U} Ägypten von England. Das Land wurde durch die russische, im höchsten Grade habgierige Beamtenschaft furchtbar ausge- saugt. Im Jahre 1783 wurde sodann die ukrainische Militär- organisation gänzlich aufgelöst. Die ukrainischen Freiheitsbeftrebungen. Aber die ukrainischen Freiheitsbestrebungen konnte die ruj- sische Regierung nicht auflösen. Schon im Jahre 1791 schickte der ukrainische Adel seinen Bevollmächtigten, den Adelsmar- schall Grafen W. Kapnist an die westeuropäischen Höfe mit der Anfrage, ob die Ukraine im Falle eines Aufstandes gegen Rußland auf Hilfe rechnen könnte. Im April 1791 wurde der Bevollmächtigte in einer geheimen Audienz in Berlin vom preußischen Kanzler Grafen Hertzberg empfangen. Aber Preußen war damals noch nicht zum Rriege gegen Rußland bereit, und Hertzberg konnte den Ukrainern keine bindende Ver- sprechnung geben. Die ausweichende Antwort lautete: „Vor- läufig ist der König im Frieden mit Rußland; aber wenn es zum Kriege kommt, ist es Sache der Ukrainer, das Notwendige zu tun, um die preußische Hilfe zu erlangen.“ Während der napoleonischen Kriege hat Rußland auf dem ukrainischen Gebiete solche Schwierigkeiten gehabt, daß die Re- gierung sowohl der ukrainischen Intelligenz als auch den ukrai- nischen Volksmassen verschiedene Versprechungen zu machen ge- nötigt war. Dasselbe wiederholte sich während des polnischen Aufstandes im Jahre 1831. Über die jetzige Stärke der ukraini- schen Nationalbewegung in der russsischen Ukraina wollen wir nur auf die Äußerungen der russ is ch en Staatsmänner ver- weisen (in der Sitzung der „Duma‘'’ vom 24. Februar 1914), insbesondere auf die Reden von Milufk off, Roditscheff und I w ano w. Milukoff sagte u. a.: „In alle Lebensformen dringt das ukrainische Element ein. Das russische Heer, die russische Schule, die russssischen Behörden erzeugen nur natio- nale Reibungen und feuern das nationale Empfinden der Ukrai- ner an. Dabei ist die ukrainische Bewegung tief demotkratisch, sie wird ssozufagen vom Volke, selbst. geführt; eben darum ist es unmöglich, sie nied erzuschlag en.