§7 Lfde. Nr. B ez eichnun g d er Waren Körper, im Gewichte von 150 kg oder darunter, auch wenn sie mit einer Rühr- vorrichtung, Füll- oder Abzapfeinrichtung oder irgendeinem andren Triebwerk ver- sehen oder bestimmt sind zur Vervoll- ständigung von Maschinen oder Vorrich- tungen, soweit sie nicht unter 18, 23, 35, 42, 45 und 46, Buchstabe e, der Rubrik KI dieser Gruppe befreit sind, und mit Aus- L §t e§§tr ps'egenstt tr occticuict Bearbeitung der Waren durch Hand-, Fuß- oder Maschinenkraft, wenn die Ein- richtung für diese Kraftanwendung bereits bei der Einfuhr vorhanden ist.... ...... II. Maschinen, Vorrichtungen und andre Hilfsmittel, die unter andrem aus einem Trog, einer Kufe, einem Kessel, einem Ut ER RG i denen irgendeine Arbeit verrichtet wird, oder die Waren gekocht, gereinigt oder einer andren physikalischen oder chemischen Bearbeitung oder Verarbeitung unterzogen werden (Dampfkessel und dergleichen Gegen- stände darin einbegriffen), ohne daß dabei tete? Z Ur L.: Einrichtung sür dbiese Kraftanwendung bei der gutt: noch nicht vorhanden ist, oder die nur dazu gebraucht werden, um die Waren darin zu verwahren over varaus f higgfen; Hir vise ewichte von nicht unter is, tet j. zel dieser Gruppe abgabefrei sind.......... III. Röhren und Rohre [huizen en pijpen], worunter alle, auch [al dan niet] mit Asphalt, Papier, Geweben oder andren Substanzen umkleidete oder vugehse röhrenförmigen Gegenstände (röhren- förmige Hilfsstücke eingeschlossen) zu ver- stehen sind, die einen inneren Dtrchtteger von 2 m oder weniger haben und über die ganze Länge (Muffen, Flanschen und Schraubengewinde, die Erweiterung, die bei der Teilung von sogenannten Hosen- stücken [broekstukken, Hilfsstücke] vor- kommt, der abweichende Durchmesser der Seitenstücke von sogenannten Sprossen- stücken [8pruitstukken] und die Er- weiterung, die am Ende von Flamm- und Kessselrohren für die Befestigung der Rohre an dem Kesselboden vorkommen, und dergleichen an den Enden vorkommende Abweichungen außer acht gelassen) den jttiset: inneren Hurzatqer haben, und ei denen keines der Enden abgeschlossen ist, soweit sie nicht unter Nr. 18 oder 32 der Rubrik X1 dieser Gruppe namentlich oder der Gattung nach zollfrei belassen sind: A. Röhren und Rohre [buizen en pijpen], die ganz oder hauptsächlich aus ganz oder teilweise poliertem Kupfer, Messing oder ganz oder teilweise polierter Bronze bestehen. ...... st Zoll Wert 5 v H , v H i 17 5 v H Lfde. Nr. B ez eichnung der Waren B. Röhren und Rohre [buizen en Ppijpen], die ganz oder hauptsächlich aus Eisen oder Stahl bestehen: 1. Röhren undRohre[buizen en pijpen], le rut do! § rv. gte: Röhren und Rohre [buizen en pijpenl|. . 2. Sonstige: a. Gegossene Röhren und Rohre [buizen en pijpen], die mit einer angegossenen Muffe versehen sind, mit einer Wand- stärke von 6 mm oder darunter, oder wenn sie, die Muffe mitgemessen, keine größere Länge als 1,5 m haben, mit einer Wandstärke von 9 mm Hder ügtuntet.. „ü w u p e e n n a t s > Flanschenröhren [llenspijpen], auch mit angesetzter Flansche, mit einer Wandstärke von 6 mm oder darüber [. geschweißte Röhren und Rohre [buizen en pijpen], mit einem inneren Durch- messer von 110 mm oder darüber, und bei tenen die Schweißnaht, wie bei elektrisch und autogen geschweißten Röhren und Rohren [buizen en tr, 4:54. f ctv ü naht] befindl : r ztiet deutlich wahrnehmbar st) 4.4 zs s 16.û 403-4449 9.4 IV. Pedalkurbeln |[trapperkruktken] soranks) und mit rbeln versehene ujjizu;!. für Fahrräver und Motor- | .soeooloeiIr.. . f; UP .10 z34'h;e;;is zeuge (Hebeschrauben, Krane, Haspel, Auf- züge, Flaschenzüge, Hebewinben dommer- krachten] und dergleichen), die nur ein- gerichtet sind, um durch menschliche oder tierische Kraft bewegt zu werden, ferner FettenuztivgÄ gn! chenzugscheiben[Seil- "ttt UU Euvettech[sis Gehäuse dafür, sowie Abschlüsse, Klappen und Ventile aller Art, Dampfunterbrecher, sogenannteSchwimmtkrane[flotteurkranen, Schwimmer, beispielsweise für Abortwasser- sturzkästen] und dergleichen Gegenstände einbegriffeil ...u#. Uu LG Urg;vrr smt. VIII. Pumpen von allerlei Art, die nur eingerichtet sind, um durch menschliche oder tierische Kraft bewegt zu werden, mit Aus- tt c UU ZU! rt. rcr vz sztckentgtienk auch Stellschrauben und alle mit Schrau- bengewinden versehene Bolzen (Schrauben- bolzen [tirekonds] und dergleichen Gegen- stände einbegriffen), mit Nusnahme von U Ot . zt digen, und deren Kopf mit L hes versthtn ist, um die Schraube andrehen zu können), ferner Hakenbolzen, Schrau- Hhenmutterplättchen und Ditchtungsringe "washers) sMetallplättchen und Metall- over t: Zoll s...... Wert 5 v H 5 v H 5 v H 6 v H " ? rû 5 v H 5 v H % n H ..,