Nr 035 A daher die größten Bedenken gegen den vorgeschlagenen Weg, um so mehr, als es ihnen sehr schwierig erscheine, eine auch nur einigermaßen akzeptable Form für den Instanzenzug bezüglich der Genehmigung zu konstruieren. Ein elfter Redner äußerte ebenfalls Bedenken gegen das Gesetz, welches den stärksten Eingriff in die agrarpolitische Rechtssphäre seit der Stein-Hardenbergschen Gesetzgebung darstelle, wegen der daraus zu befürchtenden Schädigungen. Gegenüber den beachtenswerten Erfahrungen in Bayern habe der Minister zwar geltend gemacht, daß es dort an zahlungsfähigen übernehmern der Grundstücke fehle; er glaube aber gar nicht, daß das Moment der Zahlungssähigkeit maßgebend sei, sondern das Moment des Aufschubs und der Unsicherheit. Ein großer Teil der Güterkäufer würden sich zweifellos von dem Kauf solcher Grundstücke zurückziehen, bei denen sie auch nur annähernd eine Schwierigkeit in bezug auf die Genehmigung zu erwarten haben würden. Die Folge werde ein erheblicher Preisdruck auf dem Gütermarkt sein. Alle diese Maßregeln müßten namentlich eine Seite der Bevölkerung treffen, die ohnehin heute schwer zu ringen habe: den mittleren bäuerlichen Besit, und zwar den verschuldeten. Über die Tragweite dieser Dinge müsse man sich klar sein. Er erwähne sie bloß, um die Anregung zu unterstüten, daß die Kommission, wenn sie an solche Beschlüsse herangehen wolle, mindestens diejenigen Kautelen finden müsse, ohne die eine solche Bestimmung überhaupt unerträglich sein würde. Mit den hier gewählten Mitteln könnte es vielleicht so gehen wie bei dem Kampf gegen das Grundsstücksspekulantentum mit der Wertzuwachssteuer. In diesem Kampf seien auch Seiten getroffen worden, die man nicht habe treffen wollen. Alle diese Bestimmungen seien von so großer Tragweite für unser ganzes Rechtsleben, daß man sich sehr ernst die Folgen klar machen müsse, die die betroffenen Bevölkerunasktreise davon zu erwarten hätten. Er bitte daher jedenfalls, nicht mit allzu großer Eile weiter in der Beratung dieses Gesetzes vorzugehen, sondern sehr reiflich und ernstlich und mit der nötigen Zeit und Überprüfung durch die Öffentlichkeit die Beratungen Schritt sür Schritt fortzuführen. Der Landwirtschaftsminister stellte in Aussicht, soweit den hier gemachten Ausführungen widersprochen werden müsse, dies bei der Spezialdebatte zu tun. Der Berichterstatter trug den Inhalt der inzwischen eingegangenen Petitionen Nr 437, 1094, 1113, 1151, 1208, 1237, 1238, 1268 und 1310 ausführlich vor und bemerkte dazu im einzelnen. ; 1. I 1188. Der Hauptverband der öffentlich angestellten und vereidigten Versteigerer für das Deutsche Reich bittet durch seinen Geschäftsführer Ludolf Oldendorf zu Dorum, Land Wursten, diesen Stand vor dem ihm durch das Grundteilungsgeseß drohenden Untergang zu schützen durch Einfüquna folgender Bestimmuna: „Derjenige land- und forstwirtschaftliche Grundstücksverkehr, den öffentlich angestellte und beeidigte Versteigerer vermitteln, unterliegt der behördlichen Genehmigung, dem Rücktritts- und dem Vorkaufsrechte nur, soweit er im Inleresse eines gewerbsmäßigen (Grundstückshändlers erfolgt", indem er ausführt, die beeidigten Versteigerer seien von den Behörden, nachdem sie auf ihre Vertrauenswürdigkeit und Fähigkeit geprüft, vielfach auch eine angemessene Kaution gestellt hätten, auf Grund der §8 35, 36 der Reichsgewerbeordnung für Grundsstücksversteigerungen öffentlich angestellt und beeidi gt, ihre Tätigkeit könne sür den Grundstücksmarkt und im Inleresse der ländlichen Bevölkeruna nicht entbehrt werden. !