39 B ez eichnung d er Waren T: §) Urt. TL ILZ 11; Ut: in denen die Waren angebracht sind, beson- derer Einfuhrzoll fällig sein [sollen diese Büchelchen und Alben für sich verzollt werden]; auch müssen diese getrennt zur Ein- fuhr angemeldet werden. Regenschirme, Sonnenschirme und Spa- zierstöcke und [Nadel-]Stäbe, Stöcke, Knöpfe, Handhaben und Hakenl[-griffe] dazu. 1. Regen- und Sonnenschirme, auch Garten- sonnenschirme und Sonnenschirme aus Papier, Ut e U DELL M s Öffnen und Schließen eines Schirmes (Schie- | ber)] oder andrem Abschluß versehene Stöcke |) und Nadeln für Regen- und Sonnenschirme. 111. Knöpfe, Handhaben und Haken für Regen- und Sonnenschirme und Spazierstöcke. Sonderbestimmungen. 1. Auf Maß geschnittene, weiter oder nicht weiter bearbeitete Stöcke, an denen Beschläge [taats &= Mechanik zum Öffnen und Schließen eines Schirmes (Schieber)] oder andrer Ab- schluß und Knopf, Haken oder Handhabe nicht t§cherver ut ts d hte zu betrachten) sind nicht als Spazierstöcke oder als Ste für Regen- oder Sonnenschirme zu 1 verzollen. 4 Spazierstöcke mit darin geborgenen Regen- | schirmen, Angeln, Degen, Meßwerkzeugen oder dgl. Hegenstäuden sind als Spazierslöcke zu verzollen. Lichtbildnereigegenstände. I. Photographiervorrichtungen (einbegriffen Vorrichtungen für die Herstellung von Licht- bildern [Photographien] in Farbendruck, came- rae obseurae und kinematographische Vorrich- tungen, sowohl diejenigen für das Bewerk-: stelligen von Aufnahmen, als auch diejenigen, die dazu verwendet werden, von dem erhaltenen Film oder der erhaltenen Aufnahme positive ] und negative Filme oder Abzüge anzufertigen) ' 11I. Objektive, Aplanate, Anastigmate und andre gesondert eingeführte gefaßte Linsen... | III. Lichtbild- [photographisches-] Papier, photographische Glasplatten, und, soweit sie nicht zu Position 39 gehören, andre Waren. j die zur Bewerkstelligung von Aufnahmen oder zur Herstellung von Abdrucken vermittels Ein- wirkung von Licht, lichtempfindlich gemacht sind IV. Kassetten; Chassis [hölzerne Schiebe- rahmen] ; Einlegerähmchen; Obijektivbrettchen; Bälge; Zubehör [acepten] für Bälge; Mo- ment-, Zeit- und Rollverschlüsse sowie Piston- pumpen [pneumatischer Verschluß] und Wind- kissen[Bälle] dafür; Sucher; Finder; Periskope; Libellen oder runde Wasserwagen; Euryskope [Doppelobjektive]; Lotanzeiger [Libellen]; Photo- meter [Licht-(Stärke-)messer]];, Belichtungs- messer; Phänoskope; Stative und andre ähnliche Teile, Unterteile und Zubehöre zu den zu I gehörenden Apparaten und Vorrichtungen ... J D cute Zoll Wert 8 v H 1.1 8 v H 8 v H 8 v H . 8 v H 8 v H p 8 v H w S El §2 100 101 B ez eichnung d er Waren V. Magnesium- oder sogenanntes Blitzlicht- pulver und andre ähnliche Waren, die bei der Bewerkstelligung photographischer Aufnahmen zum Erzeugen von Licht verwendet werden: V M§C te Riciet crix Entwicietiniätel. Fixier- und andre Bäder; Mittel zum Ver- stärken oder Abschwächen von Negativen und andre ähnliche Hilfsmittel, die beim Entwickeln oder bei der Fertigstellung der aufgenommenen Bilder verwendet werden: verpackt oder. Tafelform ...... ........ - VII. Vergrößerungs- und Verkleinerungs- vorrichtungen, einschließlich der Bälge zwischen den photographischen Apparaten und den zu vergrößernden Aufnahmen [vergrootings- kokers| und der Megasskope [Verstärkungsein- DI s tmn; Viren’ Vecvictssüiger [Ml tyUlatetenl out. LCN; Ansichtskarten und ähnlichen Waren, sowie der Vignettierapparate; alles soweit diese Waren ein Gewicht von 5 kg oder weniger haben. . Geldtäschchen [portemonnaies]; Geld- beutel; metallene Gelddöschen; Brieftaschen; Futterale für Messer, Brillen und Kueifer; Parfümdosen [lodderijndoosjes = Silber- dosen mit „l’eau de Rhin]; Schnupftabak- dosen; KRiechfläsch<hen; Kölnischwassser- Taschenspritzen; Schutzhülsen für Taschen- uhren, nud, mit Ausnahme von Gegen- ständen, die mit der Beschreibung unter Il der Position s5 übereinstimmen, andre jut Y. zer K§ri lu hz b: Gegenständen des persönlichen [persoonlijk ok lijksgebruik] Gebrauchs, oder zum Schutze von Gegenständen des persönlichen [per- soonlijk ok lijkfsgebruik] Gebranchs gegen Beschädigung ...... ......... . Stacheldraht [prikkel-ok stekeldraadl]. méêtal déploxyé [Drahtgeflecht für Zäune] und gewebte oder u gest Metallgaze und gewebtes oder geflochtenes Metalltuch (einschließlich der nachgeahmten Geflechte, Gewebe uud Geflechte aus Metallband und ähnlicher Waren), alles sowohl im Stück, wie in nicht weiter verarbeiteten Stücken Sonderbestimmungen. 1. Heringgrätenstahl ist von dem gemäß die- ser Position zu erhebenden Einfuhrzolle befreit. 2. Die Frage, ob „Stücke“ bei der Anwen- dung dieser Position als weiter bearbeitet oder nicht weiter bearbeitet zu betrachten sind, ist . 4 t t Lp. qu beitete Stücke Schnittwaren gegebenen Regeln zu beantworten. 3. Gewebe, Geflechte und andre ähnliche Waren, die nicht ausschließlich aus nicht mil Papier, Geweben, Garn oder andren ähnlichen, zu einer der Positionen 41, 85 oder 97 ge- hörenden Substanzen zusammengesettem Me- talldraht oder Metallband bestehen, sind gemäß Position 85 zu verzollen. mti Zoll Wert 8 v H 8 v H 8 v Z K v H H v