berechtigt, wenn Deutschland voraussichtlich seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wirtschaftliche und finanzielle Sperren und Verwaltrngsmaßregeln, überhaupt solche Maßnahmen zu treffen, die die genannten Regierungen als „durch die Umstände geboten“ erachten. Solange diese Repressalienklausel besteht, hat der Kaufmann niemals die Sicherheit, sein Geschäft gut und ungestört zu betreiben. Er muß fort. dauernd Eingriffe in sein Vermögen und sonstige Maßnahmen befürchten, die seine geschäftlichen Beziehungen stören oder vernichten können. Eine ganze Anzahl von Ländern hat erfreulicherweise auf die Anwendung der Repressalienklausel verzichtet. Immerhin ist die Zahl derer, die den Verzicht noch nicht geleistet haben, auch jetzt noch außerordentlich groß. In allen diesen Ländern ist es daher sehr schwierig, geschäftlich Fuß zu fassen. Es sind dies Frankreich, Rumänien, Bolivien, Brasilien, Haiti, Griechenland, Liberia, Polen und Uruguay. Auf Grund besonderer Verträge stehen auch den Vereinigten Staaten von Nordamerika die Rechte aus $ 18 zu; auch hier ist ein förmlicher Verzicht noch nicht erfolgt. Fast alle genannten Länder sind für den Düsseldorfer Außenhandel von Bedeutung. Die Beziehungen werden erst dann sich beleben können, wenn die Beschlagnahmeklausel wegfällt. Australien hat bis vor nicht langer Zeit seine Anti-Dumping-Maßnahmen gegen Deutschland aufrechterhalten, obschon die deutsche Währung längst stabil ist. Mit welchen Mitteln vielfach dabei gearbeitet wird, zeigt beispielsweise ein Artikel der Bangkok Times vom 28. Juni ds. Js. Darin werden die in der letzten Zeit in Siam beträchtlich angestiegenen Lagervorräte bei den ansässigen Händlern ausschließlich durch übergroße Ausfuhr deutscher Waren erklärt. Tatsächlich sind sie aber, soweit es sich um Kleineisen- und Stahlwaren handelt, durch große Ausfuhr Frankreichs und, soweit es sich um Ma. nufakturwaren handelt, durch große Ausfuhr Englands, Indiens und Japans verursacht. In Belgien haben bis vor nicht langer Zeit die Behörden möglichst den Einkauf ihres Bedarfs nicht in Deutschland vorgenommen. KErfreulicherweise hat sich das in der Zwischenzeit geändert. Auch heute noch sind in Belgien sowohl wie in England einige Zeitschriften nicht bereit, Inserate deutscher Firmen aufzunehmen. Hierin ist eine Wirkung der aus dem Kriege herrührenden feindlichen Stimmung zu erblicken, auch das Bestreben, den deutschen Erzeugnissen den Zugang zum Weltmarkt nach Möglichkeit zu erschweren. Die Wettbewerbs-ZA