_ BA :-. Beitragspflichtigen erworben werden müssen, in Quit - tungs karten ; beide Systeme haben ihre Vorzüge und Nachteile, das erstere, daß die Beiträge vollständiger eingehen, das letztere, daß sich die Beteiligten mehr um ihre Versicherung kümmern. Die Barentrichtung besieht bei uns in der Kranken- und in der Unfallversicherung, die Entrichtung durch Markenkleben in der Invaliden- und in der Angestelltenversicherung. Theoretisch können die Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je nach ihrem Anteilverhältnis eingefordert oder es kann der Arbeitgeber zunächst für den ganzen Beitrag haftbar gemacht und für berechtigt erklärt werden, den Anteil des Arbeitnehmers am Lohn in Abzug zu bringen. Letzteres System empfiehlt sich wegen der größeren Billigkeit der Einziehung und der Vermeidung von Verlusten und besteht überall in unserer Gesetzgebung. Die Aufbringung der Mittel kann nach zwei ver- schiedenen versicherungstechnischen Systemen erfolgen, dem sogenannten U ml ag e - oder dem sogenannten K api - tald ec ung s- od er Prämiendecungsver - f a h r en. Beim ersten System geht man aus vom Bedarf der Vergangenheit und verteilt erst etwa im Jahr nach der Verausgabung die entstandenen Lasten auf die Beitrags- pflichtigen nach einem bestimmten Maßstabe. Beim zweiten System geht man aus vom mutmaßlichen Bedarf der Zu- kunft und rechnet nun nach versicherungstechnischen Grund- säten aus: Wie hoch müssen gleichbleibende Beiträge sein, um nach der Invaliditäts- und Lebenswahrscheinlichkeit vermutlich entstehende Leistungen in Zukunft sicher decken zu können. Bei wirtschaftlich stabilen Verhältnissen ist das Kapitaldeckungsverfahren vorzuziehen, weil es eine gleichbleibende Belastung in Gegenwart und Zukunft er- möglicht, während das Umlageverfahren (weil mehr neue Lasten jedes Jahr hinzukommen als alte wegfallen) ein fortwährendes Steigen der Umlageprozentsätze im Gefolge hat und so die Gegenwart entlastet und die Zukunft be- lastet. Freilich läßt sich das Kapitaldeckungsverfahren in Zeiten fortwährender Aenderung des Geldwerts und der Einkommensverhältnisse, wie wir sie bis vor kurzem hatten, nicht restlos aufrechterhalten; eine Mischung mit Gedanken des Umlageverfahrens ist nötig. Unsere Gesetz-