[ e ; B ez eichnung der Waren des zurückgelegten Abstands in Kilometern oder in einem andren Maße, oder der für die Beförderung zu zahlende Preis auf irgendeine Weise angegeben wird ...... ... s EE EEE sowie Elektrizitätsverbrauchsmesser, die ein Gewicht von 25 kg oder weniger haben .... III. Kassenkontrollapparate, auch Registrier- kassen genanut. ,... c o e e r JV. Billardzählapparate und Apparate, die die Dauer des Billardspiels anzeigen, Feststellungsapparate, die bei dem Abhalten von Taubenwettflügen verwendet werden, und andre dergleichen Apparate und Vorrichtungen, die bei dem Abhalten von Wettstreiten und Spielen benötigt werden..... ... ..„„ r ;. -: s V. Widerstände und Umformer (Transformaloren), die ein Gewicht von 3 kg oder weniger hahen...... ..... ...... YX. Morsetaster. .. ..... ...e: - VII. Lautfprecher .;. l s r g v ~ t q âr qr 1% VIII. Vorrichtungen und anderweit nicht genannte Teile für drahtlose Telegraphie und Telephonie, wieSendeeinrichtungen, Empfangsvorrichtungen, Verstärker und Honigwabenspulen für Empfangsvorrichtungen, Kondensatoren, Unterbrecher, Löschfunkenstrecken, Variometer und dergleichen.... ...... ...... 1.q: IX. Volt- und Ampèremesser, die ein Gewicht von 1 kg oder weniger haben. ....... A Särge, sowie Grabzweige, Grabkränze und andre derartige bewegliche Grabvertry zuosqlehtith der mit frier Gegenjiände, sie zu Rr U der Posilion 15 gehören ... §5 Lakritze und Lakritze enthaltende Waren. I. Lakrize, eingeführt in Broten, Kuchen oder Brocken, im Gewichte von je 3 kg oder mehr, oder auch in Kistchen, Fässer oder andere Verpackungen gegossen: a. mit Saccharin oder andren künstlichen Sühßftoffen gesüßt....... ...... b. andere: für je 5 v H Zuckergehalt (Teile von 5 v H fte außer acht zu lassen, soweit sie weniger als 1 v H betragen, in andren Fällen jedoch als volke ß v H zu berechnen) .... .... II. Auf andre Art und Weise eingeführte Lakritze, seteie Lakritze enthaltende Waren: a. vervackt. .. . r | » aS charin oder andren künstlichen Suüßstoffen gesüßt ....e.......... ...; H: übrige Waren.... +- . rar r t tts ttt Außerdem für die unter 2 erwähnten Waren, wenn der Gehalt an Zucker: a. juehr als 5, jedoch nicht mehr als 10 v H eträat ..... J s; Zoll . Wert | 8 v H . 5 v H f ' 8 v H 8 v H 36 m 1r t. 8 v H zus K v H 8 v H 8 v H 100 kg fl. 27,7 .. fl. 1,35 Wert und 100 kg 8 v H fl. 27,-Wert und 100 kg Wert 8 v H fl. 27,7 8 v H 37 100kg | fl. 2,70 B ez e ichnung d er Waren b. pute als 10, jedoch nicht mehr als 25 v H Lträht ¿J e „ » â e p o v c sette s c § o . û C. mehr als 25, jedoch nicht mehr als 50 v H EtLÄGk ; .; s s s§ ots s o ss ~ e sw s str z35 sts s d. mehr als 50, jedoch nicht mehr als 75 v H hettägt i. «u sss als ts e e es ws sctis aisle e. vetas . 7ß vH beträgt.... „u w. Sonderbestimmungen. 1. Die Vorschriften unter 1 und 3 derSonderbestimmungen zu Position 70 sind auch auf die unter Nr. II dieser Position erwähnten Erzeugnisse und Substanzen anzuwenden. 2. Waren, die nicht mehr als 5 v H an Zucker enthalten, sind, soweit sie nicht mit Saccharin oder andren künstlichen Süßstoffen hergestellt sind, bei der Anwendung des Tarifs nicht als Lakritze zu betrachten. Eß-, Trink- und Tischgeräte. . Tee-, Kaffee-, Frühstück- und Eßgeschirre; Geschirrteile und Gegenstände wie Tassen, Untertassen(Schüsseln), Platten, Kannen, Teller, die zu demselben Zwecke verwendet werden wie Geschirrteile; Tisch- und Ladentischkaffeefiltermaschinen (Filter, Filtervorrichtungen und Filterkessel, die beim Kaffeebrühen verwendet werden); Tisch- und Ladentischkaffeemaschinen; Teekessel [bouilloirs]; Teemaschinen; Teeund Kaffeeschenksiebe; Vorspeisen- und Obstschalen; Torten-, Kuchen- und Gebäckschüsseln und die zusammen damit zu verwendenden Tellerchen; Obst- und Brotkörbchen; Kuchen-Üiuther;Ctlcziagig.tstsalgts: Eierss cheren ; Salzfässer; Gewürzständer[olie- en azijnstellen, Menagen]; zuurstellen [Tischgerät, bestehend aus einem Ständer und 203 Gefäßen in Flaschen- oder Schalenform zur Aufnahme von Mixed Pickles]; Pfefferbüchsen; Likör: und Wasserservice; Milchbecher; Eierbecher; Kannen für Wassser, Wein, Bier oder Liköre; Burgunderkörbchen; Flaschenhalter; Flaschenuntersäße; Glasuntersätze; Unterlegplättchen für Biergläser; sowie die dabei verwendeten Halter [Ringe]; Korkenzieher (einschließlich der an der Wand zu befestigenden Hebelkorkenzieher und ähnlichen); Drücker zum Öffnen von Kugelflaschen; Saugröhrchen (Rohrstückchen, die eine Länge von mehr als 10, jedoch nicht mehr als 25 cem haben und zum Trinken verwendet werden); Tropfenfänger; Nußknacker und Nußschäler; Präsentierteller; Tee- und Kaffeebretter; Tischmättchen [test teller]; Tafelplätichen [Unterseßer] ; Fingerschalen; Messserbänke; Speisekarten- und Cßmuschelhalter; verzierte metallene Fleischspeiler ; Mund- und Fingertuchringe; Tischtuchklemmen; Zahnstocher und andre derartige Gegenstände, die beim Tischdecken oder beim Anbieten, Auftragen oder Einnehmen der Eßwaren und Getränke gebraucht werden, und die für diese Gegenstände erforderlichen Tüllen, Troyf- und Unterleaplatten. . . - .. Esßwaren, Getränke und Zutaten zu solchen, anderweit nicht genannt. eL COB nsteglihterKsgrtpichads. “tt Zoll 100 kg fl. 6,75 W fl. 13,50 te . fl. 20,25 fl. 27,77 Mert | 8 v H