m B ez ei chnung der Waren s L Übrige; bei Einfuhr in verpacktem Zu- and: &. Hafermalz. ...... cer ttzz: þ. andre Waren.... ..... . eg (r e t+t! !.t. III. In, auf oder mit Wein, Äthylweingeist, Salz, Zucker, Essig, Essigsäure oder Ol, oder damit vermischt, getränkt oder glasiert; ge- brannt, geröftet, gekocht, keimfrei gemacht sterilisiert), eingelegt oder eingemacht, oder auf irgendeine andre oder weitere als die unter den Teilen I und IT oben angegebene Weise zubereitet, verarbeitet oder haltbar ge- macht [verduurzaamd] (einschließlich Malz; mit Essig zubereitetem Senf ; Zitronat[sukade]|; gebranntem und geröstetem Mehl; Pasten; Makkaroni, Fadennudeln und Perlsago und andrer Waren in gepreßtem Hustand, und ähnlicher Waren), sowie, mit Ausnahme von Brot und der zu einer der Positionen Nr. 12, unter I, Nr. 37, unter I, II und III, Nr 70, 136 oder 137 gehörenden Waren, Erzeugnisse und Substanzen, die ganz oder teilweise tt zu dieser Position gehörenden Waren estehen: hes In, auf oder mit Wein oder in, auf | oder mit zu Position Nr. 2 unter II gehörenden weingeisthaltigen Stoffen, oder damit getränkt, als Getränk geeignet oder nicht, wenn der Weingeistgehalt bei 15° C mehr als 5 Raum- hundertteile beträgt: a. verpackt oder in Tafelform, außer der Verbrauchssteuer wie für die unter Po- sition Nr. 2 Teil II erwähnten weingeist- CS|ÀÒÀÒÉI:EÄÀ=aTaatftttttt=tffGGG« b. auf andre Weise eingeführt, außer der Verbrauchssteuer wie für die unter Po- sition Nr. 2 Teil II erwähnten weingeist- haltiaen Erzeuanisse ..... - . rtc.!"21t. V th t Hlad Nr. A7), zuletzt abgeändert durch das Ge- sez vom 31. Dezember 1915 (Staatsblad Nr. 528), die Abgabe nach der wahren Stärke berechnet wird: a. beim Vorhandensein von Saccharin oder andrem künstlichen Süßstoff. .... ...... Þ. beim Vorhandensein von mehr als 5 v H Zucker, soweit der Buchstabe a nicht an- wendbar ist, wenn der Zuckergehalt: neh tf Äst?oh nicht mehr als mehr als 10, Y ccc nicht mehr als sh vH beträgt ...... . „...s: mehr als 25, jedoch nicht mehr als s0 vH belrägt ...... . p. .p;--; : mehr als 50, jedoch nicht mehr als 75 vH beträgt Leue sf mehr als 75 v H beträgt. .... .. B. Vermischt, getränkt, kandiert [gecontijt], glasiert oder haltbar gemacht [verduurzaamd] mit Saccharin oder andren künstlichen Süß- stosfen oder mit mehr als 5 v H Zucker: 1. in Packungen mit einem Inhalt von 1200 g oder weniger...... . ..- Maßstab] gol Wert | : 8 v H Hektoliter] zu 60 v H | hei 15°9 C fl. 3,50 Hektoliter| fl. 27,7% 11 fl. 2,70 11 fl. 6,75 M fl. 13,50 fl. 20,25 lt sf Wert und 100 ke 8 v H f. 87 ;-... p [} Z? B ez ei chnung d er Waren 2. in Packungen mit einem Inhalt von mehr als 1200 g, jedoch weniger als 5 kg, außer dem unter Nr. 4 angegebenen spe- zifishen Zoll.... ... ...; (t q; s; 3. in Tafelform, soweit nicht zu Nr. 1 gehörend, auß er dem unter Nr.4 angegebenen fpezifischen Zoll ........ ...... cet- A. auf andre Weise eingeführt: a. beim Vorhandensein von Saccharin oder andrem künstlichen Süßstoff. ..... ..... hb. beim Vorhandensein von mehr als 5 v H Zucker,! soweit nicht zu Buchstaben a ge- hörend, wenn der Zuckergehalt: mehr als 5, jedoch nicht mehr als 10vH betrtägt................:: mehr als 10, jedoch nicht mehr als sv H belrägt. ...... 1.115; ot; ! mehr als 25, jedoch nicht mehr als HO v H beträgt.. ...... ... r. r .: mehr als 50, jedoch nicht mehr als 75v H beträgt. .... ...... ee ses mehr als 75 v H beträgt ........... Außerdem, soweit es die unter Nr. 4, Buchstaben b erwähnten Waren betrifst, wenn sie ganz oder teilweise aus den unter I, Nr. 1 bis einschließlich Nr. 8, vorstehend erwähnten Waren bestehen (einschließlich der daselbst ausgenommenen frischen), auch wenn diese verarbeitet sind, wie bei Teil Ik der Position angegeben ist, und der Zuckergehalt nicht mehr als 75 v H beträgt .... ...... ...... .... V. dre zu Teil III gehörende Waren: . verpackt: a. Trüffeln, Drieschlinge [Champignons] und andre unter I, Nr. 1 bis einschließlich Nr.s8, erwähnte Erzeugnisse (einschließlich der daselbst ausgenommenen frischen), auch wenn“sie, wie bei Teil II angegeben ist, bearbeitet sind, sowie Erzeugnisse und Ezusaen. die ganz oder teilweise daraus estehen. ...' % ew ser re rs qt ems 2 x 5 2t Ananas, Kirschen und Sauerkirschen [Weichselkirschen, Ammern]; Tomaten,!?Ka- pern und Würzelchen [Gemüse]; Spinat, Portulak und Endivie; Schnittbohnen, Schotenerbsen und andre als Gemüse ver- wendete Hülsenfrüchte und Samen von Hülsenfrüchten, sowie Erzeugnisse und Substanzen, die ganz oder teilweise daraus bestehen........ e. Übrige ..... e 1.2 «t v r e ¿;. : 2. in gepreßtem Zustand, einschließlich der Makkaroni und Fadennudeln sowie der Pasten, alles, soweit es nicht zu Nr.1 vorstehend gehört: a. Mandeln, Äpfel und?andre, unter I, Nr. 1 bis einschließlich Nr. 8, erwähnte Erzeug- nisse (einschließlich der daselbst ausge- nommenen frischen), auch wenn sie, wie bei Teil I1 dieser Position angegeben ist, bearbeitet sind, sowie Erzeugnisse und Substanzen, die ganz oder teilweise dar- aus bestehen ....... - u o h. übrige: Waren in Tafel- oder andrer regel- mäßiger Form, mit einem Gewicht der Form oder Tafel von 200 s Oder weniger ..... . ...- te: [Maßstab| Zoll Wert 12 v H . 8 v H 100 kg fl. 27,,7 1 fl. 2,70 fl. 6,75 . .. fl. 13,50 11 r fl. 20,25 fl S7:- Wert 8 v H 920 v H 20 v H 8 v H K v H 11 8 v H