() Lfde. | Nr. B ez e i chnung der Waren reglern, Gasdruckmessern und kleinen Rohr- leitungen, vorausgesett, daß diese Anlagen o U HGilcctice UV. HG als solche bei der Zollbeschau durch Be- stellaufträge oder andre Ürkunden ein- wandfrei nachgewiesen wird; alle diese uit fy;tahiie von Lampen und Lampen- ubehören. ß 42. Achsenlager [Gehäuse] für Radgestelle von Eisenbahn- und Siraßenbahnwagen mit den dazugehörenden gleichzeitig ein- geführten Unterteilen. 43. Metallische Packungen und andre dergleichen Packungen [für technische Zwecke]. 44. Welblad [gebräuchliches Lötmittel] und andre Lötstoffe. ! 45. Geschütze, Geschosse und Patronen für Geschütze und Teile und Unterteile von allen diesen, wenn die Bestimmung dieser Gegenstände als solche bei der Zoll- beschau durch Bestellaufträge oder andre Urkunden einwandfrei nachgewiesen wird, und soweit für diese Teile und Unterteile vor- oder nachstehend in dieser Gruppe keine Regelung getroffen ist und sie nicht namentlich als zollpflichtig erklärt sind; ferner Kugeln für Handfeuerwaffen. 46. Geräte, Maschinen [werktuigen], Vorrichtungen und andre Hilfsmittel : a. Dampfkessel. h. Dampfmaschinen und Motoren aller Art (auch Wind-, Wasser- und Feder- motoren) und andre Kraftmaschinen ‘Maschinen, mit denen die im Be- triebe benötigte Kraft erzeugt, oder mit denen die erzeugte Kraft nach den Werkzeugen, wo diese gebraucht werden sollen, übergeleitet wird), Yfervetuigler [Göpel] und dergleichen egenstände einbegriffen. Arbeitsmaschinen, worunter in diesem Zusammenhang Maschinen und Vor- richtungen zu verstehen sind, mit denen 133.4: LIVE N flu Mg CA zogen werden (Dynamos, landwirt- schaftliche Maschinen, Luftdruck- und Vakuumbremsen für Eisenbahn- und Straßenbahnwagen, mechanisch be- wegte Hebe- und Heißwerkzeuge und Pumpen, Beförderungsbänder, Beförde- rungsschrauben und Beförderungs- schnecken, ferner Diffusionsbatterien, Filterpressen, Verdampfanlagen, Kühl- schränke, Kühltröge, Kochpfannen, Autoklaven [Dampfkochtöpfe], Back- und Muffelöfen, Füll- und Abzapf- r tt Bi §' t LÄH1 wenn diese bei der Einfuhr derart eingerichtet sind, daß bei dem Gebrauch rs:'shnu Hand-, Fuß- oder Ma- schinenkraft angewendet werden soll, hierunter einbegriffen). 3:1 Lfde. Nr. B ez eichnung der Waren d. Gegenstände, wie sie unter den Ru- briken I und II dieser Gruppe ge- nannt sind, im Gewichte von mehr als 150 kg. Milchbeförderungskannen, worunter ungefärbte, verzinnte oder galvani- sierte eiserne Gefäße [bussen] zu ver- stehen sind, die mit einem Deckel und zwei Henkeln versehen sind, und die ein “zj ut! t achat re hater wenn die unter den Buchstaben a bis einschließlich e genannten Waren .in zerlegtem Zustand [d. h. in Teilen] eingeführt werden, und sie zu mehr als 50 v H ihres Gewichts aus so- kerfienttensrcn begeht Konstruktionseisen, soweit es aus einem Einfuhrzoll unterliegenden durchbohrten oder auf solche einfache Weise bearbeiteten, auch [al dan niet] untereinander verbundenem jedoch nicht umgeformtem Platten-, Band-, Stab- oder Profileisen oder -stahl besteht, Einfuhrzoll fällig sein soll. Stirnwände und Feuerleitungen [-büchsen] für Dampfkessel, Unterteile von Websstühlen und Zigarettenma- schinen, Unterteile von Dynamos und Motoren und andre Teile oder Zu- behöre von Dampfkessseln, Kraft- maschinen, Geräten und Instrumenten aller Art oder von Arbeitsmaschinen, wie sie unter dem Buchstaben e oben genannt sind, alle diese, wenn die Bestimmung dieser Artikel als solche bei der Zollbeschau durch Bestellauf- träge oder andre Urkunden einwand- frei nachgewiesen wird, soweit für diese Teile und Zubehöre vorstehend eine Regelung nicht getroffen ist und es sich nicht um namentlich genannte zollpflichtige Gegenstände oder so- fz! Ferse. qs!n: einem Einfuhrzoll unterliegenden durch- bohrten oder auf derartige einfache Weise bearbeitetem, auch [al dan niet] untereinander verbundenem, jedoch nicht umgeformtem Platten-, Band-, st. und Profileisen oder -stahl esteht. Prüfungsvorrichtungen,worunterWerk- zeuge und Vorrichtungen zu verstehen sind, womit die Tauglichkeit eines Fabrikats oder der dafür gebrauchten Örundftofe und Hilfsmittel erforscht wird. Schuhleisten (sogenannte Dreifüße nicht hierunter eingeschlossen). Durchschußlinien, Eisenstege, Rahmen, Setschiffe und andre derartige Hilfs- mittel, die in dem Dructkereibetrieb gebraucht werden; Formstifte, Kern- nägel, Wandstärkenägel, Kernstützen, a. Le h. t Zan