! s sten beinahe das gesamte heutige Gebiet des ulrainischen Volkes unter ihrer Oberherrschaft. Die staatliche Organisierung dieses großen Gebietes geschah unter stark em g er mani- schen Einfluß, was die älteste ukrainische juridische Ter- minologie und die Namen der Kijewer Staatsmänner, die in den schriftlichen Handelsverträgen der Kijewer Fürsten mit Bysanzium erhalten worden sind, zur Genüge beweisen. Dieser germanische, den ukrainischen Staat ordnende Einfluß kam von Norden her, nämlich von Skandinavien. Die Kijewer Großfürsten treten in der Geschichte unter dem Namen ,, Rußj“’ (nicht zu verwechseln mit Rußland) auf. Der Name ,Ukraina“‘ ist nicht viel jünger als der Name ,Rußj". Er ist schon in den Chroniken des 12. Jahrhunderts zu finden und die Volkslieder bezeichnen unser Land und Volk nur mit dem Namen ,Ukr aina'!, „ukrainissch!'. Der Name ,,Ulein- rußland‘’ wurde später von den moskowitischen Herrschern aus russifizierenden Rücksichten auf administrativem Wege eingeführt. Mit der Zeit eroberten die ukrainischen Kijewer Fürsten auch die Nachbarländer, unter anderen auch diejenigen, welche da- mals von den finnischen und nordosstslawischen Stämmen im QMellengebiete des Flusses Wolga, an der Moskwa und Kama bewohnt wurden. Die Staatsbezeichnung ,„Rußj“" erstreckte sich also auch auf die eroberten Gebiete. Im 12. Jahrhundert wurden die ukrainischen Steppen von den mongolischen Nomadenvölkerschaften (Petschenegen, Ku- manen u. a.) überschwemmt, welche durch ihre Plünderungen den Kijewer Staat bedeutend schwächten. Allmählich verlor Kijew die Bedeutung als ukrainisches Staatszentrum, das sich nun nach Westen verschiebt. Noch in demselben Jahrhundert entsteht im heutigen Galizien ein mächtiger ukrainischer Staat mit der Hauptstadt Hal y ts ch am Dniestr, welcher das heutige Ostgalizien, Wolhynien und die Nachbargebiete bis zum Schwar- zen Meer umfaßte. Im 13. Jahrhundert zerstörten die Tatar en Kijew samt anderen ukrainischen Städten und Ländern im Flußgebiete des Dniepr. Die staatliche Selbständigkeit behielt noch hundert Jahre lang der galizisch-wolhynische Staat.