89 Lfde. Nr. B ez eichnung d er Waren 19. Klemmfutter [klauwplatenl. 20. Bohrer, Fräser, Fräsmesser und Räumer, Stempel und Matrizen, sowie Messer von allerlei Art, Stanzmesser stanzen ponsmessen], Schabe: und Glättemesser [ploegmessen, Schnitt- und szesüncivemef er] einbegriffen, und Säge- lätter mbofss und Abschröter, Hörner, Ober- und Unterssättel und Ober- und Unterfülleisen dazu [sämtlich Gesenke], sth. us jsgenanni: get. Gul! platenl|. 22. Bank. und Handklemmschrauben, Leimknechte [lijmknechten], sogenannte Sergeanten [serre joints, Leimzangen] und dergleichen Gegenstände einbegriffen. 23. Formen, wie Gieß- und Schlag- formen, Biskuitformen, Steinformen, Glas- bläserformen, Vulkanisierformen, Hut- formen, Haubensstöcke [Haubenköpfe] und bzrg!eichen, sowie Klischees und Druck- atten. ? 24. Drahtzieher und Ziehsteine, worunter metallene Gegenstände zu verstehen sind, mit einem Edelstein versehen, die bei Ut Hiehen von Draht gebraucht werden. 925. Treibriemenverbinder, es sei denn, daß sie ausschließlich aus Schrauben und Schraubenmutitern bestehen, oder andre gemäß Rubrik IX dieser Gruppe belastete Gegenstände. 926. Haspeln, Spulen und Spindeln. 27. Riemenscheiben, Lagerböcke [kussen- blokken], Lagerschalen, Mauerkästen, Stützkonssolen, Wandkonsolen, Schmier- ringe, Umlaufregeler, Treibriemenabwerfer und andre derartige nicht namentlich auf- geführte Unterteile von Triebwerken. 28. Spiralfedern, die ein Gewicht von einem Kilogramm und mehr haben, sowie alle auch [al dan niet] aufgerollten Blatt- federn, mit alleiniger Ausnahme von Blattfedern und Unterteilen dazu für Be- förderungsmittel, soweit diese letzteren Federn und Unterteile ein Gewicht von 30 kg oder weniger haben. 29. Achsen jeder Art, sowohl Triebwerks- achsen und Kurbelwellen, als auch Achsen für Beförderungsmittel im Gewichte von 50 kg oder darüber. 30. Räder aller Art, sowohl Schwung- räder, Kran- und Steuerräder als auch Räder für Beförderungsmittel, Radreifen und Radgesstelle: A. Räder, im Gewichte von 100 kg oder darüber. B. Radreifen, im Gewichte von 40 kg oder darüber. ; C. Radgestelle: a. für Wagen, die in Bergwerken ver- wendet werden (Radgestelle, deren Achse in ihrer ganzen Länge von einer metallenen Büchse oder einem ett Lfde. Nr. B ez eichnung d er Waren metallenen Köcher, der mit Kugeln ge- füllt ist, einem sogenannten Rollager [Kugellager] umgeben ist; þ. serstze: im Gewichte von 250 kg oder arüber. 31. Freilauf für Fahrräder, ferner Kot- schützer und Vordergabelscheiden für Fahr- räder und Motorfahrräder, in unfertigem, nicht zum sofortigen Gebrauch geeigneten Zu- stand (sogenannte blanke Schirme [Schmuy- fänger] und Scheiden [blanke schermen en scheden]). 32. Obere und untere Steuermuffen [balhoofäboven - en balhoofd - beneden- verbindingsstukken], Pedalstücke (auch wohl Tretlagergehäuse [brackethulzen] genannt), Hintergabelstücke oder Brücken, sogenannte Kronstücke und andre der- artige Verbindungsstücke zum HZusammen- stellen von Gesstellen und zum Anbringen von Vorder- und Hintergabeln von und bei Fahrrädern und Motorfahrrädern, so- weit diese Gegenstände nicht poliert, ver- nickelt, lackiert oder gefärbt oder auf irgend- eine andre derartige Weise fertiggestellt sind, und im Gewichte von 700 g oder darunter. 33. Achsengehäuse, Kardangelenke, Kugel- lager für Kardanachsen, Naben, Kurbel- gehäuse, Überseßungen, Pedale, Steuer- einrichtungen, Kotschützer und andre nicht namentlich zollpflichtige Teile und Unter- teile von Kraftwagen, soweit für diese Teile und Unterteile vorstehend oder nach- stehend in dieser Gruppe keine Regelung getroffen ist, und in dieser Beziehung bei der Zollbeschau durch Bestellaufträge oder andre Urkunden einwandfrei nachgewiesen wird, daß sie bei der Zusammensegung oder Herstellung von Kraftwagen verwendet zu werden bestimmt sind. 34. Unfertige Schlüssel, unfertige Winkel- eisen und andre unfertige, nicht zum sofortigen Gebrauch geeignete Gegenstände, die aus schmiedbarem Gußeisen angefertigt sind und zur Herstellung von Schlüsseln und Schlössern gebraucht werden, im Ge- wicht von 600 g oder darunter. 35. Kohlensäureflaschen, Sauerstoff- flaschen und andre geschweißte oder naht- lose Zylinder und Fässer zur Beförderung oder Aufbewahrung von verdichteten Gasen. 36. Feuerspritzen. 37. Rostsstäbe. 38. Kugellager, sowie metallene Kugeln. 39. Granatformen (Metallstücke in Zucker- hifon:; et Pressen vor Granathülsen gebraucht). 40. Metallstäbchen für Regen: und Sonnenschirme und die damit pu gesetten nicht mit Stock oder Nadel ver- sehenen Regen- und Sonnenschirmgestelle. 41. Gasbeleuchtungsanlagen für Eisen- bahn-und Straßenbahnfahrzeuge (diejenigen für Güterwagen einbegriffen), bestehend aus Gasbehältern, Gaskronen. Gasdruck- <§û Zoll 1-2)