Sehr behindert ist der Absatz von Maschinen für Wäscherei und Plätterei. Die Zollbelastung beträgt 15—20% d. W. In der Vorkriegszeit konnten diese Maschinen zollfrei nach Öster- reich eingeführt werden. In Österreich besteht keine Wäscherei- maschinen-Industrie von nennenswerter Bedeutung. Der hohe Zoll ist daher nicht zum Schutz der heimischen Industrie er- forderlich. Einer außerordentlich hohen Zollbelastung unter- liegen die im Düsseldorfer Bezirk hergestellten Automobil- Spezialteile, für die nach dem österreichischen Zolltarif ein Zollsatz von 120 Goldkronen für 100kg und außerdem ein Wertzoll von 35% erhoben wird. Die Gesamtbelastung beträgt ungefähr 62%, wozu noch 8% Warenumsatzsteuer kommen. Die prozentuale Zollbelastung auf Britannia-Metallwaren be- trägt in Österreich einschl. aller Nebenabgaben mindestens 30% d. W. Außer der eigentlichen Zollbelastung wirkt die Erhebung der österreichischen Warenumsatzsteuer einfuhrerschwerend. Übereinstimmend wird von den nach Österreich exportierenden deutschen Firmen darüber geklagt, die Warenumsatzsteuer sei zum Teil außerordentlich hoch und belaste die Waren schon bei der Einfuhr so sehr, daß infolge der dadurch eintretenden Verteuerung der Absatz sehr erschwert wird. Es ist uns ein Fall bekannt, wo infolge dieser Warenumsatzsteuer, die bei den Auftragsverhandlungen nicht berücksichtigt wurde, eine ernstliche Differenz zwischen einer Fabrik unseres Bezirks und einem sehr bedeutenden Abnehmer in Wien entstanden ist, weil Zweifel über die Auslegung des Kaufvertrages entstanden waren, ob nämlich der Lieferer oder der Kunde zur Zahlung der Warenumsatzsteuer verpflichtet sei. Da die Umsatzsteuer außerordentlich hoch war, trat eine wesentliche Verteuerung der gelieferten Ware ein. Der deutsch-belgische Handelsverkehr hat sich, seit dem ein Handelsvertrag in Kraft ist, verhältnismäßig ungestört entwickeln können. Belgien hat die Zölle im Rahmen seiner Währungsverhältnisse erhöht. Dennoch liegen auch hier Klagen vor, die zu Bedenken Anlaß geben und Anregungen enthalten, wie sie für die künftige Ausgestaltung der Handelsbeziehungen zwischen den Völkern wertvoll sind: Am 20, September ds. Js. sind verschiedene Zölle in Belgien heraufgesetzt worden. Belgien hat sie erst am Tage der Erhöhung veröffentlicht. Dadurch wurden manche auf den früheren Zollsätzen aufgebaute Ge- schäfte erheblich beeinträchtigt, die beteiligten Kreise ge- schädigt. Bei Vornahme von Zollerhöhungen müßte ein ge- nügendes Übergangsstadium eingeführt werden, das in Europa 15