[ e ; B ez eichnung der Waren des zurückgelegten Abstands in Kilometern oder in einem andren Maße, oder der für die Beförderung zu zahlende Preis auf irgendeine Weise angegeben wird ...... ... s EE EEE sowie Elektrizitätsverbrauchsmesser, die ein Gewicht von 25 kg oder weniger haben .... III. Kassenkontrollapparate, auch Registrier- kassen genanut. ,... c o e e r JV. Billardzählapparate und Apparate, die die Dauer des Billardspiels anzeigen, Fest- stellungsapparate, die bei dem Abhalten von Taubenwettflügen verwendet werden, und andre dergleichen Apparate und Vorrichtungen, die bei dem Abhalten von Wettstreiten und Spielen benötigt werden..... ... ..„„ r ;. -: s V. Widerstände und Umformer (Trans- formaloren), die ein Gewicht von 3 kg oder weniger hahen...... ..... ...... YX. Morsetaster. .. ..... ...e: - VII. Lautfprecher .;. l s r g v ~ t q âr qr 1% VIII. Vorrichtungen und anderweit nicht genannte Teile für drahtlose Telegraphie und Telephonie, wieSendeeinrichtungen, Empfangs- vorrichtungen, Verstärker und Honigwaben- spulen für Empfangsvorrichtungen, Konden- satoren, Unterbrecher, Löschfunkenstrecken, Vario- meter und dergleichen.... ...... ...... 1.q: IX. Volt- und Ampèremesser, die ein Ge- wicht von 1 kg oder weniger haben. ....... A Särge, sowie Grabzweige, Grabkränze und andre derartige bewegliche Grabver- try zuosqlehtith der mit frier Gegenjiände, sie zu Rr U der Posilion 15 gehören ... §5 Lakritze und Lakritze enthaltende Waren. I. Lakrize, eingeführt in Broten, Kuchen oder Brocken, im Gewichte von je 3 kg oder mehr, oder auch in Kistchen, Fässer oder andere Verpackungen gegossen: a. mit Saccharin oder andren künstlichen Sühßftoffen gesüßt....... ...... b. andere: für je 5 v H Zuckergehalt (Teile von 5 v H fte außer acht zu lassen, soweit sie weniger als 1 v H be- tragen, in andren Fällen jedoch als volke ß v H zu berechnen) .... .... II. Auf andre Art und Weise eingeführte Lakritze, seteie Lakritze enthaltende Waren: a. vervackt. .. . r | » aS charin oder andren künstlichen Suüßstoffen gesüßt ....e.......... ...; H: übrige Waren.... +- . rar r t tts ttt Außerdem für die unter 2 erwähnten Waren, wenn der Gehalt an Zucker: a. juehr als 5, jedoch nicht mehr als 10 v H eträat ..... J s; Zoll . Wert | 8 v H . 5 v H f ' 8 v H 8 v H 36 m 1r t. 8 v H zus K v H 8 v H 8 v H 100 kg fl. 27,7 .. fl. 1,35 Wert und 100 kg 8 v H fl. 27,- Wert und 100 kg Wert 8 v H fl. 27,7 8 v H 37 100kg | fl. 2,70 B ez e ichnung d er Waren b. pute als 10, jedoch nicht mehr als 25 v H Lträht ¿J e „ » â e p o v c sette s c § o . û C. mehr als 25, jedoch nicht mehr als 50 v H EtLÄGk ; .; s s s§ ots s o ss ~ e sw s str z35 sts s d. mehr als 50, jedoch nicht mehr als 75 v H hettägt i. «u sss als ts e e es ws sctis aisle e. vetas . 7ß vH beträgt.... „u w. Sonderbestimmungen. 1. Die Vorschriften unter 1 und 3 derSonder- bestimmungen zu Position 70 sind auch auf die unter Nr. II dieser Position erwähnten Erzeugnisse und Substanzen anzuwenden. 2. Waren, die nicht mehr als 5 v H an Zucker enthalten, sind, soweit sie nicht mit Saccharin oder andren künstlichen Süßstoffen hergestellt sind, bei der Anwendung des Tarifs nicht als Lakritze zu betrachten. Eß-, Trink- und Tischgeräte. . Tee-, Kaffee-, Frühstück- und Eßgeschirre; Geschirrteile und Gegenstände wie Tassen, Untertassen(Schüsseln), Platten, Kannen, Teller, die zu demselben Zwecke verwendet werden wie Geschirrteile; Tisch- und Ladentischkaffee- filtermaschinen (Filter, Filtervorrichtungen und Filterkessel, die beim Kaffeebrühen verwendet werden); Tisch- und Ladentischkaffeemaschinen; Teekessel [bouilloirs]; Teemaschinen; Tee- und Kaffeeschenksiebe; Vorspeisen- und Obst- schalen; Torten-, Kuchen- und Gebäckschüsseln und die zusammen damit zu verwendenden Tellerchen; Obst- und Brotkörbchen; Kuchen- Üiuther;Ctlcziagig.tstsalgts: Eierss cheren ; Salzfässer; Gewürzständer[olie- en azijnstellen, Menagen]; zuurstellen [Tisch- gerät, bestehend aus einem Ständer und 203 Gefäßen in Flaschen- oder Schalenform zur Aufnahme von Mixed Pickles]; Pfefferbüchsen; Likör: und Wasserservice; Milchbecher; Eier- becher; Kannen für Wassser, Wein, Bier oder Liköre; Burgunderkörbchen; Flaschenhalter; Flaschenuntersäße; Glasuntersätze; Unterleg- plättchen für Biergläser; sowie die dabei ver- wendeten Halter [Ringe]; Korkenzieher (ein- schließlich der an der Wand zu befestigenden Hebelkorkenzieher und ähnlichen); Drücker zum Öffnen von Kugelflaschen; Saugröhrchen (Rohr- stückchen, die eine Länge von mehr als 10, jedoch nicht mehr als 25 cem haben und zum Trinken verwendet werden); Tropfenfänger; Nußknacker und Nußschäler; Präsentierteller; Tee- und Kaffeebretter; Tischmättchen [test teller]; Tafelplätichen [Unterseßer] ; Finger- schalen; Messserbänke; Speisekarten- und Cß- muschelhalter; verzierte metallene Fleischspeiler ; Mund- und Fingertuchringe; Tischtuchklemmen; Zahnstocher und andre derartige Gegenstände, die beim Tischdecken oder beim Anbieten, Auf- tragen oder Einnehmen der Eßwaren und Ge- tränke gebraucht werden, und die für diese Gegenstände erforderlichen Tüllen, Troyf- und Unterleaplatten. . . - .. Esßwaren, Getränke und Zutaten zu solchen, anderweit nicht genannt. eL COB nsteglihterKsgrtpichads. “tt Zoll 100 kg fl. 6,75 W fl. 13,50 te . fl. 20,25 fl. 27,77 Mert | 8 v H