h 2 B ez eichnun g d er Waren T 2. Petroleum-, Spiritus: und Gaskocher | und andre ähnliche Heiz- und Kochvorrichtungen (einschließlich der elektrischen Kocher, derSpirituslämpchen zum Erwärmen von Haarkräuselapparaten [z. B. Brennscheren], Gaskochtische, sogenannten Gastischchen, Bunsenbrenner und ähnlicher Gegenstände); Elektrothermophore,, auch wohl Warmumschläge [Wärmekompressen] genannt, und andre ähnliche Erwärmungsmittel für den medizinischen, elektrotherapeutischen und für ähnlichen Gebrauch, sowie mit wärmenden Substanzen ße Hand- und Muffwärmer, und ähnliche [r N O LL LEFERERREEI REEF REE RE KBK 3. Bügelöfchen und andre Geräteöfchen; Untergestelle für Wasch- und Kochherde, und, soweit sie nicht zu Teil IT gehören oder namentlich oder nach der Gattung im Tarif freigestellt sind, andre, mit Feuerstelle, Lampe oder andrer Heizeinrichtung versehene Erwärmungsvorrichtungen; alle, soweit diese Gegenstände ein Gewicht von 12 kg oder Ves zrtÔl.rcen. | Uppetais, 'sôrchévge. Instrumente und Geräte, die, wie Küchenherde, Gasbadeöfen [geijsers] mit Heizeinrichtung [vuur- of stookplaaats] oder mit Dampf-, Warmwasser- oder andrer Erwärmungsein-Ps §t "Trater " hüüuder. Bte Sterilisier-, Pasteurisier- und Desinfektions-E P; | kest oder nicht fest damit verbundenen Erwärmungs- oder Heizeinrichtung [vuur- ok L bestehen. g iE UBC BU R ers den vorhandenen Öffnungen oder andren ! Einrichtungen offensichtlich dazu bestimmt sind, aufgehängt zu werden, Wandgasbadeöfen[wandgeijsers] und andre ähnliche Wandvorrichtungen 2. Andre, wenn sie ein Gewicht von 24 kg oder weniger haben .............. III. Teile und Zubehöre. " 1. Ummantelungen, Rümpfe und Ober-| und Unterteite für die nach I und 1]I zollpflichtigen Erwärmungsvorrichtungen einschließlich der Vorlegeplatten für sogenannte Sparherde (Herde mit drehbarem Fülleimer) und ähnlicher Gegenstände; Innenöfen[binnenkachels = Glutbehälter in eisernen Öfen] oder Fülleimer [Kohlenschütter]; Ofentöpfe, Guckgläser für Petroleumvorrichtungen oder für andre zu dieser Position gehörende Gegenstände sowie Brenner aller Art............ 2. Ofen- und Herdbestecke, auch wohl Herd-| eisen genannt, aus mit Zeichnungen oder Abbildungen versehenem Metall verfertigte Kaminplatten [sehouwplaten]; Unterlegplatten für Öfen, Herde und Kocher [kachel-, haard-, fornuis- en komfooronderlegplaten], Haken, Schütteleisen, Schüreisen, mit Haken versehene Blaserohre und andres ähnliches Zubehör für Herdbesstecke, Deckplatten, Seitenwände und Ränder für Tee- und Kaffeewärmer und Glühkörper und Feuerkugeln aus Lehm Maßstab] Holl Wert K v H KV v H 8 v H 8 v H 8 v H 8 v H f s TJ B ez eichnung d er Waren Sonderbestimmungen. 1. Bügelöfchen und andre Geriäteöfchen, die nicht mit einem Abzugsrohr versehen sind, oder die wegen der daran angebrachten Nocken oder andrer fest daran angebrachten. Einrichtungen kennbar zum Daraufstellen von Geräten hergerichtet sind und Waschküchenöfen, Viehfutlterkessel und die Heizeinrichtungen dazu, sind nicht als Haushaltsöfen oder Küchenherde zu betrachten, sondern nach Maßgabe ihrer Zusammenseßzung gemäß Teil I Nr. 3 oder Teil IT Nr. 2 dieser Position zu verzollen. 2. Apparate zum Härten von Geräten, die aus einer Platte und einer damit verbundenen Wärmequelle bestehen und andre ähnliche Gegenstände, die nicht mit einem eigentlichen Aufnahme- oder Inhaltraum versehen sind, sondern nur mit einer Platte, einem Rand oder ähnlicher Einrichtung, sind gemäß Teil I dieser Position zu verzollen. 3. Warmwasser- und andre Fußwärmer [s8toven], auch für Eisenbahn- und andre Wagen, Bettwärmer, Bettkruken, Bauch-, Rücken-, Fuß- und Handwärmer, Muffwärmer, Feuertöpfe [vuurtesten], Teewärmer [Teestovchen] und andre ähnliche Gegenstände, die, um zur Erwärmung verwendet zu werden, mit erwärmten, erhitßten oder heizenden Substanzen gefüllt werden müssen und sogenannte Klempneröfen [Ioodgietersfkornnizen] oder sogenannte Feuerteufel, Wäschewärmer [vuurmanden, Gestelle aus Korbgeflecht, darin eine Kohlenpfanne; Zweck: Erwärmen der Wäsche, besonders der Kinderwäsche] und ähnliche Gegenstände, die nicht mit einer Dampf-, Heißwasser: oder andren Erwärmungseinrichtung oder mit einer bestimmten, mit Tür versehenen Heizeinrichtung [stook- of vuurplaats] versehen sind, sondern nur aus einem mit Deckel abgeschlossenen oder nicht mit Deckel abgeschlossenen Raum bestehen, sind bei der Anwendung des Tarifs als Aufnahmemittel [bergingsmiddelen] zu betrachten und ebenso wie gesondert eingeführte Viehfutterkessel, Kohlenkästen, Torfkästen, Kohlendämpfer, nicht mit Heizeinrichtung versehene Bratöfen und 4zuute Gegenstände gemäß Position 13 zu verzollen. HI Wasserkessel [bouilloirs] und mit Heizeinrichtung versehene Tee- und Kaffeekessel für den Tisch- und Ladentisschgebrauch sind gemäß Position 36 zu verzollen. 5. Von dem gemäß dieser Position zu erhebenden Einfuhrzoll sind befreit: a. Löt- und Abbrennlampen mit andrem als vertikalem Brenner; b. Lötkolben, Brandstempel und Spundlochhreaget mit daran gekuppelter Heizeinrichtung; Schweiß-, Schneid- und Lötvorrichtungen, bei denen hohe Wärmegrade durch ein Gemisch von Sauerstoff und Azetylen oder von Sauerstosf und Wasserstosf herbeigeführt werden oder auch vermittels Elektrizität; Feldschmieden. tif Zoll