A.. Die Novelle. werbetreibenden dadurch ergeben hätten, daß sie eine sehr erhebliche Summe nachzahlen müssen, hätte es genügt, die Gemeinden zur Gewährung von Ratenzahlungen, allenfalls zu Steuernachlässen anzuhalten. Dazu werden sich technische Schwierigkeiten aus dieser Vorschrift ergeben, weil namentlich angesichts der Regelung durch das Steuerüberleitungsgesetz außerordentlich schwierig festzustellen sein wird, welche Vorauszahlungen der Betrieb eigentlich hätte leisten müssen. Für das Rechnungsjahr 1926 ist, wie erwähnt, dasselbe Veranlagungsergebnis zugrunde zu legen wie für 1925. Die Vorauszahlungen laufen nach den bisherigen Bestimmungen mit den jeweils geltenden Zuschlägen weiter bis zum Empfang eines Veranlagungsbesscheides. Natürlich können die Zuschläge anders festgesezt werden. Die Prinzipalsteuersätze sür den Ertrag sind unverändert geblieben. Jedoch hat der Landtag durch den § 6 für das Rechnungsjahr 1926 eine sehr wesentliche, finanziell außerordentlich ins Gewicht fallende Änderung geschaffen: als sogenannter Unternehmerlohn (Existenz minimum) dürfen vom Gewerbeertrag 1500 M. (statt bisher nur 900 M.) als steuerfrei in Abzug gebracht werden. Der Landtag ist damit über das sog. Existenzminimum bei der Reichseinkommenssteuer, an das man sich bisher gehalten hat und das neuerdings auf 1200 M. erhöht worden ist, hinausgegangen. So sehr man den kleinen Gewerbetreibenden diese Erleichterungen gönnen mag, so wird doch der Ausfall an Steuergrundbeträgen namentlich da, wo die großen Zensiten eine verhältnismäßig geringe Rolle spielen, sehr beträchtlich sein. Dabei ist zu beachten, daß es sich nicht nur um eine sog. Freigrenze, sondern um eine Freistaffel handelt, welche jedem, auch dem größten Zensiten zugute kommt *). Die Gemeinden werden diese Schmälerung ihrer Steuerbasis nur sehr schwer durch höhere Zuschläge wieder ausgleichen können. Es ist wohl kaum anzunehmen, daß die Ertragsveranlagung zu dem ersten Zahlungstermin des neuen Rechnungsccc U S tr Ft t fr. l DO fettige prens "§ meinden von etwa 30 vis 40 Millionen Mark ergibt.