IK deren Genehmigung von vornherein sicher sei, den Weg nicht zu versperren und zu erschweren, sondern in dieser Beziehung moöglichst leichte Bestimmungen zu treffen. Gerade unter diesem Gesichtspunkt sei aber der Antrag 10, den dieser Redner bekämpft habe, gestellt. Zweifellos sei es die leichteste Form der Erledigung, wenn derjenige, der die Vorbereitungen für die Entscheidung zu treffen habe, auch die Entscheidung selbst zu fällen habe. Er gebe zur Erwägung, daß die Kreisbehörden schon in ganz ähnlichen Fällen mit solchen Fragen befaßt seien; und er habe das Zutrauen zu den Kreisausschüssen, daß sie sich nicht von lokalen Rücksichten in der Erledigung der Frage nach dem Gemeinwohl würden behindern lassen. Ein neuntes Kommissionsmitglied erneuerte für seine Freunde das grundsätzliche Einverständnis mit der Beschränkung des gewerbsmäßigen Güterhandels. Sie müßten aber Wert darauf legen, daß diese Bekämpfung nicht dahin ausarte, daß der ganze gewerbsmäßige Güterhändlerstand,. auch soweit er nicht unlauter sei, davon betroffen werde. Es werde also darauf ankommen, Bestimmungen zu finden, die dagegen Kautelen verschafften. Der Gesetßentwurf habe seine Freunde in dieser Beziehung nicht befriedigt. Sie hätten gerade darin, daß man dem Regierungspräsidenten als der Genehmigungsbehörde alles in die Hand gelegt habe, keine genügende Sicherheit dafür erblickt, daß die Genehmigung nur versagt werde, wenn dies im gemeinwirlschaftlichen Interesse liege. Die Anträge 10 und 11 wünschten seine Freunde erst näher zu prüfen. Was die Ahsicht anlange, durch die Genehmigung einen Druck auf die Güterpreise auszuüben, so müsse man auch darin sehr vorsichtig sein. Zweifellos seien die Güterpreisse besonders in den beiden Ostprovinzen unter der Konkurrenz sehr gestiegen; aber dem stehe die Erklärung des Ministers gegenüber, daß die Ansiedler bei den bisher getätigten Ansiedlungen noch vollständig zu ihrem Rechte gekommen oder wenigstens nicht dadurch zugrunde gerichtet worden seien. Wenn aber auch die Güterpreise in den letzten Jahren erheblich gestiegen seien, so berechtige dies noch nicht dazu, von Staats wegen die Preisbildung zu regeln. Man müsse immer bedenken, daß es Zeiten der Hausse und der Baisse nebe, und daß mit der Zeit immer ein Ausgleich stattfinde. Die in Bayern gemachten Erfahrungen seien vielfach sehr wertvoll. Mit einem Preisdruck treffe man zunächst die schwachen Existenzen, das ganze Hnpothekenverhältnis werde beunruhigt. Die Schwierigkeit liege bei diesem ersten Punkt darin, daß man den gewerbsmäßigen Güterhandel nicht zu weil beschränken dürfe, damit keine Stockung eintrete und der Preisdruck nicht zu stark werde. Den Bestimmungen des Geseßentwurfs, die in dieser Beziehung vorgesehen seien, könnten seine Freunde nicht zustimmen. Ein zehnter Redner erklärte für seine Freunde nochmals ihr Einverständnis mit dem Ziel der Förderung der inneren Kolonisation, betonte aber ihre Zweifel an der Nichtigkeit des vorgeschlagenen Mittels der Genehmigung. Schon die Überschrist „Beschränkung der Teilungen“ stehe mit dem Ziel in einem gewissen inneren Widerspruch. Man könne jedenfalls zweifeln, ob die durch diese gesetslichen Bestimmungen für die innere Kolonisation eintretenden Schäden nicht größer sein würden als die durch Ausschluß des unreellen Güterhandels zu beseitigenden Schäden. Aber im Augenblick könne man sich unmöglich ein Urteil darüber bilden; das vorlieaende Material sei vollständia unzulänglich. Kaum jemals sei ein solcher Eingriff in das Privatbestimmungsrecht der Grundbesitßer vorgenommen worden, wie es hier geschehen solle. Die Wirkungen dieser Maßregel seien noch nicht zu übersehen. Seine Freunde hätten