3 A § 93 14 05 B ez eichnung d er Waren II. Ziernadeln und andre Hut- oder Kleidernadeln sowie Rocknadeln [spelden] (einschließlich der Frisier,, Haar-, Locken- und Sicherheiisnadeln, mit Nadel versehenen ftheeichen s[sinsignes] und ähnlicher Gegen- tände. . . te Sonderbestimmung. Freigestellt sind alle Strickmaschinennadeln, owohl Zungen- wie Hakennadeln. Nadelköcher, Nadelkissen, Stopfeier,Strick- röllchen [Futterale für Stricknadeln], Finger- hüte, mit Handhabe versehene Loch-[Per- forier-]rädvchen und andrer ähnlicher, ander- weit nicht genannter Stick-, Näh-, Häkel-, Stopf-, Strick- und Schneidereibedarf für den haushaltlichen, Näherinnen-, Kleider- macher- uud ähnlichen Gebrauch ......... Sonderbesstimmung. Mit hölzerner Handhabe versehene metallene Ahlen und Pfrieme und Teile davon und ähnliche Waren sowie Spitenklöppelartikel gehören nicht zu dieser Polition. Naturalien und anatomische und mikro- skopische Präparate. I. Naturalien und anatomische Präparate in Weingeist oder andren, zu Position 2 Nr. II gehörenden Stoffen, soweit sie nicht zu Position 139 gehören, mit Einschluß der un- mittelbaren (ersten) Verpackung, unter Be- freiung von der Verbrauchsabgabe: §. iti Glaspacking.. p ar ue - sr zotrc | b.. in andrer Verpackung. . «er schr 11 in- qe; tc. FC Chu ce: andrer Verpackung aus Holz, Metall, Papier oder Pappe.... u. rel; | 111. Ausgestopfte Tiere, auf einem Brettchen befestigt oder nicht, oder in einen Rahmen [lijst, raam] oder einen Glaskasten [vitrine] geftellt .... v c c seo t r e rote b: j IV. Schmetterlinge, Insekten oder andre Naturalien, in Schachteln oder auf in Rahmen [lijst, raam] oder Schaukästen [vitrine] ge- faßten oder nicht gefaßten Pappen oder Brettchen befestigt, oder auf irgendeine andre ähnliche Art und Weise aufgemacht, sowie mikroskopische Präparate .. - Sonderbestimmung. Geweihe, Hörner, Hufe, Zähne und Muscheln, die auf irgendeine Art und Weise ausgerüstet [gemonteerd] oder zu Gebrauchs- oder Verzierungsgegenständen eingerichtet oder auch bedruckt, bemalt oder auf andre Art und Weise mit Zeichnungen oder Abbildungen versehen sind, Schnitzereien eingeschlossen, sind, soweit sie nicht im Hinblick auf ihre Be- schaffenheit zu einer andren Position gehören, gemäß Position 133 zu venrzollen. Anderweit nicht genanute Bestecke [né- CEssaires en garnituren]............... tit Zoll ? > § § Wert 8 v H 8 v H Ic; fl. 4,70 fl. 6,70 8 v H 8 v H V v H . | g v H | B ez eichnung d er Waren Sonderbestimmungen. 1. Als Bestecke [nécessaires en garni- turen] sind bei der Anwendung des Tarifs u. a. zu nennen: a. Schachteln, Brettchen und Karten mit den verschiedenen Gerätschaften zum Laub- sägen; Kistchen oder Döschen mit Schneid- eisen und den dazu gehörenden Gewinde- bohrern; sogenannte Werkzeugkästen für den haushaltlichen und Liebhabergebrauch (Schachteln und Kisstchen mit Hammer, Meißel, Beil oder andren verschiedenen Zimmer-, Hack- oder Schneidewerkzeugen) ; sogenannte HWerkzeugheftes-handhaben| (Hefte und Griffe mit Meißel, Säge, Schraubenzieher, Korkzieher und andren kleinen Werkzeugen, die beim Gebrauch vermittels einer Stellschraube in dem Heft oder Griff befestigt werden); mit verschiedenen Reißzeugzubehören gefüllte Reißzeugkästen und andre Gehäuse, Schach- teln, Köcher, Kisstchen, Kästchen, Ständer, Gestelle, Kärtchen, Schildchen, Brettchen, Taschen, Mappen oder dergleichen Gegen- stände, die mit zwei oder mehr Werk- zeugen oder mit zwei oder mehr nach dem Tarif nicht zollpflichtigen Gegen- ständen verschiedener Art versehen sind; Ausbesserungskästchen für Fahrradreifen (Kästchen mit verschiedenen Bestandteilen zum Ausbessern von Fahrradreifen); Bronzierbestecke (Kästchen mit verschie- denen Bestandteilen zum Bronzieren, Vergolden oder Versilbern); Kästchen mit kleinen Lötvorrichtungen für den haus- haltlichen Gebrauch (Kästchen, in denen sich außer der Lötvorrichtung auch Löt- kolben, Lötmasse[-metall], Schälchen oder andre beim Löten benötigte Gegenstände und Substanzen befinden); Gehäuse mit den verschiedenen zur sogenannten Brand- malerei benötigten Hilfsmitteln; Farben- kästchen, in denen sich außer den Farben [kleurren verfstoffen] auch Misch- näpfchen, Pinsel, Schablonen [merk- liguren] oder andre Gegenstände befinden, die beim Gebrauch der Farben [klenr- of verkstoffken] angewendet werden und andre Gehäuse, Schachteln, Köcher, Kistchen, Kästchen, Ständer, Gestelle, Kärtchen, Schildchen, Brettchen, Taschen, Mappen oder dergleichen Gegenstänve, die alle oder wenigstens die wichtigsten oder verschiedene der wichtigsten Bestand- teile enthalten, die zum Verrichten einer bestimmten, auf der Verpackung ange- gebenen oder auch nicht angegebenen Arbeit verwendet werden; Lack: Siegel-]bestecke, bestehend aus Lack und Petschaft, oder aus Lack und Lack- halter; Schreibbestecke, bestehend aus Federhalter, Bleistift und Lineal; Stempel- kästen und Selbstdruckereien, in denen sich außer den Buchstaben oder Vorlagen merkltiguren] auch ein Stempelkissen, eine Pinzette oder ein Buchstabenhalter, oder [Maßstab| Zoll