Nr 035 A Zur Begründung des Antrages 1 wurde im besonderen ausgeführt, die Antragsteller hielten es für wünschenswert, bei Beratung des Entwurfes alle Fragen der inneren Kolonisation zu berühren, also besonders die Gesetze von 1886, die Rentengutsgesetgebung von 1890/91, dann die Gesetze über die Besitzfestigung, das Anerbenrecht usw, die Gesetze von 1904, 1907, 1913 usw und namentlich die Frage der besseren Organisierung und der Unterstützung der Siedlungsgesellschaften in Anlehnung an die Anträge vom 25. Februar 1914, Drucksache Nr 177 bis 179. Auch würde eine Neugestaltung der bestehenden Behörden für die Zwecke der inneren Kolonisation in Frage kommen. Es sei daher mehr statistisches Material als bisher vor- zulegen notwendig. In Bayern sei man allerdings in dieser Beziehung in günstigerer Lage gewesen. Doch würde es auch hier wohl möglich sein, bis zum Herbst neues Material u beschaffen. q Watte. n was Gutsland und was Bauernland sei (Antrag 1 Ziffer 3), sei vielfach nur aus den historischen Vörgängen zu entscheiden. Bei der Bedeutung des Bauern- legens für unsere Volkswirtschaft müsse aber der Versuch gemacht werden, hier Klarheit zu schaffen. Wenn in den Anträgen vom 25. Februar 1914 die Einführung des Dar- lehnsystems an Stelle des Rentenprinzips gefordert werde, so zielten die Ziffern 4 bis 9 des Antrags Nr 1 dahin, für die Lösung dieser Frage, die eine Zweckmäßigkeits- und keine grundsätzliche Frage sei, ausreichendes Material zu " Jextreter des Landwirtschaftsmini- steriums sowie mehrere Mitglieder d er Kom- ttt tu! Urt. vk iu hen ferner auch im Westen vielfach Bauernland durch Bauern aufgekauft werde, daß dies auch zur Vernichtung von bäuer- lichen Existenzen führe, während in Sachsen und in der Rheinprovinz vielfach bäuerliche Stellen durch die In- dustrie, Zuckerfabriken, Kalibergwerke aufgekauft würden. Ein Kommissionsmitglied wies besonders darauf hin, daß es gar nicht darauf ankomme, ob die Auf- hebung bäuerlicher Stellen durch Vereinigung mit Guts- land oder Bauernland stattfinde, sondern daß es nur darauf ankomme, festzustellen, ob bäuerliche Stellen in : zt aut uts Westen überhaupt nicht bekannt. Ein Vertreter des Ministeriums des Innern bemerkte dazu, die einzig scharfe Unterscheidung wäre die zwischen Gutsbezirks- und Landgemeindeland. Das sei aber wieder nicht das, was der Antragsteller wolle, denn es gebe bekanntlich im Osten Güter von 1 000 und 1 200 Morgen in Landgemeindebezirken, und es sei die Grenze zwischen diesen Besitzungen und bäuerlichen Be- sißungen nicht genau festzulegen, denn der Besitzer von 1 000 Morgen nenne sich hier Gutsbesitzer, dort Bauer. Der Vertreter des Antrages 1 führte aus, er habe drei Fälle im Auge, erstens Vereinigung von bäuer- lichen Besitzungen mit selbständigen Gutsbezirken, zweitens Vereinigung von Bauernland mit solchen Gütern, die nicht Bauernland, aber auch keine Gutsbezirke bildeten, drittens solche Fälle, daß Kapitalisten sich verschiedene Bauernhöfe ankauften und dann nach und nach immer mehr umliegende Bauerngrundstücke hinzufügten. Er müsse anerkennen, daß die Beschaffung dieses Materials schwierig sei und es frag- lich erscheine, ob sich eine zuverlässige Statistik darüber bis zum Herbst beschasfen lasse. s . Ferner wurden aus der Kommission Wünsche laut, sowohl die Verhandlungen des bayerischen Landtages über das bayerische Güterzertrümmerunas-