[ VK klagen sei, daß die kleinen Leute, Bauern oder richtiger Tagelöhner, durch die Industrie allmählich aufgesogen würden, und daß insofern eine Art Blutleere auf dem Lande eintrete. Dazu trügen die Herren mit bei, die sich dort zu erstaunlichen Preisen Wald kauften und große Luxus- güter anlegten. Hier könnte der Staat eingreifen, wenn er M St; tts an ihre Scholle fesselte. Nach den Äußerungen der verschiedenen Redner, die das Gesetz in bestimmten Provinzen nicht für nötig hielten, blieben eigentlich nur die beiden Provinzen übrig, in denen das Enteignungsgeset gelte. Denn auch für Pommern werde schließlich die direkte Notwendigkeit des Gesetzes be- stritten werden. Von einem Versuch, die großen Industrie- unternehmungen zu verstaatlichen oder dort ein Vorkaufs- recht zu sichern, höre man nichts. Bei der Hibernia habe der Staat seine Erfahrungen gemacht. Man komme immer wieder auf den Grundbesitz zurück, um aus seiner geduldigen Haut Riemen zu schneiden. Deshalb werde auch hier wieder einmal versucht, in das Privateigentum einzugreifen, während das mobile Kapital verschont bleibe. Der vierzehnte Redner bemerkte ebenfalls zu Antrag 35, wenn die Voraussetzung, daß das Gesetz sich nur auf Besitzungen über 250 ha beziehe, abgelehnt werde, würden die Antragsteller wohl ihren Antrag, die Be- stimmung auf die ganze Monarchie auszudehnen, zurück- ziehen; der Antrag 35 zu 1 komme daher in dieser Form für ihn und seine Freunde überhaupt nicht in Betracht. Wenn das Gesetz auch auf Hannover erstreckt werden solle, während andere Provinzen ausgenommen würden, so finde er dafür nicht den geringsten Grund. Er könne sich auf Ministerialdirektor a. D. Thiel berufen, der noch vor einigen Tagen in Hannover bestätigt habe, daß der Grund- besitz in der Provinz Hannover aufs glücklichste verteilt sei. Für das Vorkaufsrecht liege also in der Provinz Hannover kein Grund vor. Der Regierungsvertreter sage, es sei zweckmäßig, die großen Ödländereien dort aufzuteilen. Dem wirke aber das Vorkaufsrecht gerade entgegen. Denn daß so große Flächen Ödland noch nicht kultiviert seien, liege teils daran, daß sie zum Teil in den Händen des Staates seien. Der andere, größere Teil freilich befinde sich im Besitz von Bauern, die absolut nicht verkaufen wollten, die teilweise durch das Erb- recht gebunden seien, den Besit zusammenzuhalten, und teil- weise zu sehr an ihrer Scholle hingen. Mit der Einführung des Vorkaufsrechts könne aber doch unmöglich daran etwas geändert werden, andererseits sei es aber doch gar nicht zu rechtfertigen, aus solchem Grunde a ll e Grundstücksverkäufe in Hannover dem Vorkaufsrecht zu unterwerfen. Er stelle deshalb folgenden Antrag 50: im $ 12 Zeile 5 die Worte „und Hannover" zu streichen. Der Vertreter des HZandwirtsc<afts- ministeriums erwiderte, die Meinung, daß in der Provinz Hannover das Ödland nicht verkäuflich sei, daß die Bauern es nicht abgeben wollten und daran festhielten, treffe für die Vergangenheit zu; aber nach den Erscheinungen der letzten Jahre absolut nicht. Es werde auch dem Vorredner bekannt sein, daß z. B. im Kreise Lingen von einer großen Firma 10 000 Morgen den Bauern abgekauft seien. Ähn- liche Erscheinungen träten auch in anderen Kreisen der Provinz auf. Die Spekulation habe sich des Ödlandes im größten Umfange bemächtigt. Aus der Kommission wurde von dem siebenten Redner zu Antrag 41 bemerkt, dieser erweitere den Be- griff der inneren Kolonisation über die Ansetzung von neuen