zA Lfde. Nr. | B ez eichnung der Waren B. Vorrichtungen zum Begrenzen des elektrischen Stroms und/oder der Spannung und zum Schutze gegen den elektrischen Strom und/oder die elek- trische Spanuung. 1. Schmelzsicherungen sowie die Kon- tat UrtsLt.Lasckeicenlc; Stgeranzastäss sel, Röhrenpatronen, Sicherungs|treifen und Sicherungsdrähte, zum Gebrauch fertig, Eisicherungen, Flugsicherungen, Hörnersicherungen und Polsicherungen . .. 3. Relais (Maximal-, Minimal-, Null- spannungs-, Rückstrom-, Differential- und Selektivrelais und dergleichen) ......... A. Hörnerableiter, elektrische Ventile, elektrolytische Ableiter, Überspannungs- sicherungen, Rollenableiter und der- gleichen ..........- C. Vorrichtungen zum Regelu des elcktrischen Stromes und, oder der elek- trischen Spannung. 1. Widerstände und Regler jeder Art. . 2. Schmorspulen, Anlaß- und Regel- transformatoren .... D. Vorrichtungen zum Anzeigen oder Messen von elektrischen Strömen, Spannungen und andren elektrischen Einheiten [groothoden] sowie Gegen- stände, die im Hinblick auf ihre Art damit gleichzustellen sind oder zum hrésier Feil urous bepeht. .. Fre- quenzmessser, Phasenmesser, JIsolations- und Ohmmesser, Galvanometer, Meß- hrücken, Widerstandsbänke [-brücken] und andre elektrische Meßinstrumente. ... .... V. Gegenstände und Vorrichtungen zum Verbinden, Anschließen und Stützen von elektrischen Leitungen, Maschinen und Instrumenten. 1. .sFlety Verbindungs- und Stütz- material: a. Kabelschuhverbindungsklemmen, Ab-, älungstlemnien, Schaüufelüietnen, Tragklemmen, Stützklemmen, Durch- führungsstangen, Anschlußklemmen, Schienenträger, Kronenklemmen, Schleifkontakte, Stromabnehmer und Spindelkontakte.. ...... v © ù Ausgerüstete Zsolatoren........... Kabelgarnituren: Verbindungsmuffen, Endverschlüsse, Kreuzsstücke und Verteilungskästen, Abzweigmuffen, Hausanschlußkästen und Sicherungskästen..........- 3. Schalteinrichtungen: Schaltbretter, Schalthäuschen, Schalt- pulte, Verteilungskästen, Schalt- zellen, Zählertafeln, Schienenkästen und Schaltkäslen..... . Uu r V. Elektromagnete. Hebe-, Brems- und Schaltmagnete u. dgl. teh Zoll Wert 5 v H 1.1 t v H 5 v H 5 v H 5 v H 5 v H 5 v H br § 5 v H 't 5 v H . ß v H Lfde. Nr. B ez eichnung d er Waren tts G.. Gleichrichter mit Ausnahme von rotierenden Gleichrichtern und von Quecksilberdampfgleichrichtern......... UH. Vorrichtungen, Werkzeuge und andre Gegenstände, die ihrer Art nach mit den nach A bis einschließlich 0 und von E bis einschließlich 6 dieser Gruppe zollpflichtigen] Gegenständen gleichzu- stellen sind oder zum größten Teil daraus bestehen.. ..... .............. Alle diese mit der Maßgabe, daß die Gegenstände unter A bis einschließlich H frei von Einfuhrzoll zugelassen werden sollen, wenn sie zusammen mit durch Ein- fuhrzoll nicht belasteten Gegenständen ein- geführt werden, zu denen sie gehören, öder, soweit es sich um die unter A bis einschließlich © und unter E bis einschließlich H bezeichneten Gegenstände handelt, wenn bei der gesonderten Einfuhr bei der ZHollbeschau durch Bestellaufträge oder andre Urkunden einwandfrei nach- gewiesen wird, daß sie dazu bestimmt find, um als Teil oder Zubehör von nicht dem Einfuhrzoll unterliegenden Werk- zeugen gebraucht zu werden. J. Transformatoren, mit Ausnahme t ztUcredss Transformatoren und mformer. Transformatoren (einschließlich der Meß- transformatoren und der Vorrichtungen zum Messen der Durchschlagsfestigkeit von Trans- formatorenöl und andren Jsoliersstoffen), ‘oweit sie nicht mit dem Einfuhrzoll unter- z J!: F eto fie ce 1. Die Bi enthalten im Gewichte von 1500 kg oder darunter ........... 2. eth! im Gewichte von 900 kg oder arunter... «vu e s c t ~ s t v r § â.5)1 Alle diese mit der Maßgabe, daß die unter A bis einschließlich I genannten Begenstände frei von Einfuhrzoll zuge- lasssen werden sollen, wenn sie aus unfer- S t rt hes bestehen. ' Flaschenverschlüsse. A. Kapseln von Zinn oder von verzinn: “. wugeitiaitienscigtüß ‘aus Metal und Steingut oder Porzellan bestehend .. Garne. ; Garne, Kordel und Schnüre einbegriffen, die mehr als 2 Fäden enthalten, und die ausschließlich aus Wolle, Mohair oder einem damit gleichartigen Stoff bestehen . Holzwaren (1). WM1. Holz, bearbeitet zu Blättern, Platten, Brettern, Latten, Scheiben oder dergleichen Waren, auch (al dan niet) gehobelt, ge- Wert 5 v H 5 v H B v H 5 v H Y]. B v H 5 v H VII. 3 v H VIII. (1) Xylolith, Steinholz und dergleichen Stoffe, die Holz ersezen solen bei Anwendung dieser Gruppe mit Holz gleichgestellt werden Fork soll jedoch nicht als Holz angesehen werden.