trag auf Kasserollen einen Preis verlangt, der G.-Mk. 8,15 für den Satz entsprach. Die belgische Konkurrenz verlangte G.-Mk. 5,05 pro Satz, so daß sie um 30% billiger war, trotzdem der Preis des Emaillierwerkes keinen Nutzen einschloß. Für uns bildete bislang die vermehrte Eiseneinfuhr aus Frank- reich das Hauptproblem des Valuta-Dumpings. Die Inter- nationale Rohstahlgemeinschaft wird wohl die Gefahr, soweit die eisenschaffende Industrie in Frage kommt, bannen. Damit ist aber die Dumpinggefahr als solche keineswegs beseitigt. Vielmehr besteht sie für alle anderen Erzeugnisse unvermindert fort und erschwert unseren Außenhandel. Sie wird erst dann völlig schwinden, wenn die valutaschwachen Länder mit Ernst, an die Stabilisierung herangehen. Erfreuliche Anzeichen hier- für sind allein in Belgien erkennbar. Die Dumpinggefahr hat sich auch in dem deutschen zoll- freien Veredelungsverkehr sehr stark ausgewirkt. Vielfach ist die deutsche Industrie nur dann in der Lage, Export zu betreiben, wenn sie gewisse Halbfabrikate oder Einzelteile der auszuführenden Ware aus valutaschwachen Ländern zu einem geringen Preise einführt. Andernfalls ist es ihnen nicht möglich, mit ihren Erzeugnissen erfolgreich auf den Weltmarkt zu gehen. Von der großen Zahl der Anträge auf Zulassung eines zoll- freien Veredelungsverkehrs, die der Industrie- und Handels- kammer zur Begutachtung unterbreitet worden sind, bezieht sich eine ganze Anzahl auf solche Fälle, in denen die Notwendig- keit der zollfreien Einfuhr mit den niedrigeren Preisen des Aus- landes begründet wird. Das Herkunftsland ist dann meistens ein valütaschwaches Land. Die Prüfung der Einzelfälle hat ergeben, daß der Preisunterschied zwischen Inland und valuta- schwachem Land für die gleiche Ware mitunter sogar größer ist als der Einfuhrzoll. Wenn man also den Antrag auf zoll- freie Einfuhr im Veredelungsverkehr genehmigt hätte, wäre nicht allein durch das Dumping der ganze Zollschutz hin- fällig, sondern indirekt eine Einfuhrprämie auf das Dumping- gut gezahlt worden. 5. Behinderung des persönlichen Verkehrs im Auslande. Der Einreiseverkehr und die wirtschaftliche Betätigung der Reisenden und Vertreter im Auslande ist durch mannigfache Maßnahmen der fremden Staaten weitgehend behindert. „Viele zZ)