Um 1. Oktober 1917 murde die Staffelung der Stückgutkflaffen etwas geändert. Tarif vom 1. Oktober 1917: km NSiRLESILCHT. AWRKSPIl SpTM SpCHl UT2 100 100 100 500 94 98 1000 76 79 unverändert 1500 69 76 Beim Tarif vom 1. Dezember 1920 wurde zur vertikalen Staffelung aller Kaffen übergegangen. Äußeren Anlaß zur Staffelung aller $laffen bot die Notwendigkeit, die big da- hin dem Tarif infolge der Geldentwertung auferlegien gleihmäßigen progentualen ‚Zufchläge ent- jprechend der größeren Tragfähigkeit der näheren Entfernungen beffer ‚zu verteilen. Innere Sründe für diejen Schritt maren die weiter unten noch näher dargeftellten, für das Staffeltarif- Töjtem im allgemeinen fprecdhenden Erwägungen ‚politifcher, wirtjhaftlicher und finanzieller Art. VBorerft murde noch einer für die oberen und die unteren Slaffen. verfchiedenen. Staffelung — unter {tärferer Begünftigung der unteren KMaffen — und einer im ganzen verhältnismäßig ichmwachen Staffelung der Vorzug gegeben. Tarif vom 1. Dezember 1920. km I N A B C D E 10000 2400502 100° 3 1005 00 Na00 100 500 90 94 90190 91 81 83 1000 78 85 84779 80 65 65 1500 70 81 81 78 74 56 5% Der Tarif vom 1, Februar 1922 brachte, nachdem inzwijchen meitere allgemeine Tariferhöhungen zur Anpaffung an die Seldentkwertung notwendig geworden waren, eine all- gemeine VBerjhärfung der vertikalen Staffel. Die Hnduftrien, die Eijenbahnräte, die Länder- regierungen und auch die Eijenbahnvermaltungsbehörden der abgelegenen Teile des deutfchen Wirtichaftsgebietes Hatten mit immer größerem Nachdruck darauf Hingewiefen, daß die weitere MAufrechterhaltung der SGütererzeugung in diejen Gebieten gefährdet jei, weil dort die Ynduftrie durch die Hohen Eijenbahnfracdhten für weite Entfernungen jowohl beim Bezuge der Noh= und Betriebsftoffe, al8 auch beim Abjaß der fertigen und halbfertigen Waren, fomit doppelt helaftet merde. Andererfeitz feien die Vorteile billigerer Crzeugung, die der Induftrie in den abfeit3 ge= legenem Gebieten vor dem Kriege zugute gekommen jeien, wie 3. B. der Vorfprung günftigerer Arbeitslöhne, durch den inzmwifchen eingetretenen Ausgleich im gefamten Keichsgebiet weggefallen. Huch im Intereffe der deutfchen Seehäfen murde eine jtärfere Staffelung befonder8 der oberen Klaffen gefordert. Diefen Umftänden mußte aus allgemeinwirt]haftlidhen Gründen durch eine jtärfere Staffelung Rechnung getragen werden, wobei aber an dem Srundjak, die oberen Klalfen im ganzen jchwächer zu ftaffeln al8 die unteren, und an einem ungleidhmäßigen Verlauf der Staffel unter bejonderer Begünftigung der mittleren Entfernungen zunächft noch feftgehalten wurde. Tarif vom 1. Februar 1922, km X I A B Ö D E 10041001 5400-11. 100 100 100371007 4.100 500 89 92 87788 87 YO 80 1000 73 76 70.766 63 48 50 1500 64 66 62 56 51 37 36 Der Tarif vom 1. Oktober 1922 brachte endlich die noch heute beftehende Staffelung. Segen die bi8 dahin geltende Staffelung mit {tärkerer Begünftigung der mittleren Entjernungen und der unteren Klaffen maren aus den Wirtjhaftskreijen Cinwendungen und Änderungsanträge ein gebracht worden, die fich aber vielfach in einander völlig entgegengejekßter Richtung bewegten. Die abgelegenen Gebiete (Süddeutichland und Oftpreußen) verlangten eine immer noch meitergehende Ab- itaffelung auf die mittleren und weiten Ertfernungen, und zwar jomwohl für Kohitoffe, als auch für ‚ertigerzeugniffe. Demgegenüber wiejen die gentralgelegenen Induftrien auf die Benachteiligung der nahen Entfernungen und aucH auf die Verichtebung der Wettbemwerbsverhältniffe durch eine