Nr 035 A im Osten eine Menge von Personen vorhanden seien, die nicht allein von ihrem eigenen Besitz leben könnten. Wenn dieser Entwurf Gesetz werden sollte, so werde ja allerdings ein großer Teil des Großgrundbesitzes in seiner Existenz untergraben werden. Aber der Großgrund- besitz werde im Osten immer eine gewaltige Rolle spielen. Ein immer schwierigeres Problem für den Großgrund- besiß werde indessen die Beschaffung der Arbeiter sein. Es bestehe nun einmal bei den Leuten, namentlich die beim Militär gedient hätten, die Tendenz, in die Stadt oder in die Fabrik zu gehen. Das einzige, was den Mann an die Scholle und an den Osten noch knüpfe, sei der Besitz eigenen Grund und Bodens, und wenn es nur ein halber Morgen sei. Man werde einwenden, der Mann werde sich ein Haus bauen und gehe dann doch nach West- falen arbeiten. Das werde vielleicht vielfach vorkommen; aber das einzige Mittel, einen Stamm von Arbeitern im Osten zu behalten, sei eben, jedem ein Stück Land zu geben, und zwar ohne Rücksicht auf seine Nationalität. Wenn man national-politische Gesichtspunkte da hinein- spielen lasse, werde man mit der ganzen inneren Koloni- sation nichts erreichen und niemals genug inländische Landarbeiter haben. Das einzige, womit die innere Kolonisation gefördert werden könne, sei die Beschaffung eines billigen Staats- kredits und Aufhebung aller öffentlich-rechtlichen Hinder- nisse. Was die Misere jetzt im Osten veranlaßt habe, sei nicht etwa, daß es keine Verkäufer gebe, vielmehr gebe es sowohl Verkäufer wie Kauflustige in großer Zahl; sondern es seien die Schwierigkeiten, die den Leuten in den Weg gelegt würden, ehe sie sich ein Haus bauen könnten. Hebe man diese Schwierigkeiten auf, dann würden die landwirtschaftlichen Verhältnisse allerdings anders aussehen. Die Stein-Hardenbergische Gesetgebung sei ebenso wie das Geseßz von 1850 formell ein stärkerer Eingriff als der jezige Entwurf; aber nicht materiell. Er erinnere daran, daß diese Gesetzgebung eingeschritten sei in der Zeit der schlimmssten wirtschaftlichen Depression; und da sei es für viele Großgrundbesitzeer ein Segen gewesen, daß sie an Stelle des nominellen Eigentums, das sie doch anderen Leuten in Besitz gaben, schließlich eine feste Roggenernte bekamen. Daß diese mit der Zeit sehr gering erschienen sei, sei ja eine andere Sache. Aber damals sei es nicht als ein so schweres Unrecht empfunden worden, wie das hz Vorgeschlagene, namentlich in der Frage des Vorkaufs- rechtes. . Die vom Minister zitierte Abhandlung aus der Zeit- schrift für innere Kolonisation scheine ihm sehr einseitig zu sein, wie diese Zeitschrift überhaupt. Eine Abhandlung des Rechtsanwalts Pfleger, Mitglied des Reichstags, in der Cölnischen Volkszeitung vom 17. April 1914, komme zu ganz anderen Resultaten über die Erfolge des bayerischen Güterzertrümmerungsgesetzes. Er habe noch keinen Güterhändler kennen gelernt, der reich geworden sei. In Einzelfällen hätten sie zwar große Gewinne erzielt, aber diese gingen alle darauf an die Geldmänner, die sich selbst mit der Güterzertrümmerung nicht befaßten, sondern nur dem Güterhändler, der ge- wöhnlich sehr wenig besitze, das Geld vorschössen. Gegen diese Geldmänner werde man auch mit dem neuen Ent- wurf nichts ausrichten können. I. Behördliche Genehmigung 1. Generaldebatte b) Wirtschaftliche Fragen (Fortseßzung) Gin fünfzehntes Kommissionsmitglied stellte in den Vordergrund der Erörterung das Ziel, unter I: