D - Aber sie in Flammen zu setzen und gegen uns zu ktehrensy;ÿ. das ist leicht möglich.. .. Solche Kraft des nationalen Bewußtseins hat das ukrainische Volk in Rußland bis auf den heutigen Tag bewahrt, obwohl dort die ukrainische Sprache und Literatur seit Peter I. bis zum Jahre 1905 verboten war und jetzt wiederum auf das strengste verboten ist. Die nationale Verschiedenheit der Ukrainer und der Moskowiter. Von den russischen Nationalisten wie von der russischen Regierung werden die sprachlichen und ethnographischen Ver- hältnisse der Ukrainer und Großrussen so darzustellen versucht, als ob jene nur eine Abart des großen russischen Volkes wären, so daß sie demnach auf eine nationale Sonderstellung keinen berechtigten Anspruch hätten. Dieser von Grund aus falschen Behauptung muß mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden. Die Besetzung eines geschlossenen Gebietes durch die ein- heitliche ukrainische Bevölkerung und nicht weniger die Ge- schichte der Ukrainer beweist, daß wir es mit einer nationalen, stark ausgeprägten Volksindividualität zu tun haben, welche auf eine mehrere Jahrhunderte dauernde staatliche Selbständigkeit und eine besondere historische Überlieferung zurückblickt. Aber auch andere wesentliche Momente der nationalen Son- derheit der Ukrainer beweisen, daß zwischen dem ukrainischen und dem moskowitischen (großrussischen) Volke ein Unterschied besteht, der vielleicht die unter anderen slawischen Völkern be- stehenden ethnologischen, anthropologischen und sprachlichen Un- terschiede übertrifft. Die Selbständigkeit der ukrainischen Sprache hat niemand anders als die Kaiserliche russische Akademie der Wissenschaften in Petersburg in einem von der Re- gierung erforderten Gutachten vom Jahre 1905 anerkannt. Sie erklärte das Kleinrusssische für ein s el b stän dig es I di o m und faßte ihr Urteil folgendermaßen zusammen: „Alles oben Gesagte führt die Akademie der Wissenschaften zu der Überzeugung, daß die kleinrussische Bevölkerung dasselbe U