[ Artikel 119 des Einführungsgesetes zum Bürger- lichen Gesetbuch landesgesetlich beschränkt werden? Antrag 5 Zu §§ 22 flg. Auf welchen Wegen kann die Festlegung der neu zu schaffenden Stellen gesetzlich gesichert und wie kann verhindert werden, daß die durch die Arbeit der inneren Kolonisation zu schaffende gesunde Mischung der einzelnen Bessitzgrößen wieder un- günstig verändert wird? Antrag 6 (zu Drucksache Nr 28) Ist das Verbot des Bauernlegens — Vereinigung von Rustikal- mit Gutsland ~ landesgesetlich zulässig oder widerspricht eine diesbezügliche landesgesetliche Vorschrift dem Reichsrechte? Antrag 7 Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, für die Beurteilung des Entwurfs eines Grundteilungsgesetes folgende Nachweise zu beschaffen: ' Wieviel Teilungen von landwirtschaftlichen Grund- stücken in den einzelnen Provinzen des preußischen Staates in den letten 10 Jahren vorgenommen worden sind und zwar: a) von staatlichen Organen b) von staatlich unterstütten Siedelungsgesell- c) [fu iets gemeinnützigen Gefsellschaften d) von Erwerbsgesellschaften e) von einzelnen Güterhändlern In derselben Teilung 2 Vie groß die Fläche des aufgeteilten Landes ist und die durchschnittliche Größe der Parzellen, ' Vieviel Ansiedler angesett worden sind, Wieviel Ansiedler in Vermögensverfall geraten sind, Wieviel Prozent der landwirtschaftlichen Besitzer auf alten Stellen in Vermögensverfall ge- kommen sind. Antrag S Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, eine sich auf das Etatsjahr 1913 oder die ersten 9 Monate desselben erstreckende Nachweisung vorzulegen, aus der entsprechend den Nachweisungen in den Anlagen, namentlich der Anlage IV zur Denkschrift über die Verwendung des Fonds zur Förderung der inneren Kolonisation usw für das Etatsjahr 1912 – Session 1914, Drucksache 30 A – die Erwerbspreise der besiedelten Güter, die Höhe der für die einzelnen Rentenstellen zu entrichtenden Renten und die Regelung der Gemeinde-. Schul- und Kirchen- verhältnisse ersichtlich wird Antrag 9 [vorläufig zurückgezogen] Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: in Erwägungen darüber einzutreten, ob es sich empfiehlt, eine Reorganisation der General- kommisssionen in der Richtung vorzunehmen, daß sie als provinzielle Zentralbehörden für alle An- y legenheit der inneren Kolonisation ausgebaut und das Ergebnis dieser Erwägungen vorzulegen.