volle Anhaltspunkte, so wird z. B. der Verlust des rechten Oberarmes mit 70 bis 80 Prozent, eins Oberschenktels mit 60 bis 80 Prozent, eines Unterschenkels mit 40 bis 60 Prozent, eines Auges mit 25 bis 33/4 Prozent Erwerbsbeschränkung gewertet. Verringerung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 10 Prozent wird in der Regel nicht berücksichtigt. Der Ia hresarbeitsverdienst, der der Art. 140 des Rentenberechnung zugrunde gelegt wird, wird verschieden Gcieher uu berechnet, und zwar für alle Unfälle, die sich nach dem ' 30. Juni 1925 ereignet haben, in folgender Weise: Im g§563 Bereich der Gewerbeunfallversicherung ist er der wirkliche Entgelt, den der Verlette während des letzten Jahres im Betrieb bezogen hat (Iahresarbeitsverdiensthjh we... der Verletzte ein volles Jahr vor dem Unfall im Betriebe 856t beschäftigt, so gilt als Jahresarbeitsverdienst das Dreihundertfache des durchschnittlichen Verdienstes für den vollen Arbeitstag; ergibt die übliche Betriebsweise eine höhere oder niedrigere Zahl von Arbeitstagen, so wird mit dieser Zahl statt mit 300 multipliziert; war der Verlezte noch kein volles Jahr im Betriebe beschäftigt, so §565 werden andere Berechnungsweisen zugrunde gelegt. Jedoch wird dabei der Betrag des Arbeitsverdienstes nur bis zu g 551 a 8400 M. jährlich angerechnet; indes darf die Satzung einen höheren Höchstbetrag festsetzen. Im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung wird für Arbeiter (anders bei Betriebsbeamten, für die ähnliche Bestimmungen gelten wie in der Gewerbeunfallversicherung) mit Wirkung vom 1. Januar 1926 an Art. 160 des nicht der wirkliche Jahresarbeitsverdienst im Jahre vor Gesetzes vom dem Unfall, sondern ein angenommener Jahresarbeits- 14.Jüli 1925, verdienst, der durchschnittliche Iahresarbeitsverdienst, zu- §§ 982 ft. grunde gelegt. Dieser wird jetzt von einem bei jeder landwirtschaftlichen Berufsgenosssenschaft gebildeten Ausschuß festgeset, der aus einem vom Vorsitzenden des Oberversicherungsamts aus desssen Mitgliedern bestimmten Vorssizenden und aus mindesstens acht Vertretern der Unternehmer und der Versicherten besteht, die der Vorsitzende des Oberversicherungsamts aus Vorschlagslisten erwählt. Die durchschnittlichen Jahresverdienste werden nach Gruppen festgeseßt, getrennt nach dem Geschlecht, dem Alter