Siebentes Kapitel. Die neuen Agrarzölle und ihre Wirkungen. Am 1. Oktober 1925 hat der deutsche Landbau neue Agrarzölle: bekommen, nach langen wissenschaftlichen Beratungen, die im Reichs- ernährungsministerium, im Reichswirtschaftsrat und sogar im Reichs- tag stattfanden. Wenn auch Serings Vorschlag völliger Zollfreiheit nicht durchdrang, so hat aber das ganze System.einen starken Einschlag von der Seite der Wissenschaft her bekommen. Hochschutzzölle und Valutazoll sind vermieden worden ; nirgends eine blöde Gleichmacherei ; überall wenigstens der Versuch, einen vernünftigen Sinn in den Zoll hineinzulegen. Man muß Getreide- und Viehzoll trennen. Die neuen Getreidezölle. Der Zolltarif bringt einen Weizenzoll von 3,50 M., einen Roggen- zoll von 3,00 M., einen Mehlzoll von 2,50 M., endlich Gerstenzoll von 1,00 M. Die Zölle sind nicht gebunden und können im Handelsvertrag herabgesetzt werden. Bisher sind sie in den seitdem abgeschlossenen Verträgen nicht herabgesetzt worden. Je länger sie deshalb in dieser autonomen Höhe in Wirksamkeit sind, desto bedenklicher würde ihr späterer Abbau. Dann hätte man ad hoc einen Vertrag schließen und sie abbauen müssen. Aber diese Gefahr besteht, besonders bei steigen- den Weltmarktpreisen. Die Idee der gleitenden Zölle, bei jenen Be- ratungen viel erörtert, ist durchaus nicht tot. Insgesamt kann man die neuen Zölle auf den Nenner des Welt- marktpreises bringen. Sie wollen nicht wie ehemals den Inlands- preis über den Weltmarktpreis erhöhen, vielmehr erst den Inlandspreis an ihn heranbringen. Das Ganze ist ein System der nationalen Selbstkontrolle zur Erzielung des Weltmarktpreises. Es handelt sich um Behebung einer künstlichen Baisse im Inland, um Beseitigung einer Ausnahmestellung. Das ganze System soll weniger nach außen, gegen die Konkurrenz des Auslandes wirken, mehr nach innen. Dieser nationalen Sicherung des Inlandspreises- dienen folgende Maßnahmen: l. Bereinigung der Umsatzsteuer, Jene Bestimmung, daß bei Mischung fremder und heimischer Ware die ganze Menge steuer-