meistbegünstigung genießt. Der Eingangszoll für die genannten Erzeugnisse betrug früher sogar 100% d. W., ist seit Aufhebung der Dumpingmaßnahmen gegen Deutschland wesentlich niedriger, aber immer noch so hoch, daß er ein wirklich erfolgreiches Geschäft nicht zuläßt. In Japan ist die Zollbelastung im allgemeinen sehr groß. Die Firmen klagen darüber, daß es ihnen bei den geltenden Zollsätzen nicht möglich sei, ihre Waren in Japan abzusetzen. Für gewisse chemische Erzeugnisse betragen die Zölle 100% 10