geseß der Kommission zugänglich zu machen, als auch von der bayerischen Staatsregierung eine Erklärung darüber einzuholen, wie das Gesetz bisher gewirkt habe. Zur Begründung des Antrages 9, welcher von denselben Mitgliedern gestellt war wie der Antrag 1, führte einer der Antragsteller aus, daß neue Aufgaben neue Maßnahmen erforderten, und da niemand vorher geahnt habe, daß die Frage der inneren Kolonisation eine solche Bedeutung annehmen würde, müsse man die Frage der Reorganisation der Generalkommissionen erwägen und auf den alten Gedanken des Ausbaues der Generalkommissionen zu Provinzialbehörden zurückgreifen. Ein Vertreter des Land w irtschaftsmini- ssteriums erklärte darauf, er könne nicht in Aussicht stellen, daß die Staatsregierung in Erwägungen nach dieser Richtung eintreten werde. In Verfolg des Artikels V der Novelle zum Landesverwaltungsgeseß habe die Staats- regierung bereits einen Geseßentwurf, betreffend die Auf- hebung der Generalkommission in Königsberg, vorgelegt und mache er darauf aufmerksam, daß beide Gesetzentwürfe vom Herrenhause bereits angenommen seien, dem Abgeordneten- hause zur Beratung vorlägen und im Herbst zur Verhand- lung kommen würden. Von einigen Mitgliedern der Kommission wurde darauf hingewiesen, daß der Antrag 9 zur Zeit mindestens verfrüht sei, andererseits auch über den Rahmen dessen hinausgehe, was die Kommission bei Beratung dieses Gesetzentwurfs zur Zeit zu entscheiden habe, und daß Ge- legenheit sein würde, bei der Plenarberatung über das Ge- setz, betreffend die Einziehung der Generalkommission in Königsberg, auf diese Frage zurückzukommen und sich darüber schlüssig zu machen. Bis zur zweiten Sitzung der Kommission am 28. April waren von der Staatsregierung gedruckte Antwort en *) zum Antrage 1 Nr 4 bis 9 und zu den Anträgen 3 bis 6 eingegangen. Der Landwirtschaftsminister machte Mit- teilungen hierüber, welches fernere Material der Kom- mission gegenwärtig von der Staatsregierung zur Ver- fügung gestellt werden könne. Außer den vorgenannten schriftlichen Antworten sei in die Wege geleitet worden die Beschaffung des Materials zu dem Antrage 8. Es bedürfe wohl kaum der Bemerkung, daß die Beschaffung dieses Materials sich in wenigen Tagen oder Wochen nicht ermöglichen lasse, und er könne kaum in Aussicht stellen, daß vor Herbst dieses Jahres eine erschöpfende Nachweisung zu dem Antrage 8 vorgelegt werden könne. Das Material für das bayerische Güterzertrümmerungs- geseß sei inzwischen eingegangen, doch seien nur wenige Eremplare von der bayerischen Staatsregierung zu erlangen gewesen. Für die Wirkung des bayerischen Gesetzes sei zu verweisen auf die Zeitschrift des bayerischen statistischen Landesamtes 1913, Heft 4. Es seien dann in dem An- trage 1 Nr 2 und 3 eine Reihe von Wünschen geäußert worden in bezug auf statistisches Material. Hierzu sei zu bemerken, daß das statistische Landesamt zu dem Antrage 1 Nr 3 das erforderliche Material überhaupt nicht besitze, desgleichen nicht bezüglich des Antrages Nr 7. Einzelnes, was in diesem Antrage verlangt werde, sei aber aus anderen Nachweisungen ersichtlich.. Für die Frage, wieviel Tei- lungen von staatlich unterstütten Siedlungsgesellschaften vorgenommen seien, wie groß die Fläche des aufgeteilten Landes und die durchschnittliche Größe der Parzellen sei und wieviel Ansiedler von ihnen angesetzt worden seien, er- gebe die Denkschrift der Ansiedlungskommission, die Denk- schrift über die Verwendung des Kolonisationsfonds und *) Drucksache Nr 035 D